Als Antwort auf: TV Bericht gesucht von Odin am 17. Oktober 2004 13:41:23:
Hallo Odin,
mit einem TV-Bericht kann ich Dir nicht dienen, aber mit einem Zeitungsbericht. Tja, wenn manche Frauen nicht das bekommen was sie sich einbilden, dann werden sie vom Schaf (Schafspelz) zum reissenden Wolf (innerlich die Bestie)! Die Märchen von der Guten Frau (Opfer) und dem Bösen Mann (Täter) existieren eben nur in Märchen, die Realität zeigt eine ganz andere Version von Opfer und Täter auf.
meint,
Christian
Zeitungsbericht:
Mordalarm in Saalfelden: Frau ertränkte fünfjährige Tochter in der Badewanne!
Zweifacher Selbstmord-Versuch schlug fehl
Hintergrund war offenbar Streit um Sorgerecht
Eine Tragödie ereignete sich in der Nacht auf Dienstag in der Pinzgauer Stadt Saalfelden. Eine 35-Jährige ertränkte ihre kleine Tochter, die im November sechs Jahre alt geworden wäre, in der Badewanne. Anschließend versuchte sich die Frau das Leben zu nehmen. "Es war Mord, denn es geschah nicht im Affekt", sagte der interimistische Leiter der Salzburger Kriminalabteilung, Karl Wochermayr. Die 35-Jährige, die von ihrem in München lebenden Mann in Scheidung lebt, wollte ihr Kind nicht mit dem Vater teilen.
Zwischen 22.00 und 0.00 Uhr hat die 35-Jährige ihre Tochter zunächst mit einer Springschnur gewürgt. Dann ertränkte sie die Kleine in der Badewanne, sagte der Ermittler. Anschließend versuchte sie, sich das Leben zu nehmen, indem sie sich die Pulsadern aufschnitt und erhängen wollte. Als beides scheiterte, rief sie gegen 3.00 Uhr die Gendarmerie an, die eine Streife zu ihr schickte.
Als Motiv gab sie bei ihrer Einvernahme an, dass sie mit ihrem in München wohnenden Mann in Scheidung lebe und das Sorgerecht keineswegs mit dem Vater teilten wollte. Deshalb habe sie diese schreckliche Tat begangen. Die 35-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Salzburg eingeliefert.
Die Frau hatte ihren Mann vor zwei Jahren bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt, weil er die Tochter sexuell missbraucht haben soll. Allerdings zog sie diese Anzeige wieder zurück. Im Zuge des Scheidungsverfahrens brachte sie diese Beschuldigung wieder ein. Als sie vermutete, dass sie damit keinen Erfolg haben wird und das Sorgerecht keinesfalls mit dem Vater teilen wollte, führte sie diese schreckliche Tat aus.
(apa/red)
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