Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welschen Ennest

susu, Sunday, 10.10.2004, 18:46 (vor 7788 Tagen) @ quix

Als Antwort auf: Re: Eben bei der Post von quix am 10. Oktober 2004 12:16:01:

Huhu

nochwatt
nachdem erst öffentlich gemutmasst wurde.. ein Vater hätte gezündelt....

http://online.wdr.de/online/panorama/brand_frauenhaus/index.phtml

Das wurde meines Wissens nicht gemutmaßt. Das Frauenhaus liegt ca. 3km von dem Ort entfernt, in dem ich aufgewachsen bin und das neue Gebäude liegt direkt neben der Arbeitsstelle meiner Mutter (Grundschullehrerin und jetzt für einige der Kinder da zuständig).

Der eigentlich Skandal an der Geschichte ist folgender: Unser ehemaliger Bürgermeister vermietete als Hauseigentümer, der Gemeinde das Haus (es gab keine öffentliche Ausschreibung, das regelte er unter sich selbst) zu überhöhten Mietkosten. Dann nahm er in seiner Funktion als Chef der freiwilligen Fuerwehr der Brandschutzüberprüfung vor. Als sich der Brand entwickelte funktionierte keiner der Feuerlöscher und auch sonst waren diverse Brandschutzvorschriften verletzt...

BTW: Die Betreiberinnen sind durchaus OK und insbesondere dafür eine ähnliche Einrichtung für Männer aufzubauen. Vor kurzem gab es hier einen ziemlich krassen Fall: Ein AE Vater zog hierher, seine Frau zog kurze zeit später in das gleiche Dorf, wo sie am Tag nach dem Umzug mit einer Axt die Tür ihres Exmannes zerschlug, ihn mit einem messer bedrohte und die Axt in das Bett ihrer gemeinsammen Tochter schlug. Dannach flüchtete sie aus der Wohnung zum Frauenhaus, wo sie diese Geschichte so erzählte und um Schutz bat - sie wisse ja nicht wie ihr Ex reagieren würde. Woraufhin die Mitarbeiterinnen die Polizei verständigten, die schon auf der Suche nach der Frau war. Sie wurde wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt und hat jetzt einen Antrag auf Übernahme der alleinigen elterlichen Sorge gestellt, mit der Begründung ihr Exmann sei unfähig, die Tochter gegen "gewalttätige Irre" zu schützen.

Eine der Mitarbeiterinnen wurde geladen. Sie wird aussagen, daß der Vater allein unfähig ist, seine Kinder vor "gewalttätigen Irren" zu beschützen, aber das es keine Lösung sei, daraufhin die Sorge direkt an diese abzugeben und das das Gewaltschutzgesetz Möglichkeiten bietet den Vater da zu unterstützen. Wenn es schon positive Beispiele gibt, dann solten die auch genannt werden.

susu


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