Re: Zur Zahlungsmoral unterhaltsverpflichteter Mütter
Als Antwort auf: Re: Zur Zahlungsmoral unterhaltsverpflichteter Mütter von Altschneider am 15. September 2004 13:40:46:
Hallo Altschneider,
natürlich ist Zahlungsverweigerung eine Straftat. Ich kenne selbst einen Vater, der zu 1/2 Jahr mit Bewährung verurteilt wurde. Der Mann hat über die Scheidung den Job verloren, durfte für die ehegemeinschaftlichen Schulden aufkommen, etc.. Man warf ihm vor nicht einmal hin und wieder 50,- EURO bezahlt zu haben, um guten Willen zu zeigen. Wovon wurde nicht gefragt. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem eine Mutter verurteilt wurde.
Frauen schaffen es natürlich auch, sich über die psychische Belastung aus der Verpflichtung zu ziehen. Dies wird auch sehr gerne geglaubt, denn wenn eine Frau keine Lust mehr auf ihre Kinder hat, muss sie ja krank sein. Wenn sie krank ist, kann sie nicht arbeiten. Wenn sie nicht arbeiten kann, kann sie keinen KU bezahlen. Da sie in diesem Fall aber auch kein Geld für sich hätte, müsste das Sozialamt oder die Rentenkasse einspringen. Damit die aber geschont werden, darf dann der AE-Vater für die Exe zahlen. So ist es bei mir und vielen anderen, die mir durch mein Online-Tagebuch begegnet sind.
Gruß Uli
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Christian,
14.09.2004, 00:42
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Altschneider,
14.09.2004, 15:46
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Uli,
14.09.2004, 23:56
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Altschneider,
15.09.2004, 11:42
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Uli,
15.09.2004, 15:14
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Altschneider,
15.09.2004, 16:40
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Uli,
15.09.2004, 17:37
- Re: Zur Zahlungsmoral unterhaltsverpflichteter Mütter - Altschneider, 15.09.2004, 23:31
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15.09.2004, 17:37
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