Vererbte Unterhaltspflicht
Lest Euch das mal durch.
Ich hoffe ich hab das mißverstanden...
Gruß,
Manfred
Kein Missverständnis
Als Antwort auf: Vererbte Unterhaltspflicht von Manfred am 06. September 2004 14:23:49:
Lest Euch das mal durch.
Ich hoffe ich hab das mißverstanden...
Gruß,
Manfred
Nein, Du hast da nichts mitverstanden. Das Urteil ist auch nicht ganz neu.
Es gilt in Bezug auf den Unterhalt übrigens auch das Prinzip der Sippenhaft. Es wurde schon ein Vater dazu verdonnert, Unterhalt an die geschiedene Frau seine Sohnes zu zahlen, weil sein Sohn selbst finanziell nicht in der Lage war dies zu tun.
Dies alles ist traurige Realität im (Un-)Rechtsstaat Deutschland.
Gruss,
Paul
Re: Vererbte Unterhaltspflicht
Als Antwort auf: Vererbte Unterhaltspflicht von Manfred am 06. September 2004 14:23:49:
Lest Euch das mal durch.
Ich hoffe ich hab das missverstanden...
Hast du nicht. Der Erbe muss, wenn er das Erbe denn antritt, auch die Unterhaltsverpflichtungen des Verstorbenen uebernehmen, allerdings nur bis zur Hoehe des ehemaligen Pflichtteils. Mehr als 25 Prozent aus dem Erbe muesste er hier also nicht fuer Unterhalt verwenden.
Gruss,
Peter
Re: Kein Missverstaendnis
Als Antwort auf: Kein Missverst�ndnis von Paul am 06. September 2004 14:46:50:
Es gilt in Bezug auf den Unterhalt uebrigens auch das Prinzip der Sippenhaft. Es wurde schon ein Vater dazu verdonnert, Unterhalt an die geschiedene Frau seine Sohnes zu zahlen, weil sein Sohn selbst finanziell nicht in der Lage war dies zu tun.
Bist du sicher, dass es Unterhalt an die Frau war und nicht Kindesunterhalt, der an die Frau als Sorgeberechtigte fuer das Kind gezahlt wurde? Beim Kindesunterhalt sagt das Recht, das Verwandte in gerader Linie einander Untehalt schulden - wenn der Vater ausfaellt, mussen die vier Grosseltern ran, nach ihren finanziellen Moeglichkeiten.
Gruss,
Peter