Enteignung leicht gemacht
Odin, Monday, 06.09.2004, 13:50 (vor 7823 Tagen)
Eigentümer muss bei Trennung ausziehen
Ich muss nicht ausziehen, denn im Grundbuch stehe ich als Eigentümer unserer Wohnung, meinte der Mann von Carolina B (32). Doch vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg. C.B. durfte wohnen bleiben, er musste ausziehen.
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Re: Enteignung leicht gemacht
Christian, Monday, 06.09.2004, 14:30 (vor 7823 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Enteignung leicht gemacht von Odin am 06. September 2004 10:50:25:
Eigentümer muss bei Trennung ausziehen
Ich muss nicht ausziehen, denn im Grundbuch stehe ich als Eigentümer unserer Wohnung, meinte der Mann von Carolina B (32). Doch vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg. C.B. durfte wohnen bleiben, er musste ausziehen.
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Wie immer sind nur Männer die Opfer in Scheidungen, was ich schon immer schrieb bestätigt wieder mal meine Meinung -> "Männer werden missbraucht, ausgebeutet, entrechtet, versklavt, ruiniert, verpflichtet usw.!"
Dieses Urteil ist wieder mal ein geschlechterrassistisches Urteil weil nur Männer als Menschen dritter Klasse behandelt werden (Geschlechterrassismus)!
Das ist wieder ein Grund mehr niemals als Mann in Deutschland zu heiraten und ein Kinderwunsch völlig ausgeschlossen ist, meiner Meinung nach sitzen die Veranwortlichen (Geschlechterrassisten) in der Politik und in der Justiz und dies wird immer wieder bestätigt wenn Deutschland jährlich mehrmals durch den EuGH für Menschenrechte verurteilt wird!
meint,
Christian
Re: Enteignung leicht gemacht
Eugen Prinz, Monday, 06.09.2004, 14:39 (vor 7823 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Enteignung leicht gemacht von Odin am 06. September 2004 10:50:25:
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Das Urteil müsste also lauten: "Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch der zuweisen, der sie nicht gehört" sonst handelt es sich ja um einen der üblichen feministisch-sprachlichen Etikettenschwindel.
Sieh auch: Maskulistische Sprachkritik 
Eugen
Re: Enteignung leicht gemacht
Maesi, Monday, 06.09.2004, 22:14 (vor 7823 Tagen) @ Eugen Prinz
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 11:39:37:
Hallo Eugen
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Das Urteil müsste also lauten: "Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch der zuweisen, der sie nicht gehört" sonst handelt es sich ja um einen der üblichen feministisch-sprachlichen Etikettenschwindel.
Sieh auch: Maskulistische Sprachkritik
*LOL* Wirklich scharf beobachtet, Eugen.
Gruss
Maesi
Re: Enteignung leicht gemacht
Odin, Monday, 06.09.2004, 22:31 (vor 7823 Tagen) @ Eugen Prinz
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 11:39:37:
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Nicht in Zusammenhang mit dem Trennungsjahr, aber in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Natürlich ist es eine KANN-Bestimmung. Sonst müßte es ja heißen, "das Gericht muss". In der Regel gehört die Wohnung ja auch beiden. Trotzdem wird das Gericht aber eher der Frau die Wohnung überlassen, wohl mit der Begründung, daß die Kinder auf derselben Schule bleiben können. Glaube also nicht, daß es nur um Ausnahmefälle geht - oder gar um seltene Fälle.
Re: Enteignung leicht gemacht
Eugen Prinz, Monday, 06.09.2004, 23:03 (vor 7823 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Odin am 06. September 2004 19:31:37:
Trotzdem wird das Gericht aber eher der Frau die Wohnung überlassen, wohl mit der Begründung, daß die Kinder auf derselben Schule bleiben können. Glaube also nicht, daß es nur um Ausnahmefälle geht - oder gar um seltene Fälle.
Hey Odin, zu schnell gelesen? Genau das meinte ich! Lies noch mal 
Re: Enteignung leicht gemacht
Odin, Tuesday, 07.09.2004, 03:20 (vor 7822 Tagen) @ Eugen Prinz
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 20:03:47:
Trotzdem wird das Gericht aber eher der Frau die Wohnung überlassen, wohl mit der Begründung, daß die Kinder auf derselben Schule bleiben können. Glaube also nicht, daß es nur um Ausnahmefälle geht - oder gar um seltene Fälle.
Hey Odin, zu schnell gelesen? Genau das meinte ich! Lies noch mal
Okay, beim zweiten Mal liest es sich tatsächlich besser
Ob ich das mit diversen anderen Postings auch versuchen sollte? 