Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehe mit Thai

Expatriate, Friday, 20.08.2004, 11:25 (vor 7840 Tagen)

Was ich letztens irgendwo gefunden habe.
Ohne Gewaehr, bin nicht in Thailand.

Frage: Ist eine Heirat in Thailand auch in Deutschland gültig? Ist dann auch die Scheidung der Ehe in Thailand in Deutschland wirksam?

Die Eheschliessung in Thailand ist nach deutschem Recht ohne weiteres wirksam. Zwar richten sich die Voraussetzungen der Eheschliessung für den deutschen Partner gemäss Art. 13 EGBGB nach deutschem Recht. Durch das Ehefähigkeitszeugnis, das dem thailändischen Standesamt vorgelegt wird, ist aber gerade sichergestellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Form der Eheschliessung richtet sich auch für den Deutschen gemäss Art. 11 Abs. 1 EGBGB nach thailändischem Recht, wenn in Thailand geheiratet wird.

Hingegen bedarf eine Scheidung, die in Thailand erfolgt ist, in jedem Fall der Anerkennung durch die deutsche Justizverwaltung, und zwar unabhängig davon, wo die Heirat erfolgt ist. Dabei kann in aller Regel die Scheidung nur anerkannt werden, wenn sie in Thailand von einem Gericht ausgesprochen wurde.

Hingegen kann die einverständliche Ehescheidung vor einem thailändischen Standesamt in Deutschland nur ausnahmsweise anerkannt werden. In diesem Fall findet in Deutschland häufig ein zweites Scheidungsverfahren statt.

Also auf jeden Fall zum Gericht!

Wenn's denn interessiert,
isses zu offtopic, dann nimm's raus Andreas.
Wird wohl keinen betreffen hier.

Prost!


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