Vater, weil er mehr Geld hatte
Gießener Anzeiger
Dreieinhalb Jahre an Vaterschaft geglaubt
Betrugsprozess um Kindesunterhalt endete mit Geldstrafe
BIEBERTAL (ml). Es war eine Diskotheken-Bekanntschaft. Nichts Ernstes also. Eine 33-jährige Biebertalerin und ihr gleich alter "Freund" trafen sich über mehrere Monate im Sommer 1998 in verschiedenen Tanzlokalen. Eine Affäre, die nicht ohne Folgen bleiben sollte. Die junge Frau wurde schwanger und gab den Disco-Freund als Vater des Kindes an. Etwa drei Jahre später stellte sich heraus, dass der junge Mann gar nicht der Vater des Kindes war. Deshalb wurde die Biebertalerin nun vom Gießener Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. "Ich hatte in dieser Zeit einen ,One-Night-Stand´ mit einem Anderen", gab die Angeklagte zu. Sie habe aber niemanden täuschen wollen, sondern schlicht den Empfängnistermin falsch berechnet. Dadurch sei nur der 33-jährige Schichtarbeiter als Vater in Frage gekommen.
Trotz seines betont maskulinen Auftretens zeigte sich in der Vernehmung des angeblichen Kindsvaters schnell, welch tiefe Verletzungen diese beinahe-Vaterschaft hinterlassen hat. Zunächst noch sehr kühl und sachlich erklärte der Zeuge, dass "er das Kind ja gar nicht haben wollte". Es sei ja nur um Sex gegangen, nicht um Liebe. "Ich wollte, dass sie das Kind abtreiben lässt und dann den Kontakt zu mir abbricht", erklärte der junge Mann. Doch die Angeklagte wollte das Kind behalten und rief den Zeugen erst wieder an, als sie im achten Monat schwanger war. "Da war es für eine Abtreibung natürlich zu spät", sagte der 33-Jährige mit zitternder Stimme. Unter Tränen berichtete er dann, dass er die Biebertalerin zur Entbindung begleitet habe. "Dreieinhalb Jahre habe ich mich um das Kind gekümmert und Unterhalt bezahlt." Zweifel an seiner Vaterschaft habe er natürlich gehabt. "Sie hat bei ihrem Leben geschworen, dass das Kind von mir ist", erklärte der Zeuge.
Nach fast vier Jahren bekam der angebliche Vater vom aktuellen Lebensgefährten der Angeklagten einen Anruf, dass er nicht der Vater sei. Nur, weil der tatsächliche Erzeuger nicht so viel verdiene wie der Schichtarbeiter habe die Angeklagte ihn als Vater angegeben. Ein DNA-Test bestätigte, dass ein Anderer der Vater des kleinen Mädchens ist. Richter Dr. Johannes Dittrich und Staatsanwalt Jochen Fabrizius waren sich einig, dass der Angeklagten der Vorsatz, den Zeugen aus monetären Gründen zu täuschen, nicht zu beweisen war. Dennoch hätte die Angeklagte den "One-Night-Stand" angeben müssen. "Wenigstens der materielle Schaden wurde von der Angeklagten wieder gut gemacht", sagte Dittrich in seiner Urteilsbegründung.