Hartz 4 gefährdet Unterhaltszahlungen
STERN 10.08.04
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/meldungen/index.html?id=528148&nv=hp_st
Hartz IV
Alleinerziehern bricht Unterhalt weg
Von Karin Spitra
Rutscht ein Langezeitarbeitsloser ab 2005 ins neue Arbeitslosengeld (ALG
II), dann wird er so wenig Geld haben, dass er unter die Grenze für
Unterhaltspflicht fällt. Verlierer sind einige tausend Kinder.
Kaum ist die erste Welle medial geschürter Empörung verebbt und
klargestellt, dass keine Sozialamts-Schergen kleinen Kindern ihre Sparbücher
wegnehmen werden, schon braut sich das nächste Hartz IV-befeuerte
Sommergewitter zusammen. Diesmal im Mittelpunkt des Reform-Wirrwarrs:
alleinerziehende Mütter und Väter.
ALG II liegt unter dem Selbstbehalt
Rutscht ab 2005 ein Langzeitarbeitsloser von Arbeitslosenhilfe in die neue
ALGII, dann erhält er nur noch 345 Euro im Monat (Osten: 331 Euro). Die
Grenze für den Selbstbehalt - jenes Geld, das nicht erwerbstätige
Unterhaltspflichtige für sich behalten dürfen - liegt bei 730 Euro. Deshalb
müssen sich jetzt etliche allein Erziehende (davon 85 % Frauen und 15 %
Männer) darauf einstellen, dass sie für ihre Kinder vom Mann (bzw. der Frau)
keinen Unterhalt mehr bekommen - schließlich liegt der ALG II-Satz ja
deutlich unter dem Selbstbehalt.
Eine Entwicklung, die besonders der "Verband der allein erziehenden Mütter
und Väter" (VAMV), mit Sorge sieht: "Schon jetzt ist es so, dass immer mehr
Unterhaltspflichtige unter dem Selbstbehalt von 730 Euro im Monat bleiben -
es gibt also schon diese "Mangelfälle", erklärt VAMV-Geschäftsführerin Peggy
Liebisch. "Mit der Umstellung auf ALG II dürften diese Mangelfälle noch
zunehmen."
Kinderzuschlag gibt es nur drei Jahre
Können die Unterhaltspflichtigen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen, müssen
die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern den Unterhalt
übernehmen - genauso, wie sie es bereits jetzt bei Zahlungsunwilligen oder
Zahlungsunfähigen tun. Der Pferdefuß dabei: Dieser Unterhaltsvorschuss wird
höchstens sechs Jahre lang gezahlt und auch nur bis zum 12 Lebensjahr des
Kindes. Danach wird's finanziell eng.
Normalerweise bliebe dem Alleinerzieher nur, jetzt selber Sozialhilfe zu
beantragen. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt reagierte allerdings auf
den schon jetzt stattfindenden Anstieg von Sozialhilfeempfängern unter
Kinder und Jugendlichen: Sie setzte Regierungs-intern den Kinderzuschlag
durch. "Der Vorteil beim Kinderzuschlag ist, dass Familien nicht wegen ihrer
Kinder auf ALG II angewiesen sind," erklärt Beate Moser, Sprecherin im
Bundesfamilienministerium. "Damit können gezielt Eltern und Elternteile
unterstützt werden, die zwar gerade für sich, aber nicht mehr für ihr Kind
sorgen können".
Fällt also der Unterhaltsvorschuss weg, bleibt dem allein erziehenden
Elternteil nur noch der Antrag auf Kinderzuschlag. Der ist auf maximal 140
Euro im Monat begrenzt und dazu auf drei Jahre befristet. Und es gibt einen
weitern Nachteil: "Diese 140 Euro im Monat liegen natürlich deutlich unter
dem niedrigsten Unterhaltssatz - eine klare Schlechterstellung der Kinder,"
so Liebisch. Laut der "Düsseldorfer Tabelle" (Ost: "Berliner Tabelle"), die
den Unterhaltssatz je Einkommen festlegt, liegt der niedrigste
Unterhaltssatz für Kinder bis sechs Jahren bei 199 Euro im Monat.
Einkommen reicht nicht mehr
Um den Kinderzuschlag zu bekommen muss außerdem das Einkommen des
betreuenden Elternteils mit maximal 800 Euro so gering sein, dass mit dem
fehlenden Kindesunterhalt zwar noch der eigene, aber nicht mehr der
Lebensbedarf des Kindes gedeckt werden kann - wenigstens wird das Wohngeld
da nicht mitgerechnet. Hintergedanke des Gesetzgebers: Da ansonsten der
Elternteil selbst in ALG II abrutschen würde, gibt es diesen maximalen
Kinderzuschlag von 140 Euro.
Besonders bitter für Liebisch: "Wie viele jetzt Mangelfall werden, wissen
wir nicht - das können wir erst im Februar 2005 sehen, wenn die ersten
Anträge ausgewertet sind." Das Familienministerium erwartet jedenfalls
keinen nennenswerten Anstieg. Und Renate Schmidt wird sich die Entwicklung
sehr genau anschauen - schließlich will auch der Kanzler, dass dies Thema
weiterverfolgt wird. Ob es diesbzeüglich eine Nachbesserung geben wird ist
also offen - genauso, woher das Geld dafür kommen sollte.
Weitere Informationen
Ansprechpartner und Hilfestellung für Alleinerzieher gibt es beim Verband
allein erziehender Mütter und Väter. Meldung vom 10. August 2004
Re: Hartz 4 gefährdet Unterhaltszahlungen
Als Antwort auf: Hartz 4 gefährdet Unterhaltszahlungen von Odin am 10. August 2004 18:31:00:
Tja, Feminismus ist ein Wohlstandsphänomen - und mit dem zerbröseln der Wohlstandgesellschaft ist auch so manch fortschrittliches Lebensmodell gefährdet.
Das ist ein Schreck für die so genannten allein Erziehenden - bricht doch bei Harz 4 die wohlfeile Finanzierung weg - immerhin konnte man bisher Väter (die es ja überwiegend traf) auch dann noch schröpfen, wenn Sie arbeitslos waren, mittels staatlich aufgezwungenem Zwangskredit. Da hat wohl jemand nicht aufgepasst und die Alleinerziehendenlobby vergessen.
Und wieder ist nicht der Skandal, dass Männer kaum genug zum Lebensunterhalt haben, wenn sie arbeitslos werden, sondern dass sie davon nicht auch noch etwas für die Selbsverwirklichungsmutti abdrücken müsse. Wie sagte ein Familienrechtsanwalt so schön - der Trend geht eindeutig zur Finanzierung der Mütter über den Kindesunterhalt. Der Lebensstandard der Kinder ist ja auch der der Mütter.
Aber da wird sich doch was machen lassen: Ein Absenkung des (ohnhin nur rechnerisch vohandenen) Selbstbehaltes etwa, oder Zwangsarbeit in subventionierten Kohlebergwerken in Höhe des Selbstbehaltes.
Unmöglich ist allerdings das naheliegenste, zu erwarten, dass so genannte allein Erziehende selbt ihre Ein-Eltern-Familie versorgen.
Altschneider