Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Voller Unterhalt trotz Teilzeit

Andreas, Thursday, 22.07.2004, 16:59 (vor 7869 Tagen)

Wer seine Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig beispielsweise eine Ex-Frau versorgen muss, kann Probleme bekommen.

Die freiwillige Altersteilzeit eines Beamten rechtfertigt nicht, dass wegen der verringerten Bezüge auch seine Unterhaltszahlung geringer wird. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. (AZ 13 UF 656/03). Der Beamte habe sich schließlich freiwillig für die Altersteilzeit und die damit verbundene Verringerung seines Einkommens entschieden, begründeten die Richter das Urteil. Das dürfe nicht zu Lasten unterhaltsberechtigter Personen gehen.

Die Kammer wies mit dem grundlegenden Urteil die Klage eines Beamten ab, der sich wegen eines früheren Bandscheibenvorfalls für die Altersteilzeit entschieden hatte. Die Richter hielten dem Kläger vor, er habe damit seine Erwerbspflichten verletzt. Den Hinweis auf die Krankheit ließen die Richter nicht gelten, da der Kläger danach noch über Jahre uneingeschränkt weitergearbeitet hatte. Den vom Gesetzgeber verfolgten arbeitsmarktpolitischen Zweck wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als unerheblich.

http://www.n-tv.de/5326264.html

Re: Voller Unterhalt trotz Teilzeit

Christian, Thursday, 22.07.2004, 18:21 (vor 7869 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Voller Unterhalt trotz Teilzeit von Andreas am 22. Juli 2004 13:59:27:

Wer seine Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig beispielsweise eine Ex-Frau versorgen muss, kann Probleme bekommen.
Die freiwillige Altersteilzeit eines Beamten rechtfertigt nicht, dass wegen der verringerten Bezüge auch seine Unterhaltszahlung geringer wird. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. (AZ 13 UF 656/03). Der Beamte habe sich schließlich freiwillig für die Altersteilzeit und die damit verbundene Verringerung seines Einkommens entschieden, begründeten die Richter das Urteil. Das dürfe nicht zu Lasten unterhaltsberechtigter Personen gehen.
Die Kammer wies mit dem grundlegenden Urteil die Klage eines Beamten ab, der sich wegen eines früheren Bandscheibenvorfalls für die Altersteilzeit entschieden hatte. Die Richter hielten dem Kläger vor, er habe damit seine Erwerbspflichten verletzt. Den Hinweis auf die Krankheit ließen die Richter nicht gelten, da der Kläger danach noch über Jahre uneingeschränkt weitergearbeitet hatte. Den vom Gesetzgeber verfolgten arbeitsmarktpolitischen Zweck wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als unerheblich.
http://www.n-tv.de/5326264.html

Meiner Meinung nach sieht man hier bei diesem Urteil, dass es sich um ein Geschlechterrassistisches Urteil handelt. Die verantwortlichen Richter sollen nur so weitermachen, am Ende werden sie dann für die Ehe- und Kindermüdigkeit in Deutschland verantwortlich gemacht! Diese Urteil ist wieder eine Bestätigung für mich, niemals in Deutschland zu Heiraten und ein Kinderwunsch bei solchen Urteilen und Geschlechterrassismus völlig ausgeschlossen ist!

meint,
Christian

Finde ich richtig

Daddeldu, Thursday, 22.07.2004, 21:18 (vor 7869 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Voller Unterhalt trotz Teilzeit von Andreas am 22. Juli 2004 13:59:27:

Hallo,

also ich finde dieses Urteil richtig. Es ist auch, anders als der Artikel behauptet, nicht bahnbrechend sondern völliger Standard. Wer unterhaltspflichtig ist, darf sich dem nicht entziehen. Er hat eine Erwerbsobliegenheit, und wenn er diese vorsätzlich verletzt, läuft der Unterhalt in der alten Höhe weiter, d. h. die Unterhaltspflicht ändert sich nicht. Das ist ein ganz alter Hut und, wie ich meine, auch selbstverständlich.

Am Unterhaltsrecht ist vieles sehr, sehr ungerecht, vor allem in der Praxis, aber dieser Punkt ist es nun gerade nicht.

Mit netten Grüßen

Daddeldu

Re: Finde ich richtig

Christian, Thursday, 22.07.2004, 21:37 (vor 7869 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Finde ich richtig von Daddeldu am 22. Juli 2004 18:18:46:

Hallo,
also ich finde dieses Urteil richtig. Es ist auch, anders als der Artikel behauptet, nicht bahnbrechend sondern völliger Standard. Wer unterhaltspflichtig ist, darf sich dem nicht entziehen. Er hat eine Erwerbsobliegenheit, und wenn er diese vorsätzlich verletzt, läuft der Unterhalt in der alten Höhe weiter, d. h. die Unterhaltspflicht ändert sich nicht. Das ist ein ganz alter Hut und, wie ich meine, auch selbstverständlich.
Am Unterhaltsrecht ist vieles sehr, sehr ungerecht, vor allem in der Praxis, aber dieser Punkt ist es nun gerade nicht.
Mit netten Grüßen
Daddeldu

Unterhaltspflichtig sind fast ausschliesslich nur Männer, während sich Frauen aufgrund von Unrecht sich ein schönes Leben auf Kosten des Mannes machen, die sollen gefälligst ARBEITEN gehen! Oder bist Du der Meinung, um dieses Unrecht zu vermeiden, das Männer keinesfalls mehr Heiraten und ein Kinderwunsch völlig ausgeschlossen sein soll?

fragt und meint,
Christian

Finde ich eine Sauerei

Andi, Thursday, 22.07.2004, 21:38 (vor 7869 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Finde ich richtig von Daddeldu am 22. Juli 2004 18:18:46:

Bitte Daddeldu, was soll daran gerecht sein? Ein mit der Lebenszeit schwankendes Einkommen ist ganz normal, gerade verlaufende Erwerbswege werden immer seltener, die meisten Erwerbstätigen haben viele unterschiedlich bezahlte Jobs und dazwischen Zeiten der Erwerbslosigkeit. Krankheit und Alter schmälern darüberhinaus die mögliche Auswahl an neuen Jobs und die Einsatzfähigkeit im alten Job. Wäre der Unterhaltsempfänger noch mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet, würde das Geld, dass er zu seinem Lebensunterhalt vom Unterhaltspflichtigen empfangen würde, mit diesen Veränderungen schwanken. Oft käme es sogar zu einem Tausch, der Unterhaltsempfänger würde zum Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltspflichtige zum Unterhaltsempfänger. Kommt es jedoch zur Scheidung, wird der Unterhaltspflichtige dazu gezwungen, sein Einkommen auf Dauer weiterhin in mindestens gleicher Höhe zu erzielen. Auf Veränderungen seiner Person, seiner Vorlieben, seines Alters, seiner Gesundheit, seines privaten Umfeldes, aber auch auf Veränderungen der beruflichen oder wirtschaftlichen Situation darf er nicht mehr reagieren. Ich finde das hat etwas von Sklaverei.

PS: Ist es andrerseits nicht sogar so, dass der Unterhaltsempfänger von Einkommenssteigerungen des Unterhalspflichtigen profitiert? Wie passt das zu diesem Urteil?

Gruß,
Andi

Re: Finde ich eine Sauerei

Max, Friday, 23.07.2004, 13:41 (vor 7868 Tagen) @ Andi

Als Antwort auf: Finde ich eine Sauerei von Andi am 22. Juli 2004 18:38:38:

Hi Andi,


Wäre der Unterhaltsempfänger noch mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet, würde das Geld, dass er zu seinem Lebensunterhalt vom Unterhaltspflichtigen empfangen würde, mit diesen Veränderungen schwanken..../... Kommt es jedoch zur Scheidung, wird der Unterhaltspflichtige dazu gezwungen, sein Einkommen auf Dauer weiterhin in mindestens gleicher Höhe zu erzielen. Auf Veränderungen seiner Person, seiner Vorlieben, seines Alters, seiner Gesundheit, seines privaten Umfeldes, aber auch auf Veränderungen der beruflichen oder wirtschaftlichen Situation darf er nicht mehr reagieren. Ich finde das hat etwas von Sklaverei.

PS: Ist es andrerseits nicht sogar so, dass der Unterhaltsempfänger von Einkommenssteigerungen des Unterhalspflichtigen profitiert? Wie passt das zu diesem Urteil?

...mir gefällt Dein Sinn für Gerechtigkeit und daß Du am Schluß die einzig richtige Frage stellst: Wie passt das zu diesem Urteil? Es passt einfach nicht!

Freundlicher Gruß - Max

Re: Finde ich richtig

Morb, Thursday, 22.07.2004, 22:35 (vor 7869 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Finde ich richtig von Daddeldu am 22. Juli 2004 18:18:46:

Hallo,
also ich finde dieses Urteil richtig. Es ist auch, anders als der Artikel behauptet, nicht bahnbrechend sondern völliger Standard. Wer unterhaltspflichtig ist, darf sich dem nicht entziehen. Er hat eine Erwerbsobliegenheit, und wenn er diese vorsätzlich verletzt, läuft der Unterhalt in der alten Höhe weiter, d. h. die Unterhaltspflicht ändert sich nicht. Das ist ein ganz alter Hut und, wie ich meine, auch selbstverständlich.
Am Unterhaltsrecht ist vieles sehr, sehr ungerecht, vor allem in der Praxis, aber dieser Punkt ist es nun gerade nicht.
Mit netten Grüßen
Daddeldu

Hallo,

grundsätzlich muss unterschieden werden, um welche Art von Unterhalt es sich handelt. Bei Unterhalt für minderjährige Kinder halte ich es für angebracht, der Versorgung der Kinder die höchst mögliche Priorität einzuräumen. In diesem Fall wäre das Urteil, zumindest grundsätzlich, gerechtfertigt. Der Gesundheitszustand eines Unterhaltspflichtigen sollte dabei jedoch berücksichtigt werden.
An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Väter, entgegen der geläufigen Medienpropagenda, sehr gut ist, während die unterhaltspflichtiger Mütter als nicht vorhanden anzusehen ist. Belege dafür lassen sich im Internet finden.
Ganz anders verhält es sich meiner Meinung nach bei Ehegattinnenunterhalt. Es ist nicht einzusehen, warum ein erwachsener, erwerbsfähiger Mensch sich von einem anderen Menschen für den Rest seines Lebens versorgen lässt, nur weil er einige Zeit mit ihm verbracht hat. Diese im übrigen rein deutsche 'Krankheit' muss, gerade im Zusammenhang mit Sozialabbau, Zumutbarkeitsregeln und Hartz, endlich ausgerottet werden.

Gruß
Tom

Re: Finde ich richtig

Bruno, Friday, 23.07.2004, 14:36 (vor 7868 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Finde ich richtig von Daddeldu am 22. Juli 2004 18:18:46:

Hallo,

so wie ich das gelesen habe, geht es um den Unterhalt der Ex-Ehefrau, nicht um den Unterhalt von Kindern. Beim Unterhalt für Kinder könnte ich das Urteil noch verste-hen. Beim Unterhalt für die Ex-Frau jedoch nicht. Es handelt sich hier um eine er-wachsene, selbstständige Person, zu deren Versorgung ein nicht mehr mit ihr verhei-rateter Mann zur Verantwortung gezogen wird. Das ist nicht nachvollziehbar.

Das Gericht nimmt sich in diesem Falle m.E. zu Unrecht das Recht heraus über den Lebensentwurf eines Mannes zu entscheiden. Hier wird der Mann quasi zu Vollzeit-arbeit verurteilt. Dies widerspricht zudem eindeutig dem politischen Willen, dass der Anteil männlicher Mitbürger an Teilzeitarbeit steigen solle.

Gruß

Bruno

Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.

Re: Voller Unterhalt trotz Teilzeit

MeckMax, Friday, 23.07.2004, 01:44 (vor 7868 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Voller Unterhalt trotz Teilzeit von Andreas am 22. Juli 2004 13:59:27:

Wer seine Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig beispielsweise eine Ex-Frau versorgen muss, kann Probleme bekommen.

Die freiwillige Altersteilzeit eines Beamten rechtfertigt nicht, dass wegen der verringerten Bezüge auch seine Unterhaltszahlung geringer wird. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. (AZ 13 UF 656/03).

Der Beamte habe sich schließlich freiwillig für die Altersteilzeit und die damit verbundene Verringerung seines Einkommens entschieden, begründeten die Richter das Urteil. Das dürfe nicht zu Lasten unterhaltsberechtigter Personen gehen.<<<

Somit treten also im Zuge dieses Unterhaltsgesetzes die Ausserkraftsetzung
persönlicher Grundrechte ein, die der Staat seinen Bürgern zu garantieren verpflichtet ist.
. freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Einkommens (solange es für die Unabhängigkeit des Bürgers vom Staat ausreichend ist..).
. freie Wahl zwischen Vollzeit- und Altersteilzeit...

Persönliche Freiheit wird maßgeblich beschnitten, zugunsten dessen, der nur noch am Einkommen des anderen interessiert ist.

Die Kammer wies mit dem grundlegenden Urteil die Klage eines Beamten ab, der sich wegen eines früheren Bandscheibenvorfalls für die Altersteilzeit entschieden hatte. Die Richter hielten dem Kläger vor, er habe damit seine Erwerbspflichten verletzt. Den Hinweis auf die Krankheit ließen die Richter nicht gelten, da der Kläger danach noch über Jahre uneingeschränkt weitergearbeitet hatte. Den vom Gesetzgeber verfolgten arbeitsmarktpolitischen Zweck wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als unerheblich.<<<

Unterhalt rechtfertigt jede Blindheit, solange diese pro Frau und contra Mann gehandhabt wird. Wie armselig sich diese Blindheit doch zeigt.
Ich hab dafür keinesfalls Verständnis. Denn wenn jemand Geld zum Leben benötigt, dann muss er/sie dafür etwas tun und arbeiten gehen, wie jeder andere auch.
Das ist alles andere als Gleichberechtigung, wie sie in diesen Pseudogesetzen immer wieder propagiert wird.
Das ist nichts anderes, als eine zeitgeistkonforme Sklaverei des Einzelnen.

MeckMax

Gleichberechtigung ist etwas tolles.
Bezeichnend, das sie nur für Frauen gilt.

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