Re: Die schleichende Verhunzelung der Sprache
Als Antwort auf: Die schleichende Verhunzelung der Sprache von Andreas am 21. Juli 2004 11:31:03:
Ansprache auf der Versammlung der Bürgermeister:
Verehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
Bürgerinnenmeister und Bürgerinnenmeisterinnen.
Aus dem Fleischhygienerecht der Schweiz:
vernachlässigen:
1 Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin oder der
beziehungsweise die an seiner beziehungsweise ihrer Stelle eingesetzte
Tierarzt beziehungsweise Tierärztin leitet in fachlicher Hinsicht die
Tätigkeit der Fleischinspektoren beziehungsweise Fleischinspektorinnen
und Fleischkontrolleure beziehungsweise Fleischkontrolleurinnen.
2 Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin und der
leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin können auch die
Funktion eines Fleischinspektors beziehungsweise einer Fleischinspektorin
ausüben, der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin, der
leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin und der
Fleischinspektor beziehungsweise die Fleischinspektorin die eines Fleisch-
kontrolleurs beziehungsweise die einer Fleischkontrolleurin."
Alles Klar?
Rainer
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- Die schleichende Verhunzelung der Sprache -
Andreas,
21.07.2004, 14:31
- Re: Die schleichende Verhunzelung der Sprache - Odin, 21.07.2004, 14:56
- Re: Die schleichende Verhunzelung der Sprache - Max, 21.07.2004, 15:56
- Re: Die schleichende Verhunzelung der Sprache - Rainer, 22.07.2004, 02:37