Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Spendenaufruf

Odin, Thursday, 15.07.2004, 16:27 (vor 7876 Tagen)

"DRINGENDER HILFERUF

Skandal: Deutsches Gericht bekräftigt ungerührt nochmals eigene Menschenrechtsverletzungen

Die Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen durch den Europäischen Gerichtshof wird einfach ignoriert.

Nach dem neuerlichen Urteil von Naumburg wird die Familie Görgülü zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht einleiten müssen, eins zum Umgangsrecht und eins zum Sorgerecht. Möglicherweise muss auch die drohende Adoption durch eine Verfassungsbeschwerde verhindert werden. Denkbar ist auch eine erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das bisherige Verfahren kostete Familie Görgülü bisher über 25.000 Euro. Doch jetzt haben sie kein Geld mehr. Das Recht ist für die Familie nicht mehr bezahlbar. Ich bitte Euch dringend um Unterstützung. Der gemeinnützige Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ kann allein den Görgülüs finanziell nicht helfen. Entscheidet durch eine Spende, dass daraus ein Präzedenzfall wird! Jeder von uns kann das JETZT tun. Bitte legt diese Mail jetzt nicht ab, sondern überweist irgendeinen Betrag.

Jeder Betrag ist willkommen, auch wenn es nur 10 Euro sind.

Aus diesem Grunde helft Kazim Görgülü und damit auch Euch!

Sonderkonto Verfassungsgericht Görgülü:

Stadtsparkasse Delitzsch Eilenburg; BLZ 86055002; Konto:2380720575

Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder haben sich Claus Czwienk und Peter Bertram bereit erklärt und es wird nach Abschluss darüber berichtet.

Die Rechtssprechung von Strassburg muss in Deutschland ernst genommen werden. Kein Gericht darf dies ignorieren. Der Vater Kazim Görgülü hat zwar in Strassburg beim Europäischen Gerichtshof gewonnen - und erneut in Deutschland verloren. Es zeichnet sich ein harter und kostenaufwendiger Rechtsstreit in Deutschland für die Görgülüs ab. Sie sind sich bewusst, dass sie stellvertretend auch für die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft klagen. Das Gericht in Naumburg hat in Kenntnis seiner menschenrechtsverletzenden Rechtssprechung wiederum den Umgang und das Sorgerecht des leiblichen Vaters nicht zugelassen.

Straßburg hat die leibliche Vaterschaft höher bewertet, als mögliche langfristige Schäden für das Kind, falls man ihm die Wahrheit sagt.

Erneute Menschenrechtsverletzung durch ein Gericht in Deutschland

Eine Zwangsadoption unter dem Deckmantel des deutschen Rechtes

Was bedeutet ein Menschenrecht? Kazim Görgülü kämpft schon fast 5 Jahre um sein Kind. Als er erfährt, dass sein Sohn geboren wurde, war sein Kind bereits in einer Pflegefamilie. Die wünschten sich ein zweites Kind zur Adoption. Kazim sprach ca. 8 Wochen nach der Geburt mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des Jugendamtes, klagte durch alle deutschen Instanzen, sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Was bei deutschen Behörden unmöglich war, sah man in Europa schließlich anders. Im Urteil steht, dass es für den Sohn Christofer langfristig gesehen mehr Schaden bringt, wenn man ihm den Vater vorenthält. Deshalb ist Kazim sowohl Umgang und auch das Sorgerecht zu übertragen. Das entspricht übrigens auch der Aufgabe des Staates, wie es im Grundgesetz Artikel 6 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 8 festgelegt ist.

Nun hatten die Richter in Deutschland erneut zu entscheiden. So landete das Verfahren wieder auf dem Tisch der Naumburger Richter. Diese meinten, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwar für die Bundesrepublik Deutschland binden sei, allerdings nicht für deren Organe und Behörden.

Das alte Urteil von 2001 wurde durch sie am 30.07.2004 einfach wieder zu Recht erklärt. Damit steht einer Adoption von Christofer durch die Pflegeeltern nichts mehr im Wege. Nur hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.02.2004 in dem Urteil von 2001 eine Menschenrechtsverletzung festgestellt.

Die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft muss auch in Deutschland respektiert werden, denn die Geschichte der Görgülüs ist kein Einzelfall. Nur mit Zustimmung der Mutter kann der nichteheliche Mann seine Vaterschaft erklären.

Deutschland hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Deutschland überhaupt das Papier wert, auf dem es geschrieben steht?"

Re: Spendenaufruf

Christian, Thursday, 15.07.2004, 17:25 (vor 7876 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Spendenaufruf von Odin am 15. Juli 2004 13:27:00:

Ist der Sitz des Gerichts in Naumburg (Saale) wie i.a. Link unten?
Wenn Ja, dann werde ich mich entäuscht beim Oberbügermeister über das väter- und kinderfeindliche Deutschland beschweren und ihn Fragen was die Ursachen sind warum Deutschland mit der Geburtenrate weltweit an letzter Stelle ist!

http://www.naumburg.de

Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen?

Daddeldu, Thursday, 15.07.2004, 21:12 (vor 7876 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Spendenaufruf von Christian am 15. Juli 2004 14:25:10:

Ist der Sitz des Gerichts in Naumburg (Saale) wie i.a. Link unten?

Ja ist es.

Wenn Ja, dann werde ich mich entäuscht beim Oberbügermeister über das väter- und kinderfeindliche Deutschland beschweren und ihn Fragen was die Ursachen sind warum Deutschland mit der Geburtenrate weltweit an letzter Stelle ist!

Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen? Er kann keinen Einfluss auf das OLG nehmen, nur weil es zufällig in seiner Stadt den Sitz hat.

Das Jugendamt, dass in dem Fall eine unrühmliche Rolle spielt ist dasjenige vom Landkreis Wittenberg (ca. 100 km weit weg). Wenn, dann wäre der Landrat von Wittenberg anzusprechen. (Heißt der Obermotz eines sächsisch-anhaltinischen Landkreises überhaupt Landrat? Na egal.)

Wenn man sich bei den falschen Stellen beschwert, leistet man meist der Sache einen Bärendienst

findet

Daddeldu

Re: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen?

Christian, Thursday, 15.07.2004, 22:28 (vor 7876 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen? von Daddeldu am 15. Juli 2004 18:12:51:

Das Jugendamt, dass in dem Fall eine unrühmliche Rolle spielt ist dasjenige vom Landkreis Wittenberg (ca. 100 km weit weg). Wenn, dann wäre der Landrat von Wittenberg anzusprechen. (Heißt der Obermotz eines sächsisch-anhaltinischen Landkreises überhaupt Landrat? Na egal.)
Wenn man sich bei den falschen Stellen beschwert, leistet man meist der Sache einen Bärendienst
findet
Daddeldu

Wo sind die Adressen, damit ich mich beschweren kann?

fragt,
Christian

Re: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen?

Peter, Thursday, 15.07.2004, 23:34 (vor 7876 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen? von Christian am 15. Juli 2004 19:28:35:

Wo sind die Adressen, damit ich mich beschweren kann?

Du scheinst wenig Ahnung zu haben und voreilig zu handeln. Ich schlage vor, du wartest noch ein bischen mit dem Beschweren.

Gruss,

Peter

Re: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen?

Christian, Thursday, 15.07.2004, 23:43 (vor 7876 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Was hat denn der Bürgermeister von Naumburg damit zu schaffen? von Peter am 15. Juli 2004 20:34:33:

Wo sind die Adressen, damit ich mich beschweren kann?

Du scheinst wenig Ahnung zu haben und voreilig zu handeln. Ich schlage vor, du wartest noch ein bischen mit dem Beschweren.
Gruss,
Peter

Warum würde ich sonst Fragen stellen wenn ich voreilig handeln würde?

fragt,
Christian

Re: Kann man dieses Urteil von Naumburg im Internet nachlesen? n/t

Christian, Thursday, 15.07.2004, 17:52 (vor 7876 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Spendenaufruf von Odin am 15. Juli 2004 13:27:00:

"DRINGENDER HILFERUF
Skandal: Deutsches Gericht bekräftigt ungerührt nochmals eigene Menschenrechtsverletzungen
Die Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen durch den Europäischen Gerichtshof wird einfach ignoriert.
Nach dem neuerlichen Urteil von Naumburg wird die Familie Görgülü zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht einleiten müssen, eins zum Umgangsrecht und eins zum Sorgerecht. Möglicherweise muss auch die drohende Adoption durch eine Verfassungsbeschwerde verhindert werden. Denkbar ist auch eine erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Das bisherige Verfahren kostete Familie Görgülü bisher über 25.000 Euro. Doch jetzt haben sie kein Geld mehr. Das Recht ist für die Familie nicht mehr bezahlbar. Ich bitte Euch dringend um Unterstützung. Der gemeinnützige Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ kann allein den Görgülüs finanziell nicht helfen. Entscheidet durch eine Spende, dass daraus ein Präzedenzfall wird! Jeder von uns kann das JETZT tun. Bitte legt diese Mail jetzt nicht ab, sondern überweist irgendeinen Betrag.
Jeder Betrag ist willkommen, auch wenn es nur 10 Euro sind.
Aus diesem Grunde helft Kazim Görgülü und damit auch Euch!
Sonderkonto Verfassungsgericht Görgülü:
Stadtsparkasse Delitzsch Eilenburg; BLZ 86055002; Konto:2380720575
Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder haben sich Claus Czwienk und Peter Bertram bereit erklärt und es wird nach Abschluss darüber berichtet.
Die Rechtssprechung von Strassburg muss in Deutschland ernst genommen werden. Kein Gericht darf dies ignorieren. Der Vater Kazim Görgülü hat zwar in Strassburg beim Europäischen Gerichtshof gewonnen - und erneut in Deutschland verloren. Es zeichnet sich ein harter und kostenaufwendiger Rechtsstreit in Deutschland für die Görgülüs ab. Sie sind sich bewusst, dass sie stellvertretend auch für die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft klagen. Das Gericht in Naumburg hat in Kenntnis seiner menschenrechtsverletzenden Rechtssprechung wiederum den Umgang und das Sorgerecht des leiblichen Vaters nicht zugelassen.
Straßburg hat die leibliche Vaterschaft höher bewertet, als mögliche langfristige Schäden für das Kind, falls man ihm die Wahrheit sagt.
Erneute Menschenrechtsverletzung durch ein Gericht in Deutschland
Eine Zwangsadoption unter dem Deckmantel des deutschen Rechtes
Was bedeutet ein Menschenrecht? Kazim Görgülü kämpft schon fast 5 Jahre um sein Kind. Als er erfährt, dass sein Sohn geboren wurde, war sein Kind bereits in einer Pflegefamilie. Die wünschten sich ein zweites Kind zur Adoption. Kazim sprach ca. 8 Wochen nach der Geburt mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des Jugendamtes, klagte durch alle deutschen Instanzen, sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Was bei deutschen Behörden unmöglich war, sah man in Europa schließlich anders. Im Urteil steht, dass es für den Sohn Christofer langfristig gesehen mehr Schaden bringt, wenn man ihm den Vater vorenthält. Deshalb ist Kazim sowohl Umgang und auch das Sorgerecht zu übertragen. Das entspricht übrigens auch der Aufgabe des Staates, wie es im Grundgesetz Artikel 6 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 8 festgelegt ist.
Nun hatten die Richter in Deutschland erneut zu entscheiden. So landete das Verfahren wieder auf dem Tisch der Naumburger Richter. Diese meinten, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwar für die Bundesrepublik Deutschland binden sei, allerdings nicht für deren Organe und Behörden.
Das alte Urteil von 2001 wurde durch sie am 30.07.2004 einfach wieder zu Recht erklärt. Damit steht einer Adoption von Christofer durch die Pflegeeltern nichts mehr im Wege. Nur hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.02.2004 in dem Urteil von 2001 eine Menschenrechtsverletzung festgestellt.
Die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft muss auch in Deutschland respektiert werden, denn die Geschichte der Görgülüs ist kein Einzelfall. Nur mit Zustimmung der Mutter kann der nichteheliche Mann seine Vaterschaft erklären.
Deutschland hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Deutschland überhaupt das Papier wert, auf dem es geschrieben steht?"

Re: Kann man dieses Urteil von Naumburg im Internet nachlesen? n/t

Frank ( der andere), Thursday, 15.07.2004, 18:54 (vor 7876 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Kann man dieses Urteil von Naumburg im Internet nachlesen? n/t von Christian am 15. Juli 2004 14:52:00:

Moin,

über die Vafk HP alle Urteile / Briefwechsel zu finden.

im speziellen das Urteil Naumburg ...

Gruss Frank

Urteil OLG Naumburg

Re: Kann man dieses Urteil von Naumburg im Internet nachlesen? n/t

Christian, Thursday, 15.07.2004, 19:42 (vor 7876 Tagen) @ Frank ( der andere)

Als Antwort auf: Re: Kann man dieses Urteil von Naumburg im Internet nachlesen? n/t von Frank ( der andere) am 15. Juli 2004 15:54:04:

Meiner Meinung nach sollen die Betroffenen Personen diesen Fall in die Richterdatenbank eingeben?!

Formular hier!

Falsche Kontonummer! Achtung

Odin, Saturday, 17.07.2004, 23:06 (vor 7874 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Spendenaufruf von Odin am 15. Juli 2004 13:27:00:

Blöder Fehler! Jetzt ist überall die falsche Kontonummer verteilt :-(

Die Richtige ist: 2380420575

Re: Falsche Kontonummer! Achtung

Andreas, Saturday, 17.07.2004, 23:24 (vor 7874 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Kontonummer! Achtung von Odin am 17. Juli 2004 20:06:14:

Blöder Fehler! Jetzt ist überall die falsche Kontonummer verteilt :-(
Die Richtige ist: 2380420575

ist das jetzt Deine eigene Kontonummer...? ;-)

Mal ne generelle Frage: ist es eigentlich empfehlenswert, diese Kontonummer einfach so im Internet zu verbreiten? Ich meine, damit kann doch jetzt jeder im Internet einkaufen!

Andreas

Re: Falsche Kontonummer! Achtung

Odin, Sunday, 18.07.2004, 01:43 (vor 7873 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Falsche Kontonummer! Achtung von Andreas am 17. Juli 2004 20:24:19:

Blöder Fehler! Jetzt ist überall die falsche Kontonummer verteilt :-(
Die Richtige ist: 2380420575

ist das jetzt Deine eigene Kontonummer...? ;-)
Mal ne generelle Frage: ist es eigentlich empfehlenswert, diese Kontonummer einfach so im Internet zu verbreiten? Ich meine, damit kann doch jetzt jeder im Internet einkaufen!
Andreas

Mit ner Kontonummer einkaufen? Das mach mir mal vor

Re: Falsche Kontonummer! Achtung

Manfred, Sunday, 18.07.2004, 02:50 (vor 7873 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Falsche Kontonummer! Achtung von Odin am 17. Juli 2004 22:43:11:

Es kann von Dir eingezogen bzw. eine Lastschrift gemacht werden.
Allerdings kann der Kontoinhaber das Geld 6 Wochen lang zurückholen.
Mußt halt regelmäßig Dein Konto überprüfen, empfiehlt sich ja eigentlich sowieso.

Gruß,
Manfred

Re: Falsche Kontonummer! Achtung

Andreas, Sunday, 18.07.2004, 03:17 (vor 7873 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Falsche Kontonummer! Achtung von Odin am 17. Juli 2004 22:43:11:

Mit ner Kontonummer einkaufen? Das mach mir mal vor

Gib mir Deine Kontonummer! Ich hab da noch so einiges auf meiner Wunschliste! :-)

Andreas

Re: Falsche Kontonummer! Achtung

Max, Sunday, 18.07.2004, 18:41 (vor 7873 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Falsche Kontonummer! Achtung von Odin am 17. Juli 2004 20:06:14:

Blöder Fehler! Jetzt ist überall die falsche Kontonummer verteilt :-(
Die Richtige ist: 2380420575

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