Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Spendenaufruf

Odin, Thursday, 15.07.2004, 16:27 (vor 7876 Tagen)

"DRINGENDER HILFERUF

Skandal: Deutsches Gericht bekräftigt ungerührt nochmals eigene Menschenrechtsverletzungen

Die Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen durch den Europäischen Gerichtshof wird einfach ignoriert.

Nach dem neuerlichen Urteil von Naumburg wird die Familie Görgülü zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht einleiten müssen, eins zum Umgangsrecht und eins zum Sorgerecht. Möglicherweise muss auch die drohende Adoption durch eine Verfassungsbeschwerde verhindert werden. Denkbar ist auch eine erneute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das bisherige Verfahren kostete Familie Görgülü bisher über 25.000 Euro. Doch jetzt haben sie kein Geld mehr. Das Recht ist für die Familie nicht mehr bezahlbar. Ich bitte Euch dringend um Unterstützung. Der gemeinnützige Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ kann allein den Görgülüs finanziell nicht helfen. Entscheidet durch eine Spende, dass daraus ein Präzedenzfall wird! Jeder von uns kann das JETZT tun. Bitte legt diese Mail jetzt nicht ab, sondern überweist irgendeinen Betrag.

Jeder Betrag ist willkommen, auch wenn es nur 10 Euro sind.

Aus diesem Grunde helft Kazim Görgülü und damit auch Euch!

Sonderkonto Verfassungsgericht Görgülü:

Stadtsparkasse Delitzsch Eilenburg; BLZ 86055002; Konto:2380720575

Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder haben sich Claus Czwienk und Peter Bertram bereit erklärt und es wird nach Abschluss darüber berichtet.

Die Rechtssprechung von Strassburg muss in Deutschland ernst genommen werden. Kein Gericht darf dies ignorieren. Der Vater Kazim Görgülü hat zwar in Strassburg beim Europäischen Gerichtshof gewonnen - und erneut in Deutschland verloren. Es zeichnet sich ein harter und kostenaufwendiger Rechtsstreit in Deutschland für die Görgülüs ab. Sie sind sich bewusst, dass sie stellvertretend auch für die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft klagen. Das Gericht in Naumburg hat in Kenntnis seiner menschenrechtsverletzenden Rechtssprechung wiederum den Umgang und das Sorgerecht des leiblichen Vaters nicht zugelassen.

Straßburg hat die leibliche Vaterschaft höher bewertet, als mögliche langfristige Schäden für das Kind, falls man ihm die Wahrheit sagt.

Erneute Menschenrechtsverletzung durch ein Gericht in Deutschland

Eine Zwangsadoption unter dem Deckmantel des deutschen Rechtes

Was bedeutet ein Menschenrecht? Kazim Görgülü kämpft schon fast 5 Jahre um sein Kind. Als er erfährt, dass sein Sohn geboren wurde, war sein Kind bereits in einer Pflegefamilie. Die wünschten sich ein zweites Kind zur Adoption. Kazim sprach ca. 8 Wochen nach der Geburt mit der verantwortlichen Mitarbeiterin des Jugendamtes, klagte durch alle deutschen Instanzen, sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Was bei deutschen Behörden unmöglich war, sah man in Europa schließlich anders. Im Urteil steht, dass es für den Sohn Christofer langfristig gesehen mehr Schaden bringt, wenn man ihm den Vater vorenthält. Deshalb ist Kazim sowohl Umgang und auch das Sorgerecht zu übertragen. Das entspricht übrigens auch der Aufgabe des Staates, wie es im Grundgesetz Artikel 6 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 8 festgelegt ist.

Nun hatten die Richter in Deutschland erneut zu entscheiden. So landete das Verfahren wieder auf dem Tisch der Naumburger Richter. Diese meinten, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zwar für die Bundesrepublik Deutschland binden sei, allerdings nicht für deren Organe und Behörden.

Das alte Urteil von 2001 wurde durch sie am 30.07.2004 einfach wieder zu Recht erklärt. Damit steht einer Adoption von Christofer durch die Pflegeeltern nichts mehr im Wege. Nur hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.02.2004 in dem Urteil von 2001 eine Menschenrechtsverletzung festgestellt.

Die Bedeutung der leiblichen Vaterschaft muss auch in Deutschland respektiert werden, denn die Geschichte der Görgülüs ist kein Einzelfall. Nur mit Zustimmung der Mutter kann der nichteheliche Mann seine Vaterschaft erklären.

Deutschland hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Deutschland überhaupt das Papier wert, auf dem es geschrieben steht?"


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