Ältere Beamte als Melkkühe ungeeignet
Gericht: Kaum Geld für junge Witwen von alten Beamten
Lüneburg (dpa/lni) - Jüngere Frauen, die greise Beamte heiraten, haben nach
deren Tod kaum Aussicht auf nennenswerten Unterhalt vom Staat. Die so
genannten nachgeheirateten Witwen, die Beamte erst in deren Ruhestand
geehelicht hatten, müssen vielmehr drastische Kürzungen des Unterhalts
hinnehmen und sich zudem eigene Einkünfte anrechnen lassen. Das hat das
Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil entschieden. Im konkreten Fall
bekomme die Witwe vom Land Niedersachsen zu Recht nur rund 24 Euro im Monat
(Aktenzeichen: 1 A 159/04).
Die Frau hatte im Alter von 64 Jahren einen damals 89-jährigen Pensionär des
Landes Niedersachsen geheiratet. Als der Mann im vergangenen Jahr starb,
betrug die Höhe seiner Pension knapp 3200 Euro im Monat. Einer «regulären»
Witwe hätten davon 60 Prozent, also monatlich rund 1900 Euro Witwengeld
zugestanden. Als das Land ihr stattdessen nur 24,11 Euro brutto überwies,
zog die «nachgeheiratete» Beamtenwitwe vor Gericht.
Doch ihre Klage hatte keinen Erfolg. Da die Frau den Beamten erst nach
dessen Pensionierung geheiratet hatte und mehr als 20 Jahre jünger ist als
ihr verstorbener Mann, habe sie nur Anspruch auf eine mehrfach geminderte
Unterhaltszahlung, entschieden die Lüneburger Verwaltungsrichter. Dem
Dienstherrn eines Beamten sei es nämlich nicht zuzumuten, die Versorgung
«nachgeheirateter Witwen» zu übernehmen.
Konkret dürfe das Witwengeld wegen des großen Altersunterschiedes zunächst
um 25 Prozent auf rund 1430 Euro gemindert werden, heißt es im Urteil.
Weiterhin führe das hohe Alter des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung zu
einer Halbierung des geminderten Betrages auf rund 715 Euro. Und schließlich
müssten die eigene Alters- und Betriebsrente der Witwe angerechnet werden,
so dass unter Berücksichtigung eines Freibetrages der monatliche
Unterhaltsbetrag von 24,11 Euro brutto völlig korrekt sei.
Verwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen: 1 A 159/04)
(Meldung vom 05.07.2004)