Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe
Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 342
Heimliche Vaterschaftstests
Ministerialrat Stefan Schnorr, Berlin, und Richter am LG Dr. Volker Wissing, Mainz
"Er oder Er - Wer ist der Vater?" lautet der Titel einer sechsteiligen Doku-Soap bei RTL II, die mittlerweile in der zweiten Staffel ausgestrahlt wurde. Mit großem Erfolg. Reißerisch verpackt werden zweifelnde Väter, allein erziehende Mütter und Kinder präsentiert, die endlich wissen wollen, wer der Vater ist. Immerhin stammen nach wissenschaftlichen Schätzungen etwa fünf bis zehn Prozent aller in einer Ehe geborenen Kinder nicht vom Ehemann. Nimmt man die nicht ehelichen Kinder hinzu, ist etwa jede siebte Vaterschaft in Deutschland unklar. Nicht nur um dem fälligen Unterhalt zu entgehen, sondern auch um einen Seitensprung aufzudecken, greifen immer mehr Männer zum Vaterschaftstest. Längst hat sich hier ein florierender Markt gebildet: Genlabors bieten ihre Dienste inzwischen zu Dumpingpreisen an; im Internet, in Zeitungen und nicht zuletzt in Straßenbahnen wird für den schnellen und vor allem heimlichen Vaterschaftstest geworben. Selbst Apotheken machen mit. Die Kommerzialisierung von Gentests ist keine Zukunftsmusik, sondern längst Realität, auch wenn dabei fast nur Datenschutzexperten vor einer unheilvollen und bedenklichen Entwicklung warnen. Die Kunden erwerben für einen solchen Test ein Probeentnahme-Set mit Wattestäbchen und Teströhrchen. Mit einem Abstrich aus der Mundhöhle oder einem Haar der Testpersonen wird alles zurück ans Labor geschickt. Wenige Tage später wird dem Kunden das Ergebnis mitgeteilt. Die Frage nach dem Einverständnis der Betroffenen bleibt meist ungeklärt. Die Labore, die dafür knapp 500 Euro kassieren, wollen aus nachvollziehbaren Gründen keine Zweifel an der Seriosität ihrer Auftraggeber haben. Doch die stehen vor einem Problem: die betroffenen Kinder sind zumeist nicht selbst einwilligungsfähig, so dass vermeintlich betrogene Väter die Einwilligung des Sorgeberechtigten benötigen. Das ist in der Regel die Mutter, die auf Grund des fast immer vorhandenen Wissens um die Herkunft des eigenen Kindes wenig Interesse an einem Vaterschaftstest hat. Folglich kümmern sich viele Männer erst gar nicht um die Einwilligung und geben den Test kurzerhand in Auftrag. Dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) sind heimliche Vaterschaftstests schon lange ein Dorn im Auge. Er sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kinder verletzt und fordert klare gesetzliche Regelungen. Labore sollten gesetzlich zu der Prüfung verpflichtet werden, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen, so Mertin. Verstöße gegen die Prüfungspflicht sollen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auf seinen Antrag hin befasste sich im Juni 2003 auch die 74. Justizministerkonferenz mit dem Thema, konnte sich allerdings nicht zu einer einheitlichen Haltung durchringen. Ein Urteil des LG München I hat die Diskussion inzwischen neu belebt. Unverheiratete Väter, so die Richter, dürften die Abstammung eines Kindes auch ohne Wissen der Muter genetisch untersuchen lassen. Heimliche Tests seien für das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsklärung (Az.: 17 HK O 344/03). Jetzt hat auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das Thema aufgegriffen und sich klar für ein Verbot heimlicher Tests ausgesprochen. Unter den Datenschützern finden beide Minister breite Zustimmung. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten bereits im Oktober 2001 eine Entschließung gefasst, in der sie Bundestag und Bundesrat auffordern, genetische Untersuchungen am Menschen gesetzlich genau zu regeln. Insbesondere müsse das Selbstbestimmungsrecht durch einen grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt und Aufklärungspflichten gestärkt werden. Zur Absicherung dieser Regelungen fordern die Datenschützer Straftatbestände. Auch der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Professor Dr. Spiros Simitis, fordert die Politik zum Handeln auf. Die Männerwelt sieht den politischen Vorstoß einmal mehr als Beweis für die eigene Entrechtung zu Gunsten der Frauen. Als "Betrogene" sollen sie "bei der Aufklärung der Tat" auf die Mitwirkung der Täterinnen angewiesen sein. Das gehe zu weit, so die nahezu einhellige Meinung in zahlreichen Leserbriefen.
Auch die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) äußerte sich kritisch. Sie bezeichnete die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der Vaterschaftstests als "Schnellschuss" und erinnerte an die "berechtigten Interessen der Väter". Die sind zweifellos vorhanden. Der Gesetzgeber kann aber nicht zusehen, wie Väter bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzen. Notwendig ist ein angemessener Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten. Eine Möglichkeit dazu bietet das seit langer Zeit erwartete Gendiagnostik-Gesetz. Doch es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass der für 2004 angekündigte Gesetzentwurf das Thema aufgreifen wird. Erst kürzlich äußerte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Skepsis. Es wäre schade, wenn die Politik die bekannten rechtlichen Grauzonen der Gentechnik wieder einmal unausgeräumt ließe. Damit würde sie das Vertrauen in
Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 343
eine zukunftsweisende Technologie, aber auch in ihre eigene Handlungsfähigkeit schwächen.
Re: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe
Als Antwort auf: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe von Odin am 08. Juli 2004 16:19:56:
Ein sehr informativer Bericht.
Da sieht man(n), dass das Verbot von Vaterschaftstests insbesondere von Männern vorangetrieben wird. Und nur eine Politikerin hat mal wieder den Schneid dagegen zu argumentieren. Die männlichen Politiker dagegen trauen sich nicht aus der Deckung.
Ich hoffe doch einmal diese Herren handeln nicht eigennützig, indem sie die Aufdeckung ihrer eigenen Kuckuckskinder befürchten
Kann ja für manche recht angenehm sein die Verantwortung auf unbeteiligte Zahlväter abzuschieben.
Im Ernst: Ich bin eigentlich ein strenger Verfechter des Datenschutzes. Diese neue Debatte z.B. um eine neue Ausweitung des großen Lauschangriffes geht mir ziemlich auf den Geist. Zumal erst kürzlich das Bundesverfassungsgericht Bedenken angemeldet hat. Aber dies kümmert unsere Schilys und Becksteins wenig.
Unser Staat hat kein Problem, bei Kriminaldelikten, die Geninformationen tausender
Männer einzusammeln. Aber wenn Väter nach der Herkunft ihrer Kinder fahnden, dann bekommt unser Staat plötzlich Bauchschmerzen. Dabei sind für mich massenhafte Gendateien unter staatlichem Zugriff weit gefährlicher, als der Vaterschaftstest vereinzelter Väter.
Hier scheint mir der Maßstab der Verhältnismäßigkeit doch völlig abhanden gekommen zu sein. Datenschutz sollte eine Schutzvorrichtung gegen einen zu neugierigen Staat sein, mehr nicht. Das eigentliche Ziel des Datenschutzes wird ständig von der Politik sabotiert. Aber bei Vaterschaftstest plötzlich wieder als heiliger Gral in den Vordergrund geschoben.
Und die verantwortlichen Männer machen das Spiel mal wieder in vorderster Reihe mit.
Wirklich großartig!
Garp
Re: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe
Als Antwort auf: Re: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe von Garp am 08. Juli 2004 18:01:35:
Im Ernst: Ich bin eigentlich ein strenger Verfechter des Datenschutzes. Diese neue Debatte z.B. um eine neue Ausweitung des großen Lauschangriffes geht mir ziemlich auf den Geist. Zumal erst kürzlich das Bundesverfassungsgericht Bedenken angemeldet hat. Aber dies kümmert unsere Schilys und Becksteins wenig.
Unser Staat hat kein Problem, bei Kriminaldelikten, die Geninformationen tausender
Männer einzusammeln. Aber wenn Väter nach der Herkunft ihrer Kinder fahnden, dann bekommt unser Staat plötzlich Bauchschmerzen. Dabei sind für mich massenhafte Gendateien unter staatlichem Zugriff weit gefährlicher, als der Vaterschaftstest vereinzelter Väter.
Hier scheint mir der Maßstab der Verhältnismäßigkeit doch völlig abhanden gekommen zu sein. Datenschutz sollte eine Schutzvorrichtung gegen einen zu neugierigen Staat sein, mehr nicht. Das eigentliche Ziel des Datenschutzes wird ständig von der Politik sabotiert. Aber bei Vaterschaftstest plötzlich wieder als heiliger Gral in den Vordergrund geschoben.
Und die verantwortlichen Männer machen das Spiel mal wieder in vorderster Reihe mit.
...lebhafte Zustimung! Unsere Politiker kriegen einen Spagat hin, der einen normalen Menschen in Stücke reißen müsste.
Der Maßsstab der Verhältnismäßigkeit scheint nicht nur abhanden gekommen, sondern sogar zynisch pervertiert 
einen schönen Gruß von Eugen
Das ist ein Hammer-Argument!
Als Antwort auf: Re: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe von Garp am 08. Juli 2004 18:01:35:
Ich hoffe doch einmal diese Herren handeln nicht eigennützig, indem sie die Aufdeckung ihrer eigenen Kuckuckskinder befürchten
Gratuliere! Das ist zwar ein Argument für eine Schlammschlacht, aber was soll's? Gepushte Hysteriewellen sind auch schlammig. Endlich mal ein Argument, mit dem man diese Leute wirklich angreifen kann. Verheimlichen diese Politiker ihren Gattinen etwas? Mit einer Praktikantin? Kann sie, können wir da sicher sein? Sie und die Öffentlichkeit haben das Recht, es zu erfahren.
Har-Har! Sie haben es sich verdient!
Schlichter Dummkopf
Als Antwort auf: Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe von Odin am 08. Juli 2004 16:19:56:
Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 342
Heimliche Vaterschaftstests
Ministerialrat Stefan Schnorr, Berlin, und Richter am LG Dr. Volker Wissing, Mainz
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Unter den Datenschützern finden beide Minister breite Zustimmung. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten bereits im Oktober 2001 eine Entschließung gefasst, in der sie Bundestag und Bundesrat auffordern, genetische Untersuchungen am Menschen gesetzlich genau zu regeln. Insbesondere müsse das Selbstbestimmungsrecht durch einen grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt und Aufklärungspflichten gestärkt werden. Zur Absicherung dieser Regelungen fordern die Datenschützer Straftatbestände.
Wer keine Ahnung hat...
Ein Vaterschaftstest ist im Sinne der Datenschützer wohl eben keine genetische Untersuchung, da hier nur ein Teil der DNA gegenübergestellt wird.
Z.B. Erbkrankeiten, u.ä. werden dabei nicht geprüft, da in anderen Bereichen der DNA liegend.
Aber Pseudowissen ist bei der Justiz ja nicht so unüblich.
Somit, keine Unterstützung durch die Datenschützer!
Auch die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) äußerte sich kritisch. Sie bezeichnete die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der Vaterschaftstests als "Schnellschuss" und erinnerte an die "berechtigten Interessen der Väter". Die sind zweifellos vorhanden. Der Gesetzgeber kann aber nicht zusehen, wie Väter bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzen.
Diese Rechte der 'Väter' werden also in üblicher Weise behandelt, also als unbeachtbar gehalten.
Notwendig ist ein angemessener Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten.
Aus dem Tenor des Aufsatzes geht die Männerfeindlichkeit dieses Richters sehr schön hervor.
Was er unter angemessen versteht, ist auch klar:
Männer sollen weiter entrechtet werden.
Eine Möglichkeit dazu bietet das seit langer Zeit erwartete Gendiagnostik-Gesetz. Doch es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass der für 2004 angekündigte Gesetzentwurf das Thema aufgreifen wird. Erst kürzlich äußerte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Skepsis. Es wäre schade, wenn die Politik die bekannten rechtlichen Grauzonen der Gentechnik wieder einmal unausgeräumt ließe.
Also lassen wir es erst einmal dabei, wir sind ja so toll.
Schnorr, Wissing
Hoffentlich kein Familienrichter, denn den Männern, die vor diesen kommen, Gnade Gott.
Gruß
Norbert