Heimliche Vaterschaftstests - Hintergründe
Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 342
Heimliche Vaterschaftstests
Ministerialrat Stefan Schnorr, Berlin, und Richter am LG Dr. Volker Wissing, Mainz
"Er oder Er - Wer ist der Vater?" lautet der Titel einer sechsteiligen Doku-Soap bei RTL II, die mittlerweile in der zweiten Staffel ausgestrahlt wurde. Mit großem Erfolg. Reißerisch verpackt werden zweifelnde Väter, allein erziehende Mütter und Kinder präsentiert, die endlich wissen wollen, wer der Vater ist. Immerhin stammen nach wissenschaftlichen Schätzungen etwa fünf bis zehn Prozent aller in einer Ehe geborenen Kinder nicht vom Ehemann. Nimmt man die nicht ehelichen Kinder hinzu, ist etwa jede siebte Vaterschaft in Deutschland unklar. Nicht nur um dem fälligen Unterhalt zu entgehen, sondern auch um einen Seitensprung aufzudecken, greifen immer mehr Männer zum Vaterschaftstest. Längst hat sich hier ein florierender Markt gebildet: Genlabors bieten ihre Dienste inzwischen zu Dumpingpreisen an; im Internet, in Zeitungen und nicht zuletzt in Straßenbahnen wird für den schnellen und vor allem heimlichen Vaterschaftstest geworben. Selbst Apotheken machen mit. Die Kommerzialisierung von Gentests ist keine Zukunftsmusik, sondern längst Realität, auch wenn dabei fast nur Datenschutzexperten vor einer unheilvollen und bedenklichen Entwicklung warnen. Die Kunden erwerben für einen solchen Test ein Probeentnahme-Set mit Wattestäbchen und Teströhrchen. Mit einem Abstrich aus der Mundhöhle oder einem Haar der Testpersonen wird alles zurück ans Labor geschickt. Wenige Tage später wird dem Kunden das Ergebnis mitgeteilt. Die Frage nach dem Einverständnis der Betroffenen bleibt meist ungeklärt. Die Labore, die dafür knapp 500 Euro kassieren, wollen aus nachvollziehbaren Gründen keine Zweifel an der Seriosität ihrer Auftraggeber haben. Doch die stehen vor einem Problem: die betroffenen Kinder sind zumeist nicht selbst einwilligungsfähig, so dass vermeintlich betrogene Väter die Einwilligung des Sorgeberechtigten benötigen. Das ist in der Regel die Mutter, die auf Grund des fast immer vorhandenen Wissens um die Herkunft des eigenen Kindes wenig Interesse an einem Vaterschaftstest hat. Folglich kümmern sich viele Männer erst gar nicht um die Einwilligung und geben den Test kurzerhand in Auftrag. Dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) sind heimliche Vaterschaftstests schon lange ein Dorn im Auge. Er sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Kinder verletzt und fordert klare gesetzliche Regelungen. Labore sollten gesetzlich zu der Prüfung verpflichtet werden, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen, so Mertin. Verstöße gegen die Prüfungspflicht sollen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auf seinen Antrag hin befasste sich im Juni 2003 auch die 74. Justizministerkonferenz mit dem Thema, konnte sich allerdings nicht zu einer einheitlichen Haltung durchringen. Ein Urteil des LG München I hat die Diskussion inzwischen neu belebt. Unverheiratete Väter, so die Richter, dürften die Abstammung eines Kindes auch ohne Wissen der Muter genetisch untersuchen lassen. Heimliche Tests seien für das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich erzwungene Vaterschaftsklärung (Az.: 17 HK O 344/03). Jetzt hat auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das Thema aufgegriffen und sich klar für ein Verbot heimlicher Tests ausgesprochen. Unter den Datenschützern finden beide Minister breite Zustimmung. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten bereits im Oktober 2001 eine Entschließung gefasst, in der sie Bundestag und Bundesrat auffordern, genetische Untersuchungen am Menschen gesetzlich genau zu regeln. Insbesondere müsse das Selbstbestimmungsrecht durch einen grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt und Aufklärungspflichten gestärkt werden. Zur Absicherung dieser Regelungen fordern die Datenschützer Straftatbestände. Auch der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Professor Dr. Spiros Simitis, fordert die Politik zum Handeln auf. Die Männerwelt sieht den politischen Vorstoß einmal mehr als Beweis für die eigene Entrechtung zu Gunsten der Frauen. Als "Betrogene" sollen sie "bei der Aufklärung der Tat" auf die Mitwirkung der Täterinnen angewiesen sein. Das gehe zu weit, so die nahezu einhellige Meinung in zahlreichen Leserbriefen.
Auch die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) äußerte sich kritisch. Sie bezeichnete die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der Vaterschaftstests als "Schnellschuss" und erinnerte an die "berechtigten Interessen der Väter". Die sind zweifellos vorhanden. Der Gesetzgeber kann aber nicht zusehen, wie Väter bei der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzen. Notwendig ist ein angemessener Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten. Eine Möglichkeit dazu bietet das seit langer Zeit erwartete Gendiagnostik-Gesetz. Doch es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass der für 2004 angekündigte Gesetzentwurf das Thema aufgreifen wird. Erst kürzlich äußerte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erhebliche Skepsis. Es wäre schade, wenn die Politik die bekannten rechtlichen Grauzonen der Gentechnik wieder einmal unausgeräumt ließe. Damit würde sie das Vertrauen in
Schnorr, Wissing: Heimliche Vaterschaftstests ZRP 2003 Heft 09 343
eine zukunftsweisende Technologie, aber auch in ihre eigene Handlungsfähigkeit schwächen.
Kann ja für manche recht angenehm sein die Verantwortung auf unbeteiligte Zahlväter abzuschieben.