Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und die Begründung für die Diskriminierung!

Bruno, Thursday, 08.07.2004, 16:53 (vor 7883 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Diskriminierung von Männern wünschenwert! von Bruno am 08. Juli 2004 12:47:57:

Weiter in der Pro-Männerdiskriminierungsrede von Frau Zypries:

„Die Freiheit für Bürgerinnen und Bürger in einem liberalen Staat besteht auch und gerade darin, Unterschiede zu machen und ungleich behandeln zu dürfen.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Mit welchem Recht soll der Staat verbieten, wenn jemand aus rein subjektiven Erwägungen lieber an ältere Damen vermietet als an junge Männer? Der Rechtsstaat könnte das vielleicht tun, wenn junge Männer ein ernsthaftes Problem hätten, Wohnungen zu finden. Statistisch gesehen mag es für junge Männer in der Tat nicht ganz so einfach sein wie für ältere Damen, eine Woh-nung zu finden. Aber für so ernsthaft, dass der Staat hier eingreifen müsste, halte ich das Wohnungsproblem bei jungen Männern dann doch nicht. Und es rechtfertigt aus meiner Sicht kein Diskriminierungsverbot. Wie würde die Praxis im übrigen mit einem solchen Diskriminierungsverbot umgehen? Natürlich würde der Vermieter in unserem Beispielsfall trotzdem an die ältere Dame vermieten. Er dürfte nur nicht mehr sagen, dass er sie – „willkürlich“ - wegen ihres Geschlechts vorzieht. Er würde eine faden-scheinige Ausrede erfinden müssen, um seine subjektive Auswahl anders zu recht-fertigen. Das Gesetz zwänge ihn zur „political correctness“.
Die Bürgerinnen und Bürger würden das merken, und sie würden dem Gesetz den Gehorsam verweigern.“

...Mit dieser „Begründung“ kann man natürlich jede Verweigerung eines Schutzes von Mitbürgern vor Diskriminierung rechtfertigen.

Quelle: http://www.lglf.de/antidiskriminierung/information/zypriesrede.htm Aktueller Stand der Bundesgesetzgebung (24.06.2004), Rede der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Bruno


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