Re: Scheidung: Verschuldensprinzip?
Als Antwort auf: Scheidung: Verschuldensprinzip? von Mic am 25. Juni 2004 15:22:56:
Ich denke eine ehe sollte als 'familienunternehmen' gesehen werden, d.h. mit definition von rechten und pflichten. Zu den pflichten gehört klarerweise eine kindererziehung nach maßgabe von 'standards', diese recht müssen kinder haben.
Weiters ein respektvoller umgang miteinander. Die moralansprüche sind ein spezielles thema, eine affaire die auf die welt außerhalb der familie beschränkt bleibt, müsste nicht zwangsläufig die scheidung und den verlust der kindesobsorge bedeuten. Es sind viele 'eheverfehlungen' denkbar, von faulheit angefangen.
Es wird niemals greifen , aufgrund des Begriffes Kind.
Die Menschenrechte, nicht nur die frauenrechte (und Tierrechte) gehören ins Grundgesetz geschrieben.
solange gilt, wenn die Mutter nicht will , kann richter ja nichts tun.....
werden menschen(männer) rechte mit den Füssen der Femikratur getreten....
anderer Frank
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- Scheidung: Verschuldensprinzip? -
Mic,
25.06.2004, 18:22
- Re: Scheidung: Verschuldensprinzip? - anderer Frank, 26.06.2004, 14:33