Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutz für Männer?

Norbert, Wednesday, 23.06.2004, 17:14 (vor 7898 Tagen)

Hier ein schöner Bericht über die Wirklichkeit:
Gewalt gegen Männer von Tanja Laninger

Besonders hervorzuheben:

Als sie im Februar 2002 mit einem Hausschuh auf ihn und die ältere Tochter losgeht, ruft er die Polizei. Der ersten Anzeige folgen weitere, inzwischen sind es sieben. G. beantragt beim Familiengericht eine Verfügung, um seine Frau vom Haus fern zu halten. Doch die Richterin redet ihm das aus. Was er bitter bereut, denn der "Fehler" trägt ihm weitere Prügel und Psychoterror ein, bis seine Frau Ende April 2003 endlich auszieht.

Kurz darauf versucht sie, mit Gewalt die Haustür aufzubrechen. Christian G. hat Todesangst und ruft die Polizei. Die weigert sich zu kommen. "Man sagte mir, meine Frau könne so schlimm doch nicht sein." Er nennt weitere Beispiele für unsensible Reaktionen seitens der Behörden: Als er im August 2003 vor Gericht seine blauen Flecken und Wunden zeigt, kommentiert die Amtsanwältin, solche Hämatome habe sie auch schon gehabt. Das Verfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt.

Klar Männer sind alles Hünnen mit über 2,00m Größe, 200kg schwer, Frauen sind gerade mal 1,50m und vielleicht 40 kg schwer.
Außerdem wird Männer seit ihre Jugendzeit immer gesagt, dass sie Mädchen/Frauen jederzeit zusammenschlagen dürfen.

Zumindest in Köpfen diverser Richter und Polizisten.

Allerdings läßt sich die Wahrheit nicht auf Dauer verschweigen.
Wir sind dabei die feministischen Lügengebäude einzureissen.
Viel zu spät, aber immerhin.

Gruß
Norbert

Re: Gewaltschutz für Männer?

Pokemon, Thursday, 24.06.2004, 12:30 (vor 7897 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Gewaltschutz für Männer? von Norbert am 23. Juni 2004 14:14:07:

Als er im August 2003 vor Gericht seine blauen Flecken und Wunden zeigt, kommentiert die Amtsanwältin, solche Hämatome habe sie auch schon gehabt.

Das könnte sie auch jeder Frau sagen die verprügelt worden ist. Ob ein Fleck jetzt von einer Treppe oder einem Mann herrührt ist nur sehr schlecht festzustellen. Tolles Argument.

Klar Männer sind alles Hünnen mit über 2,00m Größe, 200kg schwer, Frauen sind gerade mal 1,50m und vielleicht 40 kg schwer.

Oft hat das mit der Körpergröße überhaupt nichts zu tun. Männer sind halt so erzogen: Frauen schlägt Mann nicht. Und sie wissen auch dass sie vor Gericht immer den Kürzeren ziehen, selbst wenn sie aus Notwehr zurückgeschlagen haben. Deshalb halten sie lieber still.

Außerdem wird Männer seit ihre Jugendzeit immer gesagt, dass sie Mädchen/Frauen jederzeit zusammenschlagen dürfen.

Nur zur Erinnerung: Wir sind hier nicht im Iran wo den Männern sogar die Länge des Stockes empfohlen wird mit dem sie ihre bessere Hälfte bestrafen sollen.
Von dem allgegenwärtigen Grundsatz "Frauen schlägt man nicht" hat sie wohl noch nichts gehört.

Pokemon

Re: Gewaltschutz für Männer?

Norbert, Thursday, 24.06.2004, 14:56 (vor 7897 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Pokemon am 24. Juni 2004 09:30:24:

Hi Pokemon

Als er im August 2003 vor Gericht seine blauen Flecken und Wunden zeigt, kommentiert die Amtsanwältin, solche Hämatome habe sie auch schon gehabt.

Das könnte sie auch jeder Frau sagen die verprügelt worden ist. Ob ein Fleck jetzt von einer Treppe oder einem Mann herrührt ist nur sehr schlecht festzustellen. Tolles Argument.

Sehr richtig.
Dann muss man sich noch wundern, wenn die Polizeistatistik relativ wenige Fälle kennt, bei der häusliche Gewalt von Frauen ausgeübt wurde?
Schon durch diese Haltung gegen Männer wird diese Statistik schon massiv verfälscht.
Besonders die Weigerung der Polizei überhaupt eine Anzeige aufzunehmen, ist eigentlich schon Strafvereitelung im Amt.
Wie vielen Männern ist dieses dann schon passiert?
Es gab schon Berichte über solche Vorkommnisse im Forum.

oops, ab hier hatte ich meine sarkastische Minute, gehörte nicht mehr zum Zitat:

Klar Männer sind alles Hünnen mit über 2,00m Größe, 200kg schwer, Frauen sind gerade mal 1,50m und vielleicht 40 kg schwer.

...

Pokemon

Gruß
Norbert

Re: Gewaltschutz für Männer?

Leser, Friday, 25.06.2004, 01:18 (vor 7897 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Gewaltschutz für Männer? von Norbert am 23. Juni 2004 14:14:07:

Allerdings läßt sich die Wahrheit nicht auf Dauer verschweigen.
Wir sind dabei die feministischen Lügengebäude einzureissen.

Hier im Forum vielleicht. Die Realität sieht anders aus.
Wo sind die tausende, zehntausende Männer, die gegen den Weiberfaschismus auf die Strasse gehen? Wo sind die zehntausende, die die Arbeit niederlegen, bis das Terrorregime niedergerungen ist?

Nichts wird sich ändern. Die Männer sind noch viel zu glücklich
in ihrem Gefängnis und voller Demut und Verzagtheit.

meint
Leser

Re: Gewaltschutz für Männer?

Norbert, Friday, 25.06.2004, 12:07 (vor 7896 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Leser am 24. Juni 2004 22:18:52:

Allerdings läßt sich die Wahrheit nicht auf Dauer verschweigen.
Wir sind dabei die feministischen Lügengebäude einzureissen.

Hier im Forum vielleicht. Die Realität sieht anders aus.
Wo sind die tausende, zehntausende Männer, die gegen den Weiberfaschismus auf die Strasse gehen? Wo sind die zehntausende, die die Arbeit niederlegen, bis das Terrorregime niedergerungen ist?
Nichts wird sich ändern. Die Männer sind noch viel zu glücklich
in ihrem Gefängnis und voller Demut und Verzagtheit.
meint
Leser

Die Medienlandschaft ist vielfältig.
Aber hast du auch schon neuere Verlautbarungen seitens der Polizei gelesen?
Die inzwischen beginnen die Wirklichkeit auch wahrzunehmen?
Und bereits intern Schulungen macht, um diese Problematik den Streifenbeamten sichtbar zu machen.

Oder die immer häufigeren Presseartikel über Gewalt gegen Männer?
Über Umgangsverweigerungen, über Kukuckskinder?

Gerade letzte Woche gab es im SWR3 eine Großmutter, die auch von Umgangsverweigerung betroffen ist, und darüber berichtete, wie läppisch Familiengerichte agieren.
Die Betroffenheit der anderen Teilnehmer, darunter Ute Vogt( Staatssekretärin im Bundesinneministerium), über deren ruhige aber drastische Schilderung über den Ablauf der Verfahren war enorm.
Es muß erst einmal ein Bewußtsein über die Realität geschaffen werden.
Dies kostet leider Zeit.

Abgesehen davon unterschätzt du noch die Ängste, die Männer vor den möglichen Repressalien haben, denen sie sich in dieser Gesellschaft bislang fast wehrlos ausgeliefert sehen. Weil sie sich bislang allein sahen.

Dagegen hilft nur die Organisation, die leider auch erst im Werden ist.
Aber eben schon im Werden ist.

Erfreulicherweise beginnt der Widerstand in einigen Teilen von Europa (UK, NL ). Er wird auf D übergreifen.

Des weiteren möchte ich dich auf einige Verlautbarungen über Gespräche mit Politikerinnen bei pappa.com aufmerksam machen.
Es gibt eben auch erste Erfolge.

Aber es geht auch nicht alles mit der Brechstange.

Gruß
Norbert

Re: Gewaltschutz für Männer?

Ferdi, Friday, 25.06.2004, 13:32 (vor 7896 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Norbert am 25. Juni 2004 09:07:14:

Hallo!

[center]Das Folgende ist keine Aufforderung zum Handeln, sondern eine Fiktion, eine Utopie, das Drehbuch zu einem utopischen Film.[/center]

Zitat Norbert Aber es geht auch nicht alles mit der Brechstange.

Aber die Männer haben eine "Brechstange" in der Hand: das Geld. Sie wenden diese Brechstange leider nicht an. Tommy hat recht wenn er sagt: "Es ist falsch, mit dem Zahnstocher an die Probleme heranzugehen, wenn der Abbruchhammer verlangt wird".

Bisher sehe ich die männliche Bevölkerung in einer Art Bittstellerposition. Bitte, hört doch mal auf uns, wir haben dieses und jenes Problem, es herrschen diese und jene Ungerechtigkeiten, bitte, bitte, stellt das doch ab. Nix werden die tun. Ohne Druck auf das Ganze, ohne Kräfte, die träge Massen aus der einmal eingeschlagenen (falschen) Richtung ablenken, wird sich nichts ändern.

Aber es gibt eine Kraft, die stärker wirkt als alles andere: Das Geld! Damit kann man sie kriegen. Aber nicht, in dem man in jahrhundertelangen Winkeladvokatenprozessen versucht, drei müde Euro irgendwo herauszuschlagen, nein, das muss anders gehen: Zahlungsstreik, flächendeckend! Wenn man das hinbekäme, dann würden sich etliche Frauschaften mit Lichtgeschwindigkeit bewegen und die Medien würden dann nicht mehr den ganzen Tag nackte Weiber auf den Bildschirm bringen, sondern Tag und Nacht über eine "Naturkatastrophe" berichten, die heftiger wirkt als sämtliche Hochwasser, Erdbeben und Mega-Orkane zusammen: Der Aufstand der Männer!

Die Streikforderungen müssten lauten:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>
<li>Abschaffung und Verbot des Aufstockungsunterhalts</li>
<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>
<li>Verbleiben der unterhaltspflichtigen aber geschiedenen Eheleute in der Steuerklasse III</li>
<li>Gesetzlich verbrieftes und nicht verhandelbares Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern unabhängig vom Familienstand</li>
<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>
<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>
<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>
<li>Strikteste und wörtliche Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung</li>

Ich gehe jede Wette ein, dass nach einer solchen Aktion innerhalb weniger Jahre die Ungerechtigkeiten, von denen hauptsächlich die Männer in Ehe und Partnerschaft betroffen sind, beseitigt worden sind. Auch hier gebe ich Tommy recht wenn er sagt: Wo Recht zu Unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht!

Der Staatsfeminismus ist schon so festgefressen in diesem Staat wie eine verrostete Schraube in einem Motorblock. Die kriegt man auch nicht mehr mit 'nem Schraubendreher raus, die muss regelrecht ausgebohrt werden.

Gruss,
Ferdi

Re: Gewaltschutz für Männer?

Hetzi, Friday, 25.06.2004, 14:48 (vor 7896 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Ferdi am 25. Juni 2004 10:32:28:

Die Streikforderungen müssten lauten:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>

Das halte ich für nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach ist nur in sehr seltenen Fällen einer alleine Schuld am Scheitern einer Ehe. Ich möchte nicht zurück in die Zeit wo der eine dem Anderen nachweisen musste, dass er fremdgegangen ist und zu dessen Ungunsten dieser Nachweis ausgegangen ist, wurde dann als Schuldhaft geschieden.

<li>Abschaffung und Verbot des Aufstockungsunterhalts</li>

Der Begriff Aufstockungsunterhalts ist mir jetzt nicht so geläufig. Was ist das genau? Imho sollte der Ehegattenunterhalt abhängig von der Ehedauer zeitlich begrenzt werden. In etwa nach einer Formel dass unmittelbar nach der Scheidung in etwa bisherige Regeln gelten und nach 1/4 der Ehedauer die Ansprüche auf 0 zurückgefahren sind.

<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>

Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

<li>Verbleiben der unterhaltspflichtigen aber geschiedenen Eheleute in der Steuerklasse III</li>

Die Steuerklassen sollten nicht von der Ehe, sondern von den zu versorgenden Kindern abhängig sein. die jetztige Situation ist eine Subventionierung von kinderlosen Ehegemeinschaften.

<li>Gesetzlich verbrieftes und nicht verhandelbares Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern unabhängig vom Familienstand</li>

Die Frage ist, was in den Fällen geschehen soll in denen der eine Partner das Umgangsrecht direkt oder indirekt verweigert. (Indirekt wäre beispielsweise durch Umzug in einen weit entfernten Landesteil)

<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>

Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)

<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>

Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.

<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>

Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.

<li>Strikteste und wörtliche Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung</li>

Worauf beziehst du dich da genau? Imho hilft das bei einigen Widersprüchlichen Gesetzen im GG nicht. Die bestehende Wehrpflicht nur für Männer ist ebenso Grundgesetzlich verankert, wie der Gleichheitsgrundsatz.

Hetzi

PS: Für Österreich (und einige andere Länder) kommt nach die schnellstmögliche Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters von Männern und Frauen hinzu. Und nicht wie in Österreich momentan mit einer Übergangsfrist von über 30 Jahren, wobei in den ersten 20 Jahren alles unverändert bleibt.

Re: Gewaltschutz für Männer?

Norbert, Friday, 25.06.2004, 16:42 (vor 7896 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Hetzi am 25. Juni 2004 11:48:15:

Hi

Ferdi übersieht die realen Repressalien des 'Familienrechts' bzgl. Unterhalt.
Und hier ist unserer Staat, im Gegensatz zur Umgamgsverweigerung, überhaupt nicht zimperlich.

Die Streikforderungen müssten lauten:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>

Der eigentliche Grundsatz zum Unterhalt lautet: Jeder muss nach einer Scheidung nach Möglichkeit für sich selbst sorgen.
Nur in Ausnahmen gibt es Unterhalt.

Dieser Grundsatz ist inzwischen in sein Gegenteil verkehrt worden, die Ausnahme die Regel.

Die Frage würde sich mit einer generellen Befristung des nachehelichen Unterhalts erübrigen.
Damit würde wieder die Regel zur Regel.

Allerdings muss auch der Unterhalt eine angemessene Höhe haben, dieses wird im übrigen auch für den Kindesunterhalt gefordert.
Letzterer wird inzwischen von einigen Verbänden als völlig überzogen beurteilt.

<li>Abschaffung und Verbot des Aufstockungsunterhalts</li>
Der Begriff Aufstockungsunterhalts ist mir jetzt nicht so geläufig. Was ist das genau? Imho sollte der Ehegattenunterhalt abhängig von der Ehedauer zeitlich begrenzt werden. In etwa nach einer Formel dass unmittelbar nach der Scheidung in etwa bisherige Regeln gelten und nach 1/4 der Ehedauer die Ansprüche auf 0 zurückgefahren sind.

Dieser Oberwahn geht davon aus, dass der nacheheliche Unterhalt so berechnet wird, als ob es nie eine Scheidung gegeben hätte!
Jede Einkommenssteigertung, die 'in der Ehe angelegt' war wird dazu herangezogen.
Dieses hat faktisch zur Folge, dass der nacheheliche Unterhalt keinerlei Befristung mehr enthält.
Nimmt der Unterhalsberechtigte eine Arbeit an, so wird nun nicht der Betrag auf den Unterhalt direkt angerechnet, sondern es wird ein Gesamteinkommen berechnet, von dem der Unterhaltsberechtigte dann die Hälfte erhält.

Annahme: Einkommen während der Ehe Mann 2000 EUR, Frau 0 EUR
Steht jedem erst einmal 1000 EUR zu.

Alt: Frau arbeitet Einkommen 500 EUR
Ergab früher, dass 1000 - 500 = 500 EUR Unterhalt zu zahlen ist.
Mann hatte 2000 - 500 = 1500 EUR übrig.
Sobald die Frau 1000 EUR Einkommen erreichte, entfiel der Unterhalt.

Heute:
2000 + 500 = 2500 EUR.
Frau und Mann je die Hälfte = 1250 EUR
Klingt zunächst gerecht, der Unterhalt entfällt aber erst wenn die Frau einmal das aktuelle Gehalt des Mannes erreichen sollte.
Also faktisch nie.

Nimmt der Mann eine besser dotierte Stellung an, oder dummerweise noch während der Trennung etwas ganz Neues, so gilt diese 'als in der Ehe angelegt'. Somit ist auch davon zu zahlen.

Irrwitzig, aber so gesprochenes 'Recht'.

<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>
Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

Fiktive Einkommen sind eines der wirksamsten Willkürinstrumente.
Zu diesen Einkommen zählen z.B. Zinsen, Wohnvorteil (eigene Wohnung, egal vor/während der Ehe erworben/geerbt) in Höhe der marktüblichen Miete.
Mit letzterem ist eine faktische Enteignung vorehelichen Besitzes erfolgt.

Des weiteren kann der Unterhaltsverpflichtete nun nicht Teilzeit arbeiten wollen. Tut er dieses, so wird eine fiktive Vollarbeitszeit angenommen, nach der er dann bezahlen muss.

<li>Verbleiben der unterhaltspflichtigen aber geschiedenen Eheleute in der Steuerklasse III</li>
Die Steuerklassen sollten nicht von der Ehe, sondern von den zu versorgenden Kindern abhängig sein. die jetztige Situation ist eine Subventionierung von kinderlosen Ehegemeinschaften.

ACK

<li>Gesetzlich verbrieftes und nicht verhandelbares Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern unabhängig vom Familienstand</li>
Die Frage ist, was in den Fällen geschehen soll in denen der eine Partner das Umgangsrecht direkt oder indirekt verweigert. (Indirekt wäre beispielsweise durch Umzug in einen weit entfernten Landesteil)

Es gibt europäische Länder, in denen ein Wegzug mit mehr als 50km Entfernung strikt verboten ist.
Dort landen Umgangsverweigerer auch ganz schnell im Gefängnis.
Genau so wie Unterhaltsverweigerer.
In D gilt es nur letzteres, und auch nur dann wenn es ein Mann ist.

<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>
Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)

ACK

<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>
Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.

Würde sich mit einer klaren Befristung des nachehelichen Unterhalts auch erledigen.

<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>
Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.

Nö, die (Nicht)Anwendung der Gesetze ist das Problem dabei.

<li>Strikteste und wörtliche Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung</li>
Worauf beziehst du dich da genau? Imho hilft das bei einigen Widersprüchlichen Gesetzen im GG nicht. Die bestehende Wehrpflicht nur für Männer ist ebenso Grundgesetzlich verankert, wie der Gleichheitsgrundsatz.

Der Artikel 12a GG wurde erst nachträglich aufgenommen.
Zu Gunsten der 'Gemeinschaft', nämlich dem geplanten NATO-Beitritt.
Inzwischen zu Gunsten von Frauen abgeändert worden, die Soldatin werden wollen.

Artikel 3 GG muss aber zu den Menschenrechten gerechnet werden.
Und ist somit klar höher anzusetzen.

Hetzi
PS: Für Österreich (und einige andere Länder) kommt nach die schnellstmögliche Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters von Männern und Frauen hinzu. Und nicht wie in Österreich momentan mit einer Übergangsfrist von über 30 Jahren, wobei in den ersten 20 Jahren alles unverändert bleibt.

Gruß
Norbert

Re: Gewaltschutz für Männer?

Peter, Friday, 25.06.2004, 17:16 (vor 7896 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Hetzi am 25. Juni 2004 11:48:15:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>

Das halte ich für nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach ist nur in sehr seltenen Fällen einer alleine Schuld am Scheitern einer Ehe. Ich möchte nicht zurück in die Zeit wo der eine dem Anderen nachweisen musste, dass er fremdgegangen ist und zu dessen Ungunsten dieser Nachweis ausgegangen ist, wurde dann als Schuldhaft geschieden.

Man sollte dabei zumindest zwei Taetigkeiten des Gerichts unterscheiden:
1) Aussprechen einer Scheidung
2) Aussprechen der Scheidungsfolgen

Ich meine dazu:
1) Das Aussprechen einer Scheidung sollte weiter nach dem Zeruettungsprinzip erfolgen - wenn die beiden oder auch nur einer der beiden nicht mehr wollen, auch nach einer Bedenkeit, dann soll der Staat sie nicht als Paar zusammenhalten.
2) Die Scheidungsfolgen sollten aber durchaus von der konkreten Situation der Scheidung abhaengen: Wer z.B. aus seinem Eheversprechen ausbricht, soll nicht auch noch durch hohe und lange Unterhaltszahlungen belohnt werden.

<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>

Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

Es gilt nicht nur fuer Selbsstaendige, aber auch dort. Als fiktiv werden bezeichnet alle Einkünfte des Unterhaltszahlers, die er nach Meinung des Gerichts haette erzielen koennen, es aber nicht gemacht hat. Das Gericht sagt ihm dann z.B.: Du hast dich nicht angestrengt, deine Ex ausreichend zu versorgen. Deswegen bestimmen wir als Unterhalt 3/7 des Betrages, denn du haettest erzielen koennen. Dass dir dann nur noch 2/5 deines Lohnes bleiben statt 4/7, soll dir zeigen, dass es sich fuer dich nicht lohnt, mit Minderarbeit die 'Rente' zu kuerzen, die deiner Ex zusteht.

<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>

Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)

Deswegen finde ich Ferdis Schlagzeile gut: Abschaffung der Maennerwehrpflicht, denn das laengt die Aufmerksamkeit auf die Maennerdiskriminierung der jetzigen Regel. Die Wehrpflicht als solche ist eine andere Diskussion.

<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>

Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.

Schon die oeffentliche Diskussion darum, was bei der Information gesagt wird und in die Hefte geschrieben wird, waere nuetzlich. Es wuerde bei den jungen Heiratskandidaten ein Denken ermoeglichen das mehr von Tatsachen der Ehe bestimmt ist als von unbestimmten Gefuehlen: "Nee, ich glaube, ich will nicht so sehr heiraten." - "Ach, komm doch, ich will so gerne nach aussen zeigen, dass wir uns lieben, zwischen uns aendert sich doch dadurch nichts." - "Na, gut, wenn du dich deswegen besser fuehlst."

<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>

Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.

Es waere schon etwas gewonnen, wenn Deutschland die Einstellung vieler seiner Nachbarlaender uebernaehme, dass z.B. die Mutter nicht automatisch als besserer Elternteil gesehen wird.

Gruß,

Peter

Re: Gewaltschutz für Männer?

Joseph S, Saturday, 26.06.2004, 02:07 (vor 7896 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Ferdi am 25. Juni 2004 10:32:28:

Hallo Ferdi,

ich wüßte gerne, wie Du Dir diesen Zahlungsstreik vorstellst.

von der Wiedereinführung des Schuldprinzips halte ich wenig. Das gibt nur massig Arbeit für Juristen
und am Ende ist doch wieder der Mann schuld, wenn sich die allgemeine Einstellung zum Geschlechterverhältnis
nicht ändert.

Man sollte besser mal mit dem Zerüttungsprinzip und Scheidung ernst machen. Dann ist nach der
Scheidung Schluß mit dem sich gegenseitig Finanzieren. Die Kinder finanziert der, der sie
hat und bekommt nicht mehr Hilfe als die, die alle Kinder vom Staat bekommen. Damit fällt
ungefähr die Hälfte Deiner Forderungen weg.

Rechte zu fordern genügt allein nicht, wenn die Rechte vom Gesetzgeber durch Verhindern von
Strafverfolgung unterlaufen werden, wie es mit Umgangsrechten und dem Verbot von Abtreibungen
geschieht.

Gruß
Joseph

Re: Gewaltschutz für Männer?

Ferdi, Saturday, 26.06.2004, 17:36 (vor 7895 Tagen) @ Joseph S

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Joseph S am 25. Juni 2004 23:07:00:


Hi Joseph!

ich wüßte gerne, wie Du Dir diesen Zahlungsstreik vorstellst.

Alle, die von überzogenen Unterhaltsforderungen, insbesondere diesem kriminellen Aufstockungsunterhalt, betroffen sind, sollten zeitgleich zu einem bestimmten Datum die Beträge auf Sperr- oder Anderkonten einzahlen und die Mittel erst freigeben, wenn die Forderungen erfüllt sind oder die Erfüllung verbindlich zwingend zugesagt wurde. Wenn das synchronisiert alle gleichzeitig machen, dann bricht die Repressionsmaschinerie zusammen.

von der Wiedereinführung des Schuldprinzips halte ich wenig. Das gibt nur massig Arbeit für Juristen und am Ende ist doch wieder der Mann schuld, wenn sich die allgemeine Einstellung zum Geschlechterverhältnis nicht ändert.

Nein. Das Schuldprinzip ist Bestandteil der gesamten Rechtsprechung, warum also nicht auch hier? Ich finde es richtig, dass, wenn etwas zerstört wird, der daran Schuldige ermittelt und zur Rechenschaft gezogen wird, egal ob es sich um eine Sache oder eine Ehe handelt. Schliesslich wurde hier ein vor den Staatsorganen feierlich abgegebenes Versprechen gebrochen.

Man sollte besser mal mit dem Zerüttungsprinzip und Scheidung ernst machen. Dann ist nach der Scheidung Schluß mit dem sich gegenseitig Finanzieren.

Ja, wenn auch ermittelt wird, wer die Zerrüttung verursacht hat. "Gegenseitig" finanzieren ist ja wohl ein Witz, es müsste besser heissen "einseitig finanzieren". Scheidung wird heute einfach zu leicht gemacht, dadurch verkommt die Ehe vom einstmaligen Lebensbund zum Selbstbedienungsladen für Frauen.

Die Kinder finanziert der, der sie hat und bekommt nicht mehr Hilfe als die, die alle Kinder vom Staat bekommen. Damit fällt
ungefähr die Hälfte Deiner Forderungen weg.

Aber wer hat sie denn allermeistens? Ich wäre auch dafür, dass die Kinder - und nur sie - zu bestimmen haben, bei welchem Elternteil sie zukünftig leben wollen. Diese Willenserklärung sollten sie so früh wie möglich abgeben, damit sie nicht von einem der Elternteile manipuliert werden können.

Rechte zu fordern genügt allein nicht, wenn die Rechte vom Gesetzgeber durch Verhindern von Strafverfolgung unterlaufen werden, wie es mit Umgangsrechten und dem Verbot von Abtreibungen geschieht.

Man muss nicht nur fordern sondern auch durchsetzen. Da wäre ein wirksamer Streik schon das Richtige. Blah blah und vollgeschriebenes Papier beeindruckt die Betonköpfe nicht.

Gruss,
Ferdi

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