Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

ChrisTine, Friday, 18.06.2004, 05:05 (vor 7904 Tagen)

Donnerstag, 17. Juni 2004, 22.57 Uhr
Ein 25-Jähriger aus Sachsen-Anhalt hat wegen erfundener Vergewaltigungsvorwürfe zwei Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen. Die angeblichen Gewalttaten hatten sich seine Ex-Freundin und eine Komplizin ausgedacht. Motiv: Rache nach der Trennung.
Gegen die beiden Frauen wird nun ermittelt, ihnen drohen fünf Jahre Gefängnis. Vor dem Landgericht Halle hatten sie ausgesagt, von dem heute 25-Jährigen vergewaltigt worden zu sein. Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren Knast. Erst jetzt hatte die Ex-Freundin zugegeben, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Eine Sozialarbeiterin deckte den Fall auf.

Gefunden bei Bild in der unteren Leiste

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Ferdi, Friday, 18.06.2004, 11:59 (vor 7903 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von ChrisTine am 18. Juni 2004 02:05:20:

Hallo zusammen!

Da sieht man doch mal wieder, in welche kapitale Gefahr man sich gibt, wenn man sich mit Frauen zu sehr einlässt und keine Vorkehrungen zur eindeutigen Beweissicherung trifft. Das Schlimme daran ist, das unsere juristischen Esoteriker - getreu nach der Kaffeesatz-Beweismethode - ungeprüft alles als wahr übernehmen, was solche Schnepfen von sich geben. Wie können nur angeblich voll ausgebildete Juristen auf so einen Scheiss reinfallen? Nicht so sehr unehrliche und unehrenhafte Frauen sind die Gefahr, die Gefahr ist diese Terrorjustiz, die Menschen ohne exakte Beweisführung für etwas bestraft, was sie nicht getan haben. Das nenne ich Terrorjustiz, und deren unfähigen Vertretern müsste die Lizenz zum Richten sofort abgenommen werden - so wie man zu Recht stockbesoffenen Autofahrern den Lappen abnimmt.

Die Schadensersatzforderungen für solche Fehlurteile müssten auf US-Niveau angehoben werden, damit sich die Jusoteriker hundertmal vorher überlegen, ob der behauptete Sachverhalt auch wirklich den Tatsachen entspricht. Ausserdem müsste eine persönliche Haftung für solche Schäden eingeführt werden. Vielleicht werden die dann endlich etwas vorsichtiger. Nur über das Geld bekommt man solche Zeitgenossen endlich mal dazu, ihren Beruf fachgerecht und ohne Schaden anzurichten auszuüben.

Dilettanten gehören nicht in Gerichtssäle!

Gruss,
Ferdi

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Mirko, Friday, 18.06.2004, 20:14 (vor 7903 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Ferdi am 18. Juni 2004 08:59:40:


[quote]Da sieht man doch mal wieder, in welche kapitale Gefahr man sich gibt, wenn man sich mit Frauen zu sehr einlässt und keine Vorkehrungen zur eindeutigen Beweissicherung trifft. [/quote]

Naja, dann kann man aber auch Frauen warnen, dass sie sich mit jedem Date in kapitale Gefahr bringen, weil es Vergewaltiger gibt, und am Ende reden Mann und Frau überhaupt nicht mehr miteinander - ist doch schade drum.

Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Daddeldu, Saturday, 19.06.2004, 04:23 (vor 7903 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Ferdi am 18. Juni 2004 08:59:40:

Hallo!

Wie können nur angeblich voll ausgebildete Juristen auf so einen Scheiss reinfallen?

Es kommt drauf an. Es sind auch Umstände denkbar, wo jeder auf solche Lügen hereingefallen wäre. Die Zeugen müssen nur geschickt lügen, dann hat man als Richter keine Chance. Stell Dir vor, Du hast zwei Frauen vor Dir, die Dir beide glaubhaft und detailliert erzählen, von diesem Mann vergewaltigt worden zu sein. Leider beide nicht sofort zur Polizei gegangen, weshalb es keine objektiven Spuren mehr gibt. Der Angeklagte steht da und behauptet dreist, er hätte nichts gemacht und könne nicht erklären, wieso die beiden Frauen ihn bezichtigten - bei der Ex vielleicht aus Rache, aber bei der anderen könne er es gar nicht verstehen.

Würdest Du den dann wirklich nicht verurteilen?

Fragt

Daddeldu

Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Andreas, Saturday, 19.06.2004, 11:37 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:

Würdest Du den dann wirklich nicht verurteilen?

Sicherlich nicht einfach auf die bloße Behauptung zweier Frauen hin. Das kommt auf die Begleitumstände an. Kennen die beiden Frauen sich, so daß die Möglichkeit einer Absprache bestand? Sind beide Zeugen glaubwürdig? Gibt es noch andere Motivationen, welche diese Frauen zu dieser Aussage veranlaßt haben könnten? In welcher Beziehung stehen die beiden Frau zu dem Mann? Es gibt hier genügend Fragen, die man stellen und untersuchen kann. Offensichtlich wurde der obengenannte Fall seitens der Richter nicht ausreichend geprüft. D.h. der Mann wurde wohl - wie so häufig - ohne nähere Untersuchung einfach weggesperrt. Und genau da liegt auch das Problem: Im Augenblick sieht die Situation so aus, daß jede dahergelaufene Frau einfach mit dem Finger auf einen Mann zeigen muß, damit dieser für Jahre eingebuchtet wird. Das ist nichts weiter als Willkürjustiz und hat mit einem "rechtsstaatlichen" Vorgehen überhaupt nichts zu tun.

Desweiteren müssten zur Abschreckung harte Strafen gegen solche Falschaussagen verhängt werden. D.h. Frauen, die Männer vorsätzlich falsch beschuldigen, müssen für mehrere Jahre in den Bau wandern.

Gruß
Andreas


Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Ferdi, Saturday, 19.06.2004, 13:11 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:


Hallo Daddeldu!

Stell Dir vor, Du hast zwei Frauen vor Dir, die Dir beide glaubhaft und detailliert erzählen, von diesem Mann vergewaltigt worden zu sein. Leider beide nicht sofort zur Polizei gegangen, weshalb es keine objektiven Spuren mehr gibt. Der Angeklagte steht da und behauptet dreist, er hätte nichts gemacht und könne nicht erklären, wieso die beiden Frauen ihn bezichtigten - bei der Ex vielleicht aus Rache, aber bei der anderen könne er es gar nicht verstehen.
[quote]Würdest Du den dann wirklich nicht verurteilen?
[/quote]

Nein! Ohne Beweise kein Schuldspruch. Ich würde den Mann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" aus Mangel an Beweisen freisprechen. Und die beiden Frauen würde ich fragen, warum sie denn nicht sofort die Polizei eingeschaltet hätten, denn eine Vergewaltigung ist ja nun ein sehr schweres Delikt. Das Rachemotiv halte ich nach allgemeiner Lebenserfahrung durchaus für gegeben, das ist ein Motiv für Frauen, so etwas zu tun, weil es ihnen ja so leicht gemacht wird. Die Komplizin, wahrscheinlich die "beste Freundin", wurde eingeschaltet um der Anschuldigung das Odium eines durch "glaubwürdige" Zeugin bewiesenen Verbrechens zu verpassen.

Wäre es zwingend vorgeschrieben, dass Personen, die solche falschen Anschuldigungen erheben, genau so bestraft würden wie der Angeschuldigte, hätte er die Tat wirklich begangen, dann gäbe es solche Fälle wie in Halle wohl nicht, weil den Frauen das wohl zu gefährlich wäre. Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung beim heutigen Stand der Ermittlungstechnik nicht objektiv beweisbar wäre. Ich habe eher den Verdacht, dass die beamteten, nicht nach Leistung bezahlten Richter einfach nur zu faul sind, um möglicherweise aufwändige und komplizierte Ermittlungen anzustellen. Ist doch viel bequemer nach Schema F vorzugehen: "Vergewaltigung kann nur Mann, Frau ->Opfer, also Mann schuldig". Wumm, Hammer auf den Tisch geknallt. Der Nächste bitte!

Der Fall Halle zeigt doch in schreiender Lautstärke, dass hier dringend juristischer Reparaturbedarf besteht.

Gruss,
Ferdi

Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Sven74, Saturday, 19.06.2004, 14:11 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Ferdi am 19. Juni 2004 10:11:36:

Wäre es zwingend vorgeschrieben, dass Personen, die solche falschen Anschuldigungen erheben, genau so bestraft würden wie der Angeschuldigte, hätte er die Tat wirklich begangen, dann gäbe es solche Fälle wie in Halle wohl nicht, weil den Frauen das wohl zu gefährlich wäre. Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung beim heutigen Stand der Ermittlungstechnik nicht objektiv beweisbar wäre. Ich habe eher den Verdacht, dass die beamteten, nicht nach Leistung bezahlten Richter einfach nur zu faul sind, um möglicherweise aufwändige und komplizierte Ermittlungen anzustellen. Ist doch viel bequemer nach Schema F vorzugehen: "Vergewaltigung kann nur Mann, Frau ->Opfer, also Mann schuldig". Wumm, Hammer auf den Tisch geknallt. Der Nächste bitte!
Der Fall Halle zeigt doch in schreiender Lautstärke, dass hier dringend juristischer Reparaturbedarf besteht.
Gruss,
Ferdi

Dann warten wir mal wieder auf das in einigen Monaten fällige Skandalurteil (Geld- oder Bewährungsstrafe).

Unsere Richter und die Urteile erinnern einen irgendwie an Punktrichter beim Boxern oder noch schlimmer beim Eiskunstlauf. Wer für die Richter die beste Show bietet und auch noch sympatisch rüber kommt gewinnt.

Sven74

Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen

Martin, Saturday, 19.06.2004, 17:21 (vor 7902 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Sven74 am 19. Juni 2004 11:11:51:

Dann warten wir mal wieder auf das in einigen Monaten fällige Skandalurteil (Geld- oder Bewährungsstrafe).

Die Geldbuße geht dann wahrscheinlich zugunsten einer Hilfsorganisation für Vergewaltigungsopfer, da es eine Organisation für männliche Opfer von weiblicher Falschbeschuldigung ja nicht gibt!
Und der Mann ist zwar zu Unrecht verurteilt worden, aber er büßte dann halt stellvertretend für alle diejenigen Schuldigen, die nicht gefasst werden! Da können die Männer mal sehen, was sie mit ihren Vergewaltigungen alles anrichten können und sollen sich das eine Lehre sein lassen!

Justita ist blind!

Hetzi, Saturday, 19.06.2004, 17:26 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Ferdi am 19. Juni 2004 10:11:36:

Bei aller berechtiger Aufregung ueber Urteile und Fehlurteile, sollte man sich einmal Fragen warum Justitia ueblicherweise mit einer Waage in der Hand und einer Schleife vor den Augen dargestellt wird!

Im Endeffekt war den Menschen schon zu allen Zeiten bewusst, dass Fehlurteile und ungerechte Urteile gefaellt werden und dass diese niemals wirklich verhindert werden koennen.

Re: Justita ist blind!

Jörg, Saturday, 19.06.2004, 17:32 (vor 7902 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Justita ist blind! von Hetzi am 19. Juni 2004 14:26:07:

Bei aller berechtiger Aufregung ueber Urteile und Fehlurteile, sollte man sich einmal Fragen warum Justitia ueblicherweise mit einer Waage in der Hand und einer Schleife vor den Augen dargestellt wird!
Im Endeffekt war den Menschen schon zu allen Zeiten bewusst, dass Fehlurteile und ungerechte Urteile gefaellt werden und dass diese niemals wirklich verhindert werden koennen.

Justitia ist blind und eine Frau.
Das sagt doch wohl schon alles. ;-)

Gruß, Jörg

Re: Justita ist blind!

Andreas, Saturday, 19.06.2004, 18:13 (vor 7902 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Justita ist blind! von Jörg am 19. Juni 2004 14:32:32:

Hallo Joerg,

Justitia ist blind und eine Frau.
Das sagt doch wohl schon alles. ;-)

und wahrscheinlich ist Justitia als Gottheit auch gleichzeitig Frauenbeauftragte auf dem Olymp!

Gruss
Andreas

Re: Justita ist blind!

Peter, Saturday, 19.06.2004, 18:28 (vor 7902 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Justita ist blind! von Hetzi am 19. Juni 2004 14:26:07:

Bei aller berechtiger Aufregung ueber Urteile und Fehlurteile, sollte man sich einmal Fragen warum Justitia ueblicherweise mit einer Waage in der Hand und einer Schleife vor den Augen dargestellt wird!

Ich dachte immer, das hieße, Justitia urteile ohne Ansehen der Person, in der Theorie zumindest.

Gruß,

Peter

Re: Justita ist blind!

Andreas, Saturday, 19.06.2004, 18:44 (vor 7902 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Justita ist blind! von Peter am 19. Juni 2004 15:28:46:

Ich dachte immer, das hieße, Justitia urteile ohne Ansehen der Person, in der Theorie zumindest.

Nein, in dem Fall haette sie keine Schleife vor den Augen, sondern eine Brille - um die Fakten wahrnehmen zu koennen.

Andreas

Re: Justita ist blind!

crazyPhil, Tuesday, 22.06.2004, 02:49 (vor 7900 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Justita ist blind! von Andreas am 19. Juni 2004 15:44:47:

Ich dachte immer, das hieße, Justitia urteile ohne Ansehen der Person, in der Theorie zumindest.

Nein, in dem Fall haette sie keine Schleife vor den Augen, sondern eine Brille - um die Fakten wahrnehmen zu koennen.
Andreas

Doch, das stimmt schon! Die Binde vor den Augen soll die Unvoreingenommenheit (keine Beeinflussung durch den Anschein) symbolisieren.

Re: Volle Zustimmung! n/t

Christian, Saturday, 19.06.2004, 20:53 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Ferdi am 19. Juni 2004 10:11:36:

Hallo Daddeldu!
Stell Dir vor, Du hast zwei Frauen vor Dir, die Dir beide glaubhaft

....und detailliert erzählen, von diesem Mann vergewaltigt worden zu sein. Leider beide nicht sofort zur Polizei gegangen, weshalb es keine objektiven Spuren mehr gibt. Der Angeklagte steht da und behauptet dreist, er hätte nichts gemacht und könne nicht erklären, wieso die beiden Frauen ihn bezichtigten - bei der Ex vielleicht aus Rache, aber bei der anderen könne er es gar nicht verstehen.

Würdest Du den dann wirklich nicht verurteilen?[/i]

Nein! Ohne Beweise kein Schuldspruch. Ich würde den Mann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" aus Mangel an Beweisen freisprechen. Und die beiden Frauen würde ich fragen, warum sie denn nicht sofort die Polizei eingeschaltet hätten, denn eine Vergewaltigung ist ja nun ein sehr schweres Delikt. Das Rachemotiv halte ich nach allgemeiner Lebenserfahrung durchaus für gegeben, das ist ein Motiv für Frauen, so etwas zu tun, weil es ihnen ja so leicht gemacht wird. Die Komplizin, wahrscheinlich die "beste Freundin", wurde eingeschaltet um der Anschuldigung das Odium eines durch "glaubwürdige" Zeugin bewiesenen Verbrechens zu verpassen.
Wäre es zwingend vorgeschrieben, dass Personen, die solche falschen Anschuldigungen erheben, genau so bestraft würden wie der Angeschuldigte, hätte er die Tat wirklich begangen, dann gäbe es solche Fälle wie in Halle wohl nicht, weil den Frauen das wohl zu gefährlich wäre. Mir kann jedenfalls keiner erzählen, dass eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung beim heutigen Stand der Ermittlungstechnik nicht objektiv beweisbar wäre. Ich habe eher den Verdacht, dass die beamteten, nicht nach Leistung bezahlten Richter einfach nur zu faul sind, um möglicherweise aufwändige und komplizierte Ermittlungen anzustellen. Ist doch viel bequemer nach Schema F vorzugehen: "Vergewaltigung kann nur Mann, Frau ->Opfer, also Mann schuldig". Wumm, Hammer auf den Tisch geknallt. Der Nächste bitte!
Der Fall Halle zeigt doch in schreiender Lautstärke, dass hier dringend juristischer Reparaturbedarf besteht.
Gruss,
Ferdi

In dubio pro reo (n/t)

Texaco, Saturday, 19.06.2004, 13:40 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:

Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Daddeldu, Saturday, 19.06.2004, 18:11 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Die Wahrheitsfindung der Justiz ist nun mal anfällig für lügende Zeugen von Daddeldu am 19. Juni 2004 01:23:35:

Hallo,

ich denke, wir wissen nicht genug über den Fall, um hier den Stab über die Richter zu brechen.

Ich habe natürlich auch meinen Hoffmann gelesen, und weiß, dass bei Vergewaltigung den Frauen oft blind geglaubt wird, teilweise auf die (bestrittene) Aussage nur eines angeblichen Opfers hin. Und das ist ein Skandal.

Aber hier sind auch Umstände zumindest denkbar, die jeden zu dem Fehlurteil verleitet hätten. Vor allem, weil hier eben gleich zwei Frauen eine Vergewaltigung bekundet haben. Zwei Aussagen! Vor allem bei der Freundin seiner Ex fragt man sich doch, was die dazu getrieben hat. Bei der Ex gibt es ja noch ein naheliegendes Motiv, nämlich Rache für das Verlassen. Aber die andere? Soll der Richter wirklich in seinen Freispruch reinschreiben: „Sie könnte die Vergewaltigung erfunden haben, um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun und diese in einer möglichen Racheaktion zu unterstützen.“?

Dass Urteile nur auf Zeugenaussagen gestützt werden, ist gang und gäbe. Wenn das nicht mehr ginge, würden wohl 80 % der Verurteilungen (bezogen auf alle Delikte) wegfallen.

Der Strafrahmen für die beiden Täterinnen ist übrigens erheblich:

Strafrahmen normale Freiheitsberaubung: Geldstrafe oder 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 1 StGB)

Strafrahmen Freiheitsberaubung, die länger als eine Woche gedauert hat: 1 Jahr bis 10 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)

Strafrahmen Falsche uneidliche Aussage: 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 153 Abs. 1 StGB)

Strafrahmen Verleitung zur Falschaussage: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder 3-6 Monate Gefängnis

Strafrahmen Falsche Verdächtigung: Geldstrafe oder 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 164 Abs. 1 StGB)

Gruß,

Daddeldu

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Andreas, Saturday, 19.06.2004, 18:42 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Daddeldu am 19. Juni 2004 15:11:14:

Hallo,
ich denke, wir wissen nicht genug über den Fall, um hier den Stab über die Richter zu brechen.

Doch - das wissen wir! Dieser Mann war offensichtlich mehrere Jahre unschuldig im Gefaengnis. Auf deutsch: die Richter haben schlichtweg schlampig gearbeitet. Wahrscheinlich haben sie sich weichklopfen lassen von den armen "Opferfrauen", die im Gerichtssaal mal wieder auf die beruehmte Traenendruese gedrueckt haben und auch von den Gutachtern, die mal wieder was von den beruehmten "Dunkelziffern" und den Studien des Frauenministeriums dahergefaselt haben.

Aber hier sind auch Umstände zumindest denkbar, die jeden zu dem Fehlurteil verleitet hätten. Vor allem, weil hier eben gleich zwei Frauen eine Vergewaltigung bekundet haben. Zwei Aussagen!

Ja, und? Macht das die Aussage etwa glaubwuerdiger?

Vor allem bei der Freundin seiner Ex fragt man sich doch, was die dazu getrieben hat. Bei der Ex gibt es ja noch ein naheliegendes Motiv, nämlich Rache für das Verlassen. Aber die andere? Soll der Richter wirklich in seinen Freispruch reinschreiben: „Sie könnte die Vergewaltigung erfunden haben, um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun und diese in einer möglichen Racheaktion zu unterstützen.“?

Zum Beispiel! Warum nicht? Wenn die Umstaende dafuer sprechen, sehe ich da kein Problem. Seien wir doch mal ehrlich: es ist doch heute in unserem feministischen Zeitalter kein Problem mehr, irgendwo eine Frau zu finden, die ohne zu zoegern bereit ist, alles vor Gericht auszusagen - nur um einen unschuldigen Mann hinter Gitter zu bringen. Fuer die meisten Frauen sind Maenner doch sowieso nur Menschen zweiter Klasse. Und in einer Gesellschaft, in der tagtaeglich kleine Girlies aus Spass und Langeweile unschuldige Maenner wegen angeblicher sexueller Belaestigung bei der Polizei anzeigen, glaube ich doch nicht wirklich an die moralische Integritaet der Frau!

Dass Urteile nur auf Zeugenaussagen gestützt werden, ist gang und gäbe. Wenn das nicht mehr ginge, würden wohl 80 % der Verurteilungen (bezogen auf alle Delikte) wegfallen.

Meistens gibt es aber noch Indizien oder bestimmte Hinweise, die eine Verurteilung rational erscheinen lassen.

Der Strafrahmen für die beiden Täterinnen ist übrigens erheblich:
Strafrahmen normale Freiheitsberaubung: Geldstrafe oder 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 1 StGB)
Strafrahmen Freiheitsberaubung, die länger als eine Woche gedauert hat: 1 Jahr bis 10 Jahre Gefängnis (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
Strafrahmen Falsche uneidliche Aussage: 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 153 Abs. 1 StGB)

.....

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Frauen wirklich bestraft werden? Wahrscheinlich greift hier wieder das Frauenprivileg. Und wenn diese Frauen im Verfahren wieder auf die Traenendruese druecken, kommen sie sowieso mit einer Geldstrafe von 200 Euro und 40 Stunden Sozialarbeit davon. Zivilrechtlich laesst sich fuer den jungen Mann sicher auch nichts aus der Sache rausholen. Der kann froh sein, wenn er seiner Ex nicht noch den in den letzten Jahren entgangen Unterhalt nachzahlen muss.

Gruss
Andreas

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Peter, Saturday, 19.06.2004, 20:55 (vor 7902 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Andreas am 19. Juni 2004 15:42:23:

Aber hier sind auch Umstände zumindest denkbar, die jeden zu dem Fehlurteil verleitet hätten. Vor allem, weil hier eben gleich zwei Frauen eine Vergewaltigung bekundet haben. Zwei Aussagen!

Ja, und? Macht das die Aussage etwa glaubwuerdiger?

Natürlich. Wo ein Einzelner in böser Absicht lügen mag, musst du bei zwei Zweigen schon von einer Verschwörung ausgehen. Verschwörungen gibt es, wie in diesem Fall, aber sie sind selten. Schon in der ältesten(?) geschriebenen Rechtssammlung steht (Codex Hammurabi), dass niemand auf Grund der Aussage nur einer Person verurteilt werden darf.

Soll der Richter wirklich in seinen Freispruch reinschreiben: „Sie könnte die Vergewaltigung erfunden haben, um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun und diese in einer möglichen Racheaktion zu unterstützen.“?

Zum Beispiel! Warum nicht? Wenn die Umstaende dafuer sprechen, sehe ich da kein Problem.

Und eben diese genaue Umstände kennen wir nicht. Mit dem heutigen Wissen in der Hand ist es einfach, klüger zu sein als der Richter.

Seien wir doch mal ehrlich: es ist doch heute in unserem feministischen Zeitalter kein Problem mehr, irgendwo eine Frau zu finden, die ohne zu zoegern bereit ist, alles vor Gericht auszusagen - nur um einen unschuldigen Mann hinter Gitter zu bringen.

Das sehe ich anders. Frauen sind nicht schlechter als Männer, und die meisten würden sich dazu nicht hergeben. Irgendwo lässt sich immer ein Mann und eine Frau finden, die auch vor Gericht lögen, vor allem gegen Bezahlung, aber schon deshalb werden die Zeugen einer kritischen Untersuchung und Befragung durch alle Parteien ausgesetzt, um solche Fälle zu entdecken.

Fuer die meisten Frauen sind Maenner doch sowieso nur Menschen zweiter Klasse.

Auch hier widerspreche ich. Frauen behandeln z.B. in der Regel ihre Söhne nicht schlechter als ihre Töchter. Viele Frauen übernehmen allerdings unbewusst Voruteile gegen Männer aus der feministischen Medienlandschaft.

Und in einer Gesellschaft, in der tagtaeglich kleine Girlies aus Spass und Langeweile unschuldige Maenner wegen angeblicher sexueller Belaestigung bei der Polizei anzeigen, glaube ich doch nicht wirklich an die moralische Integritaet der Frau!

Willst du wirklich von einzelnen Verbrechern auf das ganze Geschlecht schließen? Sollten wir solche Verallgemeinerungen nicht besser gewissen Feministinnen überlassen, die behaupten: 'Alle Männer sind Vergewaltiger'.

Dass Urteile nur auf Zeugenaussagen gestützt werden, ist gang und gäbe. Wenn das nicht mehr ginge, würden wohl 80 % der Verurteilungen (bezogen auf alle Delikte) wegfallen.

Meistens gibt es aber noch Indizien oder bestimmte Hinweise, die eine Verurteilung rational erscheinen lassen.

Eben, und woher willst du wissen, dass es die in diesem Fall nicht gab?

Strafrahmen Falsche uneidliche Aussage: 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis (§ 153 Abs. 1 StGB)

.....
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Frauen wirklich bestraft werden? Wahrscheinlich greift hier wieder das Frauenprivileg. Und wenn diese Frauen im Verfahren wieder auf die Traenendruese druecken, kommen sie sowieso mit einer Geldstrafe von 200 Euro und 40 Stunden Sozialarbeit davon.

Alles unter 3 Monate Gefängnis erschiene mir ungesetzlich. Aber bis zu zwei Jahren wird die Strafe wohl zur Bewährung ausgesetzt, und die Lügnerinnen müssen das Gefängnis leider nicht von innen sehen, anders als der unschuldige Mann.

Zivilrechtlich laesst sich fuer den jungen Mann sicher auch nichts aus der Sache rausholen.

Eine interessante Frage: Hat das Opfer Recht auf Schadensersatz von den bewiesenermaßen lügnerische Zeuginnen? Ich würde das vom Gefühl her bejahen, aber ich kenne dazu nicht die Rechtslage.

Gruß,

Peter

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Sven74, Saturday, 19.06.2004, 22:18 (vor 7902 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Peter am 19. Juni 2004 17:55:39:

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Frauen wirklich bestraft werden? Wahrscheinlich greift hier wieder das Frauenprivileg. Und wenn diese Frauen im Verfahren wieder auf die Traenendruese druecken, kommen sie sowieso mit einer Geldstrafe von 200 Euro und 40 Stunden Sozialarbeit davon.

Alles unter 3 Monate Gefängnis erschiene mir ungesetzlich. Aber bis zu zwei Jahren wird die Strafe wohl zur Bewährung ausgesetzt, und die Lügnerinnen müssen das Gefängnis leider nicht von innen sehen, anders als der unschuldige Mann.

Zivilrechtlich laesst sich fuer den jungen Mann sicher auch nichts aus der Sache rausholen.

Eine interessante Frage: Hat das Opfer Recht auf Schadensersatz von den bewiesenermaßen lügnerische Zeuginnen? Ich würde das vom Gefühl her bejahen, aber ich kenne dazu nicht die Rechtslage.
Gruß,
Peter

Und eben jedes Urteil ohne Freiheitsstrafe wäre ja eine die Sauerei und wäre damit eine weitere Einladung für andere Frauen.

Aber wir hatten ja erst kürzlich ein Skandalurteil, wo eine Frau erst ihren Ehemann heimtückisch gefesselt hat und dann mit Gerätschaft (weiss nicht mehr genau mit was)um ein Haar umgebracht hätte. Sie hat während ihrer Tat sogar gesagt "dich bring ich um!". Nun weil die Hilfeschreie gehört worden sind, lebt der Mann noch. Was bekommt die Gute?

Richtig, zwei jahre AUF BEWÄHRUNG.

Was lernen wir daraus? Solange die frau den Mann "noch" nicht umgebracht hat, bekommt sie nur eine Bewährungsstafe!

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Ferdi, Saturday, 19.06.2004, 23:19 (vor 7902 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Peter am 19. Juni 2004 17:55:39:


Hallo zusammen!

Hier erst mal ein etwas ausführlicher Bericht über den Fall:

[image]

Quelle: General-Anzeiger Bonn, vom 18. Juni 2004

Peter: Und eben diese genaue Umstände kennen wir nicht. Mit dem heutigen Wissen in der Hand ist es einfach, klüger zu sein als der Richter.

Eines wissen wir genau: Der Mann ist unschuldig bestraft worden. Daher muss der damalige Richter in fahrlässiger Weise Ermittlungen unterlassen haben, die die Wahrheitswidrigkeit der Zeugenaussagen untermauert hätten. Solche Indizienbeweise kann es also nicht gegeben haben, denn sonst hätte sich ja heute die Unschuld nicht herausstellen können. Es sind also Fehler gemacht worden, das wissen wir sehr wohl. Dazu brauchen wir nicht klüger zu sein als der Richter sondern nur 1 und 1 zusammenzählen.

Das sehe ich anders. Frauen sind nicht schlechter als Männer, und die meisten würden sich dazu nicht hergeben.

Das mag schon sein, aber Frauen werden ungleich mehr in Versuchung geführt, so etwas zu tun, und zwar durch eben diesen "Frauenbonus". Im umgekehrten Fall hätten Männer es viel schwerer, sie würden so eine Aktion daher garnicht erst starten. Ausserdem mögen Männer solche hinterlistigen Attacken nicht, sie kämpfen lieber mit offenem Visier. Frauen wissen ganz genau, dass das Wort "Vergewaltigung" eine magische Wirkung auf Gerichte hat, schon wegen solcher Schmierblätter wie die Zeitung mit den vielen nackten Weibern auf der Titelseite.

Viele Frauen übernehmen allerdings unbewusst Voruteile gegen Männer aus der feministischen Medienlandschaft.

Eben! Das verstärkt dieses Verhalten ja noch, weil sie durch diese Vorurteile auch noch meinen, sie würden gerecht handeln.

Willst du wirklich von einzelnen Verbrechern auf das ganze Geschlecht schließen? Sollten wir solche Verallgemeinerungen nicht besser gewissen Feministinnen überlassen, die behaupten: 'Alle Männer sind Vergewaltiger'.

Sie haben gesagt: "Alle Männer sind potentielle Vergewaltiger". Lasst uns genau zitieren und das Ungenaue den Feministinnen überlassen. So vereinzelt sind solche Verbrechen gar nicht einmal. Ich habe in der deutschen Presse schon oft von ähnlichen Vorfällen gelesen. In den USA sind durch die Aktivitäten eines einzelnen Ermittlers gleich hunderte von falsch beschuldigten Männern aus den Gefängnissen geholt worden, nachdem die Technik der Gen- und DNA-Tests so verfeinert wurde. Ich habe den Link dazu jetzt nicht mehr parat, aber er müsste bei Max und Moni noch irgendwo im Archiv zu finden sein. Wenn ich ihn finde liefere ich ihn nach.

Meistens gibt es aber noch Indizien oder bestimmte Hinweise, die eine Verurteilung rational erscheinen lassen.
Eben, und woher willst du wissen, dass es die in diesem Fall nicht gab?

Das wissen wir deshalb, weil sich sonst nicht die Unschuld des Mannes herausgestellt hätte, wenn es sie gegeben hätte.

Bei einem so kapitalen Verbrechen wie Vergewaltigung und bei den geradezu katastrophalen Folgen für den Angeschuldigten muss verlangt werden, dass alles Menschenmögliche und technisch Machbare unternommen wird, um diese schwere Anschuldigung objektiv und wasserdicht zu untermauern. Das ist in Halle offenbar nicht geschehen. Hier haben sich Richter von der typisch weiblichen Verführungsmasche mit Tränchen, Wimpernklimpern, unschuldigem, leidensvollem Hundeblick und herzerweichendem Gelaber in Rosamunde-Pilcher-Manier regelrecht hinters Licht führen lassen. Eine Vergewaltigung ist kein Strassenverkehrsdelikt, hier muss man von hochbezahlten Fachleuten schon ein menschenmöglichstes Höchstmass an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein verlangen.

Gruss,
Ferdi

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Peter, Sunday, 20.06.2004, 00:06 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Ferdi am 19. Juni 2004 20:19:10:

Eines wissen wir genau: Der Mann ist unschuldig bestraft worden. Daher muss der damalige Richter in fahrlässiger Weise Ermittlungen unterlassen haben, die die Wahrheitswidrigkeit der Zeugenaussagen untermauert hätten.

Unzulässiger Schluss. Erstens leitet die Richter nicht die Ermittlungen, und zweitens könnte auch bei Sichtung aller damals vorhandener Beweise eine Schuld jenseits vernünftigen Zweifels erkannt worden sein. Wieviele Unschuldige in Gefängnissen sind schon mit DNS-Test rehabilitiert worden? Glaubst du im Ernst, dass in ALLEN diesen Fällen das Rechtssystem fahrlässig war? Ich glaube das nicht, Fehlurteile können manchmal für einen Richter unvermeidbar sein.

Solche Indizienbeweise kann es also nicht gegeben haben, denn sonst hätte sich ja heute die Unschuld nicht herausstellen können.

Oh, heilige Einfalt! Natürlich können Indizienbeweise gegen einen Verdächtigen sprechen, obwohl er es nicht gewesen ist.

Es sind also Fehler gemacht worden, das wissen wir sehr wohl. Dazu brauchen wir nicht klüger zu sein als der Richter sondern nur 1 und 1 zusammenzählen.

Zur Qualitätssicherung in der Rechtsprechung aber auch allgemein: 100% Sicherheit gibt es nicht. So ist das Leben, nicht die Mathematik.

Ausserdem mögen Männer solche hinterlistigen Attacken nicht, sie kämpfen lieber mit offenem Visier.

Das sehe ich anders, es gibt auch viele böse Männer.

Viele Frauen übernehmen allerdings unbewusst Voruteile gegen Männer aus der feministischen Medienlandschaft.
Eben! Das verstärkt dieses Verhalten ja noch, weil sie durch diese Vorurteile auch noch meinen, sie würden gerecht handeln.

Da stimme ich dir zu. Manche entwickeln dabei ein Rechtsgefühl, das mir falsch vorkommt, als seien z.B. Frauen die besseren Menschen.

Willst du wirklich von einzelnen Verbrechern auf das ganze Geschlecht schließen? Sollten wir solche Verallgemeinerungen nicht besser gewissen Feministinnen überlassen, die behaupten: 'Alle Männer sind Vergewaltiger'.
Sie haben gesagt: "Alle Männer sind potentielle Vergewaltiger".

Gewisse Feministinnen, z.B. Dworkin, haben gesagt:'Alle Männer sind Vergewaltiger' (und wenn sie es nicht sind, dann wären sie es gerne), und das habe ich wiedergegeben. Nun kann man Dworkin belächeln, und das tun auch die meisten, aber Alice Schwarzer hat ihren Thesen in Deutschland kurzzeitig Resonanz verschafft.

In den USA sind durch die Aktivitäten eines einzelnen Ermittlers gleich hunderte von falsch beschuldigten Männern aus den Gefängnissen geholt worden, nachdem die Technik der Gen- und DNA-Tests so verfeinert wurde.

Der Ermittler hat gute Arbeit geleistet.

Meistens gibt es aber noch Indizien oder bestimmte Hinweise, die eine Verurteilung rational erscheinen lassen.

Eben, und woher willst du wissen, dass es die in diesem Fall nicht gab? [/i]
Das wissen wir deshalb, weil sich sonst nicht die Unschuld des Mannes herausgestellt hätte, wenn es sie gegeben hätte.

Logikfehler, s.o.

Bei einem so kapitalen Verbrechen wie Vergewaltigung und bei den geradezu katastrophalen Folgen für den Angeschuldigten muss verlangt werden, dass alles Menschenmögliche und technisch Machbare unternommen wird, um diese schwere Anschuldigung objektiv und wasserdicht zu untermauern.

100% Sicherheit..., s.o.

Gruß,

Peter

Komm, ich gebe Dir was zum aufregen

Daddeldu, Sunday, 20.06.2004, 13:12 (vor 7901 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Andreas am 19. Juni 2004 15:42:23:

Hallo Andreas,

Dieser Mann war offensichtlich mehrere Jahre unschuldig im Gefaengnis. Auf deutsch: die Richter haben schlichtweg schlampig gearbeitet.

Möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich, aber eben nicht zwingend.

[quote]Zwei Aussagen! [/quote]
Ja, und? Macht das die Aussage etwa glaubwuerdiger?

Ja. Selbstverständlich.

[quote]„Sie könnte die Vergewaltigung erfunden haben, um ihrer Freundin einen Gefallen zu tun und diese in einer möglichen Racheaktion zu unterstützen.“? [/quote]
Zum Beispiel! Warum nicht? Wenn die Umstaende dafuer sprechen, sehe ich da kein Problem.

Welche Umstände sprachen denn bei dem damaligen Prozess dafür?

Meistens gibt es aber noch Indizien oder bestimmte Hinweise, die eine Verurteilung rational erscheinen lassen.

Welche Indizien gab es denn bei dem damaligen Prozess?

Aber ach, was soll dieser Disput!? Offenkundig willst Du Dich ereifern. Also gebe ich Dir mal einen Link zu einem wirklich schlimmen Fall. In der „Zeit“ war vor zwei Jahren ein langer Artikel, in dem so etwas ähnliches geschildert wurde. Darin ging es primär um einen mutmaßlichen Justizirrtum, bei dem allein aufgrund der Zeugenaussage einer jungen Frau ihr Vater und ihr Onkel wegen Vergewaltigung verurteilt wurden. Das besondere: Die Frau war noch Jungfrau, und der Onkel hatte eine seltene Krankheit, die ihm jegliche Sexualität nahm, eine sogenannte „primäre männliche Alibido“.

Da haben die Richter wirklich jegliche Sorgfalt und Objektivität über Bord geworfen. Viel Spaß beim lesen und wütend werden.

Gruß,

Daddeldu

http://www.zeit.de/2002/19/Politik/200219_irrtum.html

Re: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen

Andreas, Sunday, 20.06.2004, 15:00 (vor 7901 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen von Daddeldu am 20. Juni 2004 10:12:19:

Hi Daddeldu,

Aber ach, was soll dieser Disput!? Offenkundig willst Du Dich ereifern.

Vielleicht sollte man diese Thematik auch mal unter einem anderen Gesichtspunkt erörtern. Mich bewegt die Frage, ob Richter in diesem Lande der Frauenbeauftragten, Frauenministerien, Frauenjustizministerinnen und Frauenorganisationen überhaupt noch ein Urteil basierend auf objektiven Eindrücken und Fakten fällen können? Es geht ja bei solchen Verhandlungen nicht so sehr um die Frage, wer der Täter ist, sondern darum, ob eine Vergewaltigung überhaupt stattgefunden hat! Man stelle sich mal folgende Situation vor: ein Mann steht wegen angeblicher Vergewaltigung vor Gericht. Zwei Frauen beschuldigen diesen Mann. Ihre Aussagen sind widersprüchlich, es gibt keinen Beweis. Nehmen wir mal an, der Richter würde diesen Mann mangels Beweisen und aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der beiden "Opfer" freisprechen. Dann würden 10 Minuten später sämtliche Frauenbeauftragten und Frauenorganisationen bei der entsprechenden Justizministerin einlaufen, um sich über den Richter und dessen "frauenfeindliches" Urteil zu beschweren. Die Justizministerin, eine eingefleischte Feministin vom Schlage Zypries, läßt sich die Akten über diesen Fall zuschicken und entscheidet, den Richter bei der nächsten Beförderung einfach zu übergehen. Der Richter müßte um den weiteren Fortgang seiner Karriere bangen. Wie kann ein Richter unter solchen Bedingungen "unabhängig" arbeiten? Denn: wer befördert, befiehlt!

Diese Situation gibt es übrigens nicht nur bei der Justiz, sondern auch an Universitäten. Viele Professoren trauen sich ja nicht einmal mehr, einer schlechten Studentin in der Prüfung eine entsprechende Note zu geben, weil sie dann die Intervention der Frauenbeauftragten befürchten müssen. Da vergibt man mal schnell eine 2.3 wo in Wirklichkeit eine 3.3 angebracht wäre. Schließlich will man sich ja nicht von der Frauenbeauftragten als "frauenfeindlich" beschimpfen lassen und damit die eigene Karriere gefährden. Wie ist unter solchen Bedingungen objektive Beurteilung von Sachverhalten überhaupt noch möglich?

Gruß
Andreas

Re: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen

Texaco, Sunday, 20.06.2004, 16:23 (vor 7901 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen von Andreas am 20. Juni 2004 12:00:34:

Hallo Andreas!

Behauptest Du das oder kennt Du solche Fälle?

Dann würden 10 Minuten später sämtliche Frauenbeauftragten und Frauenorganisationen bei der entsprechenden Justizministerin einlaufen [...] Der Richter müßte um den weiteren Fortgang seiner Karriere bangen.

Viele Professoren trauen sich ja nicht einmal mehr, einer schlechten Studentin in der Prüfung eine entsprechende Note zu geben, weil sie dann die Intervention der Frauenbeauftragten befürchten müssen.

Re: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen

Andreas, Sunday, 20.06.2004, 17:25 (vor 7901 Tagen) @ Texaco

Als Antwort auf: Re: Komm, ich gebe Dir was zum aufregen von Texaco am 20. Juni 2004 13:23:40:

Hallo Texaco,

Behauptest Du das oder kennt Du solche Fälle?

Dann würden 10 Minuten später sämtliche Frauenbeauftragten und Frauenorganisationen bei der entsprechenden Justizministerin einlaufen [...] Der Richter müßte um den weiteren Fortgang seiner Karriere bangen.

Das war eher ein Gedankenspiel, das ich aber nicht fuer unrealistisch halte. Die zunehmende Anzahl an Feministinnen in Behoerden, Administration, Ministerien und Regierung bleibt sicher nicht ohne Wirkung. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der feministische Grundsatz "Jeder Mann ist ein potentieller Vergewaltiger" unter frauenpolitischer Federfuehrung politisch und juristisch in bestimmte Leitsaetze umgeformt wird. Die Folgen sind katastrophal. Unzweifelhaft ist sicher, dass Urteile in solchen Verfahren von entsprechenden Stellen und Organisationen hinsichtlich ihrer frauenpolitischen Korrektheit ueberprueft werden. Frauenbeauftragte gibt es wie Sand am Meer und ihre Arme reichen weit. Auch bis in die Justizministerien. Ein Richter, der einen angeblichen Vergewaltiger aus offensichtlichen Gruenden und mangels Beweisen freilaesst, ist frauenpolitisch absolut unzuverlaessig. Welches Justizministerium will sich schon als "frauenfeindlich" bezeichnen lassen? Die Folgen kann sich jeder ausmalen, der logisch zu denken versteht. Das Justizministerium verfuegt zwar nicht ueber direkte Druckmittel zur Beeinflussung der Justiz, aber das Ministerium entscheidet ueber die Berufung und Befoerderung von Richtern. Und welcher Richter will da noch "unabhaengig" urteilen? Unschuldsvermutung? Im Zweifel fuer den Angeklagten? Beweise fuer die Tat? Soetwas ist im Zeitalter feministischer Korrektheit nicht mehr notwendig.

Viele Professoren trauen sich ja nicht einmal mehr, einer schlechten Studentin in der Prüfung eine entsprechende Note zu geben, weil sie dann die Intervention der Frauenbeauftragten befürchten müssen.

Das kann wohl jeder bestaetigen, der mit offenen Augen durch die Unilandschaft laeuft. Ich habe in meinem Umfeld schon mehrere Faelle erlebt, in denen Professoren oeffentlich als "frauenfeindlich" beschimpft wurden, weil sie offensichtlich unfaehigen Studentinnen eine schlechte Note verpasst haben.
Ich kann mich noch gut an eine Doktorandin bei uns erinnern, die 5 Jahre lang auf ihrer Doktorandenstelle (DFG-Stelle) hockte und nichts zustande brachte. Ihr Chef lehnte daraufhin die Finanzierung fuer ein weiteres Jahr ab. Daraufhin lief sie ueberall in der Gegend herum und erzaehlte jedem, dass ihr Chef "wohl ein Problem mit Frauen habe". Allerdings musste sie nicht zur Politkommissarin, um sich zu beschweren - sie war selbst stellvertretende Frauenbeauftragte. Uebrigens hat sich hinterher rausgestellt, dass diese Stelle auf drei Jahre von der DFG befristet war und die restlichen beiden Jahre von ihrem Chef gutmuetig aus Lehrstuhlmitteln finanziert wurden. Das sind sie sogenannten "Benachteiligungen", denen die Frauen hier im Lande ausgesetzt sind. Die armen Wuermchen!

Gruss
Andreas

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Collantix, Sunday, 20.06.2004, 07:01 (vor 7902 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Daddeldu am 19. Juni 2004 15:11:14:


Hallo Daddeldu,

was diesen Fall betrifft, mögen wir nicht so viel wissen; da gebe ich Dir recht. Was wir aber wissen, ist die Tatsache, daß es sehr einfach ist, einen Mann hinter Schloß und Riegel zu bringen, ohne die Beweislage genau zu prüfen. Und davor können wir die Augen nun mal nicht schließen.

Wenn's gut läuft, kommt er mit einem Strafbefehl weg, und die Dame ist fein raus (selber bei einem Freund erlebt).

Und das Vortäuschen falscher Tatsachen wird selten so hart bestraft wie die nicht begangene Tat.

Und viele Frauen wissen, daß sie damit ein vernichtendes Instrument in der Hand haben. Selbst wenn ein Mann freigesprochen wird, bleibt ein fader Beigeschmack - meistens zulasten des Mannes.


Gruß


Collantix

Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues

Texaco, Sunday, 20.06.2004, 14:44 (vor 7901 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Re: Sammelantwort: Wir wissen eben nix genaues von Collantix am 20. Juni 2004 04:01:02:

Hallo Collantix!

Wenn's gut läuft, kommt er mit einem Strafbefehl weg, und die Dame ist fein raus (selber bei einem Freund erlebt).

Ich will Dir keine intimen Details entlocken, aber da wir nun einen Fall diskutieren, von dem keiner mehr weiß, als die Zeitungen hergeben, erzähl doch mal: Wie läuft das?

Ist das, was die Zeitungen schreiben, Klischee oder Wirklichkeit? Das kann man nur anhand selbst mitgekriegter Erfahrungen entscheiden.

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Sven74, Friday, 18.06.2004, 13:14 (vor 7903 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von ChrisTine am 18. Juni 2004 02:05:20:

Gegen die beiden Frauen wird nun ermittelt, ihnen drohen fünf Jahre Gefängnis. Vor dem Landgericht Halle hatten sie ausgesagt, von dem heute 25-Jährigen vergewaltigt worden zu sein. Die Richter verurteilten den Mann zu drei Jahren Knast. Erst jetzt hatte die Ex-Freundin zugegeben, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Eine Sozialarbeiterin deckte den Fall auf.
Gefunden bei Bild in der unteren Leiste

Wenn diese ... fünf Jahre Knast (wirklich hinter Gitter OHNE Bewährung) bekommen, fress ich einen Besen. Ich gehe zu 99% davon aus, dass diese ... bestenfalls eine Bewährungsstrafe bekommen. Wenn sie wirklich in den Knast kommen, dann bestimmt weniger als die zwei Jahre, die der arme Kerl absitzen musste.

Sven74

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Odin, Saturday, 19.06.2004, 01:47 (vor 7903 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Sven74 am 18. Juni 2004 10:14:48:

Wenn diese ... fünf Jahre Knast (wirklich hinter Gitter OHNE Bewährung) bekommen, fress ich einen Besen. Ich gehe zu 99% davon aus, dass diese ... bestenfalls eine Bewährungsstrafe bekommen. Wenn sie wirklich in den Knast kommen, dann bestimmt weniger als die zwei Jahre, die der arme Kerl absitzen musste.

Fünf Jahre Knast sind IMMER ohne Bewährung. Ich glaub, die Obergrenze liegt bei 3 Jahren, wo es noch Bewährung geben kann.

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Martin, Saturday, 19.06.2004, 01:56 (vor 7903 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Odin am 18. Juni 2004 22:47:10:

Fünf Jahre Knast sind IMMER ohne Bewährung. Ich glaub, die Obergrenze liegt bei 3 Jahren, wo es noch Bewährung geben kann.

Zwei Jahre! Aber es ist bei einer gesetzlichen Höchststrafe von fünf Jahren natürlich auch möglich, dass nur drei Jahre ausgesprochen werden oder eben zwei Jahre oder weniger, was dann in der Regel Bewährung bedeutet.

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Ferdi, Saturday, 19.06.2004, 03:30 (vor 7903 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Martin am 18. Juni 2004 22:56:13:


Hallo Martin!

Zwei Jahre! Aber es ist bei einer gesetzlichen Höchststrafe von fünf Jahren natürlich auch möglich, dass nur drei Jahre ausgesprochen werden oder eben zwei Jahre oder weniger, was dann in der Regel Bewährung bedeutet.

Genau da liegt der springende Punkt. Das Gesetz müsste so abgefasst sein, dass bei Falschbeschuldigungen mit solch schweren Folgen 5 Jahre Knast zwingend vorgeschrieben sind, so dass kein Richter um diese Vorschrift herumkommt. Dann hört die Kaffeesatzleserei, auch "Unabhängigkeit der Richter" genannt, endlich auf.

Gruss,
Ferdi

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Andreas, Saturday, 19.06.2004, 04:10 (vor 7903 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Ferdi am 19. Juni 2004 00:30:54:

Dann hört die Kaffeesatzleserei, auch "Unabhängigkeit der Richter" genannt, endlich auf.

Ich frage mich sowieso, woher dieses Hirngespinst von der "Unabhängigkeit der Richter" überhaupt kommt. In einem Land, in dem Richter vom Justizministerium und von dubiosen, fragwürdigen, politischen Gremien in ihr Amt berufen und befördert werden, kann man wohl kaum ernsthaft von einer "unabhängigen Justiz" sprechen. Das ist doch nichts anderes als eine Mogelpackung.
Das wußte übrigens auch schon der alte preußische Justizminister Leonhardt:

"Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren."

Das Rezept ist schon alt. Heute nennt man sowas "Demokratie"! Da kann ich nur drüber lachen!

Andreas

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Martin, Saturday, 19.06.2004, 16:10 (vor 7902 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Ferdi am 19. Juni 2004 00:30:54:

Hallo Ferdi,
m. W. ist Mord mit den entsprechenden Merkmalen das einzige Delikt, bei dem eine bestimmte Strafe zwingend vorgeschrieben ist, nämlich lebenslänglich. D. h. es ist nicht möglich, dass ein Richter einen Angeklagten des geplanten, heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen an einem arglosen Opfer schuldig spricht und ihm eine zeitlich begrenzte Strafe aufbrummt.
Ansonsten gibt es immer einen Strafrahmen mit Mindest- und Höchststrafe, um verschiedene Nuancen und Umstände des Falles würdigen zu können. Das muss natürlich auch bei vorsätzlicher Falschbeschuldigung der Fall sein. Bei einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe müsste man das als vorsätzliche Freiheitsberaubung werten und ahnden.
Die Gesetze dafür sind da, sie müssen nur konsequent angewandt werden!
Martin

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Christian, Saturday, 19.06.2004, 20:35 (vor 7902 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von ChrisTine am 18. Juni 2004 02:05:20:

Frage! Haben die verantwortlichen in der Justiz eine volle Mitschuld und sind sie daher eines Justizverbrechens voll mitschuldig zu machen? Es wurde meiner Meinung nach der sehr schwere und kriminelle Starftatbesatnd der Freiheitsberaubung, vorsätzliche Falschbeschuldigung, Rufmord, psychische und seelische Körperverletzung bzw. auch noch tätliche Körperverletzung oft durch Mithäflinge erfüllt, praktisch zwei Jahre seines Lebens getohlen wurden und ich dies mit Mord vergleiche! Meiner Meinung nach müssen die verantwortlichen Frauen mindestens 3 Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis und die meiner Meinung nach verantwortlichen Justizverbrecher lebenslänglich Berufsverbot, saftige Geld- und Gefängnisstrafen. Für dieses skandalöse Justizverbrechen habe ich absolut kein Verständnis und die Verantwortlichen haben in der Rechtsprechung nichts mehr zu suchen, wahrscheinlich wurde nicht mal eine DNA Analyse und ärztlicher Befund durchgeführt, praktisch der Mann nur aufgrund von Aussagen der Frauen verurteilt wurde ->"Schuldig durch Aussage der Frauen!" erinnert mich an den Film "Die Welle", denn einem Mann als Mensch dritter Klasse wird grundsätzlich schon nicht geglaubt! Ich glaube an Gerechtigkeit und daher auch die Justizverbrecher früher oder später für ihre Straftaten zur Veranwortung gezogen werden, spätestens wenn sie vor Gott stehen!

meint,
Christian

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Peter, Saturday, 19.06.2004, 21:08 (vor 7902 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Christian am 19. Juni 2004 17:35:14:

Frage! Haben die verantwortlichen in der Justiz eine volle Mitschuld und sind sie daher eines Justizverbrechens voll mitschuldig zu machen?

Nein, sie sind vor dem Gesetz unschuldig , solange ihnen kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Ein Richter soll im Rahmen der Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen urteilen können. Der Richter soll nicht aus Furcht davor, vielleicht einmal persönlich haftbar gemacht zu werden, Verbrecher zu milde bestrafen, auch wenn sich das Urteil im Nachhinein als falsch herausstellt. Dieses sogenannte Richterprivileg gehört zu unserem Rechtssystem genauso wie 'im Zweifel für den Angeklagten'. Du magst das Richterprivileg nicht nur bei Vorsatz sondern auch bei erwiesener Nachlässigkeit einschränken wollen, aber das ist eine andere Diskussion.

wahrscheinlich wurde nicht mal eine DNA Analyse und ärztlicher Befund durchgeführt, praktisch der Mann nur aufgrund von Aussagen der Frauen verurteilt wurde ->"Schuldig durch Aussage der Frauen!"

Du spekulierst und das nicht einmal gut. Eine DNS-Analyse kann nur die Tatsache eines Geschlechtsverkehrs beweisen, nicht seine Freiwilligkeit, und bei einer Ex-Freundin steht kaum die Tatsache zur Debatte, dagegen die Freiwilligkeit.

Gruß,

Peter

Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis

Christian, Saturday, 19.06.2004, 21:44 (vor 7902 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: 25-jähriger saß 2 Jahre unschuldig im Gefängnis von Peter am 19. Juni 2004 18:08:59:

Fragen! "Wenn diese Frauen einen Richter bzw. Staatsanwalt der Vergewaltigung bezichtigt hätten, würde dann die Beweislast umgekehrt werden?", "Würden dann der Richter bzw. der Staatsanwalt für die vorsätzliche Falschbeschuldigungen der Frauen 3 Jahre ins Gefängnis gehen?", ich glaube da hätten es die Richter ganz anders angepackt und mit bestem Wissen und Gewissen alles getan hätten das sich die Wahrheit und Gerechtigkeit durchsetzen würde. Im übriegen wird ja jährlich Deutschland mehrmals vom Europäischien Gerichtshof für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter verurteilt, daher ist meiner Meinung nach Deutschland männerfeindlich aber frauenfreundlich eingestellt, ob dies nicht ein Vorsatz ist?!

meint,
Christian

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