Private Krankenversicherung
Hörte grade in den Nachrichten, dass der Bundesgerichtshof präzisiert hat, unter welchen Umständen private Krankenversicherungen erhöhen dürfen.
Unter anderem hieß es dann, das es beispielweise nicht zulässig sei, die Tarife für beide Geschlechter anzuheben, wenn der Kostenzuwachs lediglich Männer betrifft.
Genaueres weiß ich im Moment nicht, lediglich kommt mir das doch ein bisschen balla-balla vor, denke ich an andere Pläne im Zusammenhang mit Unisex-Tarifen.
Gruß,
Manfred
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