Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

Daddeldu, Thursday, 10.06.2004, 18:45 (vor 7911 Tagen)

Hallo,

das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein Urteil zum Ladenschlussgesetz erlassen.

Zunächst ein Auszug aus der Pressemitteilung:

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Gegenteiliges kann insoweit wegen Stimmengleichheit im Senat nicht festgestellt werden. Die Verfassungsbeschwerde eines Warenhauses gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen wurde zurückgewiesen. […] Der Gesetzgeber durfte auch berücksichtigen, dass eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten zu einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleinerer Geschäfte führen kann und die im Handel tätigen Frauen besonders belastet sowie benachteiligt.

Die abweisende Entscheidung wird also nur von der Hälfte der Richter getragen, diese aber stützen sich unter anderem auch auf einen besonderen Schutz der Arbeitnehmerinnen.

Der entscheidende Auszug aus dem Urteil (1 BvR 636/02 vom 9.6.2004, dort RdNr. 149):

Der Gesetzgeber durfte ebenfalls berücksichtigen, dass die unbeschränkte Möglichkeit der Ladenöffnung zu einer besonderen Belastung der im Handel tätigen Frauen führt und diese benachteiligt. Deren Anteil an der Mitarbeiterschaft beträgt in Verkaufsstellen ungefähr 72 Prozent. Da Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Abstimmung von Familien- und Erwerbsarbeit tragen, sind sozialverträgliche Arbeitszeiten für sie von hervorragender Bedeutung. Die im Handel tätigen Frauen könnten bei Ausweitung der Ladenöffnungszeiten insbesondere abends zumindest nicht mehr regelmäßig am Familienleben teilnehmen und bekämen noch größere Schwierigkeiten, die zumeist ihnen obliegende Hausarbeit und Kinderbetreuung mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen. Die Gewährleistung eines weitgehend mit beruflicher Arbeitszeit nicht belegten Abends und von Freizeit am Wochenende (vgl. auch B II) dient demnach dem Schutz der weit überwiegenden Zahl der weiblichen Beschäftigten im Handel vor unzumutbarer Belastung durch Arbeitszeitlagen, die einem geregelten Familienleben zuwiderlaufen.

Gruß,

Daddeldu

Zum Urteil

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

Eugen Prinz, Thursday, 10.06.2004, 21:11 (vor 7911 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Daddeldu am 10. Juni 2004 15:45:32:

das scheint mir wirklich ein historischer Moment. Nicht wegen des Ladenschlussgesetzes ... Pippifax mit tausend Ausnahmen ... aber wegen der Begründung durch das Bundesverfassungsgericht

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Das wäre im Prinzip das einzige, was dieses Gericht zu befinden hätte. Das Argument der Grundgesetzkonformität ist allerdings inzwischen völlig ausgehöhlt. Als Frauen Jobs bei der Bundeswehr wollten, da wurde einfach das Grundgesetzt geändert.

Noch schlimmer hier:

Der Gesetzgeber durfte ebenfalls berücksichtigen, dass die unbeschränkte Möglichkeit der Ladenöffnung zu einer besonderen Belastung der im Handel tätigen Frauen führt und diese benachteiligt. Deren Anteil an der Mitarbeiterschaft beträgt in Verkaufsstellen ungefähr 72 Prozent.

Das geht doch das BVG garnichts an. Seit wann spielen Mehrheiten bei Gesetzesentscheidungen eine Rolle? Welche Mehrheiten gilt es zu berücksichtigen? Was ist mit den Männer? Was mit den Ausländern?

Da Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Abstimmung von Familien- und Erwerbsarbeit tragen, sind sozialverträgliche Arbeitszeiten für sie von hervorragender Bedeutung.

Und das ist eine eindeutig matrifocale, also parteiliche Sichtweise und ist schlichtweg falsch. Es sind Männer, die die Hauptlast tragen, insofern, als sie durch ihre Erwerbsarbeit überwiegend vom Familienleben ausgegrenzt werden. Frauen haben ja bereits alle Möglichkeiten und nehmen sie auch wahr. Fast alle Teilzeitjobs werden von Frauen besetzt.

Aber wann hätte sich jemals jemand darum gekümmert, ob die Schichtarbeit eines Fabrikarbeiters sozialverträglich ist?

Das ist ein echter Hammer. Das BVG hat hier jede Verpflichtung zur Neutralität ignoriert. Von diesem Gericht kann man nichts mehr erwarten, oder höchstens Entscheidungen, die im Hinterzimmer verschachert werden.

Wo gerät die vielgelobte Demokratie hin, wenn das höchste Gericht anfängt Parteienpolitik zu machen?

Entsetzt.

Eugen

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

Martin, Thursday, 10.06.2004, 22:35 (vor 7911 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Daddeldu am 10. Juni 2004 15:45:32:

Wie kommt das BVG dazu, die Frauen einseitig anzusprechen? Für einen Mann in gleicher Situation, erwerbstätig im Handel, mit Familie, und Pflichten im Haushalt, gilt haargenau das Gleiche. Und solche Männer lassen sich haufenweise finden! Eine Freigabe könnte(!) höchstens familien-, menschen- oder gesellschaftsfeindlich sein, nie und nimmer aber frauenfeindlich! Außerdem tun Frauen längst in anderen Schichtbereichen Dienst, als da wären Bullen, Zugbegleitung, ärztliche Bereitschaft, Kneipenbewirtung, und und und...
Wann hört endlich diese Unterscheidung in Mann und Frau in allen Bereichen auf?

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

Christian, Friday, 11.06.2004, 11:38 (vor 7910 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Eugen Prinz am 10. Juni 2004 18:11:01:

Und das ist eine eindeutig matrifocale, also parteiliche Sichtweise und ist schlichtweg falsch. Es sind Männer, die die Hauptlast tragen, insofern, als sie durch ihre Erwerbsarbeit überwiegend vom Familienleben ausgegrenzt werden. Frauen haben ja bereits alle Möglichkeiten und nehmen sie auch wahr. Fast alle Teilzeitjobs werden von Frauen besetzt.
Aber wann hätte sich jemals jemand darum gekümmert, ob die Schichtarbeit eines Fabrikarbeiters sozialverträglich ist?
Das ist ein echter Hammer. Das BVG hat hier jede Verpflichtung zur Neutralität ignoriert. Von diesem Gericht kann man nichts mehr erwarten, oder höchstens Entscheidungen, die im Hinterzimmer verschachert werden.

Stimmt, überwiegend Männer tragen die Hauptlast, denn sie sind es die ca.75% der Steuern und Sozialabgaben erarbeiten, Zwangsdienste (Wehrpflicht/Zivildienst) zu einem Hungerlohn leisten, die Rente für Frauen mitfinanzieren und als Dank dafür früher ins Gras beissen dürfen, ganztags erwerbstätig sind und abends für die Familie noch da sein sollen, praktisch Beruf und Famiele unter einem Hut haben und ja Männer in die Ernährerrolle gedrängt werden, kaum eine Frau lässt sich in die Ernährerrolle drängen und sie wissen ja auch warum, denn wehe, wehe wenn ich auf das Ende sehe! Meiner Meinung nach ist das BVG absolut männerfeindlich eigestellt, der EuGH für Menschenrechte hat schon mehrmals Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter und Kinder verurteilt und daher stellt sich die Frage ob der Rechtsstaat bzw. die Rechtsprechung in Deutschland noch funktioniert? Aus welcher Partei stammen die Bundesverfassungsrichter?

meint,
Christian

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

reinecke54, Friday, 11.06.2004, 13:17 (vor 7910 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Christian am 11. Juni 2004 08:38:26:

Aus welcher Partei stammen die Bundesverfassungsrichter?

Der praesident, herr Papier, nachfolger der furchtbaren juristin
Limbach, ist jedenfalls CDU-nah und stockkonservativ. Das muss
nicht heissen, dass er maennerfeindlich urteilt, aber, dass er
in alten rollenbildern denkt.

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

Christian, Friday, 11.06.2004, 13:32 (vor 7910 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von reinecke54 am 11. Juni 2004 10:17:13:

Aus welcher Partei stammen die Bundesverfassungsrichter?

Der praesident, herr Papier, nachfolger der furchtbaren juristin
Limbach, ist jedenfalls CDU-nah und stockkonservativ. Das muss
nicht heissen, dass er maennerfeindlich urteilt, aber, dass er
in alten rollenbildern denkt.

und gehört Limbach der SPD an?
Männerfeindliche PolitikerInnen und Parteien wähle ich grundsätzlich nicht mehr!

fragt,
Christian

Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz

reinecke54, Friday, 11.06.2004, 15:52 (vor 7910 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Bundesverfassungsgericht hält Ladenschlussgesetz für Frauenschutzgesetz von Christian am 11. Juni 2004 10:32:32:

und gehört Limbach der SPD an?

Klaro, sie ist ja auch von der SPD in das amt gehievt worden.

Biographie: http://www.rewi.hu-berlin.de/online/hfr/12-1996/Biographie.html

Zitat: Seit 1962 Mitglied der SPD. Mitglied der Kommission für Innen- und Rechtspolitik beim Parteivorstand der SPD. 1987 bis 1989 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Seit 1987 Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Gesetzgebung. Mitherausgeberin mehrerer wissenschaftlicher Zeitschriften und einer Schriftenreihe zur Gleichstellung der Frau. 1992 bis 1993 Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat.

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