Gerüchte
Hat jemand auch von der Story gehört?
habe ich heute zufällig in einem Fersehsender gesehen:
Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.
Das ist eindeutig ein Fake. Der Unterhaltsanspruch erlischt bereits ab der nächsten Hochzeit.
Re: Gerüchte
Als Antwort auf: Gerüchte von CnndrBrbr am 04. Juni 2004 10:00:00:
Hat jemand auch von der Story gehört?
habe ich heute zufällig in einem Fersehsender gesehen:
Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.
Das ist eindeutig ein Fake. Der Unterhaltsanspruch erlischt bereits ab der nächsten Hochzeit.
Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen. Ich hab noch im Kopf, daß es sich um einen besonderen Ehevertrag gehandelt hat der eine Versorgung der Expartnerin regelte und dann, nach deren Tod, auf den Witwer überging.
Re: Gerüchte
Als Antwort auf: Re: Gerüchte von Odin am 04. Juni 2004 15:01:25:
Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.
Das ist eindeutig ein Fake. <a
Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen.
Wie ich gehoert habe, ging es um folgendes.
Ein Mann A und eine Frau A liessen sich scheiden. Im Rahmen des Versorgungsausgleich wurden die Haelfte der Rentenansprueche, die Mann A erarbeitet hatte waehrend der Ehe mit Frau A, von Mann A an Frau A uebertragen. Frau A heiratete spaeter Mann B. Nachdem sie gestorben war, erhielt Mann B eine Witwerrente aus den Rentenanspruechen von Frau A. Wenn es Mann B nicht gegeben haette, dann waeren die Rentenansprueche zurueck an Mann A gefallen.
Mann A klagte nun, dass die von ihm erarbeiteten Rentenansprueche nicht an Mann B gehen sollten, sondern an ihn zurueckfallen sollten, weil seine Arbeit nicht an Mann B gehen sollte. Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil kann man so oder so sehen, ich kenne die Begruendung nicht.
Gruss,
Peter
Es ging um den Versorgungsausgleich
Als Antwort auf: Re: Gerüchte von Odin am 04. Juni 2004 15:01:25:
Hat jemand auch von der Story gehört?
habe ich heute zufällig in einem Fersehsender gesehen:
Ein Mann der seit 24 Jahren von seiner Ehefrau geschieden war, muss nach deren Tod für den Witwer (die Frau hatte wieder geheiratet) Unterhalt bezahlen.
Das ist eindeutig ein Fake. Der Unterhaltsanspruch erlischt bereits ab der nächsten Hochzeit.
Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen. Ich hab noch im Kopf, daß es sich um einen besonderen Ehevertrag gehandelt hat der eine Versorgung der Expartnerin regelte und dann, nach deren Tod, auf den Witwer überging.
Hi
IMHO ging es um einen Beamten im höheren Dienst.
Der Versorgungsausgleich( Pension ) wurde bei der Scheidung geregelt.
Aus dem Anteil für die inzwischen verstorbene Exgattin, erhält der neue Ehemann einen Anspruch auf Witwerrente.
Der Beamte hatte aber angenommen, dass ihm der ganze Anspruch wiedergegeben werden würde, also die Abtretung aus dem Versorgungsausgleich rückgängig gemacht würde. Er hat die Klage aber verloren.
Es geht somit nicht direkt um Unterhaltszahlungen, auch wenn man dieses so interpretieren könnte.
Ob dieses nun wiederum mit der Gerechtigkeitsempfinden übereinkommt, bleibt offen.
Durch den frühen Tod der Frau spart vor allem der Staat.
Gruß
Norbert
Re: Es ging um den Versorgungsausgleich
Als Antwort auf: Es ging um den Versorgungsausgleich von Norbert am 04. Juni 2004 15:23:05:
Durch den frühen Tod der Frau spart vor allem der Staat.
Darf ich das in meine Zitatensammlung aufnehmen? 
Re: Gerüchte
Als Antwort auf: Re: Gerüchte von Odin am 04. Juni 2004 15:01:25:
Nein, das ist kein Fake. Es handelte sich aber um einen Sonderfall. Ich kann Dir die genauen Zusammenhänge nicht mehr nennen. Ich hab noch im Kopf, daß es sich um einen besonderen Ehevertrag gehandelt hat der eine Versorgung der Expartnerin regelte und dann, nach deren Tod, auf den Witwer überging.
Ich habe in unserer Zeitung von dem Fall gelesen.
Eigentlich ist er doch selbst schuld, wenn er so beschränkt war, diesen Ehevertrag zu unterschreiben, oder?
Aber sicher doch
Als Antwort auf: Re: Es ging um den Versorgungsausgleich von Odin am 04. Juni 2004 16:22:12:
Durch den frühen Tod der Frau spart vor allem der Staat.
Darf ich das in meine Zitatensammlung aufnehmen?
Wobei ich dieses Ergebnis als ziemlich zynisch empfinde.
Gruß
Norbert