Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Der schöne Prinz, Thursday, 03.06.2004, 23:59 (vor 7918 Tagen)
Aus dem ARD-Videotext:
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Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Einreichung der Scheidung einen Anspruch darauf, die eheliche Wohnung allein zu nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten Partner das Haus oder Appartement nicht gehört. Das entschied laut Rechtsanwaltskammer Berlin das Oberlandesgericht Suttgart. (Az: 18 WF 190/03)
Damit wiesen die Richter einer Frau und ihrem Kind die alleinige Nutzung des Anwesens IHRES NOCH-GATTENS zu. Außerdem untersagten sie dem Mann zunächst für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner Frau das Grundstück zu betreten.
Dieser Richterspruch ist mal wieder ein echter Aufreger, finde ich. Das ist ja Enteignung. Würde mich interessieren, was nach der Scheidung ist.
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Don Pedro, Friday, 04.06.2004, 00:18 (vor 7918 Tagen) @ Der schöne Prinz
Als Antwort auf: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Der schöne Prinz am 03. Juni 2004 20:59:47:
Dieser Richterspruch ist mal wieder ein echter Aufreger, finde ich. Das ist ja Enteignung. Würde mich interessieren, was nach der Scheidung ist.
Hei Prinz,
nach der Scheidung darf der prügelnde Ehemann sein Haus ohne Zustimmung der Frau verkaufen. Vorrausgesetzt natürlich, die Frau ist nicht als Miteigentümnerin im Grundbuch eingetragen. Vor der Scheidung darf er nur mit Zustimmung der Ehefrau verkaufen. Denn:
Laut BGB darf kein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatrten über sein Vermögen als Ganzes verfügen. Und das Haus wird wohl den größten Teil seines Vermögens darstellen.
Ich kenne natürlich Möglichkeiten, auch jetzt schon rechtskräftig zu verkaufen, aber wenn ich das hier poste kann ich sicher sein, daß ich wieder ein Verfahren wegen verbotener Rechtsberatung an den Hals bekomme. Außerdem möchte ich auch Schlägern in dieser Art nicht behilflich sein.
Herzliche Grüße
Don Pedro
**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Der schöne Prinz, Friday, 04.06.2004, 00:31 (vor 7918 Tagen) @ Don Pedro
Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Don Pedro am 03. Juni 2004 21:18:44:
Dieser Richterspruch ist mal wieder ein echter Aufreger, finde ich. Das ist ja Enteignung. Würde mich interessieren, was nach der Scheidung ist.
Hei Prinz,
nach der Scheidung darf der prügelnde Ehemann sein Haus ohne Zustimmung der Frau verkaufen. Vorrausgesetzt natürlich, die Frau ist nicht als Miteigentümnerin im Grundbuch eingetragen. Vor der Scheidung darf er nur mit Zustimmung der Ehefrau verkaufen. Denn:
Laut BGB darf kein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatrten über sein Vermögen als Ganzes verfügen. Und das Haus wird wohl den größten Teil seines Vermögens darstellen.
Ich kenne natürlich Möglichkeiten, auch jetzt schon rechtskräftig zu verkaufen, aber wenn ich das hier poste kann ich sicher sein, daß ich wieder ein Verfahren wegen verbotener Rechtsberatung an den Hals bekomme. Außerdem möchte ich auch Schlägern in dieser Art nicht behilflich sein.
Herzliche Grüße
Don Pedro
**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****
Danke für die Info! Und was ist, wenn der Mann nach der Scheidung Eigenbedarf anmeldet? Kriegt er die Frau dann raus?
Grüße vom
schönen Prinz
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Don Pedro, Friday, 04.06.2004, 00:55 (vor 7918 Tagen) @ Der schöne Prinz
Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Der schöne Prinz am 03. Juni 2004 21:31:24:
Danke für die Info! Und was ist, wenn der Mann nach der Scheidung Eigenbedarf anmeldet? Kriegt er die Frau dann raus?
Grüße vom
schönen Prinz
Doch ja, Eigenbedarf wäre ein brauhcbares Argument. Gibt aber noch andere Kündigungsgründe nach der Scheidung, je nach Bundesland. Sie hat ja wohl keinen Mietvertrag und niemand kann ihn zwingen, mit ihr einen Vertrag zu schließen.
Don Pedro
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Leser, Friday, 04.06.2004, 13:38 (vor 7917 Tagen) @ Don Pedro
Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Don Pedro am 03. Juni 2004 21:18:44:
Laut BGB darf kein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatrten >über sein Vermögen als Ganzes verfügen.
gilt aber nür für die standardmäßige Form der Zugewinngemeinschaft.
Man kann ja vor der Ehe auch Gütertrennung vereinbaren.
Und das Haus wird wohl den größten Teil seines Vermögens darstellen.
Ich kenne natürlich Möglichkeiten, auch jetzt schon rechtskräftig zu verkaufen, aber wenn ich das hier poste kann ich sicher sein, daß ich wieder ein Verfahren wegen verbotener Rechtsberatung an den Hals bekomme. Außerdem möchte ich auch Schlägern in dieser Art nicht behilflich sein.
Herzliche Grüße
Don Pedro
**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Don Perdro, Saturday, 05.06.2004, 15:21 (vor 7916 Tagen) @ Leser
Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Leser am 04. Juni 2004 10:38:58:
gilt aber nür für die standardmäßige Form der Zugewinngemeinschaft.
Man kann ja vor der Ehe auch Gütertrennung vereinbaren.
Datt stmmt natürlich lieber Leser, (
))
und bei der Gelegenheit Dank für die Ergänzung. Man kann übrigens nicht nur vor der Ehe, sondern jederzeit Gütertrennung vereinbahren, alllerdings nur mit notariellen Vertrag. Aber wenn Mami nicht will, ist natürlcih nix zu machen.
Herzliche Grüße
Don Pedro
**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****
Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
pit b., Friday, 04.06.2004, 21:08 (vor 7917 Tagen) @ Der schöne Prinz
Als Antwort auf: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Der schöne Prinz am 03. Juni 2004 20:59:47:
Aus dem ARD-Videotext:
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Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Einreichung der Scheidung einen Anspruch darauf, die eheliche Wohnung allein zu nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten Partner das Haus oder Appartement nicht gehört. Das entschied laut Rechtsanwaltskammer Berlin das Oberlandesgericht Suttgart. (Az: 18 WF 190/03)
Damit wiesen die Richter einer Frau und ihrem Kind die alleinige Nutzung des Anwesens IHRES NOCH-GATTENS zu. Außerdem untersagten sie dem Mann zunächst für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner Frau das Grundstück zu betreten.
Das erinnert mich an die un-heilige Inquisition.
Da war es doch auch so, dass der Besitz eines als Hexe beschuldigten Menschen zwischen den vorwurfsteller und dem Inquisitionsgericht aufgeteilt würde.
Meine ich jedenfalls hätte ich mal so aufgeschnappt.
In dem Fall ist die Motivation für eine Verurteilung des Beschuldigten sehr hoch.
Also eine Frau ohne Wohnung... kein Problem, da lässt sich was ändern.