Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Email vom Familienministerium erhalten...

Christian, Thursday, 03.06.2004, 18:14 (vor 7918 Tagen)

Sehr geehrter Herr...,

ich habe Ihre elektronische Mail vom 15. Mai 2004 zur Beantwortung erhalten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name schon sagt, nicht nur für Frauen zuständig, sondern auch für Männer - als Jungen, als Familienväter und als Ältere. Doch auch in seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von Frauen und Männer zuständig. Die Bundesregierung hatte deshalb bei Amtsantritt die Abteilung "Frauenpolitik" in die Abteilung "Gleichstellung" umgewandelt.

Diese Abteilung hat u.a. die Aufgabe, die politische Strategie des "Gender Mainstreaming" innerhalb der Bundesregierung umzusetzen. Dabei geht es darum, das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männern zu überprüfen. Gender Mainstreaming verpflichtet somit jeden, der an der Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen beteiligt ist, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern zu orientieren, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft.

Ziel dieses Ansatzes ist die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie vom Grundgesetz gefordert wird.

Soweit die geschlechtspezifischen Analysen zeigen, dass ein Geschlecht (Männer oder Frauen) benachteiligt wird, müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden.

Der Name des Frauenministeriums wurde deshalb beibehalten, weil es in der Regel die Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind:

- Frauen verdienen durchschnittlich nur 70 % des Einkommens von Männern

- nur 11 % der abhängig beschäftigten Frauen sind in Führungspositionen, Männer sind fast doppelt so häufig als solche dort zu finden

- Frauen sind besonders stark von der mangelhaften Vereinbarkeit von Familie und Beruf betroffen, und weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiographien auf, die sich im Alter in geringeren Renten niederschlagen.

Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 wird das Sorgerecht nicht mehr ausschließlich den Müttern zugesprochen. Nach der "Rechtstatsächlichen Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts" von Prof. Dr. Roland Proksch entscheiden 75,54 % aller Eltern nach ihrer Scheidung, dass sie die gemeinsame Sorge über ihr Kind behalten wollen. Die hohe Zahl belegt, dass die gemeinsame Sorge das bei Scheidung übliche Sorgemodell in der Bevölkerung geworden ist. Die Eltern erkennen in der gemeinsamen Sorge die bessere Alternative, als Eltern miteinander zufrieden stellende Regelungen in Bezug auf ihre Kinder zu treffen.

Die Frage, ob eine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen vorliegt, wenn Frauen Waffendienst leisten dürfen, aber nicht müssen und demzufolge auch keinen zivilen Ersatzdienst leisten, ist wiederholt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts behandelt und verneint worden. Dass Frauen in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf einer Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG. Durch Änderung des Grundgesetzes vom 19.12.2000 wurde das in Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG bisher enthaltene Verbot, dass Frauen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten dürfen, dahingehend abgeändert, dass Frauen auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass Frauen künftig Wehrdienst leisten können, Männer jedoch weiterhin der allgemeinen Wehrpflicht unterliegen.

Was die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auch für Frauen anbelangt, ist zu beachten, dass Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen wird ergänzt durch weitere Pflegeleistungen in der Familie. Auch heute noch erfüllen Frauen erfahrungsgemäß einen größeren Anteil der Aufgaben in der Kindererziehung und in der Pflege.

Eine allgemeine Dienstpflicht auch für Frauen wäre daher kein überzeugender Beitrag zur Gleichberechtigung. Sie würde nicht etwa bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ausgleichen, sondern die existierenden Benachteiligungen von Frauen verstärken.

Aus Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ergibt sich, dass eine Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes - zumindest im Bereich der unmittelbaren Geltung von Grundrechten wie der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zulässig ist.

Der Staat ist - anders als Privatpersonen oder private Unternehmen - unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Daher kommt im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine Differenzierung nach dem Geschlecht wegen des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes grundsätzlich nicht in Betracht.

Eine pauschale Anknüpfung an das Geschlecht nur auf Grund der statistisch unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern wäre kein sachlicher Grund für eine Differenzierung, da die Ursachen für unterschiedliche Lebenserwartung nicht zwingend biologisch sondern auch in hohem Maße von der allgemeinen Lebensgestaltung, der Art der Berufstätigkeit etc. abhängen. Es gibt zahlreiche Frauen, die eine geringe Lebenserwartung haben und zahlreiche hochaltrige Männer.

Die von Ihnen benannten Unterschiede hinsichtlich der Lebenserwartung sowie der gesundheitlichen Versorgung von Männern und Frauen machen deutlich, wie wichtig eine geschlechterdifferenzierende Sichtweise in der Medizin ist. Um dieses Ziel zu erreichen ist die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming-Prinzips ein vielversprechender Weg. Vor dem Hintergrund unseres pluralistischen Gesundheitssystems, das insbesondere gekennzeichnet ist durch die Strukturen der Selbstverwaltung, können die Maßnahmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Bereich vor allem Impulswirkung haben und richtungweisend sein. Die Weiterentwicklung gesundheitlicher Angebote und Leistungen, z.B. zur Krebsfrüherkennung, ist dann eine Aufgabe aller Beteiligten und wird wesentlich davon abhängen, inwieweit es gelingt, die Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens zu motivieren, zukünftig geschlechtergerechte Gesundheitsforschung, Prävention und Versorgung vorzunehmen. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2001 herausgegebene Frauengesundheitsbericht ist als erster Schritt zu sehen in die Richtung einer geschlechtssensiblen Gesundheitspolitik, bei der die Bedeutung des Geschlechts systematisch für Frauen und Männer berücksichtigt wird. Mit weiteren Projekten, die speziell die Lebenssituation von Männern zum Inhalt haben, wird zudem ein verstärkter Blick auf die Gesundheitsprobleme von Männern gerichtet. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen des BMFSFJ liegt dabei in der Umsetzung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes und betrifft die Bereiche Familienplanung und Sexualaufklärung. Hier sind u.a. folgende, im Zusammenwirken mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführte, Projekte zu erwähnen: eine Studie zu Gesundheitsproblemen von Jungen, ein Film incl. Beiheft für Väter im Kreißsaal sowie eine Jungenbroschüre zur Sexualaufklärung. Vor einiger Zeit begonnen hat die wissenschaftliche Untersuchung "Männer-Leben" zum Familienplanungsverhalten von Männern. Sie soll als Ergänzung der bereits abgeschlossenen Studie "Frauen-Leben" eine Datenlücke in diesem bisher frauendominierten Bereich schließen.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern als eine wichtige Aufgabe. Noch immer zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede beim Berufswahlverhalten zum Nachteil von Mädchen und jungen Frauen in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen, so dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Diesen Differenzen begegnet die Bundesregierung mit Maßnahmen, die die Veränderung traditioneller Rollenbilder, die Balance von Familienleben und Arbeitswelt und die Überwindung bestehender geschlechtsspezifischer Nachteile für Frauen und Männern zum Ziel haben.

Die Mädchen sollen sich am Girls´Day - Mädchen-Zukunftstag insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe anschauen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung fehlen gerade in Naturwissenschaft und Technik in naher Zukunft Fachkräfte.

Besonders die Vertreter/innen der Wirtschaftsverbände und Kammern betonen, dass nur eine zielgruppengerechte Ansprache von Mädchen dem drohenden Fachkräftemangel gerade in diesen Berufsfeldern entgegen wirken kann, weil sich zusätzlich zu den weiterhin bestehenden, durch den Geburtenrückgang aber sinkenden Bewerbungen von jungen Männern deutlich mehr Mädchen für diese Berufe bewerben müssten.

Zudem zeigen nicht nur Erkenntnisse durch wissenschaftliche Studien sondern auch Äußerungen von Mädchen bei gemischten Aktionstagen, dass Mädchen in gleichgeschlechtlichen Zusammenhängen einen besseren Zugang zu technischen und naturwissenschaftlichen Inhalten und Tätigkeiten haben.

Auch Projekte der Jungenarbeit werden als komplementärer Ansatz geschlechtsbezogener Arbeit etabliert.

Geschlechtshomogene Maßnahmen und Angebote sind notwendig, um die Geschlechterthematik in die "allgemeinen" koedukativen Angebote und Maßnahmen inhaltlich wie strukturell zu integrieren. Dabei werden mädchenspezifische Angebote durch jungenspezifische ergänzt.

In Hamburg und Aachen gibt es erste Projekte, die es den Jungen ermöglichen, sozialpflegerische Berufe zu erkunden.

Für ein bundesweites Projekt Boy´s Day wäre es notwendig, vorher die Sichtweisen und Zielstellungen zu klären. Machte man aus dem "Girls´Day" einen "Girls' und Boys' Day", wäre die Gefahr sehr groß, dass aus dem Aktionstag ein ganz "normaler" Berufsorientierungstag wird und die Zielstellung verwischt wird.

Der Girls´Day als ein mädchen- und technikorientierter Berufsorientierungstag ist nur ein (besonderes) Angebot unter den vielen Initiativen und Projekten zur Berufswahlorientierung von Jugendlichen insgesamt in und außerhalb der Schule, die ja weiterhin zur Verfügung stehen und von Mädchen als auch Jungen genutzt werden. Dieser eine Tag nimmt in der Palette der allen Jugendlichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Berufserkundung und -beratung den Jungen "nichts weg", sondern eröffnet Mädchen neue Wege zu einer Erweiterung ihres Berufswahlspektrums im Interesse aller.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Re: Email vom Familienministerium erhalten...

XRay, Thursday, 03.06.2004, 20:48 (vor 7918 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Email vom Familienministerium erhalten... von Christian am 03. Juni 2004 15:14:26:

nunja, ich denke es handelt sich hier um die Standardantwort mit
der Nr. 0815.
Diese belegt eindrucksvoll, dass sich an den Sichtweisen des
Ministeriums nichts verändert hat.
Diese Mail ähnelt einer Mail dich schon
vor Jahren als Antwort erhalten hatte.
Die gleichen "Argumente",
- um sich für Männer "weniger" zu engeagieren
- um offensichtliche Benachteiligung von Männern zu rechtfertigen
-..
Beim BMFSFJ also nichts Neues?

Doch wohl. Es gibt jetzt die Fahne "Gendermainstream", die geschwenkt
wird, um den Eindruck zu erwecken, dass die Intressen beider Geschlechter
Berücksichtigung finden sollen und so mehr "Gleichstellung" erreicht
wird.

Die alten Rollenklieschees sollen fallen, heisst es. Nur bedeutet
Gendermainstream letztendlich : Es wird neue Rollenklischees geben.
Männern wie Frauen wird vorgegeben, welche Intressen sie haben müssen.
Das Intresse der Männer muss allerdings weiterhin Gewaltbereitschaft
sein, wenn der Staat es will. Der Mann muss der Beschützer sein.
Beschützer auch und gerade derer, die ihn entrechten.

Die Entwicklung geht weg von der individuellen Freiheit.
Persönlichen Intressen gemäß seinen persönlichen Neigungen zu verfolgen,
gehört der Vergangenheit an. Der Mensch hat sich dem durch
Gendermainstream vorgegebenen Rollenbild unterzuordnen.
Rollenbilder, die ganz offensichtlich nach wie vor wesentlich aus der
Perspektive von Frauen für Frauen generiert werden.

Schöne neue Welt?
Gerechtere Welt?

Re: Email vom Familienministerium erhalten...

Magnus, Thursday, 03.06.2004, 22:12 (vor 7918 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Email vom Familienministerium erhalten... von XRay am 03. Juni 2004 17:48:35:

Doch wohl. Es gibt jetzt die Fahne "Gendermainstream", die geschwenkt
wird, um den Eindruck zu erwecken, dass die Intressen beider
Geschlechter Berücksichtigung finden sollen und so mehr "Gleichstellung"
erreicht wird.
Die alten Rollenklieschees sollen fallen, heisst es. Nur bedeutet
Gendermainstream letztendlich : Es wird neue Rollenklischees geben.

Es werden wohl eher die alten Rollenklischees erhalten. GM dient der Frauenpolitik - sonst nichts!

http://radbruch.jura.uni-mainz.de/~bock/vortraege/bockvor11.html

Magnus

Re: Email vom Familienministerium erhalten...

XRay, Friday, 04.06.2004, 20:10 (vor 7917 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Email vom Familienministerium erhalten... von Magnus am 03. Juni 2004 19:12:43:

Doch wohl. Es gibt jetzt die Fahne "Gendermainstream", die geschwenkt
wird, um den Eindruck zu erwecken, dass die Intressen beider
Geschlechter Berücksichtigung finden sollen und so mehr "Gleichstellung"
erreicht wird.
Die alten Rollenklieschees sollen fallen, heisst es. Nur bedeutet
Gendermainstream letztendlich : Es wird neue Rollenklischees geben.

Es werden wohl eher die alten Rollenklischees erhalten. GM dient der Frauenpolitik - sonst nichts!

Gesagt wird z.B.:
Mädchen haben ein Berufswahlverhalten, das ihnen zum Nachteil wird.
Massnahme ist, die Frauen an Berufe "heranzuführen", die sie bislang nicht
gewählt haben. Notfalls erzwingt man das - wir kennen das - durch Quotierung.
Wenn Frauen aber gewisse Stellen häufiger einnehmen, bedeutet das
zwangsläufig, dass Männer diese selterener einnehmen können.
Männer müssen dann - wie eh - schauen, was Frau ihnen übrig läßt.
Klar, GM dient der Frauenpolitik, sag ich doch auch, oder nicht?

Zur Argumentation:

"Was die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auch für Frauen anbelangt, ist zu beachten, dass Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen wird ergänzt durch weitere Pflegeleistungen in der Familie. Auch heute noch erfüllen Frauen erfahrungsgemäß einen größeren Anteil der Aufgaben in der Kindererziehung und in der Pflege."

Die freiwilligen sozialen Dienste einiger Frauen soll
Argument sein, dass man Frauen keinen Pflichtdienst auferlegen kann.
Das kann bedeuten:
- Männer leisten keine sozialen Dienste.
- Was Männer tun ist weniger wertvoll.
- Männer die freiwillige soziale Dienste leisten,
tun es überobligatorisch, denn das wäre durch den Wehrdienst abgegolten
- Männer sollen also vermutlich z.B. keine Kindererziehung leisten (dürfen?)
- Die Sklaverei wurde zu Unrecht abgeschafft, denn die Weissen waren
es damals, die freiwillige soziale Dienste leisteten und nicht die
farbigen Sklaven. Diese bösen Sklaven taten nichts freiwillig.
- usw....

Re: Email vom Familienministerium erhalten...

Odin, Sunday, 06.06.2004, 19:20 (vor 7915 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Email vom Familienministerium erhalten... von XRay am 04. Juni 2004 17:10:36:

Das kann bedeuten:
- Männer leisten keine sozialen Dienste.
- Was Männer tun ist weniger wertvoll.
- Männer die freiwillige soziale Dienste leisten,
tun es überobligatorisch, denn das wäre durch den Wehrdienst abgegolten
- Männer sollen also vermutlich z.B. keine Kindererziehung leisten (dürfen?)

Es wäre doch mal toll, in einem Leserbrief, wenn es mal wieder darum geht, daß Männer zu wenig Hausarbeit leisten, darauf hinzuweisen, daß dies ja schon, nach der Meinung vieler Politiker, mit dem Wehrdienst abgegolten wurde.
Und das gilt auch für mich, obwohl ich weder Wehr- noch Zivildienst leisten mußte, weil es ja für Männer insgesamt gilt - so wie es auch für Frauen insgesamt gilt, keinen Wehr- oder Zivildienst leisten müssen, weil ja viele Kinder bekommen und den Haushalt führen und Kinder erziehen.

genau genommen....

Odin, Sunday, 06.06.2004, 19:24 (vor 7915 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Email vom Familienministerium erhalten... von Odin am 06. Juni 2004 16:20:18:

Das kann bedeuten:
- Männer leisten keine sozialen Dienste.
- Was Männer tun ist weniger wertvoll.
- Männer die freiwillige soziale Dienste leisten,
tun es überobligatorisch, denn das wäre durch den Wehrdienst abgegolten
- Männer sollen also vermutlich z.B. keine Kindererziehung leisten (dürfen?)

Es wäre doch mal toll, in einem Leserbrief, wenn es mal wieder darum geht, daß Männer zu wenig Hausarbeit leisten, darauf hinzuweisen, daß dies ja schon, nach der Meinung vieler Politiker, mit dem Wehrdienst abgegolten wurde.
Und das gilt auch für mich, obwohl ich weder Wehr- noch Zivildienst leisten mußte, weil es ja für Männer insgesamt gilt - so wie es auch für Frauen insgesamt gilt, keinen Wehr- oder Zivildienst leisten müssen, weil ja viele Kinder bekommen und den Haushalt führen und Kinder erziehen.

Genau genommen würde das ja sogar heißen, Väter müßten nach der Scheidung keinen Unterhalt für ihre Kinder mehr zahlen, denn dieser Unterhalt ist ja wegen der Mehrarbeit der Frau in der Kindererziehung. Diese Mehrarbeit wird aber von Männern schon durch Wehr- und Zivildienst abgegolten.

Mal sehen, was Politikerinnen einfällt, wenn man ihnen mal ihren eigenen Schwachsinn kontert.

Re: genau genommen....

Joseph , Saturday, 12.06.2004, 02:21 (vor 7910 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: genau genommen.... von Odin am 06. Juni 2004 16:24:58:

Aber Odin,

Du glaubst doch nicht, daß Du mit dem bischen Wehrdienst, die unendlich wertvolleren Dienste,
die Frauen Dir tun, vom Lohnverzicht Deiner schwangeren Mutter bis zu den Blumen, die Deine
Tochter Dir auf das Grab stellt, auch nur annähernd ausgleichen kannst. Da bleibt noch eine
unenedliche Schuld übrig.

Du kannst doch froh sein, wenn Du nicht arbeitslos auf der Straße herumlungerst, und zu allem
Überfluß noch etwas Sold bekommst.

Zudem ist doch Krieg spielen das, was Männer tief in ihrem Inneren wirklich wollen.

Die Wehrpflicht ist aber vor allem frauenfeindlich, weil sie Männer zu dem Gedanken führt,
daß sie dadurch irgend eine der Schuligkeiten gegenüber Frauen ausgleichen könnten.

Es grüßt, nicht glaubend, daß Frauen so schnell sprachlos werden,
Joseph

Re: genau genommen....

Odin, Saturday, 12.06.2004, 19:39 (vor 7909 Tagen) @ Joseph

Als Antwort auf: Re: genau genommen.... von Joseph am 11. Juni 2004 23:21:58:

Aber Odin,
Du glaubst doch nicht, daß Du mit dem bischen Wehrdienst, die unendlich wertvolleren Dienste,
die Frauen Dir tun, vom Lohnverzicht Deiner schwangeren Mutter bis zu den Blumen, die Deine
Tochter Dir auf das Grab stellt, auch nur annähernd ausgleichen kannst. Da bleibt noch eine
unenedliche Schuld übrig.
Du kannst doch froh sein, wenn Du nicht arbeitslos auf der Straße herumlungerst, und zu allem
Überfluß noch etwas Sold bekommst.
Zudem ist doch Krieg spielen das, was Männer tief in ihrem Inneren wirklich wollen.
Die Wehrpflicht ist aber vor allem frauenfeindlich, weil sie Männer zu dem Gedanken führt,
daß sie dadurch irgend eine der Schuligkeiten gegenüber Frauen ausgleichen könnten.
Es grüßt, nicht glaubend, daß Frauen so schnell sprachlos werden,
Joseph

Ok, ok, ich schäm mich ja schon...
Wie konnte ich nur so anmaßend sein, daß ich meiner lieben Mutter, die mich zur Welt gebracht und nachher so liebevoll verhauen hat, um mir den rechten Weg zu zeigen, auch nur irgendetwas auch nur annähernd hätte zurückgeben können. Als ich zurückgeben hätte wollen, hat sie sich auf den Friedhof verdrückt - das "zur Welt bringen" wärs eh nicht gewesen :-)

Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral

Martin, Thursday, 03.06.2004, 22:21 (vor 7918 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Email vom Familienministerium erhalten... von Christian am 03. Juni 2004 15:14:26:

Gender Mainstreaming verpflichtet somit jeden, der an der Gestaltung politischer Konzepte und Maßnahmen

beteiligt ist, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern zu orientieren, unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft.

Es gibt keine biologisch begründeten unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter. Das ist alles erworben, also durch die Umwelt begründet.

Ziel dieses Ansatzes ist die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern, wie sie vom Grundgesetz gefordert wird.

Die ist schon seit Grundsteinlegung des Grundgesetzes da. Grundgesetzinhalte sind kein Ziel, sondern ein Zustand.

Soweit die geschlechtspezifischen Analysen zeigen, dass ein Geschlecht (Männer oder Frauen) benachteiligt wird, müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen werden.

Kein Geschlecht kann benachteiligt sein! Nur eine Person aufgrund ihres Geschlechtes!

Der Name des Frauenministeriums wurde deshalb beibehalten, weil es in der Regel die Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind:

- Frauen verdienen durchschnittlich nur 70 % des Einkommens von Männern

Weil sie durchschnittlich weniger lukrative Jobs haben.

- nur 11 % der abhängig beschäftigten Frauen sind in Führungspositionen, Männer sind
fast doppelt so häufig als solche dort zu finden

Weil viele Frauen bewusst in die Familie statt in den Beruf gehen.

Dass Frauen in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden, beruht auf einer Entscheidung des Verfassungsgebers in Art. 12a GG. Durch Änderung des Grundgesetzes vom 19.12.2000 wurde das in Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG bisher enthaltene Verbot, dass Frauen auf keinen Fall Dienst an der Waffe leisten dürfen, dahingehend abgeändert, dass Frauen auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass Frauen künftig Wehrdienst leisten können, Männer jedoch weiterhin der allgemeinen Wehrpflicht unterliegen.

Damit widerspricht sich das GG selber.

Was die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auch für Frauen anbelangt, ist zu beachten, dass Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und

Selbsthilfegruppen wird ergänzt durch weitere Pflegeleistungen in der Familie. Auch heute noch erfüllen Frauen erfahrungsgemäß einen größeren Anteil der Aufgaben in der Kindererziehung und in der Pflege.

Freiwillig, aber meist direkt (Beruf) oder indirekt (Familie) bezahlt. Ehrenamtliche Tätigkeiten zum Gemeinwohl werden von Frauen und Männern gleichermaßen geleistet. Viele Frauen leisten keinen entsprechenden Dienst. Demzufolge ist das Geschlecht ein unzulässiges Kriterium zur Dienstpflichtauswahl.

> Aus Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes ergibt sich, dass eine Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes - zumindest im Bereich der unmittelbaren Geltung von Grundrechten wie der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zulässig ist.

Und zwar auf die Person bezogen, nicht auf ein imaginäres Kollektiv, das in sich nicht solidarisch sein muss (im Gegesatz z. B. der Menge der ADAC-Mitglieder, der AlKaida-Sympatisanten oder der Bayern-Fans).

> Eine pauschale Anknüpfung an das Geschlecht nur auf Grund der statistisch unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern wäre kein sachlicher Grund für eine Differenzierung, da die Ursachen für unterschiedliche Lebenserwartung nicht zwingend biologisch sondern auch in hohem Maße von der allgemeinen Lebensgestaltung, der Art der Berufstätigkeit etc. abhängen. Es gibt zahlreiche Frauen, die eine geringe Lebenserwartung haben und zahlreiche hochaltrige Männer.

Sehr richtig! Warum wird aber dann bei der Wehrpflicht für Männer auf schwammige Mehrheitsverhältnisse bei Pflegediensten verwiesen und nicht auch fest gestellt, dass viele einzelne Frauen das nicht tun und eingezogen werden müssten? Und viele Männer ebenfalls freiwillig sozial tätig sind und nicht eingezogen werden müssten?
Wieder mal bestätigt: Den Männern die Pflichten, den Frauen die Rechte.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern als eine wichtige Aufgabe. Noch immer zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede beim Berufswahlverhalten zum Nachteil von Mädchen und jungen Frauen in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen, so dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.

Zum Nachteil? Die wählen doch selber aus!

In Hamburg und Aachen gibt es erste Projekte, die es den Jungen ermöglichen, sozialpflegerische Berufe zu erkunden.

Auch vom Bundesministerium für alle außer Single-Männer zwischen 20 und 60 gefördert? Und wenn die Jungen dann hinreichend in den Sozialpflegerischen Bereich umgesiedelt worden sind, gilt dann die Begründung für die Wehrpflicht noch (s. o.)? Übrigens: Deutschland ist größer als AC und HH

> Für ein bundesweites Projekt Boy´s Day wäre es notwendig, vorher die Sichtweisen und Zielstellungen zu klären. Machte man aus dem "Girls´Day" einen "Girls' und Boys' Day", wäre die Gefahr sehr groß, dass aus dem Aktionstag ein ganz "normaler" Berufsorientierungstag wird und die Zielstellung verwischt wird.

Sehr entlarvend: Die Zielsetzung nämlich, Frauen zu bevormunden, äh, -zugen.

Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral

Manfred, Thursday, 03.06.2004, 22:36 (vor 7918 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral von Martin am 03. Juni 2004 19:21:29:

Was die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht auch für Frauen anbelangt, ist zu beachten, dass Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und

Kleine Ergänzung:
Das bedeutet, ein 18-jähriger muß Zivildienst leisten weil seine Oma den Opa gepflegt hat? Lassen wir mal offen, inwieweit dieses Klischee genauso erstunken und erlogen ist wie das meiste andere Sexistinnen-Geschwafel, und lassen wir ferner offen wieviel Pflegengeld sie dafür bekommt (jedenfalls mehr als ein Zivi).
Die Kausalität in sich ist schon eine Perversion. Ich argumentiere umgekehrt (aber in chronologisch richtiger Abfolge) und sage, jeder Mann der seinen Zwangsdienst abgeleistet hat ist berechtigter Gläubiger der Gesellschaft und letztere ist es, die eine Bringschuld ihm gegenüber hat.

Gruß,
Manfred

Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral

Eugen Prinz, Friday, 04.06.2004, 02:32 (vor 7918 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral von Manfred am 03. Juni 2004 19:36:31:

Ich argumentiere umgekehrt (aber in chronologisch richtiger Abfolge) und sage, jeder Mann der seinen Zwangsdienst abgeleistet hat ist berechtigter Gläubiger der Gesellschaft und letztere ist es, die eine Bringschuld ihm gegenüber hat.
Gruß,
Manfred

sehr gut! ...kommt in meine Sammlung. Da steht auch schon drin:

Die jungen Männer von heute haben keine Schulden bei den jungen Frauen von heute!

Schönen Gruß von Eugen

Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral

Andreas, Friday, 04.06.2004, 02:34 (vor 7918 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Verlogenheit, Heuchelei, Doppelmoral von Eugen Prinz am 03. Juni 2004 23:32:32:

Die jungen Männer von heute haben keine Schulden bei den jungen Frauen von heute!

Absolut richtig!

Re: Email vom Familienministerium erhalten...

michail, Thursday, 03.06.2004, 23:07 (vor 7918 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Email vom Familienministerium erhalten... von Christian am 03. Juni 2004 15:14:26:

Ungeheuerlich! Männer interessieren nur in Bezug auf Frauen und das weibliche Wohl: im Kreissaal etwa.

In ihrer untauglichen, selbstverräterischen Rhetorik repräsentieren diese peinlichen Persönchen das gegenwärtige geistige Elend eines Staates und eines Volkes, das solches nicht zu quittieren in der Lage ist. Noch nicht, wollen wir hoffen.

Michail

Re: Email vom Familienministerium erhalten...

Jeremin, Friday, 04.06.2004, 02:15 (vor 7918 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Email vom Familienministerium erhalten... von Christian am 03. Juni 2004 15:14:26:

Ich lese hier nur raus, dass Männer angehalten werden, Frauen in Zukunft noch besser dienen zu können. Was zum Teufel soll ein Flyer für "Männer im Kreissaal" nutzen?

Die Begründung zum Wehrdienst stinkt zum Himmel. Und das Gesundheitskapitel ist die blanke Verarsche. So nach dem Motto: "Klar wollen wir, dass auch Männer länger arbeiten können...für uns."

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