Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Aus der Kuriositätenkiste der heutigen Pressemeldungen

Ferdi, Wednesday, 26.05.2004, 15:15 (vor 7926 Tagen)

Hallo zusammen!

In diesem Lande der Hoffnungslosigkeit scheint so gut wie alles möglich zu sein. Ich habe wirklich den Eindruck gewonnen, dass nur noch eine gigantische Naturkatastrophe diesem ganzen Terror ein Ende machen kann. Und selbst dann, wenn die Spitze des Kölner Doms gerade noch aus dem Wasser des transgredierenden Ozeans ragt, hängt da ein goldkettenbehangenes Weib dran und schreit immer wieder: "Du musst zahlen, Du musst zahlen".

General-Anzeiger Bonn, 26. Mai 2004:

Geschiedener zahlt an Nachfolger

GÖTTINGEN (ap) Ein pensionierter Berufssoldat muss 24 Jahre nach der Scheidung von seiner inzwischen verstorbenen Frau einen Teil seiner Bezüge an deren Witwer zahlen. Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte eine Klage des Pensionärs gegen die Wehrbereichsverwaltung West ab, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte. Dem Kläger werden monatlich knapp 500 Euro für den Witwer seiner geschiedenen Ehefrau abgezogen. Das Geld werde im Rahmen des im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechts auf Hinterbliebenenrente an den Witwer gezahlt. Der pensionierte Berufssoldat hatte laut Verwaltungsgericht in seiner Klage argumentiert, zum Versorgungsausgleich sei nur seine geschiedene Ehefrau berechtigt. Der Ausgleichsanspruch sei mit deren Tod 2001 erloschen. Das Gericht urteilte jedoch anders.

Aktenzeichen 3 A 3382/02

Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Ich glaube, solch eine juristische Hühnerkacke gibt es in keinem anderen europäischen Land.

Gruss,
Ferdi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum