Mißbrauch mit dem Mißbrauch
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"Unglaublich perfide"
Amtsgericht verurteilte junge Mutter zu Bewährungsstrafe
Tauberbischofsheim. Als "unglaublich perfide" brandmarkte der Strafrichter
am Amtsgericht Tauberbischofsheim die Art und Weise, wie eine 24-jährige
Hausfrau und Mutter seiner Überzeugung nach das Umgangsrecht ihres von ihr
getrennt lebenden Mannes mit der gemeinsamen vierjährigen Tochter zu
torpedieren versucht hatte.
Nachdem die Frau einen in dieser Sache gegen sie ergangenen Strafbefehl
wegen falscher Verdächtigung über 90 Tagessätze zu je 10 Euro nicht hatte
akzeptieren wollen und auch nach rund siebenstündiger Verhandlung und
belastender Beweislage immer noch kein Jota von diesen Verdächtigungen
abrückte, beließ es der Richter nicht mehr bei der im Strafbefehl verhängten
Geldstrafe, sondern verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von fünf
Monaten.
Die inzwischen im südlichen Main-Tauber-Kreis wohnhafte Angeklagte hatte
sich, so das Ergebnis der Beweisaufnahme, nach der Trennung und dem
"Rausschmiss" ihres Mannes aus dem gemeinsamen Haus an das Jugendamt
gewandt, weil sie angeblich um das körperliche und seelische Wohlbefinden
ihrer Tochter besorgt war. Die Berechtigung ihrer Bedenken hatte die Frau
dadurch zu belegen versucht, dass sie der Mitarbeiterin des Jugendamtes
Zeichnungen des Kindes und einer Art Tagebuch über ungewöhnliche
Verhaltensweisen ihrer Tochter nach den zweimal wöchentlich stattfinden
Treffen mit ihrem Vater vorlegte. Diese Aufzeichnungen ließen nicht nur auf
körperliche Übergriffe des Vaters schließen, sondern legten bei
entsprechender Deutung sogar sexuellen Missbrauch nahe.
Hörten sich die von der Angeklagten in ihrer Einlassung zur Sache geäußerten
und angeblich ganz spontan festgehaltenen Verhaltensweisen des Kindes
zunächst auch sehr glaubhaft und problematisch an, so erwuchsen im weiteren
Verlauf der Verhandlung und fortschreitender Zeugeneinvernahme doch
zunehmend Zweifel sowohl hinsichtlich der Spontaneität dieser
Aufzeichnungen, als auch bezüglich einer belastende Aussagekraft der (einmal
als wahr unterstellten) kindlichen Äußerungen und vermeintlich verdächtigen
Verhaltensweisen.
Als wahrer "Tiefschlag" gegen die Angeklagte erwiesen sich aber vor allem
die Bekundungen ihres eigenen Vaters, der angab, von ihr extra um eine
belastende Aussage gebeten worden zu sein ("Meine Tochter hat meine Frau und
mich bei einem ihrer Besuche aufgefordert, Schlechtes über unsern
Schwiegersohn auszusagen. Aber ich bin sehr wahrheitsliebend und will den
unschuldigen Menschen nicht belasten").
Und als schließlich noch der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete
Gerichtspsychologe in seinem ausführlichen Gutachten (in dem er auch die von
ihm angewandten Untersuchungsmethoden eingehend erläuterte) zu dem
eindeutigen Ergebnis gelangte, dass sich bei der Exploration des Mädchens
keinerlei Befunde für sexuelle oder sonst wie geartete Übergriffe des Vaters
ergeben hatten, regten sich zunehmend massive Zweifel am Wahrheitsgehalt der
von der Angeklagten präsentierten Tagebuchaufzeichnungen.
Diese Zweifel wurden vom Sachverständigen zudem noch dadurch untermauert,
dass er darlegte, die von der Mutter angebliche beobachteten Reaktionen des
Kindes passten zwar durchaus zu den in der psychologischen Literatur
beschriebenen Verhaltensweisen missbrauchter Kinder, sie entsprächen aber
nicht der spezifischen Persönlichkeitsstruktur des von ihm untersuchten
Mädchens.
Besonders Letzteres ließ den Richter laut Urteilsbegründung entgegen der
Ansicht des hartnäckig kämpfenden Verteidigers zu der Überzeugung kommen,
dass die von der Angeklagten in Bezug auf ihren Ehemann geäußerten
Verdächtigungen nicht nur auf einer "Missinterpretation" des Verhaltens
ihrer Tochter beruhten, sondern dass sie schlicht "erfunden", das heißt
"wider besseres Wissen" gemacht worden waren (wie es die entsprechende
Gesetzesvorschrift verlangt).
Und weil die Angeklagte zudem für ihren Plan, den Noch-Ehemann vom
Umgangsrecht mit der Tochter auszuschließen, als angeblich besorgte Mutter
nach Auffassung des Richters nicht nur das Kind selbst, sondern auch das
Jugendamt instrumentalisiert und manipuliert, und dafür - was er als
besonders verwerflich anprangerte - den Vater dem äußerst rufschädigenden
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt habe, musste sie nun das
"ertragen", was andere in ähnlich auswegloser prozessualer Situation durch
rechtzeitige Rücknahme ihres Einspruchs tunlichst vermeiden: Ihr Einspruch
blieb nicht nur erfolglos, sondern sie stand am Ende des Verfahrens noch
weitaus schlechter da als vorher (siehe oben). Denn der Richter lehnte nicht
nur den vom Verteidiger für seine Mandantin beantragten Freispruch ab, er
beurteilte ihr Verhalten auch strenger als selbst die Vertreterin der
Staatsanwaltschaft.
Dass ein Richter seine in der mündlichen Verhandlung neu gewonnenen
Beurteilungskriterien überhaupt durch die Verhängung einer höheren als im
ursprünglichen im Strafbefehl festgesetzten Sanktion zum Ausdruck bringen
kann, liegt im Übrigen daran, dass er mangels eines "Verböserungsverbots"
(wie der Jurist es nennt) grundsätzlich nicht an die Entscheidung im
Strafbefehl gebunden ist. iha
© Fränkische Nachrichten - 24.05.2004
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Odin am 24. Mai 2004 23:38:26:
...unglaublich, wie einfach es ist, einen Mann zu kriminalisieren, zu pathologisieren und zu ruinieren. Und welchen Aufwand es braucht, bis das Lügengebäude einer solchen Frau zusammenfällt, bis sie die verdiente Strafe erhält. Immerhin ... ein Hoffnungsschimmer.
Wenn ich gefragt werde, dann antworte ich: "Aber natürlich wollen wir den Frauen etwas wegnehmen. Zuallererst den Heiligenschein!"
Eugen
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Odin am 24. Mai 2004 23:38:26:
Was ich mit solchen Frauen gerne machen würde... ne ne ich sach es net...
wie hatte hier mal jemand so schön geschrieben... solche Frauen sollten die gleiche Strafe erhalten, wie sie der Mann erhalten hätte im Falle einer Verurteilung.
Ich nenne solche Frauen kriminell, weil sie mit ihrem Handeln nicht nur den eigenen (Ex-)Mann und das eigene Kind schädigen, sondern auch allen anderen Opfern sexueller Gewalt.
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Odin am 24. Mai 2004 23:38:26:
Hi Odin,
daß die Sache in diesem Fall so und nicht anders ausgegangen ist: Reine Glückssache. Der fälschlich beschuldigte Vater hatte eben einen besonnenen Richter erwischt.
In der Süddeutschen vom Wochenende gab es einen Artikel über 13 völlig unschuldig Angeklagte aus dem Pas de Calais, deren Familien gerichtlicherseits auseinandergerissen worden sind, die ihre Arbeit verloren haben, die von ihrem sozialen Umfeld verstossen worden sind und von denen sich einer während der U-Haft das Leben genommen hat - und nur, weil eine einzige Frau das Blaue vom Himmel runtergelogen hat. Das ist ein Fall, der momentan zwar in Frankreich für Furore sorgt, der aber verblüffende Parallelen zum Wormser Prozess aufzeigt.
Angesichts dieser Vorfälle plädiere ich zum wiederholten Male dafür, sich einfach damit abzufinden, daß nicht jede Tat gerichtlicherseits geahndet werden kann. "In dubio pro reo" wird gerade in solchen Fällen leider auch für wirkliche Täter gelten müssen. That´s life.
Freundlicher Gruß - Max
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Max am 25. Mai 2004 09:54:16:
In der Süddeutschen vom Wochenende gab es einen Artikel über 13 völlig unschuldig Angeklagte aus dem Pas de Calais, deren Familien gerichtlicherseits auseinandergerissen worden sind, die ihre Arbeit verloren haben, die von ihrem sozialen Umfeld verstossen worden sind und von denen sich einer während der U-Haft das Leben genommen hat - und nur, weil eine einzige Frau das Blaue vom Himmel runtergelogen hat. Das ist ein Fall, der momentan zwar in Frankreich für Furore sorgt, der aber verblüffende Parallelen zum Wormser Prozess aufzeigt.
Ja, davon hab ich auch schon im Radio gehört. Manche Frauen gehen da wirklich über Leichen.
Naja, sie sind ja das "friedliebende" Geschlecht. Schließlich sind sie als Gebährende und Lebensspendende von Natur aus nicht zu schlimmen Dingen fähig.
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Odin am 25. Mai 2004 12:49:30:
Naja, sie sind ja das "friedliebende" Geschlecht. Schließlich sind sie als Gebährende und Lebensspendende von Natur aus nicht zu schlimmen Dingen fähig.
Die Herrin hats gegeben, die Herrin hats genommen, preiset Die Herrin!
(frei nach Hiob)
Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch
Als Antwort auf: Re: Mißbrauch mit dem Mißbrauch von Pan am 26. Mai 2004 12:15:51:
Die Herrin hats gegeben, die Herrin hats genommen, preiset Die Herrin!
(frei nach Hiob)
Mensch, hör bloss auf mit so einem Hurenseich! Das erinnert mich verdammt an einen entklöteten Elefantentreiber!
mfG Ferdi