Väterrechte in Deutschland
© Leipziger Volkszeitung vom Mittwoch, 5. Mai 2004
http://www.lvz-online.de/lvz-heute/111809.html
"Ich möchte doch nur Vater sein"
Krostitz. Christopher ist im Hause Görgülü allgegenwärtig. In Küche, Stube
und Arbeitszimmer lächelt der Kleine von Fotos, das einzige Video liegt
griffbereit neben dem Fernseher. Kazim Görgülü möchte seinen fast
fünfjährigen Sohn wenigstens auf diese Weise um sich haben. Abends setzt
sich der 35-Jährige in seinem Haus in Krostitz (Landkreis Delitzsch) oft in
das Kinderzimmer, das seit vier Jahren auf Christopher wartet, und träumt.
Davon, dass die deutschen Gerichte ihm endlich erlauben, seinen Sohn durch
Haus und Garten toben zu sehen - "ich verstehe nicht, weshalb man einem
Vater sein Kind nicht geben will, ich möchte doch nur Vater sein".
Fall füllt schon zwölf Aktenordner
Kazim Görgülü kämpft seit Oktober 1999 um seinen Sohn. Der Fall füllt
mittlerweile zwölf Aktenordner, bundesweit arbeiten drei Anwälte daran.
Christophers Mutter, die ihn einen Tag vor der geplanten Hochzeit vor die
Tür setzte, gab den Kleinen gleich nach der Geburt in Leipzig zur Adoption
frei. Die Intervention des Türken beim Jugendamt war, und allein das ist
rechtlich bereits fraglich, ohne Erfolg - sein Sohn kam in eine
Pflegefamilie. Und dort, im Landkreis Wittenberg, lebt er noch heute. Bei
einem Lehrer-Ehepaar, das ihn weiterhin adoptieren will, unter einem anderen
Vornamen. Görgülü, Bauunternehmer und seit 2000 mit einer Deutschen
verheiratet, ließ schließlich per Gerichtsurteil seine Vaterschaft
anerkennen und erhielt 2000/2001 auch für einige Monate ein Umgangsrecht
(aus dieser Zeit stammen die Fotos und das Video). Alles schien auf dem
besten Wege. Kerstin Förster, die Verfahrenspflegerin - umgangssprachlich
"Anwalt des Kindes" - von damals: "Vater und Sohn haben sich sehr wohl
gefühlt. Es war eine offene, herzliche Atmosphäre."
Doch womit die Görgülüs nicht gerechnet hatten, war die Hartnäckigkeit des
Jugendamtes in Wittenberg: Es stoppte das keimende Familienglück mit Hilfe
des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG), setzte nebenbei auch eine neue
Verfahrenspflegerin ein. Begründung: Wegen fehlender Schul- und
Lehrausbildung, mangelnden Deutschkenntnissen und aufgrund seines
moslemischen Glaubens sei der Vater nicht in der Lage, sein Kind
aufzuziehen. Nur: Nach zehn Jahren in Deutschland spricht Görgülü fließend
Deutsch, hat einen deutschen Führerschein, aber keinerlei Vorstrafen, leitet
mit seiner Ehefrau Celestina, einer Ingenieurin und Computerspezialistin,
eine Baufirma, die unter anderem Aufträge in München und von US-Stützpunkten
in Deutschland hat. Zu guter letzt: Die deutsche Verfassung spricht von
Glaubensfreiheit.
"Wir setzen die Priorität auf das Kindeswohl. Für uns ist entscheidend, das
die Mutter der Adoption zugestimmt hat", erklärt Ronald Gauert, der Sprecher
der Wittenberger Kreisverwaltung. Für Celestina Görgülü ein Unding: "Das
Jugendamt hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, uns zu besuchen, sich
anzusehen, wie Christopher leben würde." Die Leipziger Rechtsanwältin der
Görgülüs, die Familienrechtlerin Cornelia Grüner, sieht "massive
Rechtsverletzungen" und wirft den Behörden "Amtsmissbrauch" vor - "die
Gerichte und das Jugendamt behandeln das Kind wie ein verfahrenstechnisches
Beweisstück".
Dass er im Recht ist, sagt Kazim Görgülü nicht nur sein Herz, sondern
bestätigen etliche Gutachten und inzwischen sogar der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die deutsche Justiz - in diesem
Fall das OLG Naumburg - verhindere, dass ein leiblicher Vater sein Kind
aufziehen kann; Deutschland verstoße mit der Verweigerung von Umgangs- und
Sorgerecht gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Urteil vom
Februar diesen Jahres. Die Bundesregierung, die 15.000 Euro Schmerzensgeld
an Görgülü zahlen soll, denkt noch über einen Einspruch nach.
Erst Umgang, dann wieder nicht
Das Amtsgericht Wittenberg reagierte und räumte ihm ein Umgangsrecht ein -
was das vom Europäischen Gerichtshof angezählte OLG auf Veranlassung des
Jugendamtes vergangene Woche wieder aussetzte. Naumburg bleibt also auch
nach dem Straßburger Urteil, das Menschenrechtsverletzungen attestierte, bei
seiner Meinung. Erklärung: Beim Umgang des Vaters mit dem Sohn sei "eine
erhebliche Gefährung des Kindes nicht auszuschließen". Der Europäische
Gerichtshof habe eben "eine andere Perspektive", so Landkreis-Sprecher
Gauert, der zugibt "nicht gerade unglücklich" über den OLG-Beschluss zu
sein.
"Ein Skandal. Ein Kontakt ist jederzeit möglich. Ich weiß nicht, worin die
Kindeswohlgefährdung bestehen soll", meint dagegen Kerstin Förster, die das
Amtsgericht Wittenberg erneut als Umgangspflegerin eingesetzt hat. Die
aktuelle Verfahrenspflegerin von der Selbsthilfegruppe Alleinerziehender,
die mit dem Jugendamt das von Straßburg bestätigte Vaterrecht vorgeht,
wollte sich dazu nicht äußern.
Kazim Görgülü wird weiter klagen: "Ich gebe nie auf." Und seine Ehefrau
Celestina fügt hinzu: "Es geht hier doch schon lange nicht mehr um Kazim
Görgülü und seinen Sohn. Es geht um prinzipielle Rechte für alle für Väter
und Kinder."
Andreas Debski
Re: Väterrechte in Deutschland
Als Antwort auf: Väterrechte in Deutschland von Odin am 06. Mai 2004 21:31:13:
"Für uns ist entscheidend, das die Mutter der Adoption zugestimmt hat", erklärt Ronald Gauert, der Sprecher der Wittenberger Kreisverwaltung.
Und das ist Unrecht. Eine Adoption sollte nicht möglich sein gegen den Willen des Vaters, denn eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen durch den Staat ist im Grundgesetz verboten (auch wenn sich der Staat ein paar Artikel weiter selbst darueber hinwegsetzt im Falle der Wehrpflicht).
Gruß,
Peter
Re: Väterrechte werden in Deutschland rechtswidrig mißachtet
Als Antwort auf: Väterrechte in Deutschland von Odin am 06. Mai 2004 21:31:13:
Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist eine Illusion.