Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Antidiskriminierungsrichtlinie der EU Unisex-Tarife
Nach dem Link von Christian soll also diese Richtlinie doch schon vor der Europawahl beschlossen werden. Am 6. Juni soll die Kommission entschieden. Soweit ich gelesen habe ist die Zustimmung im Europaparlament sehr wahrscheinlich. Der sozialdemokratische Flügel will natürlich dafür stimmen. Der konservative wahrscheinlich eher dagegen.
Um zu wissen was da genau auf uns zukommt habe ich mir die Richtlinie jetzt mal durchgelesen und versuche eine Zusammenfassung.
http://europa.eu.int/eur-lex/en/com/pdf/2003/com2003_0657en01.pdf
Bin für Korrekturen immer dankbar
Also zunächst ist dies die erste Antidiskriminierungsrichtlinie mit Geschlechterbezug, die sich nicht auf den Arbeitsmarkt beschränkt.
Im Gegensatz zum ersten Entwurf bezieht sich dieser Entwurf ausschließlich auf den Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Das heißt:
Das Bildungssystem, das staatliche Steuerrecht(Ehegattensplitting) und die Medienberichterstattung als auch die Werbung unterliegen dieser Richtlinie noch(steht so in dem Entwurf) nicht.
Schade eigentlich, im Bereich Bildung und Gesundheitsversorgung wäre es doch erst richtig spannend geworden
<i/>While prohibiting discrimination, it is important to respect other fundamental rights
and freedoms, including the protection of private and family life and transactions
carried out in that context and the freedom and pluralism of the media. The prohibition
of discrimination should therefore apply to access to and supply of goods and services
which are available to the public. It should not apply to the content of media or
advertising[/i]
Die Richtlinie bezieht sich auch nicht auf private Vereinigungen von ausschließlich Männern oder Frauen.
<i/>Nor should they be taken to prohibit differences which are related to goods or services intended
exclusively or primarily for the members of one sex or to skills which are practised differently
for each sex, for which women and men are not in a comparable situation. The Directive
should not apply to the enjoyment of services provided by private clubs which are open to the
members of only one sex.[/i]
Die Frauensauna ist also keine Diskriminierung von Männern
Hauptkritikpunkt sind geschlechtsspzifische Versicherungstarife
Hierzu wird zunächst die Argumentation der Versicherer dargestellt:
Im Gegensatz zum Staat kann sich eine private Versicherung Unisex-Tarife nicht erlauben.
Der Staat hat immer ein ähnliches Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Versicherten, daher verteilen sich die Risiken gleich. Bei einem Wettbewerb freier Versicherer dagegen stellt ein erhöhter Frauen- bzw. Männeranteil ein wirtschaftliches Risiko dar. Wenn z.B. eine Lebensversicherung 80% Frauen als Kunden hat ist ihre Gewinnchance deutlich niedriger als die der Konkurrenz. Dies ist auch der Grund warum bei Unisex-Tarifen die Prämien insgesamt steigen werden. Die Sondertarife für Männer(oder Frauen) werden abgeschafft, die der Frauen(oder Männer) nicht gesenkt.
Diese Einschätzung teilt die Kommission dagegen nicht:
Zuerst können Unisex-Tarife nicht der Effizienz der Versicherungsindustrie schaden, da es in einzelnen Ländern z.B. Frankreich und Schweden bereits Unisex-Tarife gibt.
Zudem sei das Geschlecht nicht der Hauptfaktor für die Lebenserwartung. Lässt man alle gesellschaftlichen Faktoren weg unterscheidet sich die Lebenserwartung von Frauen und Männern um 0-2 Jahre. Der Lebensstil habe eine größere Auswirkung als die Biologie. Weil das Geschlecht also nicht der Hauptfaktor für die Lebenserwartung darstellt, sind Tarife die sich auf das Geschlecht beziehen eine Diskriminierung. Die Versicherungsindustrie solle "bessere" Faktoren errechnen um ihre Risikoabwägungen fortzuführen. D.h. die Richtlinie spricht sich also nicht z.B. gegen höhere/niedrigere Tarife für Raucher aus. Nur der Faktor Geschlecht darf nicht mehr berücksichtigt werden, denn dies verstößt gegen das Diskriminierungsgebot. Der internationale Trend zur Privatvorsorge mache zudem ein Einschreiten im besondern Maße erforderlich.
Allerdings soll es eine Übergangszeit von acht Jahren geben und eine Verpflichtung der Versicherer in dieser Zeit ihre Tabellen zur Prämienberechung zu veröffentlichen.
In der strengen Logik des absoluten Diskriminierungsverbotes aufgrund des Geschlechts macht diese Argumentation in meinen Augen sogar Sinn. Das Problem ist nur die praktische Auswirkung der Richtlinien, die von EU-Bürokaten eben zu oft übersehen werden.
Letztendlich werden Männer mehr aber Frauen nicht weniger Zahlen müssen.
Daher versthe ich auch die Aufregung der Frauenorganisationen nicht so richtig. Aber vielleicht bekommen dann demnächst Personen(Männer) in hochriskanten Berufsfeldern deutlich günstigere Tarife bei der privaten Rentenversicherung. Hat schon was Zynisches.
Soweit ich das abschätzen kann sind die Auswirkungen dieser Richtlinie daher eher gering. Ich bin aber kein Experte in Sachen Europarecht, vielleicht gibt es hier jemanden der sich damit besser auskennt. Bedenklich könnte sein, dass eine Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung sich zum ersten Mal nicht nur auf die Beschäftigungssituation bezieht. Ob dies ein positiver oder wohl doch eher negativer Dammbruch darstellt wird sich zeigen.
Was mich allerdings irritiert ist das Interview mit der Frauenrechtlerin Elisabeth Badinter:
<i/>Die Überspitzung davon wäre eine juristisch bereinigte Gesellschaft, in der jede Avance mit Gerichtsklage quittiert wird.
Ein Graus! Doch das gibt es nicht nur in Amerika, das blüht uns auch in Europa. Als ich vor zwei Jahren las, was die Europa-Kommissarin Anna Diamantopoulou zur Abstimmung im EU-Parlament vorbereitete, traute ich meinen Augen nicht. Strafbar sollen künftig nicht mehr nur Notzucht, physische Gewaltanwendung und sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte sein, sondern jede unerwünschte Avance durch Wort oder Geste. Das ist absurd. Im Jahr 2005 soll diese neue Regelung aber rechtskräftig werden und niemand protestiert.[/i]
Also dies konnte ich der neuen Richtlinie nicht entnehmen. Entweder es gibt noch eine Zweite (was ich nicht hoffe) oder diese wurde entsprechend entschärft.
Hierzu habe ich nur gefunden:
<i/>sexual harassment occurs where unwanted physical, verbal or non-verbal conduct
of a sexual nature is exhibited with the purpose or effect of violating the dignity of a
person and of creating an intimidating, hostile, degrading, humiliating or offensive
environment;[/i]
eventuell etwas weitgehend, aber so wie ich es verstanden habe gilt diese Definition schon jetzt und wird nicht neu mit dieser Richtlinie definiert. Aber wie gesagt ich bin kein Eperte des Europarechts.
Grüße
Garp
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Garp am 01. Mai 2004 18:03:34:
Um zu wissen was da genau auf uns zukommt habe ich mir die Richtlinie jetzt mal durchgelesen und versuche eine Zusammenfassung.
Ich hab mir erlaubt den Link zur deutschsprachigen Uebersetzung untin hinzuzufuegen. Gesetzeswerke sind fuer mich in ihrer genauen sprachlichen Auslegung fuer mich in deutsch viel leichter verstaendlich.
Die Richtlinie bezieht sich auch nicht auf private Vereinigungen von ausschließlich Männern oder Frauen.
Das ist fuer mich ein zentaler Punkt, bei dem mich die konkrete Auslegung brennend interessieren wuerde.
Hier mal der komplette Abschnitt in der Uebersetzung:
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind auf die Benutzung durch Angehörige eines bestimmten Geschlechts zugeschnitten (zum Beispiel die Reservierung bestimmter Öffnungszeiten in Schwimmbädern für Angehörige eines Geschlechts oder die Mitgliedschaft in privaten Klubs). In anderen Fällen können Leistungen je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden, abhängig davon ob es sich bei dem Kunden um einen Mann oder eine Frau handelt. Diese Richtlinie steht dort wo Männer und Frauen sich nicht in vergleichbarer Situation befinden einer unterschiedlichen Behandlung nicht entgegen. Um einer etwaigen Fehlinterpretation des Diskriminierungsverbots entgegenzuwirken, wird in
diesem Artikel klargestellt, dass die Richtlinie durchaus Ungleichbehandlungen zulässt im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Angehörigen des einen oder des anderen Geschlechts bestimmt sind, oder wenn es um Leistungen geht, die je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden.
Wie weitreichend hier das "auf die Benutzung durch Angehoerige eines bestimmten Geschlechts zugeschnitten" auszugeschnitten ist bleibt offen. Insbesondere auch wie sich diese erlaubten Dienstleistungen fuer ein Geschlecht von durch das Verbot betroffenen Dienstleistungen unterscheiden. Wenn es generell erlaubt sein wird eine Dienstleistung anzubieten, die sich nur an ein Geschlcht richtet, so sind alle Verbote leicht zu umgehen. Beispielsweise wird es dann eben eine Versicherung geben, die nur Maenner bei der Pensionsversicherung akzeptiert und eine andere die nur Frauen bei der KFZ-Versicherung haben will.
Ebenfalls unklar bleibt, welche Situationen nun fuer Maenner und Frauen vergleichbar sind und welche dies nicht sind.
Hier mal eine Checkliste von Ungleichbehandlungen und ob sie durch die neue Richtline verboten werden:
* Eigene Versicherungstarife fuer Maenner bzw. Frauen
-> Klarer Verstoss gegen die Richtline egal ob es sich um KFZ, Kranken, oder Pensionsversicherung handelt
* KIA Frauenbonus von EUR 500 fuer Autokauf
-> Ebenfalls klar, dass das dann nicht laenger geht.
* Unterschiedliche Eintrittspreise fuer Frauen/Maenner zu Lokalen/Veranstaltungen
-> Ebenfalls klar, dass hier die Richtlinie greifen wird.
* Frauenparkplaetze, Frauenbibliotheken und Frauenwohnprojekte
-> hier stellt sich die Auslegungsfrage. Ich meine, dass diese damit rechtwiedrig sind.
* Rahmenbedingungen im Oesterreichischen Pensionssystem mit unterschiedlichen Pensinsantrittsalter
-> Hier wirds richtig interessant. In Oesterreich betraegt das Pensionsantrittsalter fuer Frauen 60 und fuer Maenner 65 Jahre. Die Pensionshoehe ist aber bei Frauen ebenso hoch wie bei Maenner, obwohl diese 5 Jahre laenger arbeiten mussten. Damit hat diese oeffentliche Pensionsversicherung unterschiedliche Bedingungen fuer Maenner/Frauen und genau das ist nach der neuen Richtline nicht erlaubt!
Kurz und gut das oesterreichische Pensionsystem duerfte mit Einfuehrung dieser Richtline kippen. Spaetestens dann wenn damit die ersten Klagen durchkommen und imho spricht nichts dagegen, dass diese geschieht!
Die Frauensauna ist also keine Diskriminierung von Männern
Die Frauensauna ist imho nach dieser Richtlinie keine Diskriminierung, wenn es ein Angebot an Maenner mit vergleichbaren Bedingungen gibt. Also wenn es eine Frauensauna gibt muss es auch eine Maennersauna geben und wenn es einen Frauensaunatag gibt muss es auch einen Maennersaunatag geben. (Und ja es gibt Saunen in denen es beides, Maenner und Frauentage gibt. Ob das aber wirklich durchsetzbar ist, bin ich mir nicht so sicher.
Hetzi
PS: Wenn diverse Feministinnen wirklich wuessten, wo die neue Richtline wirksam wird, dann wuerde sie diese vermutlich strikt ablehnen. :)
In der Praxis wird es wohl so laufen
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Hetzi am 01. Mai 2004 20:20:17:
dass alle Diskriminierungen zu Lasten von Männern als gerechtfertigt gelten, aber alle Vorteile von Männern abgeschafft werden. Kostenloser Eintritt für Frauen in die Disko ja, höhere Preise beim Friseur nein...
Daddeldu
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Hetzi am 01. Mai 2004 20:20:17:
Hallo Garp und Hetzi,
vielen Dank für die Recherche und die Links! Hochinteressant. Von inhaltlichen Aspekten abgesehen, kann man da auch noch etwas anderes lernen: Man kann nicht früh genug gegen neue Ansprüche, Gesetzesentwürfe o.ä. aufstehen. Und wir sollten uns auch nicht auf Defensivmaßnahmen beschränken, sondern unsererseits Ansprüche vortragen. In dem Richtlinienentwurf wird mehrfach auf den Vortrag von "Anspruchsgruppen", "...insbesondere das Europäische Parlament und die Frauenbewegung..." Bezug genommen. Wir sind weit entfernt davon, bei der Kommission in gleicher Weise Gehör zu finden, was aber nicht an der Kommission liegt. Organisation tut also Not. Sind die Gesetze erst mal durch, dann ist es ungleich schwieriger, noch irgend etwas zu retten.
Eugen
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Eugen Prinz am 02. Mai 2004 12:02:04:
<i/>Man kann nicht früh genug gegen neue Ansprüche, Gesetzesentwürfe o.ä. aufstehen. Und wir sollten uns auch nicht auf Defensivmaßnahmen beschränken, sondern unsererseits Ansprüche vortragen. In dem Richtlinienentwurf wird mehrfach auf den Vortrag von "Anspruchsgruppen", "...insbesondere das Europäische Parlament und die Frauenbewegung..." Bezug genommen. Wir sind weit entfernt davon, bei der Kommission in gleicher Weise Gehör zu finden, was aber nicht an der Kommission liegt. Organisation tut also Not. Sind die Gesetze erst mal durch, dann ist es ungleich schwieriger, noch irgend etwas zu retten.[/i]
So sehe ich das auch. Es wird auch prinzipiell unterschätzt wie viele Regelungen und Gesetzesvorlagen bereits auf europäischer Ebene auf den Weg gebracht werden. Die Frauenbewegung betont ja auch selbst ständig die Fortschritte auf europäischer Ebene und hat sich daher auch international vernetzt. Für die Männerbewegung ist dies natürlich sehr viel schwieriger, da sie nicht auf nationalen Organisationen aufbauen kann. Da bleibt wohl zunächst nur die Möglichkeit bei den eigenen Europaabgeordneten anzufragen.
Allerdings darf man es auch nicht zu negativ sehen. Diese Richtlinie verbietet ganz eindeutig jede Diskriminierung nach dem Geschlecht. Daher werden auch die günstigeren KFZ-Versicherungen für Frauen abgeschafft werden. Und auch die Vätervereinigungen erhoffen sich ja von dem europäischen Gerichtshof mehr Gerechtigkeit, weil die einseitige deutsche Sorgerechtsregelung eben eine Diskriminierung nach Geschlecht darstellt.
Der erste Entwurf der Richtlinie war ja auch wesentlich weitgehender. Angeblich hat damals jemand diesen Entwurf vorzeitig der Presse zugespielt. Daraufhin kam es ja erst zu dem Eklat in der Bild-Zeitung und die Diskussion um die Seite-eins-Mädchen. Erst durch massive Proteste der Werbeindustrie wurde dies nun aus der Richtlinie wieder entfernt. Es gibt und gab also durchaus massive Proteste an dieser Richtlinie. Nur eben hauptsächlich aus der Wirtschaft. Und da werden jetzt die Feministinnen orakeln- sitzen ja auch die mächtigen Männer
Grüße
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Garp am 02. Mai 2004 13:23:56:
So sehe ich das auch. Es wird auch prinzipiell unterschätzt wie viele Regelungen und Gesetzesvorlagen bereits auf europäischer Ebene auf den Weg gebracht werden. Die Frauenbewegung betont ja auch selbst ständig die Fortschritte auf europäischer Ebene und hat sich daher auch international vernetzt. Für die Männerbewegung ist dies natürlich sehr viel schwieriger, da sie nicht auf nationalen Organisationen aufbauen kann. Da bleibt wohl zunächst nur die Möglichkeit bei den eigenen Europaabgeordneten anzufragen.
Auch bei den eigenen Europaabgeordneten ist es wohl kein Fehler, eher als Interessengruppe denn als Einzelner vorzusprechen. Ich erhoffe aber auch von anderen EU-Parlamentariern indirekte Hilfe, denn nicht alle stehen so unter feministischem Einfluss, wie die unseren.
Allerdings darf man es auch nicht zu negativ sehen. Diese Richtlinie verbietet ganz eindeutig jede Diskriminierung nach dem Geschlecht. Daher werden auch die günstigeren KFZ-Versicherungen für Frauen abgeschafft werden. Und auch die Vätervereinigungen erhoffen sich ja von dem europäischen Gerichtshof mehr Gerechtigkeit, weil die einseitige deutsche Sorgerechtsregelung eben eine Diskriminierung nach Geschlecht darstellt.
...ja, da steckt eine Menge drin, und seien es selbst so läppische Dinge, wie Frauenparkplätze, die nach dieser Richtlinie eine geschlechtliche Diskriminierung von Männern darstellen... 
>Der erste Entwurf der Richtlinie war ja auch wesentlich weitgehender. Angeblich hat damals jemand diesen Entwurf vorzeitig der Presse zugespielt.
Das weist auf eine gute Möglichkeit hin. Statt unsere Argumente an gehörlose PolitikerInnen zu verschwenden, können wir sie auch der jeweiligen Opposition in Politik, Wirtschaft, Medien, Kirche usw. zustecken.
Aber den Weg zu den EU Entscheidungen, den sollten wir mal ausloten. Ich denke, viele der Fakten, die wir bei Manndat zusammengetragen haben, eignen sich dazu, einen Vortrag bei der Kommission zu begründen.
Wenn du dazu Kompetenzen beisteuern kannst und möchtest, dann maile doch mal.
Einen Gruß von Eugen
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Eugen Prinz am 02. Mai 2004 14:47:58:
Man soll ja die Hoffnung niemals aufgeben, aber freut Euch auch nicht zu früh! Je höher die Ebene umso abstrakter werden Gesetzestexte verfaßt und haben dann bestenfalls nur noch Rahmencharakter.
Das nähere regeln dann Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften etc.
Ruckzuck wird dann ein gut gemeintes Gesetz beinahe beliebig zur Lachnummer ausgehöhlt.
Gruß,
Manfred
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Manfred am 02. Mai 2004 17:30:01:
Man soll ja die Hoffnung niemals aufgeben, aber freut Euch auch nicht zu früh! Je höher die Ebene umso abstrakter werden Gesetzestexte verfaßt und haben dann bestenfalls nur noch Rahmencharakter.
Das nähere regeln dann Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften etc.
Ruckzuck wird dann ein gut gemeintes Gesetz beinahe beliebig zur Lachnummer ausgehöhlt.
Gruß,
Manfred
ja, davon muss man wohl ausgehen. In solchen Passagen steckt eine Menge Luft drin:
"Die entsprechenden Vorschriften müssen jedoch pragmatisch sein. Wie auch bei der
Ratsrichtlinie zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung, sollten sie für Güter und
Dienstleistungen gelten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Sie sollten nicht
herangezogen werden, um eine Unterscheidung nach Geschlecht zu verbieten im
Zusammenhang mit Gütern und Dienstleistungen, die ausschließlich oder in erster Linie für die
Angehörigen nur eines Geschlechts bestimmt sind, oder im Zusammenhang mit Leistungen, die
je nach Geschlecht des Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden also in Fällen, in
denen Frauen und Männer sich nicht in einer vergleichbaren Situation befinden. Die Richtlinie
sollte ebenso wenig nicht Anwendung finden auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
privater Klubs, die ausschließlich den Angehörigen des einen oder des anderen Geschlechts
offen stehen."
"...sich nicht in einer vergleichbaren Situation befinden" - da haben wir schon so einen Gummiparagraphen. Aber das sollte uns nicht abhalten, unsere Forderungen zu stellen.
Sehen wir´s doch mal so: Wenn wir einen Grund zur Freude suchen, dann kennen wir wahrscheinlich alle schönere Beschäftigungen 
Eugen
Re: In der Praxis wird es wohl so laufen
Als Antwort auf: In der Praxis wird es wohl so laufen von Daddeldu am 02. Mai 2004 11:41:50:
So seh ich das auch. Es wird Gerichtsverfahren geben, wenn der Friseur/die Krankenversicherung/die Lebensversicherung von Frauen mehr verlangt, aber wenn in der Disco/bei der KFZ-Versicherung/bei der Arbeitszeit eine Vergünstigung für Frauen herauskommt wird man es stillschweigend dabei belassen.. es wird darauf hinauslaufen, daß gesetzlich festgestllt wird, daß die Frau nicht MEHR zahlen MÜSSEN darf als der Mann, die Frau aber andererseits durchaus weniger bezahlen müssen darf. Während also ein Gesetz regelt, daß die Frau gegenüber dem Mann nicht schlechtergestellt werden darf, wird es kein gesetz geben das den Männern den Zugang zu frauen gewährten vergünstigungen ermöglicht. Wie beim Bund. Der Mann muß, die Frau darf. wenn sie will. Der Verkäufer von Dienstleistungen darf Frauen bevorzugen, Männer aber nicht oder nur dann, wenn er Frauen die gleichen Konditionen einräumt.
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Eugen Prinz am 02. Mai 2004 12:02:04:
Hallo Eugen,
Man kann nicht früh genug gegen neue Ansprüche, Gesetzesentwürfe o.ä. aufste-hen. Und wir sollten uns auch nicht auf Defensivmaßnahmen beschränken, sondern unsererseits Ansprüche vortragen. In dem Richtlinienentwurf wird mehrfach auf den Vortrag von "Anspruchsgruppen", "...insbesondere das Europäische Parlament und die Frauenbewegung..." Bezug genommen. Wir sind weit entfernt davon, bei der Kommission in gleicher Weise Gehör zu finden, was aber nicht an der Kommission liegt. Organisation tut also Not. Sind die Gesetze erst mal durch, dann ist es ungleich schwieriger, noch irgend etwas zu retten.
...da hast du recht. Aber das ist schwer. Als ich davon hörte, dass eine Gleichstellungsrichtlinie bei er EU entstehen soll, habe ich danach gefragt, wo man seine Stellungnahme abgeben kann. Bei vielen Adressen bekam ich keine Antwort. Nach 3 Monaten fand ich dann zwei Adressen, die mir antworteten, aber die wussten nichts von so einer Richtlinie. Ich denke, da gibt es noch viel zu tun. Wir brauchen die richtigen Informationsdienste und die richtigen Kontaktadressen, um frühzeitig Stellung nehmen zu können.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Hetzi am 01. Mai 2004 20:20:17:
Hallo Hetzi,
viele Dank für dein sehr informatives und deshalb wichtiges Posting Artikel. Allerdings glaube ich, dass du da etwas zu optimistisch bist. Durch die Formulierung:
Um einer etwaigen Fehlinterpretation des Diskriminierungsverbots entgegen-zuwirken, wird in diesem Artikel klargestellt, dass die Richtlinie durchaus Ungleichbehandlungen zulässt im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Angehörigen des einen oder des anderen Geschlechts bestimmt sind, oder wenn es um Leistungen geht, die je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden.
ist der Diskrimierung männlicher EU-Bürger natürlich Tür und Tor geöffnet. Solche Gummiparagraphen dienen dazu, die Gesetzesauslegung dem Zeitgeist anzupassen. Da es sich heutzutage niemand mehr leisten kann, etwas nur für Männer anzubieten, aber die Benachteiligung und Ausgrenzung männlicher Mitbürger in ist, sieht es schlecht für uns aus. Siehe auch beim Arbeitsmarkt. Die Diskriminierung von Frauen ist verboten. Die Diskriminierung von Männern bei Einstellung und Beförderung sogar gesetzlich vorgeschrieben (Lan-desgleichberechtigungsgesetze), weil dies positive Diskriminierungen sind. Und dies, obwohl Gleichberechtigung gilt.
Das heißt bei deinen Beispielen:
- Eigene Versicherungstarife fuer Frauen: Geht in Ordnung. Man will halt die Versicherung hauptsächlich Frauen anbieten.
- KIA Frauenbonus von EUR 500 fuer Autokauf: Geht in Ordnung. Man will das Auto halt hauptsächlich Frauen anbieten.
- Unterschiedliche Eintrittspreise fuer Frauen/Maenner zu Lokalen/Veranstaltungen: Völlig in Ordnung. Man will halt hauptsächlich Frauen ansprechen mit der Veranstaltung.
- Frauenparkplaetze: Geht völlig in Orndung, da man hauptsächlich Frauen sichere Parkplätze anbieten will und es ist keine vergleichbare Situation von Frauen und Männern vorhanden, da Gewalt gegen Frauen die schlimmere Gewalt ist (für diese sexistische Einstellung sorgen ja momentan schon z.B. ai oder die schweizerische Außenministerin).
- Frauenbibliotheken: Kein Problem. Man will mit der Frauenbibliothek ausschließlich Frauen ansprechen, weil sie sich in den normalen Bibliotheken in der Umgebeung von Männern nicht frei entwicklen können usw..
- Frauenwohnprojekte: Geht ohne Probleme, denn man will hier ja hauptsächlich Frauen ansprechen.
Mit anderen Worten: Durch die o.g. Formulierung ist die Diskriminierung männlicher EU-Bürger durch die allgemein gängigen feministischen Klischees die heutzutage nicht mehr offiziell hinterfragt werden dürfen oder die heute übliche Frauenanbiederung der Firmen ausreichend gerechtfertigt. Auch hier wieder eine Gleichstellungsentscheidung, die ausschließlich für Frauen gelten wird.
Wir müssen uns bewusst machen, dass wir heute in einer Welt leben, in der die freie Entwicklung von Frauen gefördert, die freie Entwicklung von Männern jedoch bewusst behindert und blockiert wird.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Bruno am 03. Mai 2004 11:56:17:
Hallo Hetzi,
viele Dank für dein sehr informatives und deshalb wichtiges Posting Artikel. Allerdings glaube ich, dass du da etwas zu optimistisch bist. Durch die Formulierung:
Ich bin nicht soooo pessimistisch. Ich sehe die Lage auch so, dass diverse Diskriminierungen nicht automatisch durch dieser Richtline wegkommen. Aber ich glaube, dass sich durch entsprechende Klagen/Gerichtsentscheidungen keine unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie gegenüber Männern bzw. Frauen halten wird!
Zumindest ist mir die Unisex-Richtline um vieles lieber als die sich abzeichnende feministische Alternative, wenn sie nicht kommt. Die würde so aussehen, dass die einzelnen Bereiche, in denen sich Frauen etwas zu gewinnen versprechen unisex-Tarife verordnet werden. (Wie momentan bei der Riester-Rente zu beobachten) Damit sind dann natürlich alle Bereiche in denen es für Männer interessant wäre die EU-Richtlinie zu haben ausgeschlossen.
Deshalb bin ich mitlerweile für diese EU-Richtlinie!
Hetzi
Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Hetzi am 03. Mai 2004 12:14:34:
Ok,
hört sich vernünftig an. Vielleicht schadet ein wenig mehr Optimismus ja nichts. Wir werden sehen, mit welchen Ausreden sich die Frauenpolitikerinnen um die Umsetzung zugunsten der männlichen Mitbürger drücken werden.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.