Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert!

Norbert, Saturday, 17.04.2004, 22:35 (vor 7964 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert! von Pokemon am 17. April 2004 16:25:22:

Hi!
Ich finde das Heftchen sehr gut.
Besonders diese Passage:·
Bei einer Scheidung sind immer BEIDE Ehepartner finanziell geschädigt. Dies schon alleine deswegen, weil sich das Nettoeinkommen durch die Verlegung in eine andere Steuerklasse verringert. Oft wird der Unterhalt noch nach Steuerklasse 3 berechnet. Ändern Sie so früh wie möglich Ihre Steuerklasse beim Rathaus. Durch das geringere Einkommen und zu hohe Unterhaltszahlungen ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert. Dazu kommt oft noch eine doppelte Miete und doppelte Haushaltskosten, vermehrte Kosten für Kinderbetreuung, Anwaltskosten usw. Von diesem niedrigeren Nettoeinkommen müssen aber immer noch gleich viele Personen leben. Die an einer Scheidung reich werden, sind andere.
Das wirkt den Leuten entgegen die meinen dass Frauen nach der Scheidung in Geld baden. Aber auch die anderen angesprochenen Aspekte finden meinen Zuspruch.

Hi Pokemon
Es ist so, dass beide Parteien bei der Scheidung verlieren.
Ich habe hier niemanden die Behauptung aufstellen sehen, dass die Frauen dann im Geld baden.
Jedoch muß noch beachtet werden, dass Frauen dann sogannte 'überobligatorische' Tätigkeiten aufnehmen können. Diese werden nur zu einem geringen Teil auf den Unterhalt angerechnet.
Damit können Frauen ein höheres Einkommen haben, als ihre Ex-Männer.
Denn diesen ist jede Möglichkeit genommen, alles wird sofort in vollem Umfang unterhaltspflichtig.
Deswegen haben die meisten Männer dann auch keine Gründe, mehr zu leisten.
Im Mangelfall haben sie u.U. nicht einen Cent mehr, da dann alles an die Ex geht.
In meinem Fall ist es auf Grund gewisser Umstände so, dass ich mit unter 400 Eur/Monat meine Kosten bestreiten muß, meine Ex hat dafür ca. 700 Eur.
Zusätzlich verfügt sie dann noch über die Gelder vom Kindesunterhalt, z.Z. 441 Eur (2 Kinder).
Bei beiden fällt keine Kaltmiete, aber Heizung, Kosten für die Arbeit, usw. an.

Gruß
Norbert


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