Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Info-Heftchen

Texaco, Friday, 16.04.2004, 22:25 (vor 7966 Tagen)

Mir kam gerade eine Idee: Angenommen ich bekäme heute ein Heiratsangebot, dann hätte ich keine Ahnung, worauf ich mich da genau einlasse. Ich habe nur eindringliche Warnungen aus diversen Foren im Kopf. Aber weder ich noch Otto Normalmann weiß das so genau.

Der Mieterschutzbund gibt kleine, recht billige Info-Heftchen heraus, die einem die Rechtslage erklären, wenn man das gerade braucht. Wäre das nicht auch etwas für Vereine wie den VAfK? Das Know-How, die Anwälte und die Motivation dürften dort doch vorhanden sein. Und um sich als kompetenter und verläßlicher Anwalt von Männern bekannt zu machen, wäre es vielleicht ein besseres Mittel, als ein paar Dutzend Presseerklärungen.

Oder gibt es sowas vielleicht schon? War nur eine Anregung...

Re: Info-Heftchen

Frank O., Saturday, 17.04.2004, 02:32 (vor 7966 Tagen) @ Texaco

Als Antwort auf: Info-Heftchen von Texaco am 16. April 2004 19:25:44:

Mir kam gerade eine Idee: Angenommen ich bekäme heute ein Heiratsangebot, dann hätte ich keine Ahnung, worauf ich mich da genau einlasse. Ich habe nur eindringliche Warnungen aus diversen Foren im Kopf. Aber weder ich noch Otto Normalmann weiß das so genau.
Der Mieterschutzbund gibt kleine, recht billige Info-Heftchen heraus, die einem die Rechtslage erklären, wenn man das gerade braucht. Wäre das nicht auch etwas für Vereine wie den VAfK? Das Know-How, die Anwälte und die Motivation dürften dort doch vorhanden sein. Und um sich als kompetenter und verläßlicher Anwalt von Männern bekannt zu machen, wäre es vielleicht ein besseres Mittel, als ein paar Dutzend Presseerklärungen.
Oder gibt es sowas vielleicht schon? War nur eine Anregung...

Hallo ,

in fast jedem Rathaus / Kreisamt, gibt es ein Büro einer Frauenbeauftragten.
da liegen Broschüren aus.
les´ diese durch und lerne daraus, was dir blühen ...kann....
dann ist dir geholfen.
;-))

Gruss Frank

Re: Info-Heftchen

Odin, Saturday, 17.04.2004, 03:44 (vor 7965 Tagen) @ Texaco

Als Antwort auf: Info-Heftchen von Texaco am 16. April 2004 19:25:44:

Kann Dir höchstens ein kleines Heftchen empfehlen, wenn Die Trennung/Scheidung ansteht, damit Du die größeren Patzer vermeidest.

Ratgeber für Männer bei Trennung und Scheidung

Re: Info-Heftchen

Andreas, Saturday, 17.04.2004, 04:05 (vor 7965 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen von Odin am 17. April 2004 00:44:14:

Hallo Odin!

Kann Dir höchstens ein kleines Heftchen empfehlen, wenn Die Trennung/Scheidung ansteht, damit Du die größeren Patzer vermeidest.

Wie war denn eigentlich bislang das Feedback auf Deinen kleinen Ratgeber? Haben die Leute positiv oder eher ablehnend darauf reagiert?

Gruß
Andreas

Re: Info-Heftchen

Odin, Monday, 19.04.2004, 01:08 (vor 7964 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen von Andreas am 17. April 2004 01:05:02:

Hallo Odin!

Kann Dir höchstens ein kleines Heftchen empfehlen, wenn Die Trennung/Scheidung ansteht, damit Du die größeren Patzer vermeidest.

Wie war denn eigentlich bislang das Feedback auf Deinen kleinen Ratgeber? Haben die Leute positiv oder eher ablehnend darauf reagiert?
Gruß
Andreas

Ist jetzt seit 3 oder 4 Wochen erst online. Gesaugt wurde es in der ersten Woche gleich knapp 250 Mal. Hätte ich in der Menge überhaupt nicht erwartet.

Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert!

Pokemon, Saturday, 17.04.2004, 19:25 (vor 7965 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen von Odin am 17. April 2004 00:44:14:

Hi!

Ich finde das Heftchen sehr gut.
Besonders diese Passage:·

Bei einer Scheidung sind immer BEIDE Ehepartner finanziell geschädigt. Dies schon alleine deswegen, weil sich das Nettoeinkommen durch die Verlegung in eine andere Steuerklasse verringert. Oft wird der Unterhalt noch nach Steuerklasse 3 berechnet. Ändern Sie so früh wie möglich Ihre Steuerklasse beim Rathaus. Durch das geringere Einkommen und zu hohe Unterhaltszahlungen ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert. Dazu kommt oft noch eine doppelte Miete und doppelte Haushaltskosten, vermehrte Kosten für Kinderbetreuung, Anwaltskosten usw. Von diesem niedrigeren Nettoeinkommen müssen aber immer noch gleich viele Personen leben. Die an einer Scheidung reich werden, sind andere.

Das wirkt den Leuten entgegen die meinen dass Frauen nach der Scheidung in Geld baden. Aber auch die anderen angesprochenen Aspekte finden meinen Zuspruch.

Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert!

Norbert, Saturday, 17.04.2004, 22:35 (vor 7965 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert! von Pokemon am 17. April 2004 16:25:22:

Hi!
Ich finde das Heftchen sehr gut.
Besonders diese Passage:·
Bei einer Scheidung sind immer BEIDE Ehepartner finanziell geschädigt. Dies schon alleine deswegen, weil sich das Nettoeinkommen durch die Verlegung in eine andere Steuerklasse verringert. Oft wird der Unterhalt noch nach Steuerklasse 3 berechnet. Ändern Sie so früh wie möglich Ihre Steuerklasse beim Rathaus. Durch das geringere Einkommen und zu hohe Unterhaltszahlungen ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert. Dazu kommt oft noch eine doppelte Miete und doppelte Haushaltskosten, vermehrte Kosten für Kinderbetreuung, Anwaltskosten usw. Von diesem niedrigeren Nettoeinkommen müssen aber immer noch gleich viele Personen leben. Die an einer Scheidung reich werden, sind andere.
Das wirkt den Leuten entgegen die meinen dass Frauen nach der Scheidung in Geld baden. Aber auch die anderen angesprochenen Aspekte finden meinen Zuspruch.

Hi Pokemon
Es ist so, dass beide Parteien bei der Scheidung verlieren.
Ich habe hier niemanden die Behauptung aufstellen sehen, dass die Frauen dann im Geld baden.
Jedoch muß noch beachtet werden, dass Frauen dann sogannte 'überobligatorische' Tätigkeiten aufnehmen können. Diese werden nur zu einem geringen Teil auf den Unterhalt angerechnet.
Damit können Frauen ein höheres Einkommen haben, als ihre Ex-Männer.
Denn diesen ist jede Möglichkeit genommen, alles wird sofort in vollem Umfang unterhaltspflichtig.
Deswegen haben die meisten Männer dann auch keine Gründe, mehr zu leisten.
Im Mangelfall haben sie u.U. nicht einen Cent mehr, da dann alles an die Ex geht.
In meinem Fall ist es auf Grund gewisser Umstände so, dass ich mit unter 400 Eur/Monat meine Kosten bestreiten muß, meine Ex hat dafür ca. 700 Eur.
Zusätzlich verfügt sie dann noch über die Gelder vom Kindesunterhalt, z.Z. 441 Eur (2 Kinder).
Bei beiden fällt keine Kaltmiete, aber Heizung, Kosten für die Arbeit, usw. an.

Gruß
Norbert

Re: Info-Heftchen: @Norbert

Pokemon, Sunday, 18.04.2004, 20:53 (vor 7964 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen: Absolut empfehlenswert! von Norbert am 17. April 2004 19:35:25:

In meinem Fall ist es auf Grund gewisser Umstände so, dass ich mit unter 400 Eur/Monat meine Kosten bestreiten muß, meine Ex hat dafür ca. 700 Eur.
Zusätzlich verfügt sie dann noch über die Gelder vom Kindesunterhalt, z.Z. 441 Eur (2 Kinder).
Bei beiden fällt keine Kaltmiete, aber Heizung, Kosten für die Arbeit, usw. an.

Ja, ich glaube sehr gerne dass es in vielen Fällen so aussieht. Bei uns aber wäre das anders herum. Ich fand es aus dem Grund nur gut, den Umstand dass normalerweise beide Partner nicht im Geld baden noch einmal hervorzuheben weil ich öfters Zweifel höre wenn ich von unserer Situation nach einer eventuellen Scheidung berichte. Bei uns würde nämlich in jedem Fall mein Vater besser dastehen. Habe ich ja schon des öfteren angesprochen. Ist halt mein kleines privates Trauma :-)

Pokemon

Re: Info-Heftchen: @Norbert

Norbert, Monday, 19.04.2004, 13:52 (vor 7963 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen: @Norbert von Pokemon am 18. April 2004 17:53:39:

Ja, ich glaube sehr gerne dass es in vielen Fällen so aussieht. Bei uns aber wäre das anders herum. Ich fand es aus dem Grund nur gut, den Umstand dass normalerweise beide Partner nicht im Geld baden noch einmal hervorzuheben weil ich öfters Zweifel höre wenn ich von unserer Situation nach einer eventuellen Scheidung berichte. Bei uns würde nämlich in jedem Fall mein Vater besser dastehen. Habe ich ja schon des öfteren angesprochen. Ist halt mein kleines privates Trauma :-)
Pokemon

Hi Pokemon

Ich kenne nicht alle Umstände eures Falles.
Ich erinnere mich, dass du gepostet hast, dass dein Vater von seinem Gehalt 900 EUR blieben.
Nun, in der aktuellen Rechtssprechung ist es so, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Existenzminimum belassen werden muß.
Dieser liegt bei 840 EUR. Wie ich bzgl. Pfändungsgrenzen neu gehört habe, wird nun noch ein weitere Zulage gemacht, nämlich, dass die beruflichen Aufwendungen nun noch zusätzlich dazu kommen, ca. 5%, dann sind wir bei den ca. 900 EUR. Laut diverser Richtlinien wäre das zwar schon in den 840 EUR enthalten, wird aber nun so gemacht, um eine Harmonisierung mit der Pfändungsuntergrenze von 920 EUR zu erreichen.
Wie das meiste beim Unterhaltsrecht kaum nachvollziehbar, und nur für Haarespalter.

Inwieweit hier jetzt noch der erwähnte Erlös vom Hausverkauf anzurechnen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich u.a. den vorehelichen Besitz und die restlichen Umstände auch nicht kenne.

Würde hier meines Erachtens nun auch zu weit führen.
Hierfür gibt es auch Foren, die sich speziell damit befassen und deswegen dafür besser geeignet sind.

Gruß
Norbert

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