Längerer Unterhalt für ledige Mütter
FAMILIE / Unterhalt für alle: Ein Emmericher Anwalt will ledige Mütter
geschiedenen gleichstellen - mit Aussicht auf Erfolg.
EMMERICH. Gott liebt alle Kinder gleich, das deutsche Gesetz nicht. Es macht
auch heute noch gravierende Unterschiede bei Kindern - je nach Familienstand
der Eltern und trotz aller Liberalisierungen des Familienrechts in den
vergangenen Jahrzehnten. So bekommen zwar geschiedene Mütter bis zu zehn
Jahre nach der Trennung noch Unterhalt vom Vater (§ 1570 BGB). Für ledige
Mütter erlischt ein solcher Anspruch aber bereits nach drei Jahren (§ 1615 L
BGB). "Eine Ungerechtigkeit" findet der Emmericher Rechtsanwalt und
Spezialist für Familienrecht, Eckhard Benkelberg. Diese Unterscheidung
verletze das Grundrecht des Kindes auf Betreuung.
Benkelberg vertritt derzeit drei ledige Mütter, die künftig - ebenso wie
geschiedene Mütter - auch nach drei Jahren noch Unterhalt von ihrem Ex
bekommen wollen. Eine von ihnen, Jasmin Gaida (25) aus der Nähe von Wesel,
war noch während der Schwangerschaft vom Erzeuger ihrer mittlerweile
zweijährigen Tochter sitzen gelassen worden. Ein Kind mache doch das ganze
Leben kaputt, hatte der Mann die Trennung lapidar begründet.
Klares Signal aus Karlsruhe
Die Klagen vor den Amtsgerichten wurden bislang genauso abgewiesen wie die
Berufungen, zuletzt im Oktober 2002 vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
Entscheidungen, die Benkelberg nicht überraschen. Seine Erfahrung: "Junge
Mütter sind fast ausnahmslos auf Prozesskostenhilfe angewiesen. Wird diese
nicht gewährt, legt jeder Rechtsanwalt sofort sein Mandat nieder".
Nicht so Benkelberg. Der Jurist reichte ungeachtet finanzieller Zusagen
sowohl Revision beim Bundesgerichtshof ein als auch Verfassungsbeschwerde
gegen die Versagung der Prozesskostenbeihilfe. Und tatsächlich: Die
positiven Antworten ließen nicht lange auf sich warten. Vorigen Monat
entschied das Bundesverfassungsgericht, dass den Frauen Prozesskostenhilfe
zustehe. Die Richter in den roten Roben erkannten einen Widerspruch darin,
dass das Oberlandesgericht zwar die Revision wegen "der grundsätzlichen
Bedeutung" zuließ, gleichzeitig aber finanzielle Unterstützung ablehnte.
Interessant dabei: Voraussetzung für die Hilfe, die nun das Land NRW tragen
muss, ist "die begründete Aussicht auf Erfolg", wie eine Sprecherin des
Verfassungsgerichts anmerkte. Benkelberg spricht daher von einem "deutlichen
Fingerzeig an den Bundesgerichtshof", sich endlich mit dieser
familienpolitischen Frage zu befassen - im Sinne der Gleichstellung, die
Karlsruhe in den letzten Urteilen durchgängig angemahnt hat.
Zum Zeitpunkt konnte der Bundesgerichtshof auf Befragen zwar keine Auskunft
geben. Das liege "im Ermessen des Senats". Benkelberg hält aber eine
Entscheidung im Sommer für wahrscheinlich; eine Entscheidung, deren
Auswirkungen für den Emmericher Familienrechtler leicht die Dimension der
Gesetzesänderung zur Homo-Ehe annehmen könnte. Hunderttausende Väter wären
betroffen und der Staat könnte etliche Steuermilliarden sparen, da viele
Frauen nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen wären. Und nicht zuletzt
denkt Benkelberg bevölkerungspolitisch: Wenn Väter so oder so gleichviel,
gleich lange zahlen müssten, es würden wohl auch wieder mehr Kinder geboren.
(NRZ)
05.03.2004 Michael Schwarz
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Odin am 23. März 2004 13:17:11:
Hunderttausende Väter wären
betroffen und der Staat könnte etliche Steuermilliarden sparen, da viele
Frauen nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen wären.
Da liegt der Hase im Pfeffer! Es geht nicht um die Kinder, es geht nur und einzig allein um die Kohle von Vater Staat.
Und nicht zuletzt
denkt Benkelberg bevölkerungspolitisch: Wenn Väter so oder so gleichviel,
gleich lange zahlen müssten, es würden wohl auch wieder mehr Kinder geboren.
Es gibt halt auch Männer, die noch nie etwas vom logischen Denken gehört haben!
Wenn ich mit einer Frau ins Bett steige und Sie vergisst die Pille zu nehmen (passiert häufig mit voller Absicht, habe alleine drei solcher Fälle in meinem näheren Umfeld), dann soll ich als reiner Erzeuger (Rechte habe ich ja praktisch keine) genauso ein dauerhafter Zahlesel sein?
Männer sollen also mehr abgezockt werden und haben dadurch mehr Lust Kinder zu zeugen? Selten so einen Unsinn gehört!
Sven74
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Sven74 am 23. März 2004 15:12:27:
Wenn ich mit einer Frau ins Bett steige und Sie vergisst die Pille zu nehmen (passiert häufig mit voller Absicht, habe alleine drei solcher Fälle in meinem näheren Umfeld), dann soll ich als reiner Erzeuger (Rechte habe ich ja praktisch keine) genauso ein dauerhafter Zahlesel sein?
Ja. Wenn du aber hübsch bittest und der Mutter deine Nase noch passt, darfst du auch mal das Kind hüten.
Männer sollen also mehr abgezockt werden und haben dadurch mehr Lust Kinder zu zeugen? Selten so einen Unsinn gehört!
Ein Anwalt ist seiner Partei verpflichtet und nicht der Wahrheit.
Gruß,
Peter
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Sven74 am 23. März 2004 15:12:27:
Wenn ich mit einer Frau ins Bett steige und Sie vergisst die Pille zu nehmen (passiert häufig mit voller Absicht, habe alleine drei solcher Fälle in meinem näheren Umfeld), dann soll ich als reiner Erzeuger (Rechte habe ich ja praktisch keine) genauso ein dauerhafter Zahlesel sein?
Du drei? Ich zwei!
Wir sollten mal zusammenzählen. Jeder kennt solche Fälle, aber wenn man in einem Gespräch darauf hinweise, regt sich schon die erste Frau auf, daß das ja nur Ausnahmen sind.
eher Egoismus der RA
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Peter am 23. März 2004 19:35:47:
Hi
Männer sollen also mehr abgezockt werden und haben dadurch mehr Lust Kinder zu zeugen? Selten so einen Unsinn gehört!
Ein Anwalt ist seiner Partei verpflichtet und nicht der Wahrheit.
Nun, hier ging es ja um eine allgemeine Thematik, d.h. es gibt keine Partei.
Eine allerdings schon, dass ist der Rechtsanwalt selbst.
Da solche Unterhaltsansprüche i.a. gerichtlich zu Stande kommen, verdient er auch noch dabei.
Und je höher der Streitwert, desto mehr.
Je länger Unterhalt zu zahlen ist, desto höher ist der Streitwert.
Bei einer Scheidung könnte er mehr herausholen, diese gibt es hier 'leider' für ihn nicht 
Ich würde hier den puren Egoismus sehen, dünn bemäntelt mit 'Gerechtigkeit'.
IMHO soll der Unterhaltswahn immer nur noch ausgeweitet werden.
Deutschland steht mit diesem ziemlich allein in der Welt.
Mir kommen noch die Krokodilstränen ob der 'armen' Rechtsanwälte.
Die nach einer Änderung der Gebührensätze jetzt mit einer Einkommenssteigerung von nur 20% kämpfen müssen 
Gruß,
Peter
Gruß
Norbert
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Odin am 23. März 2004 13:17:11:
mhm ich muss sagen ich halte es für richtig das männer für ihre kinder zahlen (und zwar solange bis die kinder sich selbst versorgen können, eben so wie in einer "normalen" familie auch).
von seiten der männerrechte halte ich es nicht für sonderlich klug gegen diese zahlungen zu argumentieren, besser wäre zu betrachten für was gezahlt werden soll.
allgemein gilt für jede form von zahlungen das man entweder für eine leistung zahlt oder schlicht und einfach erpresst wird (wobei das in gewisser weise auch eine leistung ist ...). da bei scheidungen ständige wörter wie "gerechtigkeit" und "kinderbetreuung" fallen zahlt man wohl für eine leistung und zwar dafür das die kinder betreut und umsorgt werden.
folglich ist die person die betreut jemand der eine leistung für einen gewissen preis erbringt, nach den gesetzen jeder normalen marktwirtschaft (keiner sozialistisch verhunzten) kann man sich aussuchen wer eine leistung zu erbringen hat und im normalfall hat man ein interesse daran das dies möglichst billig und qualitativ hochwertig geschieht und genau das sollte auch für kinderbetreuung gelten.
wenn sagen wir person x mit person y kinder hat und x soll für die betreuung an y zahlen kennt aber ein z das für weniger geld eine bessere betreuungsleistung erbringt, dann gibt es keinen grund das dass geld an y wandert. ein problem ist natürlich das die geburt eines kindes für frauen etwas aufwendiger ist, von daher sollte man dies mhm vielleicht pauschal entlohnen (mhm vielleicht der monatslohn von 3 monaten?).
aber grundsätzlich gilt das sowohl frau als mann sich freiwillig entschieden haben, voll wollust zum geschlechtsakt überzugehen (und entweder zu dumm waren zu verhüten, nicht wollten oder weiss der teufel) und dabei eben kinder entstanden.
mhm wichtig wäre eigentlich nur noch der fall indem beide person die ein kind gezeugt haben arbeiten gehen. dann teilen sie sich der einfachheit halber die zeit (und damit die kosten) für die kinderbetreuung (leider lassen sich kinder schwer aufteilen).
sollte eine person nicht für die betreuung aufkommen können oder wollen würde ihr recht auf die kinder logischerweise damit erschöpft sein (denn wem die kosten entstehen der hat logischerweise auch das anrecht auf eine leistung).
also nochmal kurz:
-> wenn man für betreuung zahlt darf man auch entschieden wie betreut wird und man darf die kinder logischerweise auch sehen wann es einem passt
-> das gebären stellt bei der zeugung den grösseren arbeitsteil dar muss also höher entlohnt werden (wie hoch darüber kann jemand nachdenken der davon mehr versteht ;)
-> es sollte keine "sorgerecht" geben sondern eine sorgepflicht
-> die aufteilung der sorgepflicht geschieht grundsätzlich zu gleichen teilen, solange beide partner sicherstellen können das die kinder zu den jeweiligen zeiten "versorgt" sind - ansonsten sorgt derjenige die leistung am ehesten erbringen kann
die vorteile sind:
- kein gezeter über mangelnde bezahlung
- man sieht seine kinder und lässt sie in dem sinne erziehen den man für richtig hält
- jeder kann arbeiten gehen
- man trägt verantwortung
- man zahlt nicht für expartner (ausser diese treten als dienstleister auf)
- gierige expartner müssten also eine leistung erbringen *g*
mhm so jetzt könnt ihr auf mir armen zyniker und wegen kaltherzigkeit rumhacken lol. wobei ich sagen muss das überhaupt jedes beklagen über ungerechtigkeit (was das auch in konkreten fall sein mag) ein aufrechnen ist und damit ein verteilungsproblem, von daher wäre es besser sich das klar zu machen und anzuerkennen das beziehungen nichts weiter sind als ein mittel um waren auszutauschen.
grüsse
sebstian
Massenepidemie ?
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Odin am 24. März 2004 00:19:40:
Du drei? Ich zwei!
Wir sollten mal zusammenzählen. Jeder kennt solche Fälle, aber wenn man in einem Gespräch darauf hinweise, regt sich schon die erste Frau auf, daß das ja nur Ausnahmen sind.
Bei mir im engen Bekanntenkreis: zwei
Re: Massenepidemie ?
Als Antwort auf: Massenepidemie ? von Nimzo am 24. März 2004 09:41:15:
Du drei? Ich zwei!
Wir sollten mal zusammenzählen. Jeder kennt solche Fälle, aber wenn man in einem Gespräch darauf hinweise, regt sich schon die erste Frau auf, daß das ja nur Ausnahmen sind.
Bei mir im engen Bekanntenkreis: zwei
Ich kenne auch noch einen Fall, in dem die Frau die Kondome präpariert hat - sprich: mit einer Nadel angestochen - damit sie schwanger wird. Wahrscheinlich auch so eine Ausnahme 
Gruß,
Paul
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Sebastian am 24. März 2004 08:37:49:
mhm ich muss sagen ich halte es für richtig das Männer für ihre kinder zahlen.
..Wenn es für das Zahlen für die Kinder geht, finde ich das auch in Ordnung, aber darum geht es ja nicht. Es geht um den Unterhalt für die Mutten (neben dem für die Kinder). Und da muss ich sagen, finde ich das nicht so richtig.
Das Argument, dadürch würden mehr Kinder gebärt, ist natürlich hanebüchen. Das wird die Männer eher davon abhalten, sich auf Kinder einzulassen, soweit sie dies steuern können. Tatsächlich geht es natürlich allein um das Geld. Solange man einen Mann berappen lassen kann, muss der Staat nicht aufkommen.
Das fördert eher die Tendenz der Frauen, weniger zu heiraten.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Bruno am 24. März 2004 12:33:30:
mhm ich muss sagen ich halte es für richtig das Männer für ihre kinder zahlen.
..Wenn es für das Zahlen für die Kinder geht, finde ich das auch in Ordnung, aber darum geht es ja nicht. Es geht um den Unterhalt für die Mutten (neben dem für die Kinder). Und da muss ich sagen, finde ich das nicht so richtig.
da stimme ich mit dir überein, steht aber im unteren teil des textes.
Das Argument, dadürch würden mehr Kinder gebärt, ist natürlich hanebüchen. Das wird die Männer eher davon abhalten, sich auf Kinder einzulassen, soweit sie dies steuern können. Tatsächlich geht es natürlich allein um das Geld. Solange man einen Mann berappen lassen kann, muss der Staat nicht aufkommen.
mhm das finde ich hingegen nicht ganz logisch, der staat lebt vom geld jener die arbeiten. zahlen muss grundsätzlich derjenige der arbeitet (mesitens also die männer) von daher ist das nur die art der zahlung.
Das fördert eher die Tendenz der Frauen, weniger zu heiraten.
heiraten ja mei, ich bin gegen den staat in seiner jetzigen form. ich habe keine lust direkt oder indirekt für etwas anderes als leistungen zu zahlen die ich selbst auswähle.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.
Re: Längerer Unterhalt für ledige Mütter
Als Antwort auf: Längerer Unterhalt für ledige Mütter von Odin am 23. März 2004 13:17:11:
FAMILIE / Unterhalt für alle: Ein Emmericher Anwalt will ledige Mütter
geschiedenen gleichstellen - mit Aussicht auf Erfolg.
EMMERICH. Gott liebt alle Kinder gleich, das deutsche Gesetz nicht. Es macht
auch heute noch gravierende Unterschiede bei Kindern - je nach Familienstand
der Eltern und trotz aller Liberalisierungen des Familienrechts in den
vergangenen Jahrzehnten. So bekommen zwar geschiedene Mütter bis zu zehn
Jahre nach der Trennung noch Unterhalt vom Vater (§ 1570 BGB). Für ledige
Mütter erlischt ein solcher Anspruch aber bereits nach drei Jahren (§ 1615 L
BGB). "Eine Ungerechtigkeit" findet der Emmericher Rechtsanwalt und
Spezialist für Familienrecht, Eckhard Benkelberg. Diese Unterscheidung
verletze das Grundrecht des Kindes auf Betreuung.
Benkelberg vertritt derzeit drei ledige Mütter, die künftig - ebenso wie
geschiedene Mütter - auch nach drei Jahren noch Unterhalt von ihrem Ex
bekommen wollen. Eine von ihnen, Jasmin Gaida (25) aus der Nähe von Wesel,
war noch während der Schwangerschaft vom Erzeuger ihrer mittlerweile
zweijährigen Tochter sitzen gelassen worden. Ein Kind mache doch das ganze
Leben kaputt, hatte der Mann die Trennung lapidar begründet.
Klares Signal aus Karlsruhe
Die Klagen vor den Amtsgerichten wurden bislang genauso abgewiesen wie die
Berufungen, zuletzt im Oktober 2002 vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
Entscheidungen, die Benkelberg nicht überraschen. Seine Erfahrung: "Junge
Mütter sind fast ausnahmslos auf Prozesskostenhilfe angewiesen. Wird diese
nicht gewährt, legt jeder Rechtsanwalt sofort sein Mandat nieder".
Nicht so Benkelberg. Der Jurist reichte ungeachtet finanzieller Zusagen
sowohl Revision beim Bundesgerichtshof ein als auch Verfassungsbeschwerde
gegen die Versagung der Prozesskostenbeihilfe. Und tatsächlich: Die
positiven Antworten ließen nicht lange auf sich warten. Vorigen Monat
entschied das Bundesverfassungsgericht, dass den Frauen Prozesskostenhilfe
zustehe. Die Richter in den roten Roben erkannten einen Widerspruch darin,
dass das Oberlandesgericht zwar die Revision wegen "der grundsätzlichen
Bedeutung" zuließ, gleichzeitig aber finanzielle Unterstützung ablehnte.
Interessant dabei: Voraussetzung für die Hilfe, die nun das Land NRW tragen
muss, ist "die begründete Aussicht auf Erfolg", wie eine Sprecherin des
Verfassungsgerichts anmerkte. Benkelberg spricht daher von einem "deutlichen
Fingerzeig an den Bundesgerichtshof", sich endlich mit dieser
familienpolitischen Frage zu befassen - im Sinne der Gleichstellung, die
Karlsruhe in den letzten Urteilen durchgängig angemahnt hat.
Zum Zeitpunkt konnte der Bundesgerichtshof auf Befragen zwar keine Auskunft
geben. Das liege "im Ermessen des Senats". Benkelberg hält aber eine
Entscheidung im Sommer für wahrscheinlich; eine Entscheidung, deren
Auswirkungen für den Emmericher Familienrechtler leicht die Dimension der
Gesetzesänderung zur Homo-Ehe annehmen könnte. Hunderttausende Väter wären
betroffen und der Staat könnte etliche Steuermilliarden sparen, da viele
Frauen nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen wären. Und nicht zuletzt
denkt Benkelberg bevölkerungspolitisch: Wenn Väter so oder so gleichviel,
gleich lange zahlen müssten, es würden wohl auch wieder mehr Kinder geboren.
(NRZ)
05.03.2004 Michael Schwarz
------------------
Vielleicht sollte wirklich jede Frau gleichen Unterhaltsanspruch
haben. Ehe ist sowieso ein Auslaufmodell. Wenn es dann auch gleiche
Rechte für uneheliche Väter gäbe, wie für eheliche...
Nunja, Recht wird halt leider primär, was der Staatskasse nützen könnte.
Vielleicht kommen wir bald soweit, dass man(n) gegenüber jeder Frau
unterhaltspflichtig wird, mit der man(n) Sex hat.
Daß die Vermehrung von Pflichten keineswegs etwas mit der Zunahme
von Rechten zu tun haben muss (und umgekehrt), ist ja auch nix neues.
Ob dies dann zu mehr Kindern führt?
Ich vermute, dass Frauen dann eher Männer "überreden" wollen
Kinder in die Welt zu setzen. Männer werden dagegen noch mehr aufpassen,
ob und mit wem sie in die Kiste hüpfen und unter dem Strich wirds
nicht besser.....
Re: Massenepidemie ?
Als Antwort auf: Re: Massenepidemie ? von Paul am 24. März 2004 11:40:53:
In meinem Umfeld weiß ich von zweien solcher Fälle.
Wie ist eigentlich mittlerweile der Zwischenstand? 
Re: Massenepidemie ?
Als Antwort auf: Re: Massenepidemie ? von Simon am 24. März 2004 16:42:28:
In meinem Umfeld weiß ich von zweien solcher Fälle.
Wie ist eigentlich mittlerweile der Zwischenstand?
-------
Ne, keine Epidemie, sondern eher der Normalfall.
Ich habe Frauen erlebt, die sich gegen Aussagen mit gleichen
Nachdruck wehren, dass Frauen absichtlich die Pille vergessen,
wie sie reine Frauenförderung zur Steigerung der Geburtenrate
verteidigen.
"Männer sind da weicher", sagte mal wer. Heisst nichts anderes,
als dass Frauen dazu neigen, Männer zum Kind zu "überreden".
Dass Frauen dazu nicht stehen wollen, liegt auf der Hand.
Wenn sie bekennen würden, dass ein Kind nur ihre alleinige Entscheidung
war, dann würde man auch erwarten, dass sie bereit sind die Konsequenzen
alleine zu tragen. Das wollen sie aber - zumindest in finanzieller
Hinsicht - dann i.d.R. doch nicht.