Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Jörg, Saturday, 20.03.2004, 21:43 (vor 7993 Tagen)

Ein Leserbrief aus der Ausgabe 3/2004 der "ADAC motorwelt"
einschließlich der Beantwortung durch den ADAC, den ich hier mal
ohne weiteren Kommentar einstelle:

"Angelika W[...], München: Immer wieder ärgere ich mich über
Männer, die im Parkhaus Frauenparkplätze "besetzen". Ist das nicht
verboten?

Frauenparkplätze sind in der StVO nicht vorgesehen, daher kann
die Polizei leider nicht eingreifen. Rechtlich verbindlich ist nur die
Hausordnung. Das heißt: Allein der Betreiber des Parkhauses darf
Männern hier das Parken verbieten und sogar den Wagen des
männlichen Falschparkers abschleppen lassen. Unser Appell an
das starke Geschlecht: Nehmen Sie ein paar Schritte mehr in Kauf
und halten Sie diese Plätze unbedingt für Frauen frei."

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Ferdi, Saturday, 20.03.2004, 22:03 (vor 7993 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:


Hallo zusammen.

Interessant. Aber was ist, wenn an der Einfahrt deutlich steht: "Hier gilt die StVO"? Das mit der Hausordnung ist mir klar, genau so wie ich bestimmen kann, was in meiner Wohnung geschieht, so kann der Besitzer des Parkhauses das auch. Aber: Muss nicht, um die Hausordnung durchsetzen zu können, auch an deutlich sichtbarer Stelle die Hausordnung stehen?

Wegen des Abschleppens bin ich mir allerdings nicht so sicher. Abschleppen darf nur die Polizei. Alles andere wäre Entfernen einer beweglichen Sache, also Diebstahl. Hier möglicherweise sogar Selbstjustiz. Ausserdem möchte ich mal sehen, wie die doch recht schweren und voluminösen, hohen Abschleppwagen in einem engen Parkhaus rangieren. Ich denke da nur an die relativ niedrigen Einfahrten, in denen sich schon Wohnmobile mit Stehhöhe festgefahren haben. Die Beschädigungen am Haus dürften nicht von schlechten Eltern sein, wenn sich nicht sogar der Abschleppwagen wegen Überlastung der Deckenstatik (hohes Gewicht auf einer relativ kleinen Fläche) im untersten Geschoss auf den dort abgestellten PKW wiederfindet. *grins* Ob ein Parkhausbesitzer diese Risiken einzugehen bereit ist, nur um ein zweifelhaftes Frauenprivileg durchzusetzen? Ich weiss nicht.....

Gruss,
Ferdi

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

hotstepper, Saturday, 20.03.2004, 23:03 (vor 7992 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Ferdi am 20. März 2004 20:03:28:

hallo ferdi,

was heißt in dem zusammenhang hausordnung? wenn in der hausordnung steht, daß ich mich vom unfallort entfernen darf, wenn parkrempler offensichtlich nicht mehr als xxx,xx euro betragen, dann darf ich mich analog der hausordnung entfernen?

oder so ähnlich. kann ja wohl nicht sein. oder verstößt das gegen die guten sitten oder die lebenserfahrung unserer richterinnenlichen rechtsbeugungen?

viele grüße,

hotstepper

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Odin, Monday, 22.03.2004, 14:50 (vor 7991 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Ferdi am 20. März 2004 20:03:28:

Wenn Du in ein Parkhaus fährst, bist du in erster Linie zahlender Kunde. Ich glaube, daß kein Parkhausbesitzer Lust hat, sich derlei Ärger aufzuladen, nur weil Du auf einem Frauenparkplatz parkst.

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Joachim, Saturday, 20.03.2004, 22:06 (vor 7993 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:

Ein Leserbrief aus der Ausgabe 3/2004 der "ADAC motorwelt"
einschließlich der Beantwortung durch den ADAC, den ich hier mal
ohne weiteren Kommentar einstelle:
"Angelika W[...], München: Immer wieder ärgere ich mich über
Männer, die im Parkhaus Frauenparkplätze "besetzen". Ist das nicht
verboten?

Diese Frau will nur Macht demonstrieren gegenüber Männer, nämlich Frauen Narrenfreiheit und Sonderrechte besitzen und das will ja diese Madame überwachen und sich dauernd beschweren! Was würde Madame nämlich machen wenn z.B. alle 3 ausgewiesene Frauenparkplätze belegt sind und die anderen Frauen sich auf nichtausgewiesene Frauenparkplätze parken müssen? Es müsste dann ein Zusatzschild aufgestellt werden "Frauen die hier keinen Frauenparkplatz mehr finden, bitte hier nicht mehr Parken denn ihr habt keine Recht euch auf die anderen Parkplätze zu stellen!"
Die Parkplätze werden durch Steuergelder finanziert die überwiegend die Männer erarbeiten!

Frauenparkplätze sind in der StVO nicht vorgesehen, daher kann
die Polizei leider nicht eingreifen. Rechtlich verbindlich ist nur die
Hausordnung. Das heißt: Allein der Betreiber des Parkhauses darf
Männern hier das Parken verbieten und sogar den Wagen des
männlichen Falschparkers abschleppen lassen. Unser Appell an
das starke Geschlecht: Nehmen Sie ein paar Schritte mehr in Kauf
und halten Sie diese Plätze unbedingt für Frauen frei."

Unbedingt für Frauen freihalten, mit welcher Begründung eigentlich? Werden Frauen nur auf Parkplätze überfallen und sonst niergends?
Wo ist die Statistik?

meint und fragt Joachim

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

CnndrBrbr, Saturday, 20.03.2004, 22:44 (vor 7992 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Joachim am 20. März 2004 20:06:44:

Unbedingt für Frauen freihalten, mit welcher Begründung eigentlich?

Aus Rücksicht natürlich. Die sind größer... ;-)

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Garfield, Monday, 22.03.2004, 14:53 (vor 7991 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Joachim am 20. März 2004 20:06:44:

Hallo Joachim!

"Werden Frauen nur auf Parkplätzen überfallen und sonst nirgends?
Wo ist die Statistik?"

Neulich hab ich mal irgendwo gelesen, daß es laut Statistik kaum Überfälle auf Frauen in Parkhäusern gibt. Das wurde in dem Artikel natürlich auf die Existenz von Frauenparkplätzen zurückgeführt. Tatsächlich ist deren Zahl in den mir bekannten Parkhäusern aber relativ gering, so daß viele Frauen auch auf ganz normalen Parkplätzen parken. Da werden sie dann aber offensichtlich auch nicht häufiger überfallen als auf Frauenparkplätzen.

Das ist auch kein Wunder, denn laut Statistik sind die meisten Gewaltopfer bekanntlich männlich.

Der einzige Grund, wieso Frauen tatsächlich Wert auf Frauenparkplätze legen, besteht darin, daß sie von dort aus meist keine so lange Strecke zu laufen haben wie von anderen Parkplätzen aus. Dieser Grund rechtfertigt aber wiederum keine Extrawurst für Frauen. Ganz im Gegenteil heißt es doch immer so schön "jeder Gang macht schlank". Als Beitrag zur Gesundheitsreform sollte man also Frauenparkplätze verbieten! :-)

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Ferdi, Saturday, 20.03.2004, 23:15 (vor 7992 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:


Hallo Jörg und alle anderen!

Ich bin auch im ADAC Mitglied. Ich habe soeben an die ADAC-Motorwelt folgenden Leserbrief per e-Mail geschickt:

Sehr geehrte Redaktion!

In der Ausgabe 3 der ADAC-Motorwelt las ich einen Leserbrief bezüglich Frauenparkplätze. Dort wurde in Ihrer Antwort behauptet, der Parkhausbetreiber dürfe aufgrund der Hausordnung Fahrzeuge auf Frauenparkplätzen, die nicht Frauen gehören, abschleppen. Dazu habe ich folgende Fragen:

Ist es nicht so, dass nur die Polizei Abschleppaktionen veranlassen darf? Ich bin mal auf meinem Dienstparkplatz (Privatgelände) zugeparkt worden. Man hat mir gesagt, dass ich die Polizei rufen müsse, die das Abschleppen veranlassen würde.

Wie ist die Situation, wenn an der Einfahrt zum Parkhaus deutlich steht: "In dieser Anlage gilt die StVO"? Da die StVO keine Frauenparkplätze kennt, ist dann eine Abschleppaktion des Besitzers illegal?

Wie soll das technisch vonstatten gehen? Die Parkhäuser bzw. die Einfahrten sind so eng, dass die schweren, voluminösen Abschleppwagen da überhaupt nicht reinkommen, von der Überlastung der Gebäudestatik mal ganz abgesehen.

Wie will der Parkhausbesitzer erkennen, ob das abgestellte Auto einer Frau gehört oder nicht?

Kommt nicht durch Ziehen des Park-Tickets zwischen dem Parker und dem Parkhausbetreiber ein rechtsgültiger Vertrag zustande? Wenn ja, muss dort nicht glasklar und unmissverständlich draufstehen, dass Parken durch Männer auf Frauenparkplätzen gegen die Hausordnung verstösst und Konsequenzen auslösen kann, die dann auch angegeben werden müssen? Wäre eine Abschleppaktion ein Vertragsbruch?

Ich bin dafür, den Unsinn der Frauenparkplätze abzuschaffen, da er gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verstösst (Gleichbehandlung der Geschlechter). Als Alternative schlage ich vor, die Parkhäuser besser zu beleuchten und alle Räumlichkeiten mit Videokameras zu überwachen, und diese Überwachung auch erkennbar und glaubhaft zu machen. Frauen werden in der Gesellschaft schon genug bevorzugt, ich erinnere nur an die Armeen von Quotenfrauen und fürstlich bezahlte Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst. Frauen, die bestimmte Ziele erreichen wollen, erreichen sie auch ohne diese ganze Förderei. So wie das jetzt aussieht, werden Frauen ja schon mit Behinderten gleichgestellt (Öffentlicher Dienst: "Frauen und Behinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt). Müssen Frauen immer in einem Schutzreservat leben? Haben moderne Frauen das nötig?

Schöne Grüsse,
************

Ich bin mal gespannt was da zurückkommt und ob meine Zuschrift ungekürzt veröffentlicht wird.

Gruss,
Ferdi

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Manfred, Sunday, 21.03.2004, 00:00 (vor 7992 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:

Unser Appell an
das starke Geschlecht: Nehmen Sie ein paar Schritte mehr in Kauf
und halten Sie diese Plätze unbedingt für Frauen frei."

Mein Apell an den ADAC:
betrachtet Euern Apell als Zäpfchen und konzentriert Euch auf Euer Stammklientel!
Schleimspuren auf der Straße tragen nichts zur Sicherheit bei, sorgen jedoch womöglich irgendwann dafür, dass Euer Verein von Männern freigehalten wird.
Dieser Wettbewerb des Ar***kriechens ist mittlerweile so peinlich, dass ich schon beginne stellvertretend für diese Heuchler Schamgefühle zu entwickeln. Wie Vorschulkinder, die im Kindergarten um die Gunst der Erzieherin buhlen, wer das auswendig gelernte Gedicht aufsagen darf.

Gebt mir einen Schapps,
Manfred

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Sven74, Sunday, 21.03.2004, 00:56 (vor 7992 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Manfred am 20. März 2004 22:00:09:

Unser Appell an
das starke Geschlecht: Nehmen Sie ein paar Schritte mehr in Kauf
und halten Sie diese Plätze unbedingt für Frauen frei."

Mein Apell an den ADAC:
betrachtet Euern Apell als Zäpfchen und konzentriert Euch auf Euer Stammklientel!
Schleimspuren auf der Straße tragen nichts zur Sicherheit bei, sorgen jedoch womöglich irgendwann dafür, dass Euer Verein von Männern freigehalten wird.
Dieser Wettbewerb des Ar***kriechens ist mittlerweile so peinlich, dass ich schon beginne stellvertretend für diese Heuchler Schamgefühle zu entwickeln. Wie Vorschulkinder, die im Kindergarten um die Gunst der Erzieherin buhlen, wer das auswendig gelernte Gedicht aufsagen darf.
Gebt mir einen Schapps,
Manfred

Wie hoch ist eigentlich der Frauenanteil im ADAC? Ich schätze höchstens 20%! Da soll der ADAC mal schön ruhig bleiben. Ich bin auch ADAC-Mitglied. In meinem örtlichen Parkhaus hängt die Hausordnung aus und da steht auch nichts von Frauenparkplätzen. Konsequenz: Keine rechtliche Bewandnis. Ergo kann MANN auch nicht gegen die Hausordnung verstossen, wenn man auf Frauenparkplätzen steht.

Sven74

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Manfred, Sunday, 21.03.2004, 14:55 (vor 7992 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Sven74 am 20. März 2004 22:56:14:

Den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht. Nur weil in Deinem örtlichen Parkhaus nichts davon steht, kannst Du ja keinen allgemeine Erlaubnis daraus ableiten. Vermutlich hat ja jedes Partkhaus seine individuelle Hausordnung.

Gruß,
Manfred

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Sven74, Sunday, 21.03.2004, 15:14 (vor 7992 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Manfred am 21. März 2004 12:55:21:

Den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht. Nur weil in Deinem örtlichen Parkhaus nichts davon steht, kannst Du ja keinen allgemeine Erlaubnis daraus ableiten. Vermutlich hat ja jedes Partkhaus seine individuelle Hausordnung.
Gruß,
Manfred

Ich meinte ja auch nur "mein" Parkhaus.

Sven74

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

reinecke54, Monday, 22.03.2004, 11:47 (vor 7991 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:

Das heißt: Allein der Betreiber des Parkhauses darf
Männern hier das Parken verbieten und sogar den Wagen des
männlichen Falschparkers abschleppen lassen.

Wie ueberprueft denn der betreiber, ob ich mann oder frau
bin. Hat der ein recht auf den EKG? Auf das geschlecht
des fahrzeughalters kommt es ja nicht an.

Unser Appell an
das starke Geschlecht ...

Ich dachte, die frauen seien heutzutage das starke
geschlecht ...

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Ferdi, Wednesday, 24.03.2004, 14:01 (vor 7989 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Jörg am 20. März 2004 19:43:53:


Hallo Forum!

Ich habe inzwischen wegen der Frauenparkplätze Antwort vom ADAC erhalten. Diese Antwort lautet:

Sehr geehrter Herr ######,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Abschleppen vom Privatgelände kann und muss immer nur der Eigentümer
veranlassen. Die Polizei greift hier allenfalls ein, wenn die öffentliche
Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt ist.

Der Parkhausbetreiber kann über die StVO hinaus zusätzliche Regelungen
treffen, z.B. auch Frauenparkplätze einrichten.

In den meisten Parkhäusern ist ein Abschleppen aus technischen Gründen nicht
möglich.

In sehr vielen Fällen dürfte es für den Parkhausbetreiber schwierig sein,
von außen zu erkennen, ob das Fahrzeug von eine Frau oder einem Mann
abgestellt wurde.

Mit dem Lösen des Parkscheins akzeptiert der Benutzer die Betriebsordnung
des Parkhausbetreibers. Darunter fallen auch die Frauenparkplätze. Auf dem
Parkschein muss nicht die gesamte Betriebsordnung abgedruckt sein.

Sollten Sie noch weitere Fragen in dieser Sache haben, möchten wir Sie
darauf aufmerksam machen, daß Sie sich auch persönlich durch einen
ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen
können. Weitere Hinweise hierzu sowie die Anschriften von
ADAC-Vertragsanwälten in Ihrer Nähe finden Sie auf unseren Internet-Seiten:
www.adac.de/Recht_Rat/Rechtsberatung.

Mit freundlichen Grüßen


Ebenfalls freundliche Grüsse,
Ferdi

Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze

Jörg, Wednesday, 24.03.2004, 14:12 (vor 7989 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: ADAC zum Thema Frauenparkplätze von Ferdi am 24. März 2004 12:01:43:

Hallo Ferdi!

In den meisten Parkhäusern ist ein Abschleppen aus technischen Gründen nicht
möglich.
In sehr vielen Fällen dürfte es für den Parkhausbetreiber schwierig sein,
von außen zu erkennen, ob das Fahrzeug von eine Frau oder einem Mann
abgestellt wurde.

Na dann wünsche ich doch mal allseits fröhliches Parken auf dem
Frauenparkplatz. ;-))

Gruß, Jörg

powered by my little forum