Nanu?
Alleinerziehende trägt volles Risiko
Eine Frau, die ein uneheliches Kind zur Welt bringt, kann vom Vater nicht über das dritte Lebensjahr hinaus Unterhalt verlangen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht ganztags arbeiten kann, weil sie ihre Tochter ( 4 ) vom Kindergarten abholen muss. Das Gericht urteilt: Die Mutter ist das Risiko einer Alleinerziehenden eingegangen und muss auch die Folgen tragen.
OLG Nürnberg Az.: 10 UF 1677/02
Re: Nanu?
Als Antwort auf: Nanu? von Odin am 20. März 2004 00:35:06:
Eine Frau, die ein uneheliches Kind zur Welt bringt, kann vom Vater nicht über das dritte Lebensjahr hinaus Unterhalt verlangen.
Dabei sollte man im Gedächtnis behalten, dass Männer natuerlich Kinderunterhalt zahlen muessen, bis das Kind selbstständing ist. Ausgeschlossen wurde hier nur weiterer Betreuungsunterhalt fuer die Mutter - sie muss fuer sich selber sorgen.
Es stehen aber noch mehr solche Klagen ins Haus, die behaupten, die Versorgung der Mutter sei ein Recht des Kindes, die Mutter könne sich also durch ein Kind eine schöne Rente vom Vater sichern. Letzlich wird ein Bundesgericht entscheiden muessen.
Gruß,
Peter