"Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Wie schön, in einem Rechtsstaat zu leben. In der Taz vom letzten Dienstag fand ich diesen Artikel (s.u.). Stellt sich nur die Frage, warum bei Vergewaltigungsvorwürfen überhaupt noch verhandelt wird, wenn der Frau doch in jedem Falle geglaubt wird. Besonders originell ist die Urteilsbegründung, aus der im letzten Abschnitt zitiert wird:
Chromosomen der Hoffnung
Ein Mann wird als Vergewaltiger verurteilt, erzwingt einen neuen Gen-Test und ein neues Verfahren - und verliert
MÜNCHEN taz Am Anfang war es ein Verfahren wie viele. Das Münchener Landgericht verurteilte Thilo G., seine Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Dann aber lässt der Mann aus der Haft heraus ein DNA-Gutachten erstellen, das seine Unschuld beweisen könnte - und erreicht etwas höchst Seltenes: Das Gericht hebt im November 2003 das Urteil auf und setzt Thilo G. erst einmal auf freien Fuß. Seit einigen Monaten wird der Fall vor dem Münchener Landgericht erneut verhandelt, gestern erging das Urteil: Thilo G. muss wieder hinter Gitter, die Richter sehen seine Schuld als erwiesen an.
Der Mann soll seine Lebensgefährtin im April 2001 in der gemeinsamen Wohnung im Starnberger Vorort Pöcking vergewaltigt haben. Dafür steht er erstmals November 2001 vor Gericht. Thilo G. leugnet die Tat, das Gericht aber glaubt der Frau und verurteilt den Mann in diesem ersten Verfahren zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Dabei hatte eine genetische Analyse am Münchener Institut für Rechtsmedizin "keinerlei Hinweis auf das Vorliegen von biologischem Material einer männlichen Person" im Scheidenabstrich ergeben. Selbst unter den Fingernägeln des Beschuldigten finden die Mediziner lediglich DNA-Muster einer männlichen Person. In den Aussagen der Frau war jedoch von massiven Handgreiflichkeiten die Rede. Hätte sich dann nicht Haut des Opfers unter den Fingernägeln des Angeklagten finden müssen?
Richter und Schöffen am Münchner Landgericht zweifeln, doch glauben sie am Ende den Aussagen der Frau. Wohl auch deshalb, weil Thilo G. an jenem Abend stark betrunken war.
Nach zwei Jahren Haft gelingt es Thilo G., eine zweite DNA-Analyse des Abstrichs zu erzwingen. Diesmal finden die Mediziner männliche Chromosomen. Allerdings stimmt das DNA-Profil nicht mit dem Gentyp des Verdächtigen überein.
Für die Justiz waren die neuen genetischen Fakten Grund genug, den Fall erneut zu verhandeln. Im November 2003 wird das Verfahren vor der zehnten Strafkammer des Münchener Landgerichts eröffnet. Noch einmal werden Zeugen, Gutachter und Psychologen vernommen,es wird gekämpft, gestritten, geheult. Die Frau bleibt bei ihrer Aussage, der Mann leugnet die Tat nach wie vor. Der Angeklagte klammert sich vor allem an das DNA-Gutachten.
Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richter sind dennoch überzeugt, dass Thilo G. seine Lebensgefährtin vergewaltigt habe. Die Zeugin habe die Tat glaubwürdig geschildert, begründete der Vorsitzende Richter Bertram Fiedler gestern das Urteil der zehnten Strafkammer, die Thilo G. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilte.
Wie es zu den fragwürdigen Ergebnissen gekommen sei, sagte der Vorsitzende Richter Fiedler in seiner Urteilsbegründung, sei "letztlich nicht eindeutig erklärbar". Vermutlich seien die Genproben auf dem Weg zwischen den gerichtsmedizinischen Institutionen kontaminiert worden. Das Gericht halte es aber auch für nicht abwegig, dass der Angeklagte neben der Beziehung sexuellen Kontakt mit einer anderen Frau gehabt habe, die wiederum Geschlechtsverkehr mit einem fremden Mann hatte. Dies könne die fremden männlichen Chromosomen erklären.
SABINA GRIFFITH
taz Nr. 7304 vom 9.3.2004, Seite 7, 108 Zeilen (TAZ-Bericht), SABINA GRIFFITH
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Simon am 13. März 2004 18:04:
Das Gericht halte es aber auch für nicht abwegig, dass der Angeklagte neben der Beziehung sexuellen Kontakt mit einer anderen Frau gehabt habe, die wiederum Geschlechtsverkehr mit einem fremden Mann hatte. Dies könne die fremden männlichen Chromosomen erklären.
Hmmm...
Fremde männliche Chromosomen in einer Frau, ohne daß diese mit dem Mann geschlafen hat? Könnten die Münchner Richter hier einen Anhaltspunkt für die Geburt Jesu gefunden haben?
Hat jemand die Email vom Papst?
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Odin am 13. März 2004 19:52:41:
Hmmm...
Fremde männliche Chromosomen in einer Frau, ohne daß diese mit dem Mann geschlafen hat? Könnten die Münchner Richter hier einen Anhaltspunkt für die Geburt Jesu gefunden haben?
Hat jemand die Email vom Papst?
nein...männliche Chromosome vom damaligen Abstrich. Beim kampf/vergewaltigung bleiben Zellen oder sonstiges beim Opfer hängen. Abstriche werden grundsätzlich aufbewahrt.
Das urteil ist obendrein in Witz sondersgleichen. Der Richter, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft gehören verurteilt und eingesperrt. Das sind Verbrecher!
Jens
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Jens am 13. März 2004 23:39:
Hmmm...
Fremde männliche Chromosomen in einer Frau, ohne daß diese mit dem Mann geschlafen hat? Könnten die Münchner Richter hier einen Anhaltspunkt für die Geburt Jesu gefunden haben?
Hat jemand die Email vom Papst?
nein...männliche Chromosome vom damaligen Abstrich. Beim kampf/vergewaltigung bleiben Zellen oder sonstiges beim Opfer hängen. Abstriche werden grundsätzlich aufbewahrt.
Das urteil ist obendrein in Witz sondersgleichen. Der Richter, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft gehören verurteilt und eingesperrt. Das sind Verbrecher!
Jens
nö, das sind einfach nur indoktrinierte Fachidioten.
Leser.
stud.iur.
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Jens am 13. März 2004 23:39:
Der Richter, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft gehören verurteilt und eingesperrt. Das sind Verbrecher!
Ich bitte um eine angemessenere Wortwahl. Es handelt sich hier
immerhin um ein öffentliches Forum und es sollte jedem zumutbar
sein, seine Beiträge auch öffentlichkeitstauglich zu formulieren.
Dieses Forum ist kein Stammtisch-Ersatz.
Jörg
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Jörg am 14. März 2004 11:00:41:
Der Richter, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft gehören verurteilt und eingesperrt. Das sind Verbrecher!
Ich bitte um eine angemessenere Wortwahl. Es handelt sich hier
immerhin um ein öffentliches Forum und es sollte jedem zumutbar
sein, seine Beiträge auch öffentlichkeitstauglich zu formulieren.
Dieses Forum ist kein Stammtisch-Ersatz.
Jörg
Angesichts der Tatsache, dass ein Mensch trotz Gegenbeweise nur aufgrund von Indizien und dem Weltbild des Richters eigenmächtig eingesperrt wurde, somit die Gesetze dieses Landes sowie der Leitspruch "In dubio pro reo" völlig mißachtet wurden, kann ich leider keine andere Formulierung darfür finden, die dem Handeln angemessen wäre.
Mit einem Stammtisch-Niveau hat das in keinster Weise etwas zu tun. Wäre z.B. ein x-beliebiger Schwarzer als Dieb verurteilt wurden, nur weil ein Juwelier von einem "schwarzen Mann" überfallen worden ist, bei dem man allerdings die Beute nicht findet - ja sogar Teile Beute ganz woanders auftauchen obwohl der Mann bereits in U-Haft sitzt und unmittelbar nach dem Verbrechen verhaftet wurde, dann würde man zurecht eine Verurteilung und einen Schuldspruch als rassistisch bezeichnen.
In Deutschland gilt: Es darf erst dann jemand verurteilt werden, wenn die Schuld desjenigen bewiesen worden ist[/i]. Der Schuldbeweis muss also erbracht werden. Ein Angeklagter muss also noch nicht mal seine Unschuld beweisen, um freigesprochen zu werdne.
Im obigen Fall wurde sogar die Unschuld bewiesen. Trotzdem wurde der Mann ins Gefängnis gesperrt. Es ist somit völlig legitim, dem Richter sein Amt zu entziehen und ihn selbst auf die Anklagebank zu schicken.
Viele Grüße,
Jens
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Jens am 14. März 2004 15:57:06:
Im obigen Fall wurde sogar die Unschuld bewiesen. Trotzdem wurde der Mann ins Gefängnis gesperrt. Es ist somit völlig legitim, dem Richter sein Amt zu entziehen und ihn selbst auf die Anklagebank zu schicken.
In Deutschland gibt es das Richterprivileg. Aus seinem Fehlurteil kann dem Richter kein Schaden erwachsen, es denn, er handle VORSÄTZLICH falsch. Das muesstest du auch erstmal beweisen.
Gruß,
Peter
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Peter am 14. März 2004 16:18:19:
In Deutschland gibt es das Richterprivileg. Aus seinem Fehlurteil kann dem Richter kein Schaden erwachsen, es denn, er handle VORSÄTZLICH falsch. Das muesstest du auch erstmal beweisen.
Das habe ich bereits. Lies dir meine Begründung noch mal durch.
jens
Re: Das ist ein sehr grober "Justizskandal" n/t
Als Antwort auf: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Simon am 13. März 2004 18:04:
Wie schön, in einem Rechtsstaat zu leben. In der Taz vom letzten Dienstag fand ich diesen Artikel (s.u.). Stellt sich nur die Frage, warum bei Vergewaltigungsvorwürfen überhaupt noch verhandelt wird, wenn der Frau doch in jedem Falle geglaubt wird. Besonders originell ist die Urteilsbegründung, aus der im letzten Abschnitt zitiert wird:
Chromosomen der Hoffnung
Ein Mann wird als Vergewaltiger verurteilt, erzwingt einen neuen Gen-Test und ein neues Verfahren - und verliert
MÜNCHEN taz Am Anfang war es ein Verfahren wie viele. Das Münchener Landgericht verurteilte Thilo G., seine Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Dann aber lässt der Mann aus der Haft heraus ein DNA-Gutachten erstellen, das seine Unschuld beweisen könnte - und erreicht etwas höchst Seltenes: Das Gericht hebt im November 2003 das Urteil auf und setzt Thilo G. erst einmal auf freien Fuß. Seit einigen Monaten wird der Fall vor dem Münchener Landgericht erneut verhandelt, gestern erging das Urteil: Thilo G. muss wieder hinter Gitter, die Richter sehen seine Schuld als erwiesen an.
Der Mann soll seine Lebensgefährtin im April 2001 in der gemeinsamen Wohnung im Starnberger Vorort Pöcking vergewaltigt haben. Dafür steht er erstmals November 2001 vor Gericht. Thilo G. leugnet die Tat, das Gericht aber glaubt der Frau und verurteilt den Mann in diesem ersten Verfahren zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Dabei hatte eine genetische Analyse am Münchener Institut für Rechtsmedizin "keinerlei Hinweis auf das Vorliegen von biologischem Material einer männlichen Person" im Scheidenabstrich ergeben. Selbst unter den Fingernägeln des Beschuldigten finden die Mediziner lediglich DNA-Muster einer männlichen Person. In den Aussagen der Frau war jedoch von massiven Handgreiflichkeiten die Rede. Hätte sich dann nicht Haut des Opfers unter den Fingernägeln des Angeklagten finden müssen?
Richter und Schöffen am Münchner Landgericht zweifeln, doch glauben sie am Ende den Aussagen der Frau. Wohl auch deshalb, weil Thilo G. an jenem Abend stark betrunken war.
Nach zwei Jahren Haft gelingt es Thilo G., eine zweite DNA-Analyse des Abstrichs zu erzwingen. Diesmal finden die Mediziner männliche Chromosomen. Allerdings stimmt das DNA-Profil nicht mit dem Gentyp des Verdächtigen überein.
Für die Justiz waren die neuen genetischen Fakten Grund genug, den Fall erneut zu verhandeln. Im November 2003 wird das Verfahren vor der zehnten Strafkammer des Münchener Landgerichts eröffnet. Noch einmal werden Zeugen, Gutachter und Psychologen vernommen,es wird gekämpft, gestritten, geheult. Die Frau bleibt bei ihrer Aussage, der Mann leugnet die Tat nach wie vor. Der Angeklagte klammert sich vor allem an das DNA-Gutachten.
Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richter sind dennoch überzeugt, dass Thilo G. seine Lebensgefährtin vergewaltigt habe. Die Zeugin habe die Tat glaubwürdig geschildert, begründete der Vorsitzende Richter Bertram Fiedler gestern das Urteil der zehnten Strafkammer, die Thilo G. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilte.
Wie es zu den fragwürdigen Ergebnissen gekommen sei, sagte der Vorsitzende Richter Fiedler in seiner Urteilsbegründung, sei "letztlich nicht eindeutig erklärbar". Vermutlich seien die Genproben auf dem Weg zwischen den gerichtsmedizinischen Institutionen kontaminiert worden. Das Gericht halte es aber auch für nicht abwegig, dass der Angeklagte neben der Beziehung sexuellen Kontakt mit einer anderen Frau gehabt habe, die wiederum Geschlechtsverkehr mit einem fremden Mann hatte. Dies könne die fremden männlichen Chromosomen erklären.
SABINA GRIFFITH
taz Nr. 7304 vom 9.3.2004, Seite 7, 108 Zeilen (TAZ-Bericht), SABINA GRIFFITH
http://www.taz.de/pt/2004/03/09/a0118.nf/text
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Jens am 13. März 2004 23:39:
nein...männliche Chromosome vom damaligen Abstrich. Beim kampf/vergewaltigung bleiben Zellen oder sonstiges beim Opfer hängen. Abstriche werden grundsätzlich aufbewahrt.
Das urteil ist obendrein in Witz sondersgleichen. Der Richter, die Schöffen und die Staatsanwaltschaft gehören verurteilt und eingesperrt. Das sind Verbrecher!
Jens
ich bin der meinung, das die schlimmsten aller verbrechen die "justizverbrechen" sind, noch schlimmer ist es wenn die justizverbrecher für ihre straftaten weder verfolgt noch verurteilt werden und die helfer und helfeshelfer der justizverbrechen sich mitschuldig gemacht haben! ich glaube aber dennoch, dass es eine gerechtigkeit gibt und alle verantwortlichen justzverbrecher eines tages vor ein weltgericht gestellt werden, das aber dieses weltgericht nicht von dieser welt stammt und die justizverbrecher für ihre justizverbrechen zur verantwortung gezogen werden und bestraft werden und nur dann kann es eine gerechtigkeit geben.
meint joachim
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Joachim am 15. März 2004 19:38:31:
ich bin der meinung, das die schlimmsten aller verbrechen die "justizverbrechen" sind, noch schlimmer ist es wenn die justizverbrecher für ihre straftaten weder verfolgt noch verurteilt werden und die helfer und helfeshelfer der justizverbrechen sich mitschuldig gemacht haben! ich glaube aber dennoch, dass es eine gerechtigkeit gibt und alle verantwortlichen justzverbrecher eines tages vor ein weltgericht gestellt werden, das aber dieses weltgericht nicht von dieser welt stammt und die justizverbrecher für ihre justizverbrechen zur verantwortung gezogen werden und bestraft werden und nur dann kann es eine gerechtigkeit geben.
Mit dieser Argumentation lebte die Inquisition und katholische Kirche jahrtausende eine tolles dasein und kann somit dem nicht zustimmen,
sagt der Atheist Jens
Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise
Als Antwort auf: Re: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Leser am 14. März 2004 10:11:41:
das sind einfach nur indoktrinierte Fachidioten.
Wären das indoktrinierte Fachidioten, dann würden sie trotzdem noch wissen, was "in dubio pro reo" bedeute - das scheint nicht der Fall zu sein!
Jens
Re: Das Beschwerdezentrum will es in die Richterdatenbank aufnehmen...
Als Antwort auf: "Glaubwürdigkeit" schlägt Beweise von Simon am 13. März 2004 18:04:
Herr Dr. Peter Niehenke vom Beschwerdezentrum hat mich um folgendes gefragt,
"Wissen Sie mehr von diesem Fall (Namen des Richters, Aktenzeichen, evtl. gar Urteilstext), dass wir ihn in die Richterdatenbank aufnehmen können?"
Wer kann da weiterhelfen?
fragt Joachim
Re: Das Beschwerdezentrum will es in die Richterdatenbank aufnehmen...
Als Antwort auf: Re: Das Beschwerdezentrum will es in die Richterdatenbank aufnehmen... von Joachim am 16. März 2004 14:46:33:
Herr Dr. Peter Niehenke vom Beschwerdezentrum hat mich um folgendes gefragt,
"Wissen Sie mehr von diesem Fall (Namen des Richters, Aktenzeichen, evtl. gar Urteilstext), dass wir ihn in die Richterdatenbank aufnehmen können?"
Wer kann da weiterhelfen?
fragt Joachim
Da müßte man sich wohl direkt an die taz bzw. an die Autorin Sabina Griffith wenden. Ob über den Fall auch in anderen Tageszeitungen, und dort mit weitergehenden Informationen, berichtet wurde, weiß ich leider nicht.
Simon