Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Väterradio

Odin, Thursday, 11.03.2004, 20:18 (vor 8002 Tagen)

Abgeschoben und Kindeswohl ade

Das Ausländerrecht und das Familienrecht
http://193.41.254.110/Radio/2004/vr03-04.mp3

Im Familienrecht warten die streitenden Elternteile oft viele Monate, um den Umgang und die Sorgerechtsfragen zu klären. Wie jeder deutsche Vater erleben die ausländischen Mitbürger die Abhängigkeit von der Kooperationsfähigkeit und -willigkeit des deutschen Elternteils. So viel Zeit haben aber ausländische Elternteile nicht, weil sie oft mit Eilverfahren konfrontiert sind.

Der deutsche Elternteil kann sein Problem mit dem ausländischen Elternteil dann dauerhaft lösen. Dies geschieht mittels Ausländerrecht durch die Abschiebung. Der ausländische Elternteil wird abgeschoben und damit wird der Umgang zum Kind wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht.

Während es im Familienrecht um das Kindeswohl zu gehen hat spielt dieses im Ausländerrecht überhaupt keine Rolle. Somit wird dem Urteil eines Familiengerichtes voraus gegriffen und neue Fakten geschaffen. Der hohe Stellenwert des Rechtes des Kindes auf Umgang zu beiden Elternteilen spielt im Ausländerrecht überhaupt keine Rolle. Weder das Kind, noch das Jugendamt werden zu zur Situation befragt. Die Ansätze des Kindschaftsreformgesetzes werden für ausländische Mitbürger durch das Ausländerrecht ignoriert.

Gäste:
Primus Gouenou – abgeschobener Vater
Michael Hickmann – von Abschiebung bedrohter Vater
Sebastian Kreibig - abgeschobene Bundesverfassungsgerichtsklage

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nikolai Webel
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