Fahnenflüchtiger von Staatsanwältin angeklagt und von Richerterin verurteil.
Es findet sich doch immer wieder etwas um sich so richtig aufzuregen.
"Die Richterin sah milde über die Wortwahl hinweg, machte aber unmissverständlich klar, dass persönliche Probleme nicht als Entschuldigung zählen könnten. Wem es psychisch schlecht ginge, der müsse sich krank schreiben lassen."
"Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 420 Euro, zahlbar in 60 Tagessätzen, und blieb damit unter den von der Staatsanwältin geforderten 600 Euro. uw"
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pit b.,
06.03.2004, 22:21
- Re: Fahnenflüchtiger von Staatsanwältin angeklagt und von Richerterin verurteil. - Jörg, 07.03.2004, 04:21