Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Focus-Artikel

Odin, Friday, 05.03.2004, 12:58 (vor 8008 Tagen)

Keine Ahnung, warum der Artikel kritisiert worden ist. Hier ein paar Auszüge:

Viele Frauen punkten im Scheidungskampf mit deutlichen
Vorteilen: Kinder und Bedürftigkeit als Druckmittel sowie
Leidenschaft und starke Nerven als Psychowaffen

Eine Scheidung
zwingt viele Männer
in die Knie - finanziell
und psychisch
Es gibt eine Frage, auf die reagieren viele
geschiedene Männer, als hätten sie in
ein Cremetörtchen gebissen, aber nun
statt Sahne Glassplitter im Mund. Wurden
Sie nochmals heiraten? „Nein, auf gar keinen
Fall", lehnt der Bankkaufmann Holger Schönbach
erschrocken ab. Er betont jede einzelne
Silbe, als wolle er den Satz für alle Ewigkeit
einzementieren. „Niemals", donnert der Hannoveraner
Torsten J. und stößt Laute aus, die
wie ein vertrocknetes Lachen klingen. „Heiraten?
Nein! Nein!" Die Stimme des 44-jährigen
Thomas Schröder klingt fast panisch. Auf
„dieses Risiko" lasse er sich „nicht mehr ein".
Erledigt. Ein für alle Mal.
Die Partnerschaften dieser drei Skeptiker
endeten vorm Scheidungsrichter - so wie
jährlich mehr als 200000 Ehen in Deutschland.
Obwohl ihre Trennungen längst amtlich
sind, streiten die Männer noch immer mit
ihren Ex-Frauen. Sie zoffen sich ums Geld oder
die Kinder - oder um beides.
Die Scheidungsdramen mancher Männer
(und dies ist eine Geschichte aus deren Sicht)
ähneln bitteren Hollywood-Tragödien. Sie erzählen
von einst geliebten Frauen, die Wohnungen
leer räumen, Konten plündern, mit
Anwälten miese Tricks einfädeln, Verträge
brechen, Steuervergehen beim Finanzamt
anzeigen oder den Kindern verbieten, ihren
Vater zu besuchen. Die Geplagten klagen
über Schlafstörungen, Ängste, Depressionen
und das schier unerträgliche Gefühl, ein Versager
zu sein.

Der Mann als Scheidungsopfer? Jedes vierte
„Manche Frauen bereiten
die Scheidung vor.
während ihre Männer noch
komplett ahnungslos sind

Mit der notariell beglaubigten Unterschrift
vereinbarten die Schönbachs damals Gütertrennung
sowie Unterhaltszahlungen über einen
begrenzten Zeitraum. Dafür sollte der Mutter
das alleinige Sorgerecht zustehen. Nach der
Trennung vor zwei Jahren focht die Frau die
Gültigkeit des Werkes an - und gewann. Die
Regelungen verletzten die Grundrechte der
Frau, urteilte das Oberlandesgericht Celle.
Der Mann habe seine Dominanz ausgespielt
und die Klägerin „unangemessen benachteiligt".
Die Richter beriefen sich auf ein Urteil
des Oberlandesgerichts München, das kürzlich
vorm Bundesgerichtshof verhandelt und an die
untere Instanz zurückverwiesen wurde.
Der Beklagte Schönbach versteht die Welt
nicht mehr: Der Ehevertrag sollte Streit vermeiden
- und nun „dieses Chaos, dieses endlose
Theater". Seit Jahren seien die Zänkerei-
en unentschieden, und so werde es sicherlich
noch eine Weile bleiben. „Die Prozesse gehen
weiter", vermutet der 54-Jährige, der seit Monaten
arbeitslos ist. Von 1250 Euro lebt der gelernte
Kaufmann derzeit im Monat, 500 Euro
davon gehen an die Kinder. Nun fordere auch
seine Geschiedene, die eigenes Geld verdiene
und nebenbei Wohnungen vermiete, auch
noch Unterhaltszahlungen. „Wovon denn?",
fragt Schönbach verbittert. „Meine fetten Jahre
hat sie mitgenommen, und nun, da es mir
wirtschaftlich wesentlich schlechter geht als
ihr, presst sie das Letzte aus mir heraus." Der
Frust über den Dauerstreit hat Spuren hinterlassen.
Wegen schwerer Depressionen befindet
sich Schönbach in ärztlicher Behandlung.

Lebensunlust, Ängste, Depressionen, sogar
Suizidgefahr - selbst Jahre nach einer konfliktreichen
Scheidung leiden Männer unter instabiler
Gesundheit. Eine amerikanische Studie
mit mehr als 12 000 Betroffenen belegt, dass
Scheidung plus berufliche Belastung das Todesrisiko
verdopple. Selbst ohne zusätzlichen
Stress erhöhe eine Trennung von Frau und
Familie die Sterberate um 37 Prozent, ergab
die Untersuchung.
Ähnliche Ergebnisse hat der Sozialwissenschaftler
Gerhard Amendt, 64, mit seiner im
Januar veröffentlichten Untersuchung vorgelegt.
Seine Forschungsgruppe an der Universität
Bremen befragte vorwiegend per Internet
3600 Scheidungsväter, deren Nachwuchs bei
den Müttern lebt. 76 Prozent der Männer klagten
über seelische und körperliche Beschwerden
seit der Trennung. 71 Prozent arbeiteten
lustlos oder „ertränkten sich mit Arbeit", um
ihren Kummer zu vergessen.

So friedlich hätte sich Grigori Gurewitsch
auch gern über das Sorge- und Umgangsrecht
geeinigt. Seit mehr als zwei Jahren führt
der Ingenieur aus Hessen einen verbissenen
Kampf um seinen dreijährigen Sohn Mark.
Die Liste der Demütigungen, die der aus
Russland stammende Vater einstecken musste,
ist lang: Seine Frau, ebenfalls Russin, verhinderte
den Umgang und zeigte den 46-Jährigen
wegen Körperverletzung, Beleidigung,
Vergewaltigung und illegalen Waffenbesitzes
an. So glaubte sie, das alleinige Sorgerecht erstreiten
zu können.
Die Taktik schlug fehl: Das Amtsgericht
Wuppertal entschied im Dezember 2002 zu
Gunsten des Vaters. Er erhielt das alleinige
Sorgerecht. Ein Jahr später sprach das Oberlandesgericht
Düsseldorf das Kind der Mutter
zu. Die Begründung der Richter: Der berufstätige
Vater könne ohne Hilfe von Verwandten
und Krippe nicht für das Kind sorgen. Die Mutter
- sie lebt von Sozialhilfe - habe mehr Zeit.

Ein neues Leben anfangen - das wünschen
sich fast alle Geschiedenen. Laut Gesetz sollte
das auch möglich sein. „Eigentlich müssten
getrennte Eheleute für sich selbst sorgen",
sagt Anwalt Haibach. Denn der Mann - in seltenen
Fällen auch die Frau - zahlt nur dann
Unterhalt an den ehemaligen Partner, wenn
• die Frau gemeinsame Kinder betreut;
• sie nicht verpflichtet werden kann, eigenes
Geld zu verdienen, weil sie zum Beispiel
zu alt ist;
• der geschiedene Partner wegen Krankheit
nicht arbeiten kann;
• sich nach der Scheidung keine angemessene
Stelle anbietet;
• das Einkommen zu gering ist, um davon leben
zu können.
Die Ausnahme ist der Regelfall, denn mindestens
eines dieser Kriterien trifft auf die
meisten Paare zu. Also zahlt der Verdienende,
und zwar, so Haibach, „ entsprechend dem
ehelichen Lebensstandard".
Diese nicht selten bis zum Lebensende andauernde
Pflicht schafft ein weiteres Dilemma.
Viele Männer können es sich nicht leisten, erneut
zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen.
Das Geld reicht einfach nicht für eine zweite
Chance. Wagen sie es trotzdem, leidet häufig
die neue Liebe unter den Altlasten.

Re: Focus-Artikel

Norbert, Friday, 05.03.2004, 13:23 (vor 8008 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Focus-Artikel von Odin am 05. März 2004 10:58:11:

Keine Ahnung, warum der Artikel kritisiert worden ist. Hier ein paar Auszüge:

Die Ausnahme ist der Regelfall, denn mindestens
eines dieser Kriterien trifft auf die
meisten Paare zu. Also zahlt der Verdienende,
und zwar, so Haibach, � entsprechend dem
ehelichen Lebensstandard".
Diese nicht selten bis zum Lebensende andauernde
Pflicht schafft ein weiteres Dilemma.
Viele Männer können es sich nicht leisten, erneut
zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen.
Das Geld reicht einfach nicht für eine zweite
Chance. Wagen sie es trotzdem, leidet häufig
die neue Liebe unter den Altlasten.

Genau diese Schieflage bei der Rechtssprechung unserer Fam-Gerichte durfte ich gestern vorm OLG wieder erleben.

Ich muß auch für die Schulden meiner Ex aufkommen, die sie für ihr Alleineigentum hat.
Mir bleibt von meinem ehemaligen Vermögen faktisch nichts mehr.
Dafür darf sie ihres behalten und sogar auf meine Kosten ausbauen.

Meine neue Freundin würde mich gern heiraten, und mir helfen.
Doch bei den bestehenden Rahmenbedingungen eine Unmöglichkeit.

In den Köpfen unserer Fam-Richter ist noch vieles zu korrigieren.
Nur wie?

Gruß
Norbert

Re: Focus-Artikel

Joachim, Friday, 05.03.2004, 17:36 (vor 8008 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Focus-Artikel von Norbert am 05. März 2004 11:23:28:

In den Köpfen unserer Fam-Richter ist noch vieles zu korrigieren.
Nur wie?

Tipp: EuGH für Menschenrechte, hier bekommen viele Väter bzw. Männer RECHT, und wenn nicht dann ist das ein Alarmsiginal für alle Männer sich keinesfalls mehr mit Frauen einzulassen und höchste Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind! Wenn UNRECHT zu RECHT wird, dann muss WIDERSTAND zur PFLICHT werden!

meint Joachim

Re: Focus-Artikel

Der Bachelor, Friday, 05.03.2004, 22:15 (vor 8008 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Focus-Artikel von Odin am 05. März 2004 10:58:11:

Keine Ahnung, warum der Artikel kritisiert worden ist. Hier ein paar Auszüge:
Viele Frauen punkten im Scheidungskampf mit deutlichen
Vorteilen: Kinder und Bedürftigkeit als Druckmittel sowie
Leidenschaft und starke Nerven als Psychowaffen
Eine Scheidung
zwingt viele Männer
in die Knie - finanziell
und psychisch
Es gibt eine Frage, auf die reagieren viele
geschiedene Männer, als hätten sie in
ein Cremetörtchen gebissen, aber nun
statt Sahne Glassplitter im Mund. Wurden
Sie nochmals heiraten? „Nein, auf gar keinen
Fall", lehnt der Bankkaufmann Holger Schönbach
erschrocken ab. Er betont jede einzelne
Silbe, als wolle er den Satz für alle Ewigkeit
einzementieren. „Niemals", donnert der Hannoveraner
Torsten J. und stößt Laute aus, die
wie ein vertrocknetes Lachen klingen. „Heiraten?
Nein! Nein!" Die Stimme des 44-jährigen
Thomas Schröder klingt fast panisch. Auf
„dieses Risiko" lasse er sich „nicht mehr ein".
Erledigt. Ein für alle Mal.
Die Partnerschaften dieser drei Skeptiker
endeten vorm Scheidungsrichter - so wie
jährlich mehr als 200000 Ehen in Deutschland.
Obwohl ihre Trennungen längst amtlich
sind, streiten die Männer noch immer mit
ihren Ex-Frauen. Sie zoffen sich ums Geld oder
die Kinder - oder um beides.
Die Scheidungsdramen mancher Männer
(und dies ist eine Geschichte aus deren Sicht)
ähneln bitteren Hollywood-Tragödien. Sie erzählen
von einst geliebten Frauen, die Wohnungen
leer räumen, Konten plündern, mit
Anwälten miese Tricks einfädeln, Verträge
brechen, Steuervergehen beim Finanzamt
anzeigen oder den Kindern verbieten, ihren
Vater zu besuchen. Die Geplagten klagen
über Schlafstörungen, Ängste, Depressionen
und das schier unerträgliche Gefühl, ein Versager
zu sein.
Der Mann als Scheidungsopfer? Jedes vierte
„Manche Frauen bereiten
die Scheidung vor.
während ihre Männer noch
komplett ahnungslos sind
Mit der notariell beglaubigten Unterschrift
vereinbarten die Schönbachs damals Gütertrennung
sowie Unterhaltszahlungen über einen
begrenzten Zeitraum. Dafür sollte der Mutter
das alleinige Sorgerecht zustehen. Nach der
Trennung vor zwei Jahren focht die Frau die
Gültigkeit des Werkes an - und gewann. Die
Regelungen verletzten die Grundrechte der
Frau, urteilte das Oberlandesgericht Celle.
Der Mann habe seine Dominanz ausgespielt
und die Klägerin „unangemessen benachteiligt".
Die Richter beriefen sich auf ein Urteil
des Oberlandesgerichts München, das kürzlich
vorm Bundesgerichtshof verhandelt und an die
untere Instanz zurückverwiesen wurde.
Der Beklagte Schönbach versteht die Welt
nicht mehr: Der Ehevertrag sollte Streit vermeiden
- und nun „dieses Chaos, dieses endlose
Theater". Seit Jahren seien die Zänkerei-
en unentschieden, und so werde es sicherlich
noch eine Weile bleiben. „Die Prozesse gehen
weiter", vermutet der 54-Jährige, der seit Monaten
arbeitslos ist. Von 1250 Euro lebt der gelernte
Kaufmann derzeit im Monat, 500 Euro
davon gehen an die Kinder. Nun fordere auch
seine Geschiedene, die eigenes Geld verdiene
und nebenbei Wohnungen vermiete, auch
noch Unterhaltszahlungen. „Wovon denn?",
fragt Schönbach verbittert. „Meine fetten Jahre
hat sie mitgenommen, und nun, da es mir
wirtschaftlich wesentlich schlechter geht als
ihr, presst sie das Letzte aus mir heraus." Der
Frust über den Dauerstreit hat Spuren hinterlassen.
Wegen schwerer Depressionen befindet
sich Schönbach in ärztlicher Behandlung.
Lebensunlust, Ängste, Depressionen, sogar
Suizidgefahr - selbst Jahre nach einer konfliktreichen
Scheidung leiden Männer unter instabiler
Gesundheit. Eine amerikanische Studie
mit mehr als 12 000 Betroffenen belegt, dass
Scheidung plus berufliche Belastung das Todesrisiko
verdopple. Selbst ohne zusätzlichen
Stress erhöhe eine Trennung von Frau und
Familie die Sterberate um 37 Prozent, ergab
die Untersuchung.
Ähnliche Ergebnisse hat der Sozialwissenschaftler
Gerhard Amendt, 64, mit seiner im
Januar veröffentlichten Untersuchung vorgelegt.
Seine Forschungsgruppe an der Universität
Bremen befragte vorwiegend per Internet
3600 Scheidungsväter, deren Nachwuchs bei
den Müttern lebt. 76 Prozent der Männer klagten
über seelische und körperliche Beschwerden
seit der Trennung. 71 Prozent arbeiteten
lustlos oder „ertränkten sich mit Arbeit", um
ihren Kummer zu vergessen.
So friedlich hätte sich Grigori Gurewitsch
auch gern über das Sorge- und Umgangsrecht
geeinigt. Seit mehr als zwei Jahren führt
der Ingenieur aus Hessen einen verbissenen
Kampf um seinen dreijährigen Sohn Mark.
Die Liste der Demütigungen, die der aus
Russland stammende Vater einstecken musste,
ist lang: Seine Frau, ebenfalls Russin, verhinderte
den Umgang und zeigte den 46-Jährigen
wegen Körperverletzung, Beleidigung,
Vergewaltigung und illegalen Waffenbesitzes
an. So glaubte sie, das alleinige Sorgerecht erstreiten
zu können.
Die Taktik schlug fehl: Das Amtsgericht
Wuppertal entschied im Dezember 2002 zu
Gunsten des Vaters. Er erhielt das alleinige
Sorgerecht. Ein Jahr später sprach das Oberlandesgericht
Düsseldorf das Kind der Mutter
zu. Die Begründung der Richter: Der berufstätige
Vater könne ohne Hilfe von Verwandten
und Krippe nicht für das Kind sorgen. Die Mutter
- sie lebt von Sozialhilfe - habe mehr Zeit.

Ein neues Leben anfangen - das wünschen
sich fast alle Geschiedenen. Laut Gesetz sollte
das auch möglich sein. „Eigentlich müssten
getrennte Eheleute für sich selbst sorgen",
sagt Anwalt Haibach. Denn der Mann - in seltenen
Fällen auch die Frau - zahlt nur dann
Unterhalt an den ehemaligen Partner, wenn
• die Frau gemeinsame Kinder betreut;
• sie nicht verpflichtet werden kann, eigenes
Geld zu verdienen, weil sie zum Beispiel
zu alt ist;
• der geschiedene Partner wegen Krankheit
nicht arbeiten kann;
• sich nach der Scheidung keine angemessene
Stelle anbietet;
• das Einkommen zu gering ist, um davon leben
zu können.
Die Ausnahme ist der Regelfall, denn mindestens
eines dieser Kriterien trifft auf die
meisten Paare zu. Also zahlt der Verdienende,
und zwar, so Haibach, „ entsprechend dem
ehelichen Lebensstandard".
Diese nicht selten bis zum Lebensende andauernde
Pflicht schafft ein weiteres Dilemma.
Viele Männer können es sich nicht leisten, erneut
zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen.
Das Geld reicht einfach nicht für eine zweite
Chance. Wagen sie es trotzdem, leidet häufig
die neue Liebe unter den Altlasten.

Kritisiert wurde das WIE, die Methode. Der Focus hat ein paar sehr richtige Dinge gesagt, garniert mit Erlebnissen einiger Betroffener.
Reicht das? Ich meine nein. Es fehlte an Tiefgang, handfeste Statistiken hätte es gebraucht, dazu These, Antithese und Synthese. Es war halt die typische Focus-Methode: ein paar Meinungen einholen, ein paar Interviews, ein paar schöne Tortendiagramme, fertig. Insbesondere hätte man den Widerspruch zwischen der These "Der Mann als Scheidungsopfer" und dem gängigen feministischen Dogma aufzeigen müssen. Darauf aufbaudend dann harte Schlussfolgerungen. Das wurde völlig versäumt.
Die Herangehensweise des Focus ähnelt dem Zahnstochern an der Oberfläche.
So wird das nichts mit Bewusstseinsänderung. Die Revolution muss in den Köpfen stattfinden.

Der Bachelor

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