Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stationen einer Kindertötung

Odin, Saturday, 21.02.2004, 15:05 (vor 8021 Tagen)

Westdeutsche Zeitung

Richter: Kleine Vanessa könnte noch leben

Ein 41 Jahre alter Sozialarbeiter der Stadt steht wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor Gericht.

Mönchengladbach. Blass und nervös betritt der Angeklagte den Amtsgerichtssaal A 32. Christian Sch. (41), ein erfahrener Sozialarbeiter aus dem Stadt-Jugendamt, soll mit verantwortlich sein für den Tod der kleinen Vanessa. Er habe trotz Hinweisen auf die ernsthaft erkrankte und überforderte Mutter Manuela B. nicht konsequent gehandelt, meint der Staatsanwalt und wirft dem 41-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Schwere Vorwürfe gegen Jugendamt und Sozialarbeiter hatte zuvor Vanessas Oma, Margareta B., erhoben und Ermittlungen gegen Sch. ausgelöst. Ihm drohen Geld- oder Höchststrafe von zwei Jahren.

Das Mädchen (2) starb im März 2003. Die psychisch kranke und verzweifelte Mutter hatte es mit Schlaftabletten voll gestopft, mit einer Binde erstickt und dann aufgebahrt. Als die Polizei am 21. März die Tür der Eickener Dachgeschosswohnung aufbrach, war Vanessa bereits mehrere Tage tot. Psychiatrie statt Knast lautete das Urteil für die junge Mutter.

Für Richter Klaus Dieter Kraus steht kurz nach Beginn des Verfahrens fest: "Wenn die Hinweise ernst genommen worden wären, würde das Kind noch leben." Die Verteidigerin von Sch. spricht von einer enormen Belastung für den Beschuldigten und von Freispruch. "Obwohl er in dieser emotionsgeladenen Angelegenheit viel sagen könnte, wird er sich nicht äußern." In dem Prozess tritt Vanessas Vater, Roger G., als Nebenkläger auf.

Tabletten, Alkohol, Streit mit Roger G., die Flucht ins Frauenhaus, abgebrochene Therapien und Mutter-Kind-Ferien, Krach um das Besuchsrecht für den Vater, Beratungsgespräche im Jugendamt oder beim Kinderschutzbund der "Fall Vanessa" bzw. von Manuela B. füllt eine dicke Akte.
Sie habe ihr Kind nicht verlieren wollen, so ein Gutachter. Sch. soll im Oktober 2002 auf einem internen Schriftstück vermerkt haben, dass Manuela B. dringend in die Psychiatrie gehöre. Vanessa wäre dann zu Pflegeeltern gekommen. "Warum ist da nichts passiert?", fragt Kraus die Jugendamtschefin Elke Schulz (61).

Sie wird als Zeugin vernommen. Die Frage wird ausweichend beantwortet. Offenbar blieb auch der Anruf aus dem Düsseldorfer Frauenhaus ohne Konsequenzen. Am 13. März 2003 wurde dem Jugendamt mitgeteilt, dass Manuela B. und Vanessa hier verschwunden seien. B. sei "stark suizidgefährdet", so die Anruferin.

Kraus will von Schulz wissen, wie die Strukturen im Jugendamt sind. Zum Beispiel im Krankheitsfall. Sch. hatte sich Tage vor dem Auffinden der ermordeten Vanessa krank gemeldet. Ein geordnetes Vertretungssystem gibt es im Amt wohl nicht.

Ob wegen der defizitären Stadtkasse gespart werde, wenn es darum gehe, Kinder/Jugendliche aus schwierigen Situationen in Betreuung (Pflegefamilie, Heim etc.) zu geben, bohrt Kraus.

Schulz: "Nein, wir kürzen da nicht, aber wir suchen nach kostengünstigen Möglichkeiten." In der Befragung wird deutlich, dass Jugendamts-Mitarbeiter unter hohem Arbeitsdruck stehen. Allein 16 akute Fälle von der "Dimension Vanessa" habe jeder zu bearbeiten.

Das Gericht hat weitere Zeugen geladen. Kollegen des Angeklagten und Vertreter des Stadt-Rechtsamtes verfolgen den Prozess, der am 12. Februar fortgesetzt wird. Manuela B. soll Sch. aus der psychiatrischen Klinik geschrieben haben: "Danke für alles." Sie sagte DonnerstaG kurz aus. Sozialarbeiter Sch. sei der einzige, vor dem sie keine Angst habe. Sie habe ihm nichts von ihren Tötungsabsichten erzählt.

Artikel vom 6. 2. 2004


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