Ehevertrag hier nicht sittenwidrig, aber
Als Antwort auf: Abzockerin vor Gericht gescheidert: Ehevertrag nicht sittenwidrig von Andreas am 11. Februar 2004 11:12:01:
"Ein vom Gericht definierter Kernbereich dürfe dabei allerdings nicht angetastet werden. Dazu gehörten der Unterhalt für den Partner wegen der Betreuung von Kindern sowie dessen Versorgung im Alter und bei Krankheit."
Es besteht also - wenn ich das richtig verstehe - auch bei Vertrag nacheheliche Verpflichtungen.
Der Staat schützt sich so wohl vor möglichen Kosten.
Für mich ist dennoch nicht einsichtig, z.B. warum nach aufgelöster Ehe,
spätere - nicht durch die Ehe bedingte - Krankheit durch den/die
Exehepartner/in abgesichert werden muss.
Das kommt mir immer so vor als wenn jemand eine Leistung aus einer
Lebensversicherung einfordert, die er/sie längst gekündigt hat.
gesamter Thread:
- Abzockerin vor Gericht gescheidert: Ehevertrag nicht sittenwidrig -
Andreas,
11.02.2004, 13:12
- /*sorry: heißt natürlich "gescheitert"*/ (n/t) - Andreas, 11.02.2004, 13:13
- Ehevertrag hier nicht sittenwidrig, aber - XRay, 11.02.2004, 13:51
- nicht völlig gescheidert -
XRay,
12.02.2004, 11:14
- Re: nicht völlig gescheidert - Andreas, 12.02.2004, 13:18
- Re: nicht völlig gescheitert - reinecke54, 12.02.2004, 15:12