Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden

Frank, Sunday, 08.02.2004, 21:04 (vor 8034 Tagen)

So werden Frauen immer noch benachteiligt!

Chancengleichheit für Männer und Frauen? Von wegen! Wir verdienen weniger Geld, haben die schlechteren Jobs, zahlen höhere Versicherungsprämien. Warum? Weil wir Frauen sind. Identische Leistungen sind noch immer nicht gleich viel Wert. Das ist ein Skandal. 7 Beispiele, die uns wütend machen.

GEHÄLTER Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft beweist: Frauen verdienen im Schnitt 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Haupt-Ursache: Frauen fallen öfter und länger aus, wenn sie Kinder kriegen, als Väter. Das entwertet die Berufserfahrung. Und: Obwohl sie genauso gut und oft sogar besser ausgebildet sind als Männer, hat nur jede zehnte Frau eine leitende Funktion. Grund? Männer stellen lieber Männer ein.

KINDER Wir kriegen sie und das ist auch in Ordnung. Aber: „Wer Kinder bekommt, kann andere Tätigkeiten nicht wahrnehmen und hat langfristig beträchtliche Einkommensverluste", so ein Gutachten des Bundesfamilienministeriums. Im Klartext: Kinder und Karriere passen nicht zusammen. 75 Prozent der Vollzeit beschäftigten Ingenieurinnen haben keinen Nachwuchs. Gerade sie haben es besonders schwer, Ausbildung, Haushalt und Kinder zu vereinbaren. Einziger Ausweg: Bessere Betreuungsmöglichkeiten, erweiterte Schulangebote und solidarische Männer.

HAUSHALT In vier von fünf Haushalten steht heute noch immer nur die Frau am Herd. Mütter kümmern sich im Durchschnitt 33 Stunden pro Woche um die Kinder, Väter beschäftigten sich nur 10 Stunden mit dem Nachwuchs.
SPORT Unsere Fußball-Frauen haben gekämpft und gesiegt! Leider nur auf dem Feld, nicht im wahren Leben. Für den WM-Titel gab es 15.000 € pro Frau. Die Jungs von Rudi Völler hätten für dieselbe Leistung pro Kopf 91.000 € kassiert. Wenn sie denn gewonnen hätten. Auch bei Olympia 2004 gibt’s unglaubliche Aussagen: Die griechische Archäologen-Vereinigung wehrt sich gegen die Austragung des Kugelstoßens 2004 im antiken Olympia. Begründung: Bei den historischen Spielen (zuletzt 383 n. Chr.) hätten niemals Frauen an den Wettbewerben teilgenommen.

FERNSEHEN Und auch im Fernsehen gibt es immer wieder Beispiele von Frauenfeindlichkeit: So auch bei einem Beitrag über Hormone für Frauen in den Wechseljahren im „heute journal". Obwohl mehrere Studien, die Europäischen Gesundheitsämter und sogar Beipackzettel vor erhöhten Brustkrebs-, Schlaganfall- oder Herzinfarktrisiken warnen, durften männliche Experten behaupten: „Die Wechseljahre können eine schwere Krankheit sein. Schlaflose Frauen traktieren ihre Familien mit schlechter Laune, sind nicht arbeitsfähig, manchmal sogar lebensunfähig. Dagegen helfen nur Hormone". Dafür bekam die ZDF-Sendung die „Saure Gurke 2003 für Frauenfeindlichkeit." Sie hat’s verdient.

VERSICHERUNGEN Frauen müssen höhere Beiträge in die private Rentenversicherung einzahlen als Männer. Die Versicherungen begründen dies mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. „Das ist ungerecht“, sagt die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou. Sie fordert gleiche Prämien. Denn: „Entscheidend für die Lebenserwartung ist nicht das Geschlecht, sondern Lebensstil, Ernährung, Wohnort und die Art der Beschäftigung."

BANKEN Die EU-Kommission hat festgestellt, dass viele Banken Frauen als Kunden benachteiligen. Sie verweigern Teilzeitkräften und Schwangeren oftmals das Recht, eine Hypothek oder einen Kredit aufzunehmen. Als Grund werden mangelnde Sicherheiten und zu große Risiken genannt. Und wie in früheren Zeiten steht bei Gemeinschaftskonten die Ehefrau nur an zweiter Stelle. Anna Diamantopoulou setzt sich auch hier für mehr Gleichberechtigung ein.

(Bild der Frau, Heft 3, 12. Januar 2004)

www.bildderfrau.de

Redaktionsanschrift:
Axel Springer AG
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Tel: (040) 347-00
Fax: (040) 347-28460
Mail: bildderfrau-service@asv.de

Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden

gaehn, Sunday, 08.02.2004, 21:38 (vor 8034 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden von Frank am 08. Februar 2004 19:04:53:

So werden Frauen immer noch benachteiligt!
Chancengleichheit für Männer und Frauen? Von wegen! Wir verdienen weniger Geld, haben die schlechteren Jobs, zahlen höhere Versicherungsprämien. Warum? Weil wir Frauen sind. Identische Leistungen sind noch immer nicht gleich viel Wert. Das ist ein Skandal. 7 Beispiele, die uns wütend machen.
GEHÄLTER Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft beweist: Frauen verdienen im Schnitt 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Haupt-Ursache: Frauen fallen öfter und länger aus, wenn sie Kinder kriegen, als Väter. Das entwertet die Berufserfahrung. Und: Obwohl sie genauso gut und oft sogar besser ausgebildet sind als Männer, hat nur jede zehnte Frau eine leitende Funktion. Grund? Männer stellen lieber Männer ein.
KINDER Wir kriegen sie und das ist auch in Ordnung. Aber: „Wer Kinder bekommt, kann andere Tätigkeiten nicht wahrnehmen und hat langfristig beträchtliche Einkommensverluste", so ein Gutachten des Bundesfamilienministeriums. Im Klartext: Kinder und Karriere passen nicht zusammen. 75 Prozent der Vollzeit beschäftigten Ingenieurinnen haben keinen Nachwuchs. Gerade sie haben es besonders schwer, Ausbildung, Haushalt und Kinder zu vereinbaren. Einziger Ausweg: Bessere Betreuungsmöglichkeiten, erweiterte Schulangebote und solidarische Männer.
HAUSHALT In vier von fünf Haushalten steht heute noch immer nur die Frau am Herd. Mütter kümmern sich im Durchschnitt 33 Stunden pro Woche um die Kinder, Väter beschäftigten sich nur 10 Stunden mit dem Nachwuchs.
SPORT Unsere Fußball-Frauen haben gekämpft und gesiegt! Leider nur auf dem Feld, nicht im wahren Leben. Für den WM-Titel gab es 15.000 € pro Frau. Die Jungs von Rudi Völler hätten für dieselbe Leistung pro Kopf 91.000 € kassiert. Wenn sie denn gewonnen hätten. Auch bei Olympia 2004 gibt’s unglaubliche Aussagen: Die griechische Archäologen-Vereinigung wehrt sich gegen die Austragung des Kugelstoßens 2004 im antiken Olympia. Begründung: Bei den historischen Spielen (zuletzt 383 n. Chr.) hätten niemals Frauen an den Wettbewerben teilgenommen.
FERNSEHEN Und auch im Fernsehen gibt es immer wieder Beispiele von Frauenfeindlichkeit: So auch bei einem Beitrag über Hormone für Frauen in den Wechseljahren im „heute journal". Obwohl mehrere Studien, die Europäischen Gesundheitsämter und sogar Beipackzettel vor erhöhten Brustkrebs-, Schlaganfall- oder Herzinfarktrisiken warnen, durften männliche Experten behaupten: „Die Wechseljahre können eine schwere Krankheit sein. Schlaflose Frauen traktieren ihre Familien mit schlechter Laune, sind nicht arbeitsfähig, manchmal sogar lebensunfähig. Dagegen helfen nur Hormone". Dafür bekam die ZDF-Sendung die „Saure Gurke 2003 für Frauenfeindlichkeit." Sie hat’s verdient.
VERSICHERUNGEN Frauen müssen höhere Beiträge in die private Rentenversicherung einzahlen als Männer. Die Versicherungen begründen dies mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. „Das ist ungerecht“, sagt die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou. Sie fordert gleiche Prämien. Denn: „Entscheidend für die Lebenserwartung ist nicht das Geschlecht, sondern Lebensstil, Ernährung, Wohnort und die Art der Beschäftigung."

ähhh also ähhhh fakt bleibt aber das jemand der 20 jahre lebt nunmal auch 20 jahre kassiert, wenn die werten damen und herren langleber das denn ungerecht finden sollen sie doch einfach in dieser langen lebenszeit mehr arbeiten und mehr geld verdienen (sie sind ja gesund und fit).
am besten ist jeder zahlt selbst seine rente, dann kann mich diese tussi am arsch lecken ;).

BANKEN Die EU-Kommission hat festgestellt, dass viele Banken Frauen als Kunden benachteiligen. Sie verweigern Teilzeitkräften und Schwangeren oftmals das Recht, eine Hypothek oder einen Kredit aufzunehmen. Als Grund werden mangelnde Sicherheiten und zu große Risiken genannt. Und wie in früheren Zeiten steht bei Gemeinschaftskonten die Ehefrau nur an zweiter Stelle. Anna Diamantopoulou setzt sich auch hier für mehr Gleichberechtigung ein.
(Bild der Frau, Heft 3, 12. Januar 2004)
www.bildderfrau.de
Redaktionsanschrift:
Axel Springer AG
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Tel: (040) 347-00
Fax: (040) 347-28460
Mail: bildderfrau-service@asv.de

Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden

Joachim, Sunday, 08.02.2004, 23:20 (vor 8034 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden von gaehn am 08. Februar 2004 19:38:03:

VERSICHERUNGEN Frauen müssen höhere Beiträge in die private Rentenversicherung einzahlen als Männer. Die Versicherungen begründen dies mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. „Das ist ungerecht“, sagt die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou. Sie fordert gleiche Prämien. Denn: „Entscheidend für die Lebenserwartung ist nicht das Geschlecht, sondern Lebensstil, Ernährung, Wohnort und die Art der Beschäftigung."

ähhh also ähhhh fakt bleibt aber das jemand der 20 jahre lebt nunmal auch 20 jahre kassiert, wenn die werten damen und herren langleber das denn ungerecht finden sollen sie doch einfach in dieser langen lebenszeit mehr arbeiten und mehr geld verdienen (sie sind ja gesund und fit).
am besten ist jeder zahlt selbst seine rente, dann kann mich diese tussi am arsch lecken ;).

Fakt ist, dass Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung keine höheren Beiträge entrichten müssen, obwohl Frauen im Durchschnitt um ca.7 Jahre höhere Lebenserwartung gegenüber Männer besitzen, vielleicht sollte man dies auch in die Hetzi-Männerbenachteiligungsliste aufnehmen!

Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden

gaehn, Sunday, 08.02.2004, 23:53 (vor 8034 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden von Joachim am 08. Februar 2004 21:20:12:

VERSICHERUNGEN Frauen müssen höhere Beiträge in die private Rentenversicherung einzahlen als Männer. Die Versicherungen begründen dies mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. „Das ist ungerecht“, sagt die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou. Sie fordert gleiche Prämien. Denn: „Entscheidend für die Lebenserwartung ist nicht das Geschlecht, sondern Lebensstil, Ernährung, Wohnort und die Art der Beschäftigung."

ähhh also ähhhh fakt bleibt aber das jemand der 20 jahre lebt nunmal auch 20 jahre kassiert, wenn die werten damen und herren langleber das denn ungerecht finden sollen sie doch einfach in dieser langen lebenszeit mehr arbeiten und mehr geld verdienen (sie sind ja gesund und fit).
am besten ist jeder zahlt selbst seine rente, dann kann mich diese tussi am arsch lecken ;).

Fakt ist, dass Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung keine höheren Beiträge entrichten müssen, obwohl Frauen im Durchschnitt um ca.7 Jahre höhere Lebenserwartung gegenüber Männer besitzen, vielleicht sollte man dies auch in die Hetzi-Männerbenachteiligungsliste aufnehmen!

das ist schon so? gut nehme ich dann in meinen gleichstellungsvortrag auf.
gibts dazu eine richtlinie, die ich nachlesen kann etc.?

Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden

Joachim, Monday, 09.02.2004, 00:33 (vor 8033 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden von gaehn am 08. Februar 2004 21:53:55:

VERSICHERUNGEN Frauen müssen höhere Beiträge in die private Rentenversicherung einzahlen als Männer. Die Versicherungen begründen dies mit der höheren Lebenserwartung von Frauen. „Das ist ungerecht“, sagt die EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou. Sie fordert gleiche Prämien. Denn: „Entscheidend für die Lebenserwartung ist nicht das Geschlecht, sondern Lebensstil, Ernährung, Wohnort und die Art der Beschäftigung."

ähhh also ähhhh fakt bleibt aber das jemand der 20 jahre lebt nunmal auch 20 jahre kassiert, wenn die werten damen und herren langleber das denn ungerecht finden sollen sie doch einfach in dieser langen lebenszeit mehr arbeiten und mehr geld verdienen (sie sind ja gesund und fit).
am besten ist jeder zahlt selbst seine rente, dann kann mich diese tussi am arsch lecken ;).

Fakt ist, dass Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung keine höheren Beiträge entrichten müssen, obwohl Frauen im Durchschnitt um ca.7 Jahre höhere Lebenserwartung gegenüber Männer besitzen, vielleicht sollte man dies auch in die Hetzi-Männerbenachteiligungsliste aufnehmen!

das ist schon so? gut nehme ich dann in meinen gleichstellungsvortrag auf.
gibts dazu eine richtlinie, die ich nachlesen kann etc.?

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau, wohl aber in der Lebenserwartung.
Im aufgeführten Link kann man mit dem Teilzeitrechner sein Gehalt ausrechnen lassen und ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegeben, da wirst Du sehen, dass hier keine Angabe zum Geschlecht gemacht werden muss. Am besten ist es, Du fragst in Rentenversicherungsanstalt nach und die können Dir sicherlich Infomaterial zusenden!

http://www.bmwa.bund.de/bmwa/tools/teilzeit_alt.html

Re: Habe der Redaktion die Hetzi - Männerbenachteiligungsliste zugesandt!

Joachim, Sunday, 08.02.2004, 23:51 (vor 8034 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: Erschütternd! Wie Frauen immer noch benachteiligt werden von Frank am 08. Februar 2004 19:04:53:

und betont auf nur gesetzliche Benachteiligungen gegen Männer :-).
Gibt es eigentlich gesetzliche Benachteiligungen gegen Frauen noch?

"Hetzi", der sich in Gesetzesdingen und deren Quellenbeschaffung offenbar sehr auskennt, brachte ein update seiner vor Sachlichkeit und Nüchternheit strotzenden Liste (gilt für Deutschland):
* Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)

*Neu in der Liste* Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen. (http://people.freenet.de/crucytor/BdW/Leben_in_der_Gem.htm)

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) (Ergänzung, siehe EUGH-Urteil im PS)

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

* Die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter http://www.renten.de/archiv/rente/3077.html nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.
Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.

*Neu in der Liste*
* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

Das Gesetz als ganzes ist unter: http://193.101.67.34/landesrecht/301-5H.htm nachzulesen.

* Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!

Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?

hetzi

PS: Nach dem Urteil des EUGH (C-407/98 Abrahamsson und Anderson) ist der Passus "... von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation)..." nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar.

Das Urteil legt fest, dass Frau den Job auch dann bekommt wenn sie schlechter qualifiziert ist als ein Mann, solange dieser Unterschied in der schlechteren Qualifikion nicht so gross ist dass er gegen das Erfordernis der Sachgerechtigkeit bei der Einstellung verstösst.

Auf deutsch, solange das Qualifikationsdeffizit der Frau nicht zu gross ist, bekommt sie den Job!

Bildredaktion

pit b., Monday, 09.02.2004, 22:17 (vor 8033 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Habe der Redaktion die Hetzi - Männerbenachteiligungsliste zugesandt! von Joachim am 08. Februar 2004 21:51:30:

Mensch Kinder,

das ist eine Bildredaktion. Die wollen ihre Leser nicht mit zitierten Paragraphen und Absätzen langweilen.
Die wollen klipp und klar eine Meinung suggerieren von Der sie denken sie würde jemanden interessieren damit die neueste Ausgabe gekauft wird.
Am einfachsten geht das indem man den Lesern das erzählt was sie hören wollen.

Wenn man erwartet dass die etwas drucken dann muss man das kurz, knapp und extrem leich verständlich formulieren. Dann hat man vielleicht Glück.
Bei der Bild geht es nicht um zuverlässige recherche, sondern um Unterhaltung.

Tip zur Liste oder die Kunst des Schreibens

Anti-Sexistin, Monday, 09.02.2004, 23:15 (vor 8033 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Habe der Redaktion die Hetzi - Männerbenachteiligungsliste zugesandt! von Joachim am 08. Februar 2004 21:51:30:

und betont auf nur gesetzliche Benachteiligungen gegen Männer :-).
Gibt es eigentlich gesetzliche Benachteiligungen gegen Frauen noch?
"Hetzi", der sich in Gesetzesdingen und deren Quellenbeschaffung offenbar sehr auskennt, brachte ein update seiner vor Sachlichkeit und Nüchternheit strotzenden Liste (gilt für Deutschland):
* Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)
*Neu in der Liste* Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen. (http://people.freenet.de/crucytor/BdW/Leben_in_der_Gem.htm)
* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) (Ergänzung, siehe EUGH-Urteil im PS)
* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.
* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.
Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?
Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.
* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.
* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.
Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:
Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.
Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.
Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.
* Die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter http://www.renten.de/archiv/rente/3077.html nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.
Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.
*Neu in der Liste*
* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.
* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:
(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.
Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.
Das Gesetz als ganzes ist unter: http://193.101.67.34/landesrecht/301-5H.htm nachzulesen.
* Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!
Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?
hetzi
PS: Nach dem Urteil des EUGH (C-407/98 Abrahamsson und Anderson) ist der Passus "... von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation)..." nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar.
Das Urteil legt fest, dass Frau den Job auch dann bekommt wenn sie schlechter qualifiziert ist als ein Mann, solange dieser Unterschied in der schlechteren Qualifikion nicht so gross ist dass er gegen das Erfordernis der Sachgerechtigkeit bei der Einstellung verstösst.
Auf deutsch, solange das Qualifikationsdeffizit der Frau nicht zu gross ist, bekommt sie den Job!

Kleiner Tip: die Haartracht in der Bundeswehr nach unten, da es doch geradezu unwichtig ist gegenüber wichtigeren Punkten auf der Liste. Sonst landet der Text gleich im Papierkorb. Eigentlich würde ich den Punkt streichen. Ist zu unwichtig.

Anti-Sexistin

endlich mal etwas Konstruktives von dir (n/t)

Der Eman(n)ze, Monday, 09.02.2004, 23:22 (vor 8033 Tagen) @ Anti-Sexistin

Als Antwort auf: Tip zur Liste oder die Kunst des Schreibens von Anti-Sexistin am 09. Februar 2004 21:15:19:

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