Re: Kindesentführung
Als Antwort auf: Kindesentführung von Odin am 03. Februar 2004 10:57:26:
Er erzählt mir ein Familienrichter hat in Deutschland Darmstadt ende Dezember ganz heimlich und einseitig "im Wege der einstweilligen Verfügung der Dringlichkeit wegen", ohne Anhörung der im Ausland lebenden Partei, der Kindesentführerin das sogenannte vorläufige Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht über die Kinder übertragen, was in der deutschen Rechtspraxis nichts anderes bedeutet, als die pro-forma Alleinsorge.
Hat die Bundesrepublik nicht vor kurzem das Haager Abkommen unterschrieben, das Kindesentführungen über Staatsgrenzen nicht zulässt? Das sieht doch nach einem eindeutigen Fall aus - zuständig ist das französiche Familiengericht. Das Haager Abkommen ist Völkerrecht und steht damit über deutschem Gesetz.
Gruß,
Peter
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Odin,
03.02.2004, 12:57
- Re: Kindesentführung - Peter, 03.02.2004, 17:29
- Re: Kindesentführung - Joseph S, 04.02.2004, 00:43