Kindesentführung
Ich bin um Weiterleitung nachstehender eMail gebeten worden:
Haben alle Behörden der Bundesrepublik Deutschland nun beschlossen,
gemeinsam Kindesentführer restlos zu unterstützen ?
- Der Fall Norbert Forstmann -
Herr und Frau Forstmann sind beide Deutsche. Sie sind verheiratet. Beide
leben seit vielen Jahren in Paris, dort wo auch zwei Kinder geboren und
eingeschult sind. Ende September des letzten Jahres versäumt Frau Forstmann
aus dem Deutschlands Urlaub mit den Kindern nach Hause zurückzukehren. Das
Heimweh ist gross und ein Vater zählt scheinbar nicht sehr viel im Leben
deutscher Kinder. Es ist das übliche deutsche familiendestruktorische
Verhalten.
Vor einer Woche nimmt Herr Forstmann Kontakt mit mir auf. Er erzählt mir ein
Familienrichter hat in Deutschland Darmstadt ende Dezember ganz heimlich und
einseitig "im Wege der einstweilligen Verfügung der Dringlichkeit wegen",
ohne Anhörung der im Ausland lebenden Partei, der Kindesentführerin das
sogenannte vorläufige Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht über die
Kinder übertragen, was in der deutschen Rechtspraxis nichts anderes
bedeutet, als die pro-forma Alleinsorge. Es ist das übliche
Familienkanibalistische "Unding" (Zitat Frau Abgeordnete Schwall-Düren)
deutscher Familienrichter !
Am letzten Freitag haben wir uns, Herr Forstmann und ich, auf dem Weg nach
Darmstadt gemacht. Ich wollte persönlich überprüfen, ob deutsche Behörden
nicht nur im Falle binationaler Ehen die Kinder dem nicht deutschen
Elternteil rauben, sondern möglicherweise auch im Falle deutsch-deutscher
Ehen den Kindern einen Elternteil für das Leben heimlich wegnehmen und dafür
sorgen, dass diese Kinderzu staatlichen Halbweisen werden.
Und siehe da !
Ich entdecke zu meiner grossen Überraschung, dass die Meldebehörde der Stadt
Darmstadt beide Kinder mit Hauptwohnsitz bereits ENDE MAI 2003 auf Wunsch
von Frau Forstmann in Deutschland heimlich angemeldet hat, obwohl beide
Kinder in Paris wohnen und zur Schule gehen !
Nach meinem Menschenverstand, den ich doch mit vielen amerikanischen,
französischen, englischen, süd-afrikanischen und anderen Eltern teile, haben
Kinder stets zwei Elternteile. Anders in Deutschland, dort haben Kinder
scheinbar nur einen Elternteil, denn diese Meldebehörde holt sich weder die
Genehmigung beim Vater ein, noch informiert sie ihn über die illegale
einseitige Anmeldung, als ob dieser Herr Forstmann im Leben seiner Kinder
niemals existiert hätte.
Nach meinem Rechtsempfinden, das ich mit vielen anderen Eltern teile, nicht
so sehr mit dem deutscher Anwälte, Richter und Jugendamtmitarbeiter, macht
sich diese deutsche Behörde der Straftat der vorsätzlichen Beihilfe zur
Kindesentziehung (§235 StGB) für schuldig, denn ihre "kleinen" Beamten,
haben die Kindesentführerin eindeutig einseitig geschützt. Wir haben sofort
Strafanzeige gegen den Leiter dieser Behörde, Herrn Krumpheller, bei der
Staatsanwaltschaft Darmstadt erstattet und werden über ihren Ausgang
informieren.
Aber meine Überraschung ist noch nicht am Ende !
Nach unserem Besuch bei Meldebehörde und Polizei, machen wir uns dann auf
dem Weg zum Familiengericht.
Dort stellen wir fest, Herr Richter hat sich Freitags vor 12 bereits auf den
Weg ins Wochenende gemacht. Na nun denke ich mir, die Kindeswohltuer müssen
sich auch erholen, denn was zählt hier schon das Leid von Tausenden
betroffener Eltern und halbwaisen Kinder ?!
Auf der Gechäftsstelle erfahre ich warum Herr Richter sich veranlasst fühlte
einstweillig (wie immer), d.h. einseitig und sofort zu entscheiden; Der
Vater wollte seine nach Deutschland entführten Kinder über Weihnachten
besuchen. Weltweit wird ihm jeder dafür recht geben und ihn sofort
unterstützen. Es ist gesunder Menschenverstand und dazu gibt es keine
Alternative. Oder doch, es gibt noch die deutschen Beamten. Sie wissen es
besser und haben immer recht und keiner darf widersprechen. Aber wir tun es
! Denn wenn ein Elternteil den grossen Koffer aufmacht, die Kinder
reinsteckt und grundlos nach Deutschland verschwindet damit der zweite
Elternteil nur noch das Recht zu zahlen hat, macht er sich der Straftat der
Kindesentziehung für strafbar. So steht es im deutschen Gesetz ( § 235
StGB), es sei, ich kann Deutsch nicht richtig verstehen ! Ausserdem und das
ist noch viel viel schlimmer, er zerstört für immer eine Familie und
gefähdert das künftige soziale Verhalte seiner Kinder.
So meinte Madame Forstmann ihr sei dieser Besuch über Weinachten zu lästig,
ausserdem will sie ruhig in den Skiurlaub fahren. Der Vater solle zahlen und
endgültig schweigen. Und das will sie auch durchsetzen. Es ist ein leichtes
Spiel in Deutschland. So dichtete sie Herrn Familienrichter eine kurze
Geschichte an. Es sind die üblichen niemals verifizierten meist
gegenstandslosen einseitigen eidestaatlichen Versicherugen, die den Rest der
Welt so empören. Herr Richter ist sofort hilfsbereit. Er meint, wie seine
Kollegen es auch fast alle tun, die Stellungnahme des Vaters erübrigt sich.
Es geht schliesslich ja darum die Kinder in der Bundesrepublik zu behalten.
Schon die Tatsache, dass der Vater seine Kinder sehen will oder sie wieder
zum gewöhlichen Aufenthaltsort nach Paris zurückbringen will, reicht um
daraus eine Gefahr zu erkennen. Kurzer Hand wird per einseitigem
Geheimbeschluss, das Entführungsopfer, Herr Forstmann, zum Entführer. Täter
werden zu Opfer, Opfer zu Täter. War das nicht einmal schon so in früheren
Zeiten, Deutschland ?
Ich persönlich habe mich mit dem Herrn Forstmann unterhalten, anders als der
Richter, obwohl es seine natürliche Pflicht gewesen wäre. Ich kann keine
Gefahr für die Kinder seinerseits erkennen !
Daher meine Frage; Wie soll ich diese Art von Rechtsprechung verstehen ?
Ist Frankreich, im Kopf deutscher Familienrichter, ein so gefährliches Land,
dass dort die Kinder nur geschlagen und schlecht behandelt werden, wo es
weder Polizei noch Familienrichter gibt ?
Oder, sind im deutschen Volksbewusstein die Väter grundsätzlich Kriminelle,
die stets eine Gefahr für Familie und Kinder bilden ?
Oder, sind die Kindesentführer nur die im Ausland wohnenden Elternteile ?
Deutsche entführen nicht, nur "Ausländer" (Franzosen, Amerikaner,
Engländer,..) tun es ? Mütter entführen nicht, nur Väter tun es ?
Aber meine Überraschung wird letzlich noch grösser !
Herr Familienrichter kennt das deutsche Gesetz nicht einmal richtig ! Denn,
wenn Kinder aus dem Ausland ins Inland gebracht werden und der im Ausland
wohnende Elternteil mit diesem Zuzug nicht einverstanden ist - daher ist es
unabdingbar den "Ausländer" zu befragen ! - handelt es sich um eine
grenzüberschreitende Kindesentführung, ein Fall der im Rahmen der Haager
Konvention (HKÜ) und nicht im Rahmen des deutschen BGB geregelt werden soll.
Aber nicht genug !
Herr Richter hat nicht nur das falsche Gesetz angewandt, er hatte nicht
einmal das Recht zu befinden !
Denn, zum einen ist die Gerichtszuständigkeit, nicht das deutsche Gericht,
sondern das Gericht von dort wo die Kinder den gewöhnlichen Aufenthaltsort
hatten, also das französische Gericht. Herr Richter hat hier versäumt, seine
Gerichtszuständig zu überprüfen !
Und zum zweiten, auch wenn die Gerichtszuständigkeit Deutschland gewesen
wäre, hätte nur ein Richter des zugelassenen Oberlandesgerichtes über den
Fall befinden können !
Soviele Fehler sind ein Jammer, meine Freunde ! Oder doch nicht ?
Denn, anders als deutsche Politiker uns es, Ausländer aus grossen
Rechtsnationen, seit geraumer Zeit immer wieder erzählen, es seien
bedauenswerte Einzelfälle der einzelnen Richter, komme ich bin mittlerweile
zu einer ganz anderen Überzeugung; Es handele sich hierbei um ein
wohldachtes geplantes System, um Kinder systematisch in Deutschland
zurückzuhalten und Väter systematisch als Gefahrenmomente für die Kinder
anzusehen. Anders kann ich mir die Verhaltensweise deutscher Familienrichter
nicht mehr vorstellen. Denn, wozu sind Herr Président Chirac 1998 in Postdam
und Herr President Clinton 2000 in Berlin beim Kanzler interveniert, wenn
ein halbes Jahrszents später, deutsche Familienrichter sich auf die
Falschaussagen der entführenden Elternteilen und der illegalen Anmeldungen
bei der Meldebehörden bei ihren einseitigen geheimen Beschlüsse verlassen ?
Mittlerweile komme ich sogar zur Überzeugung, unsere Politiker wurden auf
höchster Ebene auf dem Leim geführt, als die deutsche Regierung damals so
viele Besserung versprochen hatte.
Jedenfalls, wir, die Ausländer der übrigen Nationen dieser Welt, sind nicht
bereit zu akzeptieren, dass kleine deutsche Beamte uns das "deutsche
Kindeswohl", das Wohl des Halbwaisen, durch geheime einseitige und
gesetzwidrige Beschlüsse als das universelle massgebliche vorschreiben.
Unsere Kinder haben hier im Ausland zwei Elternteile. In Deutschland ist es
auch nicht anders, auch wenn deutsche Beamte es uns anders vorschreiben
möchten. Daher werden wir dafür sorgen, dass das Sorgerecht und den Umgang
der Kinder in Frankreich geregelt werden. Es ist die einzige Garantie dafür,
dass beide Kinder bis zur ihrer Volljährigkeit den deutschen Vater und die
deutsche Mutter sehen können.
Olivier Karrer
Paris
Président du CEED
00 33 1 46 63 53 83
Kopie an:
Darmstädter Echo, sowie Bundesministerium Berlin, und Abgeordnete des
Europäischen Parlaments