Re: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Als Antwort auf: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz von Odin am 26. Januar 2004 12:11:44:
Sexuelle Belästigung im Betrieb, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein echter Krankmacher. Umfrageergebnissen zufolge wurden 72 Prozent der befragten Frauen bereits mindestens einmal an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt (Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Die Folgen: Verunsicherung und Misstrauen, sinkende Arbeitsfreude und -motivation, psychosomatische Beschwerden, manchmal sogar Arbeitsplatzverlust. Sind alle Männer Schweine? Sehen sich Männer auch selbst als Opfer sexueller Übergriffe am Arbeitsplatz? Was kann Frau im akuten "Ernstfall" tun? Offene Fragen, denen wir nachgegangen sind...
Statistik der sexuellen Belästigungen
Von den Frauen, die angaben, schon mindestens einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein, erlebten
84% Anstarren, Hinterherpfeifen, taxierende Blicke
Kann frau souverän handhaben.
81% anzügliche Witze
Werden von vernünftigen Frauen selber erzählt.
70% scheinbar zufällige Körperberührungen
Da hätten wir Männer gerne mehr von (von Seiten der Frauen)
56% anzügliche Bemerkungen über Figur und sexuelles Verhalten im Privatleben
Kommt auf die Bemerkung an. Kann bei Taktlosigkeit echt unangenehm sein, kann aber - bei richtiger Anwendung - auch gut ankommen.
35% unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
Was ist einfacher als Neinsagen?
33% Pokneifen oder -klapsen
Echt stillos.
33% pornografische Bilder am Arbeitsplatz
Sollte sich jedermann und jedefrau erlauben dürfen.
22% unerwartetes Berühren der Brust
Einfach ignorieren.
15% aufgedrängte Küsse
Da bin sogar ich gegen.
14% Telefongespräche/Briefe mit sexuellen Anspielungen
Sind die Würze des Berufslebens.
12% Aufforderung zu sexuellem Verkehr
Kann man/frau souverän ablehnen - oder annehmen!
7% Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
Eindeutig zu verurteilen, da Erpressung.
5% Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung
Siehe oben.
3% Zurschaustellen des Genitals
Mit gutem Grund als Exhibitionismus strafbar (igitt, wenn ich mir vorstelle, wen ich mir da vielleicht alles ansehen müßte ...)
3% Erzwingen sexueller Handlungen.
Eindeutig ein Verbrechen.
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Odin,
26.01.2004, 14:11
- Re: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz -
Emmalein,
26.01.2004, 17:01
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Ekki,
27.01.2004, 13:42
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Karin,
27.01.2004, 00:26
- Ich werde auch immer angestarrt... - Sven, 29.01.2004, 21:22
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Emmalein,
26.01.2004, 17:01