Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

Deluxe, Sunday, 25.01.2004, 22:24 (vor 8047 Tagen)

Ich freue mich sehr, auf dieses Forum hingewiesen worden zu sein. Denn auch ich habe das Gefühl, ein Opfer der verordneten weiblichen Gleichberechtigung zu sein.

Mein Beispiel: wenn ich im Sommer mit meinem Studium fertig bin, habe ich einen Abschluß als Diplom-Informationsmanager. Zu Deutsch: Diplombibliothekar. (Wehe, es lacht einer! *G*)
In diesem Beruf arbeiten heute ca. 90% Frauen. Trotzdem steht unter fast jeder (der furchtbar seltenen) Stellenanzeigen der Satz: Bei gleicher Qualifikation werden Frauen und Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.
Was soll das? Ich fühle mich dadurch klar benachteiligt.

(Ganz nebenbei werden hier Frauen und Schwerbehinderte auf eine Stufe gestellt. DAS allerdings ist der feministischen Fraktion noch nicht aufgefallen, scheinbar.)

Was meint Ihr dazu?

Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

gaehn, Sunday, 25.01.2004, 22:26 (vor 8047 Tagen) @ Deluxe

Als Antwort auf: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von Deluxe am 25. Januar 2004 20:24:13:

Ich freue mich sehr, auf dieses Forum hingewiesen worden zu sein. Denn auch ich habe das Gefühl, ein Opfer der verordneten weiblichen Gleichberechtigung zu sein.
Mein Beispiel: wenn ich im Sommer mit meinem Studium fertig bin, habe ich einen Abschluß als Diplom-Informationsmanager. Zu Deutsch: Diplombibliothekar. (Wehe, es lacht einer! *G*)
In diesem Beruf arbeiten heute ca. 90% Frauen. Trotzdem steht unter fast jeder (der furchtbar seltenen) Stellenanzeigen der Satz: Bei gleicher Qualifikation werden Frauen und Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.
Was soll das? Ich fühle mich dadurch klar benachteiligt.
(Ganz nebenbei werden hier Frauen und Schwerbehinderte auf eine Stufe gestellt. DAS allerdings ist der feministischen Fraktion noch nicht aufgefallen, scheinbar.)
Was meint Ihr dazu?

hallo,

diese benachteiligung die du da erfährst ist gewollt, kannst in die gleichstellungsparagraphen schauen. dort heisst es für niedersachsen z.b. (sinngemäss):

frauen werden solange bevorzugt bis sie in jeder besoldungsklasse die mehrheit darstellen.

das heisst also immer .-D.

Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

Der Eman(n)ze, Sunday, 25.01.2004, 23:00 (vor 8047 Tagen) @ Deluxe

Als Antwort auf: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von Deluxe am 25. Januar 2004 20:24:13:

Ich freue mich sehr, auf dieses Forum hingewiesen worden zu sein. Denn auch ich habe das Gefühl, ein Opfer der verordneten weiblichen Gleichberechtigung zu sein.
Mein Beispiel: wenn ich im Sommer mit meinem Studium fertig bin, habe ich einen Abschluß als Diplom-Informationsmanager. Zu Deutsch: Diplombibliothekar. (Wehe, es lacht einer! *G*)
In diesem Beruf arbeiten heute ca. 90% Frauen. Trotzdem steht unter fast jeder (der furchtbar seltenen) Stellenanzeigen der Satz: Bei gleicher Qualifikation werden Frauen und Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.
Was soll das? Ich fühle mich dadurch klar benachteiligt.
(Ganz nebenbei werden hier Frauen und Schwerbehinderte auf eine Stufe gestellt. DAS allerdings ist der feministischen Fraktion noch nicht aufgefallen, scheinbar.)
Was meint Ihr dazu?

Erstmal willkommen im Forum!

Nun, ich denke, Unterdrückung liegt nach Gleichstellungs-Logik nur dann vor, wenn Frauen in der Minderzahl sind. Umgekehrt gilt das nicht. Nach der "Gleichstellungs"-Logik ist ein unterdrückter Mann sozusagen ein Paradoxon.

Fragt sich nur, warum trotz der 90% Frauen es zu solchen Stellenanzeigen kommt. Ich vermute, daß in der entsprechenden Institution, die diese anzeige schaltete, insgesamt <40% Frauen arbeiten. Da diese frauen dann als "unterdrückt" gelten, greift die Quotenregelung, bis die 40% erfüllt sind.

Genaueres kann ich auch nicht sagen, aber ich suche Dir noch einen Link mit Gesetzesregelungen in ähnlichen Bereichen, der hilft, die "Logik" zu verstehen.

Gruß

hier die Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen

Der Eman(n)ze, Sunday, 25.01.2004, 23:10 (vor 8047 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von Der Eman(n)ze am 25. Januar 2004 21:00:20:

Der Einfachheit halber kopiere ich sie hier mal rein, obwohl sie in diesem Forum schon 2 mal gepostet wurde. Vielleicht hilft, sie, die Gleichstellungs"logik" zu verstehen:

(Verfaßt von "hetzi" irgendwann letzes jahr)
"Neu dazugekommen ist die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter http://www.renten.de/archiv/rente/3077.html nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.
Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

Das Gesetz als ganzes ist unter: http:// nachzulesen.

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

Ab hier sind es Gesetze, die ich auch schon länger auf der Liste führe:

* Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Miltärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...)

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mot 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.

* Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!

Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?"

Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

Deluxe, Monday, 26.01.2004, 11:40 (vor 8047 Tagen) @ Deluxe

Als Antwort auf: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von Deluxe am 25. Januar 2004 20:24:13:

Danke erstmal für den Text und die Meinung.

Das Problem ist folgendes: als "Einrichtung" wird der gesamte öffentliche Dienst berechnet. Und da hat man (obwohl ich das auch bald nicht mehr glaube) die Quote insgesamt wohl noch nicht erfüllt. Deshalb die Sache mit den Frauen. Daß in bestimmten Branchen innerhalb des öffentlichen Dienstes fast NUR Frauen arbeiten, scheint niemandem aufgefallen zu sein.
Und das ist ärgerlch. Weil unsereins damit nämlich Männerdomänen wie Stadtreinigungen etc. ausgleichen muß, ohne etwas dafür zu können.

Warum kommt keiner auf die Idee, mal eine Frauenquote bei den Kanalreinigern, Mülleuten, Jaucheschippern etc. einzuführen? Sowas gibts seltsamerweise nur in sauberen Berufen, bei denen die Knochen abends nicht weh tun....

Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 14:07 (vor 8046 Tagen) @ Deluxe

Als Antwort auf: Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von Deluxe am 26. Januar 2004 09:40:32:

Danke erstmal für den Text und die Meinung.
Das Problem ist folgendes: als "Einrichtung" wird der gesamte öffentliche Dienst berechnet. Und da hat man (obwohl ich das auch bald nicht mehr glaube) die Quote insgesamt wohl noch nicht erfüllt. Deshalb die Sache mit den Frauen. Daß in bestimmten Branchen innerhalb des öffentlichen Dienstes fast NUR Frauen arbeiten, scheint niemandem aufgefallen zu sein.

ich hatte neulich zahlen über die "erfüllung" gelesen, es verhält sich dabei so. das die erfüllung erst gegeben ist wenn in jeder gehaltsklasse über 50 % frauen arbeiten, insgesamt arbeiten im öffentlichen dienst aber jetzt schon mehr frauen (und es werden immer mehr).
von daher kannst du ewig darauf warten, das irgendetwas erfüllt ist.

Und das ist ärgerlch. Weil unsereins damit nämlich Männerdomänen wie Stadtreinigungen etc. ausgleichen muß, ohne etwas dafür zu können.
Warum kommt keiner auf die Idee, mal eine Frauenquote bei den Kanalreinigern, Mülleuten, Jaucheschippern etc. einzuführen? Sowas gibts seltsamerweise nur in sauberen Berufen, bei denen die Knochen abends nicht weh tun....

Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen

anreg, Tuesday, 27.01.2004, 18:51 (vor 8046 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: "Gleichberechtigung" im Bibliothekswesen von gaehn am 27. Januar 2004 12:07:32:

Hierzu passend eine aktuelle Pressemeldung:

"27.01.2004 16:00 Uhr

Mainz: Frauen im Öffentlichen Dienst

Im Öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz arbeiten immer mehr Frauen.
Wie Frauenministerin Ahnen heute bei der Vorstellung ihres Gleichstellungsberichtes mitteilte, liegt der Frauenanteil in den rheinland-pfälzischen Behörden inzwischen bei über 49 Prozent. Auch im höheren Dienst seien mittlerweile fast vier von zehn Beschäftigten weiblich. Großen Nachholbedarf gebe es allerdings noch auf der Leitungsebene der Ministerien. "

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