Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 12:57 (vor 8052 Tagen)

Hab's im Capital 1 diesen Jahres gelesen.

Hier auch ein Hinweis: http://www.capital.de/ws/urt/index.html?dokument=015091/2003

Ich dachte bisher, dass Frauen auf Ewig Unterhaltsansprueche
haetten (man ist auch nach der Scheidung noch immer etwas
verheiratet in D).

Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 13:02 (vor 8052 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von reinecke54 am 21. Januar 2004 10:57:43:

Hab's im Capital 1 diesen Jahres gelesen.
Hier auch ein Hinweis: http://www.capital.de/ws/urt/index.html?dokument=015091/2003
Ich dachte bisher, dass Frauen auf Ewig Unterhaltsansprueche
haetten

DAs kommt davon, wenn man "Meinung" mit "Ahnung" verwechselt und seine Informationen unkritisch aus diesem und anderen Maskulistenforen bezieht.

GEschiedene Ehegatten hatten schon immer eine sogenannte "ERwerbsobliegenheit". Hierzu gibt es auch jede Menge Musterurteile.

Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.

Funktioniert nach dem Motto: SEtze eine Behauptung in die Welt, rufe zum Kampf gegen den SAchverhalt auf - und wenn dann jemand darauf hinweist, dass dieser Sachverhalt gar nicht gegeben ist, behaupte, das läge an deinem erfolgreichen Kampf.

Pux

Re: Alt bekannt

gaehn, Wednesday, 21.01.2004, 13:24 (vor 8052 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 11:02:49:

Hab's im Capital 1 diesen Jahres gelesen.
Hier auch ein Hinweis: http://www.capital.de/ws/urt/index.html?dokument=015091/2003
Ich dachte bisher, dass Frauen auf Ewig Unterhaltsansprueche
haetten

DAs kommt davon, wenn man "Meinung" mit "Ahnung" verwechselt und seine Informationen unkritisch aus diesem und anderen Maskulistenforen bezieht.
GEschiedene Ehegatten hatten schon immer eine sogenannte "ERwerbsobliegenheit". Hierzu gibt es auch jede Menge Musterurteile.
Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.
Funktioniert nach dem Motto: SEtze eine Behauptung in die Welt, rufe zum Kampf gegen den SAchverhalt auf - und wenn dann jemand darauf hinweist, dass dieser Sachverhalt gar nicht gegeben ist, behaupte, das läge an deinem erfolgreichen Kampf.
Pux

ohne mir den ganzen link durchlesen zu wollen, nach welchen kriterien richtet sich wie lange man zahlt?

Re: Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 13:42 (vor 8052 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von gaehn am 21. Januar 2004 11:24:17:

[Ehegattenunterhalt]

ohne mir den ganzen link durchlesen zu wollen, nach welchen kriterien richtet sich wie lange man zahlt?

Danach, ob die Frau ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen kann. Das hängt davon ab, ob sie kleine Kinder hat, die sie betreut, z.B.

Genaueres findest du hier:

www.mein-recht.de

Im linken Frame durchklicken "Scheidung/Unterhalt" -- "Unterhaltsrecht"

Pux

Re: Alt bekannt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 16:12 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 11:02:49:

Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.

Unsinn! Zitat aus deiner Seite:
(Wann entfaellt der Unterhalt?)
Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob er genug verdient, um davon zu leben, sondern darauf, ob er genug verdient, um den ehelichen Lebensstandart aufrecht zu erhalten. Beispiel: Der Ehemann verdient netto 3.000,- Euro, die Ehefrau netto 1.250,- Euro. Die Ehefrau könnte von diesem Verdienst zwar leben, sie hat aber trotzdem noch einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann i.H.v. 750,- Euro. Erst(!), wenn sie auch noch diese 750,- Euro verdient (insgesamt also 2.000,- Euro), erlischt der Unterhaltsanspruch.

Wenn der Mann Chefarzt ist und die Frau Krankenschwester, so wird sie
kaum eine Chance haben, ihren ehelichen Lebendsstandard durch
ihre Arbeit zu verdienen. In anderen Worten: der Mann waere
ewig unterhaltspflichtig. (Einmal Frau vom Chefarzt, immer Frau
vom Chefarzt). So kenne ich das auch aus anderen Quellen
als Maskulistenforen. Dieser ewige Unterhaltsanspruch wurde
auch vom letzten Familienrichtertag kritisiert mit dem ausdruecklichen
Hinweis darauf, dass der Mann sich nach einer Scheidung eine neue
Familie aufbauen koennen soll (so stand's im Focus).

Das Capital (Papier) sprach bei dem zitierten Fall von 14 Jahren Unterhaltsanspruch.

Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

Peter, Wednesday, 21.01.2004, 16:14 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von reinecke54 am 21. Januar 2004 10:57:43:

Leitsatz im Link: Der Unterhaltsanspruch einer im Zeitpunkt der Scheidung 41 Jahre alten Frau, die aufgrund ihrer Qualifikation zu jenem Zeitpunkt grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt vermitttelbar war, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte und keine ehebedingten Nachteile erlitten hatte, kann zeitlich zu begrenzen sein. Eine später eintretende Erkrankung ist unerheblich.

Du siehst, wieviele Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Frau zur Selbstversorgung gezwungen werden kann, aber auch dann erst nach einer Uebergangszeit. Sie ist schon weich gefedert. Lese mal genau durch, was diese Frau schon alles an Geld hatte und immer noch den Mund nicht voll genug bekam.

Gruß,

Peter

Re: Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 16:31 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von reinecke54 am 21. Januar 2004 14:12:54:

Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist ein - von Maskulisten gern genährter - Mythos.

Unsinn! Zitat aus deiner Seite:
(Wann entfaellt der Unterhalt?)

[..]

Wenn der Mann Chefarzt ist und die Frau Krankenschwester,

Und wenn nicht?
Ein enormes Gehaltsgefälle ist also schon mal Voraussetzung dafür.
Wird ja auch gerne verschwiegen.
WAs weiterhin gerne verschwiegen wird, das ist die Tatsache, dass nur 1/3 aller Ex-Frauen überhaupt Ehegattenunterhalt bekommen.

Und wenn du schon mein-recht.de zitierst, dann bitte auch die Umstände, unter denen Ehegattenunterhalt entfällt:

- Der Ex-Ehegatte verdient selbst genug, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. [..]
- Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde [..]
- Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte heiratet erneut [..]
- kurze Ehedauer [..]
- Verwirkung [..]
- Zusammenleben mit einem neuen Partner:

so wird sie
kaum eine Chance haben, ihren ehelichen Lebendsstandard durch
ihre Arbeit zu verdienen. In anderen Worten: der Mann waere
ewig unterhaltspflichtig. (Einmal Frau vom Chefarzt, immer Frau
vom Chefarzt).

Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?

Pux

Re: Alt bekannt

Garfield, Wednesday, 21.01.2004, 16:59 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

Hallo Pux!

"Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?"

Der Ehegattenunterhalt hat mit Kindern überhaupt gar nichts zu tun. Er ist auch fällig, wenn ein Paar keine Kinder hat. Wieso versuchst du, damit abzulenken?

Du hast doch selbst gerade die Regelungen aufgezählt, die dabei so unfair sind, vor allem:

"Der Ex-Ehegatte könnte genug verdienen, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken, wenn er eine ihm zumutbare Arbeit aufnehmen würde"

Als unzumutbar gilt nämlich in diesem Fall auch eine Arbeit, mit der der eheliche Lebensstandard nicht erreicht werden kann. Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe? Welcher logische Grund spricht dafür? Vor allem dann, wenn diese Person die Ehe womöglich noch selbst durch eigenes Fehlverhalten zerstört hat?

Fragende Grüße
von Garfield


Re: Alt bekannt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 17:20 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?
Pux

Ja.

Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 17:25 (vor 8051 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von Peter am 21. Januar 2004 14:14:42:

Ich gebe zu, dass ich mir den Link nicht
in voller Laenge reingezogen habe. Der
Text im Capital-Heft war auch seeehr knapp
und ungenau.

Gruesse

Re: Alt bekannt

Pux, Wednesday, 21.01.2004, 20:10 (vor 8051 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Garfield am 21. Januar 2004 14:59:50:

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.

Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.

Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?

Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.

Pux

Re: Alt bekannt

reinecke54, Wednesday, 21.01.2004, 20:48 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.
Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.
Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?
Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.
Pux

Also fassen wir zusammen: Die Behauptung, eine Ex-Frau bekäme generell, meistens oder immer zeitlich unbegrenzten Unterhalt, ist KEIN Mythos.
Nur: Du findest das gut. Aber erst mal geht's nach dem Motto: SEtze eine
Behauptung in die Welt...

Auf die Replik von Garfield (der Unterhaltsanspruch hat mit
Kindern nichts zu tun) bist Du der Einfacheit halber nicht
eingegangen. Stattdessen wird wieder von gemeinsamen Kindern
gefaselt. Gehen die Argumente aus?

Die Ehe mit einem Beruf zu vergleichen, ist einfach absurd.

Also frage ich: warum kann sich ein Mann nicht scheiden lassen?
Erst wenn die Frau wieder heiratet, wird die Scheidung vollzogen.
Die Frau gewinnt mit der Scheidung jede Freiheit. Wenn der Mann nach
der Scheidung kuerzer treten will und auf eine halbe Stelle gehen will,
so sieht er sich der Anklage der Unterhaltsverkuerzung ausgesetzt.

Klar, DAss es hier einige gerne anders hätten, glaub ich allerdings gerne.

Re: Täusch ich mich,...

XRay, Wednesday, 21.01.2004, 22:21 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 11:02:49:

..oder willst du jetzt das Gerücht verbreiten,
dass eine lebenslängliche Unterhaltspflicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden kann...
Den Eindruck willst du offenbar hier erwecken.

Re: Alt bekannt

XRay, Wednesday, 21.01.2004, 22:28 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

..Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?

----
Wenn du deine Lebensversicherung kündigst, wirst du dann erwarten,
dass diese Versicherung dann trotzdem zahlt?

Wenn du für eine begrenzte Zeit eine Bürohilfe beschäftigst,
wirst du diese Person dann auch noch bezahlen, wenn sie es
nicht mehr tut?

Ok, ok, wenn jemand wegen gemeinsamer Kinder die Arbeit aufgibt,
und dann vielleicht anschliessend Schwierigkeiten hat wieder
im Erwerbsleben Fuß zu fassen, dann ist ein gewisser Ausgleich
sicher angebracht. Andererseits muss die Frage erlaubt sein,
ob diese Person ohne Ehe und Kinder in der Lage gewesen
wäre soviel zu erwirtschaften, wie es nachher den
"ehelichen Lebensverhältnissen" entspricht, oder nicht?

Re: Alt bekannt

Odin, Wednesday, 21.01.2004, 23:06 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

Du meinst, sie kann ja putzen gehen, wenn sie ihre Schuldigkeit getan hat und die Chefarzt-Kinder aufgezogen hat?

Natürlich - wenn sie vorher schon Putzfrau war, möchte ich wissen, warum sie das nicht wieder machen kann. Kann ja die Chefklos putzen!

Re: Alt bekannt

Odin, Wednesday, 21.01.2004, 23:11 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

.

WAs weiterhin gerne verschwiegen wird, das ist die Tatsache, dass nur 1/3 aller Ex-Frauen überhaupt Ehegattenunterhalt bekommen.

Und wiederum wird die Bitte um einen Beleg ungehört verhallen....
Ach... stand in der letzten Emma, ok.

Deine Logik - konsequent zuendegedacht

Der Eman(n)ze, Thursday, 22.01.2004, 01:32 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.
Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen die gemeinsamen Kinder aufgezogen hat und ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.
Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?
Nöh. DAss es hier einige gerne so hätten, glaub ich allerdings gerne.
Pux

Du rechtfertigst das Unterhaltsverhältnis zwischen 2 erwachsenen, mündigen Ex-Partnern also mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Soweit OK.

Spinnen wir den Faden also mal weiter. Ein Fabrikarbeiter wird wegen einer Rationalisierung und der darauffolgenden Werksschließung entlassen, d.h., der Arbeitsvertrag wird gelöst.

Folge: Der Arbeitgeber muß seinem Ex-Mitarbeiter Unterhalt zahlen. Warum? Dieser Mitarbeiter hat dem Unternehmer viele Jahre lang (mit vielen anderen Mitarbeitern in diesem Werk) "den berühmten Rücken freigehalten". Es waren allesamt Spezialisten, die sich in ihrer Fabrik und mit ihrer Technologie auskannten. Der Unternehmer war sehr froh, daß er ein solch fähiges Personal hatte (bevor die Roboter kamen).

Wären die betroffenen Menschen das Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmer vor vielen Jahren NICHT eingegangen, so hätte sie sich womöglich einen sichereren Job gesucht, in dem sie bis zur Rente hätten arbeiten können. Nun aber ist es zu spät. Die in die Jahre gekommenen Menschen will keiner mehr haben.

So, ab heute zahlen alle Unternehmer Entlassenen Unterhalt. Im übrigen wird bei Entlassungen die Schuldfrage selbstverständlich nicht mehr gestellt. Also - Alkohol, Diebstahl, Gewalt - kein Problem.

Einverstanden?

Ähhhm...ein kleiner Widerspruch ist da aber schon

Der Eman(n)ze, Thursday, 22.01.2004, 01:58 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Er konnte seine Berufstätigkeit fortsetzen, weil es eine Person gegeben hat, die es nicht getan hat, sondern stattdessen [...] ihm den berühmten "Rücken freigehalten" hat.

Die Kinder klammern wir hier mal aus, denn der Ex-Gatten-Unterhalt hat mit Kindern überhaupt nichts zu tun. (Sonst wäre seine Berechnung ja abhängig von der Existenz bzw. Anzahl von Kindern)

Vor der Scheidung konnte er also nur arbeiten, weil sein Partner ihm den "Rücken freigehalten" hat. Das bedeutet, daß er nach der Scheidung arbeitsunfähig ist (weil der Rücken-freihalte-Partner ja plötzlich fehlt). D.h., Deine zweite Behauptung:

Und von dieser Situation soll nun der GEhaltsempfänger alleine profitieren, und der Hausmann/-frau alleine die Nachteile tragen?

STIMMT NICHT, denn ein arbeitsloser Alleinverdiener hat mindestens ebensolche Nachteile zu tragen.

WENN er hingegen wider Erwarten auch ohne seinen Partner in der Lage ist, seinen Erwerb weiter nachzugehen, bedeutet das, daß die (Haus)Arbeit des Expartners NICHT maßgebend war für die berufliche Entwicklung des Alleinverdieners, weil dieser ja offensichtlich ohne Anwesenheit seines Partners zur Erwerbsarbeit in der Lage ist.

Laß uns das als Proportionalgleichung ausdrücken (/=Bruchstrich):

Alleinverdiener/Arbeitsloser = Haushaltspartner mit Haushaltsgeld/Ex-Haushaltspartner ohne Haushaltsgeld

Alleinverdiener/Alleinverdiener = unproduktiver Partner/unproduktiver Expartner

"unproduktiv" steht hier im Sinne von "nicht direkt oder indirekt an der Wertschöpfung des Alleinverdieners beteiligt"

Nun kann aber die "unproduktive" Person trotzdem Wertschöpfung betrieben haben, die nicht in Geld abgerechnet wurde. Z.B. kann sie dem Alleinverdiener jeden Abend ein herrliches Essen gekocht haben.

Für den Fall wäre eine Abfindung sinnvoll. Problem: Wer will das nachweisen? Es kann auch umgekehrt gewesen sein, daß die unproduktive Person ein Schmarotzer war.

WER um Himmels Willen will das nachweisen?

Re: Alt bekannt

Tran, Thursday, 22.01.2004, 10:43 (vor 8051 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Guten Morgen Pux!

Wieso, bitteschön, muß eine Exfrau oder auch ein Exmann weiter so leben können wie während der Ehe?

Weil auch dem Gehaltsempfänger nach einer Scheidung nicht das GEhalt gekürzt wird.

Doch, siehe Steuerrecht.

Tran

Re: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt

reinecke54, Thursday, 22.01.2004, 10:56 (vor 8051 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Geschiedenenunterhalt ist zeitlich begrenzt von reinecke54 am 21. Januar 2004 10:57:43:

Hier ist der Text aus dem Capital-Heft:

Nicht auf ewig

Nach der Scheidung muss selbst ein dauerhaft
finanziell besser gestellter Partner nicht
auf ewig Unterhalt zahlen, worausgesetzt,
der Ex-Ehegatte ist grundsaetzlich auf dem
Arbeitsmarkt vermittelbar. Nach einem Urteil
des Oberlandesgerichts Schleswig wird die
Unterstuetzung fuer eine 41-jaehrige Frau
auf 15 Jahre begrenzt (15UF 254/01)

Man bedenke, dass die Frau danach 56 ist...

Mir scheint, das Ganze ist eine Luftnummer,
wie auch die Postings von Pux.

Aber ich glaube, dass die Sache sich von selbst
erledigen wird. Siehe das Posting von
Andreas index.php?id=23443
Ausserdem fallen Jungens immer mehr in der
Ausbildungsqualitaet ab. Dann wird es immer
wahrscheinlicher, dass das Unterhalts(un)recht
sich gegen Frauen richtet. Und - schwupp - wird
der Erwachsenenunterhalt verschwinden, denn jetzt
ist er ungerecht. Frau Zypries hat ja schon
Andeutungen gemacht.

Re: Alt bekannt

Garfield, Thursday, 22.01.2004, 13:47 (vor 8050 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 18:10:21:

Hallo Pux!

Du lenkst schon wieder vom eigentlichen Thema ab. Der Ehegattenunterhalt hat mit Kindern überhaupt nichts zu tun.

Wieso ist er deiner Meinung nach auch dann gerechtfertigt, auch wenn ein Ex-Paar gar keine gemeinsamen Kinder hat?

Fragende Grüße
von Garfield

Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht

Garfield, Thursday, 22.01.2004, 13:58 (vor 8050 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: Deine Logik - konsequent zuendegedacht von Der Eman(n)ze am 21. Januar 2004 23:32:16:

Hallo Eman(n)ze!

Wenn man das Arbeitsrecht dem Scheidungsrecht angleicht, muß es dann aber konsequentweiser auch so laufen, daß Unternehmen zwar verpflichtet werden, ihren Arbeitern und Angestellten Löhne und Gehälter zu zahlen, daß diese aber umgekehrt zu gar nichts verpflichtet sind. Ganz im Gegenteil sollte es für den Chef eines Unternehmens zum guten Ton gehören, daß er mindestens die Hälfte der Arbeit jedes Arbeiters und Angestellten übernimmt. Natürlich ohne dafür dann auch Löhne und Gehälter zu kürzen.

Wenn ein Arbeiter oder Angestellter auf seinem Arbeitsplatz nur faul herum sitzt oder gar schläft, dürfte er zwar gefeuert werden, würde aber danach weiterhin Unterhalt vom Unternehmen bekommen, damit er seinen bisherigen Lebensstandard beibehalten kann.

Und nun kann sich vielleicht sogar Pux vorstellen, wie lange es dann noch dauern würde, bis sämtliche Unternehmen in Deutschland, die Mitarbeiter eingestellt haben, pleite sind...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Alt bekannt

Andreas, Thursday, 22.01.2004, 14:54 (vor 8050 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Odin am 21. Januar 2004 21:11:33:

.

WAs weiterhin gerne verschwiegen wird, das ist die Tatsache, dass nur 1/3 aller Ex-Frauen überhaupt Ehegattenunterhalt bekommen.

Und wiederum wird die Bitte um einen Beleg ungehört verhallen....
Ach... stand in der letzten Emma, ok.

...oder mal wieder in einer Studie des Bundesfrauenministeriums... ;-)

Re: Alt bekannt

Odin, Thursday, 22.01.2004, 23:07 (vor 8050 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Andreas am 22. Januar 2004 12:54:56:

Ach... stand in der letzten Emma, ok.

...oder mal wieder in einer Studie des Bundesfrauenministeriums... ;-)

Ach, gibts da erkennbare Unterschiede? :-)

Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht

Odin, Thursday, 22.01.2004, 23:11 (vor 8050 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Deine Logik - konsequent zuendegedacht von Garfield am 22. Januar 2004 11:58:31:

Natürlich müßte der Arbeitgeber auch die Hälfte des Jobs seiner Untergebenen mitmachen, nachdem er seine Arbeit erledigt hat. Das darf man nicht vergessen!

Entwerfen wir hier gerade die Verfassung für einen neuen feministischen Staat? Sollten wir mal "Die Frauen" anschreiben? :-)

Antwort in einem anderen Forum

Nick, Friday, 23.01.2004, 00:27 (vor 8050 Tagen) @ Pux

Als Antwort auf: Re: Alt bekannt von Pux am 21. Januar 2004 14:31:44:

.

Holgers Statement zur PuxIn

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