Kindesunterhalt
Odin, Wednesday, 21.01.2004, 02:17 (vor 8052 Tagen)
gehört vielleicht nicht hierher, aber auf die Frage, ob die Höhe des Kindesunterhalts gerechtfertigt sei, kam folgende Antwort:
keine wirklich dumme Frage. Diese habe ich mit schon 1000-fach gestellt. Frage mich auch, was die Mutter meiner Kinder mit über 700 Euro für zwei Kinder anstellt (5 und 7 Jahre). Zumal sie die meisten Klamotten auf dem Flohmarkt einkauft und die Kinder nicht einmal ein eigenes Zimmer in ihrer 3-Zimmerwohnung haben. Geld für den Schulbus braucht sie auch nicht, da die Nachbarin die Mädels mit dem Auto (natürlich unentgeldlich) mitnimmt. Mittagessen bekommen die Mädels unter der Woche täglich bei der Oma (umsonst, klar).
Die Mutter hat monatliche Einnahmen (Einkommen, Kindergeld, Kindesunterhalt) von minimum 2100 Euro netto. Ohne die mtl. Zinsen und Dividenten, die sie über ihr "Vermögen" noch zusätzlich kassiert. Zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Ich selber bin arbeitslos, kann denn Kindesunterhalt z. Zt. nicht bestreiten, so das sie UVG bekommt. Somit laufen bei mir enorme Schulden beim JA auf, die ich, wenn jemals wieder in Lohn und Brot, neben den laufenden Kindesunterhaltskosten dann auch noch zusätzlich abzahlen darf. Weiterhin halte ich selbstverständlich für die Umgangszeiten genug (teuren) Platz für die Kinder in meiner Wohnung vor, ernähre sie in dieser Zeit ordentlich, gebe Geld für die freizeit aus, für Urlaub mit den Kindern, Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag etc. pp.
Darf mir dann von so nem pickeligen, gerade der Pupertät entsprungenem Beamten des Jugendamtes die frage stellen lasse, ob ich es denn schon mal bei McDonalds versucht hätte. Vor noch einigen Jahren hätte ich daraufhin mit Sicherheit Tüten in der JVA kleben dürfen, nun aber schon gereift..........!
So stellt sich die Wirklichkeit unser familienfreundlichen Politik dar.
Re: Kindesunterhalt
Joachim, Wednesday, 21.01.2004, 18:45 (vor 8051 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Kindesunterhalt von Odin am 21. Januar 2004 00:17:42:
gehört vielleicht nicht hierher, aber auf die Frage, ob die Höhe des Kindesunterhalts gerechtfertigt sei, kam folgende Antwort:
keine wirklich dumme Frage. Diese habe ich mit schon 1000-fach gestellt. Frage mich auch, was die Mutter meiner Kinder mit über 700 Euro für zwei Kinder anstellt (5 und 7 Jahre). Zumal sie die meisten Klamotten auf dem Flohmarkt einkauft und die Kinder nicht einmal ein eigenes Zimmer in ihrer 3-Zimmerwohnung haben. Geld für den Schulbus braucht sie auch nicht, da die Nachbarin die Mädels mit dem Auto (natürlich unentgeldlich) mitnimmt. Mittagessen bekommen die Mädels unter der Woche täglich bei der Oma (umsonst, klar).
Die Mutter hat monatliche Einnahmen (Einkommen, Kindergeld, Kindesunterhalt) von minimum 2100 Euro netto. Ohne die mtl. Zinsen und Dividenten, die sie über ihr "Vermögen" noch zusätzlich kassiert. Zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Ich selber bin arbeitslos, kann denn Kindesunterhalt z. Zt. nicht bestreiten, so das sie UVG bekommt. Somit laufen bei mir enorme Schulden beim JA auf, die ich, wenn jemals wieder in Lohn und Brot, neben den laufenden Kindesunterhaltskosten dann auch noch zusätzlich abzahlen darf. Weiterhin halte ich selbstverständlich für die Umgangszeiten genug (teuren) Platz für die Kinder in meiner Wohnung vor, ernähre sie in dieser Zeit ordentlich, gebe Geld für die freizeit aus, für Urlaub mit den Kindern, Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag etc. pp.
Darf mir dann von so nem pickeligen, gerade der Pupertät entsprungenem Beamten des Jugendamtes die frage stellen lasse, ob ich es denn schon mal bei McDonalds versucht hätte. Vor noch einigen Jahren hätte ich daraufhin mit Sicherheit Tüten in der JVA kleben dürfen, nun aber schon gereift..........!
So stellt sich die Wirklichkeit unser familienfreundlichen Politik dar.
wie ich schon mal schrieb, werden manche kinder von eltern nur als nebenprodukt missbraucht und ausgenutzt um eine sichere geldeinkommensquelle für sich zu haben und sie nicht zum wohle des kindes dienen. auf dem rücken von kinder erledigen sie praktisch ihre finanziellen geschäfte und denken dabei oft nur an sich selbst dieses abzockergesindel und sind obendrein noch arbeitsscheu um einer gewerblichen arbeit nachzugehen! in deutschland läuft sehr vieles schief, die verlierer sind überwiegend die kinder und väter. die kinder bzw. jugendlichen (besonders jungen) müssen über die folgen von heirat, kinderwunsch und scheidung frühzeitig aufgeklärt werden!
meint joachim
Re: Kindesunterhalt
Emmalein, Thursday, 22.01.2004, 18:21 (vor 8050 Tagen) @ Joachim
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Joachim am 21. Januar 2004 16:45:58:
Das sind sie ja, vor allem die akademisch gebildeten Frauen.
Warum heiraten die sonst so spät und haben so oft keine Kinder
?
Es grüsst frech
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt
XRay, Thursday, 22.01.2004, 19:10 (vor 8050 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Emmalein am 22. Januar 2004 16:21:53:
Das sind sie ja, vor allem die akademisch gebildeten Frauen.
Warum heiraten die sonst so spät und haben so oft keine Kinder?
Es grüsst frech
das Emmalein
-----
Vielleicht liegt das auch daran, dass mancher Frau zunächst einmal
die Karriere wichtiger ist. Wenn sie dann später einen
Kinderwunsch hegen, dann findet sich kein Dummer mehr.
Jüngere Männer lassen sich vielleicht leichter verarschen,
was meinst du?
Re: Kindesunterhalt
Emmalein, Friday, 23.01.2004, 11:01 (vor 8050 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von XRay am 22. Januar 2004 17:10:46:
Hi, Du,
nee... Dann müssten die sich ja von irgendwelchen reichen älteren Frauen ins Bett zerren lassen und danach weinend zurückommen, wenn sie keinen Unterhalt kriegen, weil sie einen recht harten Ehevertrag unterschrieben haben!
Es grüsst noch frecher
das Emmalein (das auch schon jüngere Partner hatte!)
Re: Kindesunterhalt
XRay, Friday, 23.01.2004, 12:25 (vor 8050 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Emmalein am 23. Januar 2004 09:01:32:
Hi, Du,
nee... Dann müssten die sich ja von irgendwelchen reichen älteren Frauen ins Bett zerren lassen und danach weinend zurückommen, wenn sie keinen Unterhalt kriegen, weil sie einen recht harten Ehevertrag unterschrieben haben!
----
willst wohl sagen, dass auch ältere Frauen klüger geworden sind.
Kann ja sein, aber das hilft - wie du wohl selbst erkannt hast -
nichts, um Ihnen den späten Kinderwunsch zu erfüllen.
Fragen:
1. Hast du schon mal versucht dich an der Diskussion im Frauenforum
zu beteiligen?
2. Was ist deine Meinung zur Unterhaltsproblematik?
Re: Kindesunterhalt
Emmalein, Friday, 23.01.2004, 15:50 (vor 8049 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von XRay am 23. Januar 2004 10:25:21:
Fragen:
1. Hast du schon mal versucht dich an der Diskussion im Frauenforum
zu beteiligen?
2. Was ist deine Meinung zur Unterhaltsproblematik?
1. Och ja, da schreib ich gelegentlich unter einem anderen Nick was rein, aber nicht oft, denn so interessant finde ich es da nicht. Ich bin am liebsten im Pseudo-Emma-Forum, da haben die Diskus meiner Meinung nach das höchste Niveau und man kann sogar manchmal noch was lernen,wenn man will
.Ausserdem prallen da unterschiedliche Standpunkte und Männer und Frauen aufeinander, und das ist immer sehr spannend, so was mag ich sehr. Zu viel Beweihräucherung wird mir schnell langweilig, ich will Diskus!
2. Unterhaltsproblematik? Was meinst Du?
Die eingebildete Problematik, dass alle Frauen nur heiraten, um sich wieder scheiden zu lassen und dann ordentlich abzuzocken?
Du kannst Dir sicherlich denken, wie ich zu solchen Thesen stehe: Ich finde sie dumm und einseitig. Es gibt auch Männer, die Frauen ausnutzen und fertigmachen, so etwas kann mensch nicht am Geschlecht festmachen. Wer dennoch sagt, alle Frauen sind böse, gemein und aggressiv, langweilt mich nur. Und ich bin eben nicht gerne gelangweilt.
Die Idee, dass Frauen nicht lieben können und sich nur von Männern unterhalten lassen wollen, und zwar vor allem finanziell? Na ja, dass ich auch davon nichts halte, kann Dir doch auch klar sein. Darüber wirst Du doch nicht ernsthaft mit mir diskutieren wollen, oder etwa doch?
Oder das Problem, dass es eventuell Gesetze gibt, die es Frauen leichter machen, wenn sie es wollen, Männer finanziell auszubeuten und Macht und Druck über sie auszüben? Gut, auf dieser Ebene könnten wir uns vielleicht sogar einigen. Wichtig ist, dass Männern ein Selbstbehalt bleibt, der über dem Sozialhilfesatz liegt. Liegt er nämlich gleichauf, werden viele nicht mehr arbeiten wollen, und das belastet die Sozialkassen zu stark. Allerdings muss der Kindesunterhalt ohne wenn und aber gezahlt werden.
Frauen, die keine Kinder hatten oder haben, haben in meinen Augen auch kein Recht auf Geld vom Mann nach der Scheidung. Jeder Mensch ist in der Lage, sich eine Arbeit zu suchen und sich dadurch selbst zu finanzieren. Wenn die Frau wegen der Ehe keine Qualifikationen erworben hat, kann sie immer noch als Haushaltshilfe arbeiten.
Kindesunterhalt ist aber in meinen Augen eine ganz andere Sache. Da erbringt der alleinerziehende Partner ja eine Leistung, die durch den anderen Partner irgendwie vergütet werden sollte. Und ausserdem hat das Kind einen gewissen Lebensbedarf, und die Kinder sollten möglichst wenig unter der Scheidung der Eltern leiden, weil sie doch nun wirklich nix dafür können.
Ich hoffe, die Antwort war klar genug.
Es grüsst klar und eindeutig
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Friday, 23.01.2004, 17:16 (vor 8049 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Emmalein am 23. Januar 2004 13:50:33:
irgendwie scheinst du da etwas auf der falschen Rolle zu haben.
(bist schief gewickelt)
Zunächstmal haben BEIDE Eltern GLEICHERMASSEN zum Unterhalt der
Kinder beizutragen, oder bist du da anderer Ansicht?
Das heisst, es sollte nicht so sein, dass einer zahlt, wofür der
andere die entsprechende Leistung abliefert.
Ein Elternteil leistet theoretisch Barunterhalt, der andere leistet
seinen Beitrag theoretisch durch Naturalunterhalt.
Beide Unterhalte sind - rein rechtlich - gleichwertig.
Doch ist das auch tatsächlich so?
Nehmen wir einmal an, dass ich 300Euro für ein Kind abdrücke.
Dies müsste letztlich die anfallenden Kosten für Kleidung,
Wohnraumbedarf, Futter usw. abdecken....
Der Futterkauf die Futterzubereitung, Bekleidungseinkauf,
Hausaufgabenbetreuung usw. sind entsprechend Naturalunterhalt.
Die Frage ist, inwieweit hier eine tatsächliche Gleichwertigkeit
des Anteils am Unterhalts vorliegt.
Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, was meinst du?
Wenn du dann berücksichtigt, dass
- beide Kinder älter als 12 sind und im Haushalt der Mutter
allerlei Haushaltstätigkeiten erledigen.
- auch ich Wohnraum für regelmäßige Besuchskontakte der Kinder
unterhalte, unterhalten muss.
- auch ich Futterkauf und Futterzubereitung für die Besuchszeiten
betreibe und zwar an ca. 130 Tagen im Jahr (ca. 35%)
- Die Kinder von mir in schulischen Angelegenheiten
unterstützt werden (Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, wenn nötig)
- Ich z.B. auch den Friseur der Kinder spiele.
Wie sieht es dann mit deiner Betrachtung aus.
Nochimmer alles ok?
Was meinst du?
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Friday, 23.01.2004, 17:23 (vor 8049 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 23. Januar 2004 15:16:22:
Wer sich um das Kind kümmert, mit ihm zu den Elternabenden geht, für es Nachhilfe in Französisch, Mathe oder Deutsch organisiert, dafür sorgt, dasses pünktlich zur Schule geht und seine Hausaufgaben macht, das Kind zu Ballett, Fussball, Klavierstundet etc. kutschiert, dem Kind essen kocht, für das Kind Geburtstagsparties, Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.
Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt. Diese Leistung sollte vergütet werden. Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.
Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt
Es grüsst nett
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Friday, 23.01.2004, 17:49 (vor 8049 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 23. Januar 2004 15:23:50:
Wer sich um das Kind kümmert, mit ihm zu den Elternabenden geht, für es Nachhilfe in Französisch, Mathe oder Deutsch organisiert, dafür sorgt, dasses pünktlich zur Schule geht und seine Hausaufgaben macht, das Kind zu Ballett, Fussball, Klavierstundet etc. kutschiert, dem Kind essen kocht, für das Kind Geburtstagsparties, Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.
--------
Das bedeutet, dass ich einen erhebichen Anteil an Naturalunterhalt
erbringe, was ja aus meinen Fragen auch hervorgeht, die du offenbar
aber nicht so richtig lesen wolltest.
--------
Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt.
--------
Wer sagt dir, dass dem so ist?
Und.. wer sagt, dass es so sein soll?
--------
Diese Leistung sollte vergütet werden.
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Warum soll einer die Leistung des anderen vergüten?
Was wäre denn dann dessen Anteil am Unterhalt?
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Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.
----------
Fussball spielen meine Söhne nicht. Computer und Handy haben sie von mir.
Einen meiner Söhne bringe ich täglich zur Schule.
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Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt
----------
Deine Schiefwicklung liegt in der Aussage, dass die Erbringung des
Naturalunterhaltes des betreuenden Elternteils durch den
Unterhaltspflichtigen Elternteil zu vergüten sei.
In diesem Fall würde nämlich tatsächlich nur einer der Elternteile
den Unterhalt (Natural und Bar) für die Kinder bestreiten.
Du meinst du hast geantwortet.
Ich meine, du hast reagiert.
Du meinst ich wollte Disku, richtig. Aber ob du Disku wolltest, daran
zweifle ich, da du der Fragestellung ausgewichen bist.
Wenn du eine Disku nicht willst, dann lass es einfach.
Mit dem "ich weiss wo ich bin" zeigst du, dass du hier falsch bist.
Wenn dem so ist, was tust du dann hier?
Es scheint, dass viellicht doch jener Recht hatte, der da sagte,
du seist eine reine Provokateuse.......
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Monday, 26.01.2004, 16:53 (vor 8046 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 23. Januar 2004 15:49:54:
Hi, X-Ray,
ich sprach von Regelfällen, Du vom Einzelfall, nämlich Deinen persönlichen. Es ist schwierig, über persönliche Einzelschicksale zu diskutieren. Über Deinen persönlichen Fall hast Du natürlich mehr Kenntnisse als ich, so dass es schwierig ist ,eine gleichberechtigte Diskussion zu führen.
Inwieweit man solche Sachleistungen wie Computer auf den Unterhalt wird anrechnen können, weiss ich nicht, ich denke, dass eine gesetzliche Regelung dafür nicht gebaut werden kann. Deswegen bin ich eher von allgemeinen Regelfällen und weniger von Deinem konkreten Schicksal ausgegangen.
Eine Frage: Hälst Du Deine Art, sich um die Kinder zu kümmern, für typisch? Hälst Du Deinen Einzelfall für symptomatisch? Wenn ja, wofür?
Du weisst, dass ich nur noch sehr selten hier schreibe. Immer dann,wenn ich denke, dass einige Leute vielleicht zum Nachdenken gebracht werden könnten. Leider scheint mir das hier nicht besonders gut zu gelingen. Aber noch gebe ich nicht völlig auf.
Natürlich bin ich eine Provokatrice. Das weiss ich selbst. Schon allein der Name, den ich mir gegeben habe, klingt in diesem Zusammenhang hoch provokativ und soll auch provozieren. Wenn jemand provoziert, regt er im besten Fall zum Nachdenken an. Viele Thesen sind hier sehr einseitig. Ich versuche, gegen diese Einseitigkeit mit gezielten Provokationen anzugehen. Aber ich bin auch bereit, sachlich zu diskutieren, wenn ich merke, dass es jemanden gibt, der nicht alles,was hier geschrieben wird, widerspruchslos verdaut und frisst, sondern durchaus noch eigene Meinungen vertritt und vieleicht auch mal vom Mainstream hier abweicht. Da es davon hier nur sehr wenige gibt, gibt es auch nur sehr wenig Beiträge und Diskussionen mit mir.
Es grüsst aufklärend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Monday, 26.01.2004, 19:53 (vor 8046 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 26. Januar 2004 14:53:54:
Eine Frage: Hälst Du Deine Art, sich um die Kinder zu kümmern, für typisch? Hälst Du Deinen Einzelfall für symptomatisch? Wenn ja, wofür?
----------
Typisch oder Symptomatisch, sollte nicht die Frage sein.
Die Frage wäre, was denn wünschenswert wäre.
Ich denke, dass es wünschenswert wäre, wenn sich beide Eltern weiter kümmern.
Unterhaltsrechtlich ist das aber so nicht geregelt, also wird
die wünschenswerte Regelung nicht unterstützt. Verstanden?
----------
Du weisst, dass ich nur noch sehr selten hier schreibe. Immer dann,wenn ich denke, dass einige Leute vielleicht zum Nachdenken gebracht werden könnten. Leider scheint mir das hier nicht besonders gut zu gelingen. Aber noch gebe ich nicht völlig auf.
----------
Es wäre vielleicht wünschenswert, wenn du auch das leisten würdest,
was du dir von anderen erhoffst. Denke mal nach.
Die Frage nämlich, inwieweit eine Bezahlung des betreuenden Elternteils
durch den unterhaltspflichtigen Elternteil erfolgen muss, stellt sich
im Grunde nicht. Nicht in Zusammenhang mit Kindesunterhalt.
Würde hier eine Bezahlung erfolgen - da wiederhole
ich mich zum Xten male - dann würde der Unterhaltspflichtige
ALLEINE die Lasten der Kinderbetreuung tragen. Wo wäre da der Anteil
des betreuenden Elternteils?
Nehmen wir mal ein anderes Beispiel.
Angenommen wir hätten zusammen ein Auto.
Dieses hätte jetzt einen Defekt und wir müssten beide
gleichermaßen für die Reperatur aufkommen.
Wenn ich nun die Reperatur selbst durchführe, bekomme ich
dann von dir die Ersatzteilkosten und die Arbeitszeit bezahlt?
Wenn ja, dann kämst du alleine für die Reperatur auf und ich
würde mir die Hände reiben.
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 10:22 (vor 8046 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 26. Januar 2004 17:53:53:
Lieber X-Ray,
selbstverständlich denke ich nach, nur eben nicht unbedingt in die Richtung in die Du mich haben willst.
Ich denke, dass eine Einzelfallbetrachtung nur hilfreich ist, wenn sie symptomatisch für etwas Bestimmtes ist. Ist sie das nicht, ist sie in diesem Zusammenhang in einem solchen Forum unwichtig. Ich könnte Dir vielleicht mein Bedauern aussprechen oder Dir sagen, was für ein Geizhals Du bist, aber beides ist nicht wirklich produktiv und hilfreich. Produktiv und hilfreich hingegen ist eine Überlegung, was verändert werden müsste im Unterhaltsrecht, damit es eher gerecht zugeht. In vielen Männerforen sprechen Männer davon, dass sie sich ausgenommen fühlen. Meistens kommen dann aber nur Einzelfallbetrachtungen, aber keine Begründung, warum das Ganze symptomatisch sein soll und wofür. Das dient nicht der Sache und hilft nicht weiter.
Du sagst, wenn der nicht betreuende Partner die Betreuungsleistung des anderen Partners "vergütet", trägt er die Leistung allein. Ich sehe das nicht so. Denn er zahlt ja keine wirklich gerechte Entlohnung für diese Betreuung, sonst müsste er viel mehr Geld bezahlen, was er meistens aber gar nicht könnte (Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung. Wenn dann noch die wirklich recht qualifizierten Tätigkeiten der Kinderbetreuung dazu kommen, wäre das Ganze extrem teuer - und Du sagst auch nichts zu den entgangenen Berufschancen, die im Falle der Kindesbetreuung existieren - der Bedarf orientiert sich vielmehr an dem Einkommen des Mannes und an seinen Fähigkeiten zu zahlen). So trägt er also einen Anteil an der Betreuung. Das ist nur fair und gerecht, denn er hat ja weder die Arbeit noch die entgangenen Berufschancen, weil das Kind nicht bei ihm lebt.
Es grüsst noch un-bekindet
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 10:32 (vor 8046 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:
Lieber X-Ray,
selbstverständlich denke ich nach, nur eben nicht unbedingt in die Richtung in die Du mich haben willst.
Ich denke, dass eine Einzelfallbetrachtung nur hilfreich ist, wenn sie symptomatisch für etwas Bestimmtes ist. Ist sie das nicht, ist sie in diesem Zusammenhang in einem solchen Forum unwichtig. Ich könnte Dir vielleicht mein Bedauern aussprechen oder Dir sagen, was für ein Geizhals Du bist, aber beides ist nicht wirklich produktiv und hilfreich. Produktiv und hilfreich hingegen ist eine Überlegung, was verändert werden müsste im Unterhaltsrecht, damit es eher gerecht zugeht. In vielen Männerforen sprechen Männer davon, dass sie sich ausgenommen fühlen. Meistens kommen dann aber nur Einzelfallbetrachtungen, aber keine Begründung, warum das Ganze symptomatisch sein soll und wofür. Das dient nicht der Sache und hilft nicht weiter.
Du sagst, wenn der nicht betreuende Partner die Betreuungsleistung des anderen Partners "vergütet", trägt er die Leistung allein. Ich sehe das nicht so. Denn er zahlt ja keine wirklich gerechte Entlohnung für diese Betreuung, sonst müsste er viel mehr Geld bezahlen, was er meistens aber gar nicht könnte (Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung. Wenn dann noch die wirklich recht qualifizierten Tätigkeiten der Kinderbetreuung dazu kommen, wäre das Ganze extrem teuer - und Du sagst auch nichts zu den entgangenen Berufschancen, die im Falle der Kindesbetreuung existieren - der Bedarf orientiert sich vielmehr an dem Einkommen des Mannes und an seinen Fähigkeiten zu zahlen). So trägt er also einen Anteil an der Betreuung. Das ist nur fair und gerecht, denn er hat ja weder die Arbeit noch die entgangenen Berufschancen, weil das Kind nicht bei ihm lebt.
mhm zunächst einmal ist dieser unsinn mit "berufschancen" ziemlich dreist. denn angenommen die hätte der durchschnittsmann / frau dann könnte jeder ja genug unterhalt zahlen um diese extrem teure betreuung "gerecht" (ich glaube nicht an gerechtigkeit) zu entlohnen.
kann aber kaum jemand bezahlen, von daher ist das mit den berufschancen eine dreiste lüge.
und eben deswegen ist es auch eine lüge das frauen wenn sie kinder bekommen berufschancen entgehen, wenn die frau glaubt das dies der fall ist soll sie gefälligst keine kinder kriegen. verhütungsmethoden oder abtreibungsmethoden gibt es zur genüge, also sind kinder die entscheidung der frau und nur der frau weil der mann kein mitspracherecht bei abtreibungen hat.
gegen unterhalt spricht hingegen nichts allerdings muss dahinter dann auch eine gegenleistung stehen:
1. man darf die kinder sehen (ein paar stunden die woche ist ein bisschen wenig)
2. wenn die frau wegzieht muss sie dafür sorgen das die kinder zum besuch kommen (warum sollte der vater das tun?)
dann ist das völlig legitim. weiterhin fallen auch all die fälle heraus bei denen die eltern darum streiten wo die kinder bleiben. warum wird einer der partner gezwungen seine leistung in geld zu erbringen während der andere sie in betreuungsleistung erbringt?
dir sollte vielleicht auch klar sein das die betreuungsleistung nicht nur eine leistung sondern auch eine entlohnung ist (wenn man denn davon ausgeht das man die eigenen kinder liebt), welche derjenige der diese in form von geld erbringen soll nicht hat. er muss sogar zusätzlich zeit aufwenden um den kindern nah zu sein.
deine argumentation ist also wenig stimmig.
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Leser, Tuesday, 27.01.2004, 13:14 (vor 8046 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 08:32:21:
, also sind kinder die entscheidung der frau und nur der frau weil der >mann kein mitspracherecht bei abtreibungen hat.
Was ich im übrigen auch für skandalös, als Jurist möchte ich fast sagen
für eine schwere Gesetzesverfehlung halte.
Grund: Lebensschutz muss IMMMER absolut sein. Das deutsche Recht kennt
ja auch sonst aus gutem Grund keine Abwägung Leben gegen Leben (so
das das Leben eines 90 Jährigen zbsp weniger wert wäre als das eines Säuglings) und keine Todesstrafe.
Auch im Strafrecht ist der Schutz des "nasciturus" also des Ungeborenen grundsätzlich absolut, bis... ja bis § 218 dann den Ausnahmetatbestand bildete.
Naja..sagte man sich bis zu 3 Monate ist das ja noch kein richtiger Mensch
irgendwie..ausserdem habe die Frau das Recht über ihren Körper selbst zu
bestimmen ("Mein Körper gehört mir") .
Dazu kann ich nur sagen:
1. Ein nasciturus unter 3 Monaten wird mit DERSELBEN Sicherheit ein
Mensch wie einer über 3 Monaten.
2. Natürlich hat die Frau das Recht, über ihren Körper zu bestimmen.
Über IHREN! nicht über den Anderer! und also schließlich auch nicht
über den des Ungeborenen.
Einwirkungen die sich durch den Ungeborenen auf die Frau ergeben, muss
sie bis zur Geburt dulden, da die ALternative (Tötung des Ungeborenen)
wegen absoluten Lebensschutzes nicht in Frage käme.. so sollte es zumindest sein. Wie es nun aussieht wenn die Frau vergewaltigt wurde oder
eine Fehlgeburt in AUssicht steht (was ja nun im Vergleich zur absoluten
Mehrzahl der Abtreibungen die aus kommerziellen Gesichtspunkten erfolgen)
darüber könnte man diskutieren.
Leser
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 13:58 (vor 8046 Tagen) @ Leser
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Leser am 27. Januar 2004 11:14:47:
wie wäre es eigentlich mit mein sperma gehört mir?
müssen das frauen dann eigentlich zurückgeben?
ich meine nach der heutigen rechtslage dürfen frauen abtreiben weil es ihr bauch ist. mein sperma ist aber auch meines, also will ich das zurück
.
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Tran, Tuesday, 27.01.2004, 14:26 (vor 8046 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 11:58:04:
wie wäre es eigentlich mit mein sperma gehört mir?
müssen das frauen dann eigentlich zurückgeben?
ich meine nach der heutigen rechtslage dürfen frauen abtreiben weil es ihr bauch ist. mein sperma ist aber auch meines, also will ich das zurück.
Wünsch Dir das nicht! 
Tran
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 14:46 (vor 8046 Tagen) @ Tran
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Tran am 27. Januar 2004 12:26:23:
wie wäre es eigentlich mit mein sperma gehört mir?
müssen das frauen dann eigentlich zurückgeben?
ich meine nach der heutigen rechtslage dürfen frauen abtreiben weil es ihr bauch ist. mein sperma ist aber auch meines, also will ich das zurück.
Wünsch Dir das nicht!
Tran
naja besser als einen schreihals für den man zahlen muss oder?
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 19:23 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 12:46:56:
Hi, gähn,
wenn Du mit Deiner Freundin nur mit Kondom schläfst, wird sie Dir sicher sehr gern das Sperma mit Kondom in die Hand drücken!
Es grüsst sich über die Entsorgungsfreudigkeit von gähn freuend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 20:49 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 17:23:42:
Hi, gähn,
wenn Du mit Deiner Freundin nur mit Kondom schläfst, wird sie Dir sicher sehr gern das Sperma mit Kondom in die Hand drücken!
Es grüsst sich über die Entsorgungsfreudigkeit von gähn freuend
das Emmalein
das war als analogie zu "mein bauch gehört mir" gedacht. wie also denkst du genau darüber?
ich will also kein verbot der abtreibung sondern dasselbe für männer. also das männer bis zum dritten monat fordern können das dass kind doch bitte abgetrieben werde (gründe dafür gibt es genug, z.b. geringes einkommen etc.).
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:29 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 18:49:34:
Hi, gähn,
und wie willst du das realisieren? Es sind nun mal nicht die Männer, die schwanger werden!
Es grüsst klar und deutlich
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Wednesday, 28.01.2004, 12:21 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:29:04:
Hi, gähn,
und wie willst du das realisieren? Es sind nun mal nicht die Männer, die schwanger werden!
ganz einfach. entweder abtreibung wird ganz verboten, dann findet die entscheidung bewusst damit statt das man sex hat (getreu dem motto, wer sex hat muss mit den konsequenzen leben).
oder
männer können bis zum dritten monat der schwangerschaft sagen das sie das kind nicht wollen. dann kann die frau entweder abtreiben (die kosten werden geteilt, weiss garnicht wie das momentan bei abtreibungen ist) oder sie bekommt das kind und der vater ist von allen rechten und pflichten entbunden.
im übrigen kann ich dir auf deine aussage "es sind nun mal nicht die männer, die schwanger werden!", nur sagen das es nun mal die männer sind die dann zahlen sollen.
Es grüsst klar und deutlich
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:24 (vor 8045 Tagen) @ Leser
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Leser am 27. Januar 2004 11:14:47:
Lieber Leser,
im deutschen Recht sind Abtreibungen nicht erlaubt. Sie sind vielmehr bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn die Frau sich entsprechend beraten lässt.
Was ist denn wenn der Mann die Abtreibung auch will? In vielen Fällen ist die nämlich mit dem betreffenden Partner abgestimmt. Soll in so einem Fall die Frau auch nicht abtreiben dürfen und Mann und Frau zur Erziehung eines ungewollten Kindes gezwungen werden?
Nein, ich denke nicht, dass es gut ist, jedem das Recht auf Abtreibung einfach so einzuräumen. Aber ein absolutes Verbot ist kontraproduktiv. Denn es gibt dann nur wieder mehr Engelmacherinnen. Dann verbluten Frauen und Kinder oder sterben an unhygienischen Bedingungen.
Es grüsst die Hygiene liebend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Leser, Wednesday, 28.01.2004, 14:47 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 16:24:47:
Hallo Emmalein,
Lieber Leser,
im deutschen Recht sind Abtreibungen nicht erlaubt. Sie sind vielmehr >bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei,
Das ist juristische Haarspalterei. Im Ergebnis ist sie die ersten 12 Wochen nicht strafbedroht->also erlaubt.
Wie wäre es wenn man Mord in Ausnahmefällen als "straffrei, aber
trotzdem nicht erlaubt" hinstellte? das Ergebnis ist dasgleiche,
ein Streit über die Begrifflichkeit deswegen unsinnig.
wenn die Frau sich entsprechend beraten lässt.
An der Qualität dieser Beratungen habe ich meine schweren Zweifel.
Ich kann mir nicht im geringsten vorstellen, dass eine Frau die zum Abbruch entschlossen ist, nach der Beratung auf einmal anderer Ansicht ist. Viel eher dürfte diese Beratung die Alibifunktion haben, aufgrundderer man die Tötung des Ungeborenen dann eben doch erlaubte.
Was ist denn wenn der Mann die Abtreibung auch will? In vielen Fällen >ist die nämlich mit dem betreffenden Partner abgestimmt. Soll in so >einem Fall die Frau auch nicht abtreiben dürfen und Mann und Frau zur >Erziehung eines ungewollten Kindes gezwungen werden?
Nein. Es spielt genausowenig eine Rolle, was der männliche Partner will,
wie was die Frau will. Das Kind ist ein eigener Mensch! es hat selbst das
Recht auf Leben. dieses Recht kann ihm nicht von den potentiellen Eltern
abgenommen werden, nur weil es für diese so bequemer ist.
Wenn sie ihre Elternschaft nicht wollen, müssen sie das Kind zur Adoption
freigeben. Das ist was anderes.
Nein, ich denke nicht, dass es gut ist, jedem das Recht auf Abtreibung >einfach so einzuräumen. Aber ein absolutes Verbot ist kontraproduktiv. >Denn es gibt dann nur wieder mehr Engelmacherinnen. Dann verbluten >Frauen und Kinder oder sterben an unhygienischen Bedingungen.
Mit Verlaub, dieses (68er like) Argument "naja Verbote bringens nicht,
dann machen sies erst recht und so haben wir es wenigstens unter kontrolle" halte ich für unhaltbar.
Erstens müssen Verbote sein, schon um die Missachtung der Gesellschaft
gegenüber erfüllten Tatbeständen zum Ausdruck zu bringen. Zweitens habe
ich auch noch niemanden argumentieren hören "naja, Morden und brandschatzen ist nicht schön, aber was sollen wirs verbieten, das bringt
doch auch nichts" .. der Vergleich hinkt nicht, denn Abtreibung ist
sachverhaltlich genauso eine Tötung.
gruss
Leser
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:20 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 08:32:21:
Hi,
selbstverständlich ist pädagogische Arbeit lohnend, und auch Lehrer, Betreuer und Erzieher lieben die Kinder (im besten Fall). Trotzdem wollen die Geld für ihre Arbeit haben. Das widerspricht sich in keinster Weise.
Ich gebe ja auch Nachhilfeunterricht, und will dafür Geld sehen. Ist doch normal, oder? Auch wenn mir der Schüler sehr sympatisch ist.
Die betreffende Person hat vielleicht damit gerechnet, dass das Lebensmodell - Betreuungspartner bleibt zu Hause - anderer Partner arbeitet - für beide beständig sein würde, und deswegen Kinder gehabt. Kann man das der Person vorwerfen, dass sich die Situation geändert hat?
Gelegentlich müssen betreuende Partner aus beruflichen Gründen umziehen. Was, wenn es keine Busverbindungen in diese Richtung gibt und der betreuende Partner kein Auto hat? In manchen Fällen ist es einfach praktischer, wenn die andere Person die Kinder abholt.
Es grüsst Pädagogen ihr Gehalt gönnend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 21:51 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 16:20:59:
Hi,
selbstverständlich ist pädagogische Arbeit lohnend, und auch Lehrer, Betreuer und Erzieher lieben die Kinder (im besten Fall). Trotzdem wollen die Geld für ihre Arbeit haben. Das widerspricht sich in keinster Weise.
Ich gebe ja auch Nachhilfeunterricht, und will dafür Geld sehen. Ist doch normal, oder? Auch wenn mir der Schüler sehr sympatisch ist.
nun das ist richtig. nur gibt es da wohl einen unterschied zwischen "deinen" und anderen kindern oder?
und du verstehst es sicher das man nur in etwas geld stecken will wovon man auch etwas hat.
und da sind wir auch schon beim problem, oftmals zahlen väter dafür das die frau die kinder betreut sehen aber ihre eigenen kinder nie wieder. wo ist also die gegenleistung?
Die betreffende Person hat vielleicht damit gerechnet, dass das Lebensmodell - Betreuungspartner bleibt zu Hause - anderer Partner arbeitet - für beide beständig sein würde, und deswegen Kinder gehabt. Kann man das der Person vorwerfen, dass sich die Situation geändert hat?
ich habe damit gerechnet das meine eltern ewig für mich arbeiten. machen sie nun aber nicht mehr. kann man mir vorwerfen das sich die situation geändert hat?
muahaha ja natürlich kann man. leben hat nunmal zur folge das sich ständig dinge ändern. überdenk dein argument bitte nochmal und erklär mir zu welchem schluss du gekommen bist.
Gelegentlich müssen betreuende Partner aus beruflichen Gründen umziehen. Was, wenn es keine Busverbindungen in diese Richtung gibt und der betreuende Partner kein Auto hat? In manchen Fällen ist es einfach praktischer, wenn die andere Person die Kinder abholt.
oben sagst du das eine btreuende person nicht arbeiten gehen kann (jedenfalls in den meisten fällen). warum also sollte sie aus beruflichen gründen umziehen? finde ich grob unlogisch.
wie gesagt, wenn man wirklich dafür zahlt das die eine person betreut dann sollte sie das auch in der nähe machen. man könnte eigentlich auch jemand anderen bitten zu betreuen und dafür zahlen.
beispiel:
x heiratet weib y. die bekommen kind z. und lassen sich scheiden. y kann nun anstatt dafür zu zahlen das y das kind betreut auch seine neue frau u das kind betreuen lassen und ihr dafür geld geben.
was hälst du davon? ist es wirklich die betreuungsleistung um die es hier geht? nicht vielleicht auch um die liebe der frau zum kind?
und wenn es um die liebe der frau zum kind geht, warum sollte der mann dann dafür genausoviel zahlen als wenn es sich um eine vollzeiterziehungskraft handelt?
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:26 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 19:51:16:
Hi,
Fakt ist: Das Kind muss betreut werden.
Weiter Fakt ist: Wenn es der betreuende Partner das Kind nicht betreuen würde, müsste es jemand anders betreuen.
Noch mehr Fakt ist: Eine solche Betreuung würde den zahlenden Partner noch teurer kommen als der Kindesunterhalt.
Es grüsst faktisch
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Wednesday, 28.01.2004, 12:26 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:26:37:
Hi,
Fakt ist: Das Kind muss betreut werden.
Weiter Fakt ist: Wenn es der betreuende Partner das Kind nicht betreuen würde, müsste es jemand anders betreuen.
Noch mehr Fakt ist: Eine solche Betreuung würde den zahlenden Partner noch teurer kommen als der Kindesunterhalt.
wenn er aber nun will das jemand anderes das macht oder die leistung seiner alten ungenügnend sind?
mir scheint das du meinen text nicht gelesen oder verstanden hast, der kern ist die frage ob jemand einfach die betreuungsperson wechseln kann?
müsste doch eigentlich ist nur eine leistung für die man zahlt?
also antworte darauf.
Es grüsst faktisch
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Tuesday, 27.01.2004, 10:35 (vor 8046 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:
..
Welche hoch qualifizierten Tätigkeiten fallen denn zum Beispiel
bei Kindern im Alter zwischen 12 und 18 an?
Inwieweit behindern Kinder in diesem Alter die berufliche
Laufbahn?
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:15 (vor 8045 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 27. Januar 2004 08:35:31:
Hi,
die Betreuung der Kinder bei den Hausaufgaben, die Organisation von Nachhilfe, Ballettunterricht, Klarvierstunde, Fussballverein, Tennisclub, die Überwachung der Kinder beim Surfen im Internet, das Bewahren der Kinder vor schlechtem Einfluss (Drogen etc.), die Aufklärung über Verhütung - das alles gehört genau in diese Altersklasse. Sind das keine qualifizierten Tätigkeiten? In meinen Augen schon! Und diese werden in der Regel vom betreuuenden Elternteil ausgeführt.
Kinder in dem Alter behindern allerdings weniger die Berufstätigkeit des betreuuenden Partners. Ich habe auch an kleinere Kinder bis 12 bis 13 Jahren gedacht.
Es grüsst KLeinkinder liebend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Tuesday, 27.01.2004, 19:18 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 16:15:48:
Hi,
die Betreuung der Kinder bei den Hausaufgaben, die Organisation von Nachhilfe, Ballettunterricht, Klarvierstunde, Fussballverein, Tennisclub, die Überwachung der Kinder beim Surfen im Internet, das Bewahren der Kinder vor schlechtem Einfluss (Drogen etc.), die Aufklärung über Verhütung - das alles gehört genau in diese Altersklasse. Sind das keine qualifizierten Tätigkeiten? In meinen Augen schon! Und diese werden in der Regel vom betreuuenden Elternteil ausgeführt.
--------
Qualifiziert sei einmal dahin gestellt..
Meine Exfrau hat mit ach und Krach die mittl. Reife erreicht.
Die Kinder besuchen Gymnasium bzw. Realschule.
Was glaubst du wie qualifziert da die Hausaufgabenbetreuung sein kann?
Es stellt sich aber auch die Frage inwieweit gehören
Balettunterricht,
Klavierstunde,
Tennisclub,
Surfen im Internet
zu den Aufwendungen, die man einem Existenzminimum zuordnen würde.
Wohlgemerkt. Der dem sog. Existenzminimum entsprechende Unterhaltsbetrag
liegt bei Kindern dieses Alters bei 384 Euro.
Was glaubst du, wie hoch wird der tägliche, rein kindbezogene
Zeitaufwand bei Kindern dieses Alters sein?
Sagen wir, theoretisch.
Beachten sollten wir dabei auch die theoretische Möglichkeit,
dass Kinder in diesem Alter Haushaltstätigkeiten erfüllen.
Auch, dass diese in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel
selbständig zu nutzen.
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 19:44 (vor 8045 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 27. Januar 2004 17:18:58:
Hi, XRay,
wieder bringst Du Deinen persönlichen Fall ein, ohne dass Du sagst, wofür dieser symptomatisch sein soll. Arbeite ein wenig sauberer in der Diskussion und trenne Persönliches von Sachlichem! Das wird man Dir doch sicherlich auch in der Schule beigebracht haben, oder?
Es ist nicht für das Existenzminimum notwendig, diese Dinge wie Ballettunterricht etc. zu haben, das ist wahr. Sie sind aber für die kindliche Entwicklung förderlich. Wenn also das Geld da ist, von BEIDEN Elternteilen, sollten die Kinder so etwas auch bekommen.
Der Unterhalt richtet sich ja nach dem Einkommen, das der zahlende Partner hat. Das ist auch nur recht und billig, denn ich denke schon, dass ein Mensch mit Super-Verdienst irgendwo schon verpflichtet ist, dem Kind, das er irgendwann mal gezeugt hat, eine bessere Zukunft zu ermöglichen, als einer, der keinen Cent in der Tasche hat. Es sind schliesslich AUCH DIE KINDER DES ZAHLENDEN PARTNERS!
Gerade in der Pubertät brauchen Kinder besonders qulifizierte Betreuung, um nicht auf Abwege zu geraten - die Gefahr ist da besonders gross. Diese qulifizierte Betreuung lässt sich aber schlecht auf Zeitaufwand quantifizieren. Will sagen: Ich kann keine genaue Stundenmenge angeben, die für Aufklärung, Beratung und Unterstützung durch den betreuuenden Partner notwendig sind, weil diese Stundenmengen sich stark unterscheiden.
Es grüsst nicht quantifizierbar
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Tuesday, 27.01.2004, 20:54 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 17:44:09:
... Will sagen: Ich kann keine genaue Stundenmenge angeben, die für Aufklärung, Beratung und Unterstützung durch den betreuuenden Partner notwendig sind, weil diese Stundenmengen sich stark unterscheiden.
-----
Na toll, ab jetzt zahlen wir doch ganz einfach einen
nicht quantifizierbaren Betrag, weil die Leistung dessen,
der Naturalunterhalt erbringen soll, nicht quantifizierbar ist, oder?
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:23 (vor 8045 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 27. Januar 2004 18:54:27:
Hi,XRay,
der Betrag wird ja nicht an dem, was gezahlt werden MÜSSTE, gemessen, sonder an dem, was der zahlende Partner VERDIENT. Das ist ein Riesen-Unterschied.
Wenn Du als Arbeitsloser in einen Supermarkt gehst, musst Du für das Essen immer noch bezahlen. Wenn Du aber zu wenig Selbstbehalt hast, wenn Du arbeitlos wirst, zahlst Du keinen Kindesunterhalt.
Es grüsst logisch
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Wednesday, 28.01.2004, 01:26 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:23:17:
..intressant, wie du dich windest.
Der Zahlemann soll gefälligst leisten, was er leisten kann.
Was die Betreuungsmutter leistet, ist nicht so recht
festzulegen und keinesfalls darf mann da erwarten, dass
diese auch leistet, was sie leisten kann, sondern diese
solle für evtl. Leistungen noch bezahlt werden.
Herzlichen Glückwunsch.
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Andreas, Tuesday, 27.01.2004, 11:17 (vor 8046 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:
(Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung.
Stammen die wieder einmal vom Bundesfrauenministerium oder aus der aktuellen Ausgabe von "Emma"?
Wenn dann noch die wirklich recht qualifizierten Tätigkeiten der Kinderbetreuung dazu kommen, wäre das Ganze extrem teuer
Das glaube ich nicht. Haushalt und Kinderbetreuung sind nicht so umfangreich, wie man uns immer weismachen will. Der Arbeitsaufwand hält sich effektiv in Grenzen, so daß die Frau durchaus auch finanziell etwas zum Unterhalt beitragen könnte. Sie könnte bspw. 4 Stunden am Tag arbeiten gehen. Dadurch wird auch das Problem mit den "entgangenen Berufschancen" (was auch immer Du damit meinst) minimiert. Bislang trägt jedenfalls der Mann die Hauptlast für den Unterhalt des Kindes und das kann nicht Sinn der Sache sein.
viele Grüße
Andreas
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emnalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:12 (vor 8045 Tagen) @ Andreas
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Andreas am 27. Januar 2004 09:17:48:
(Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung.
Hi, Andreas,
wenn Du solche Zahlen nicht kennst, solltest Du Dich schlau machen, im Internet gibt es dazu genug Möglichkeiten.
Es ist schwierig eine Berufstätigkeit um das Kind herum zu organisieren. Ein Beispiel: Das Kind meiner älteren Schwester kommt jetzt in die Schule. Es gibt keine Möglichkeit, das Kind in eine verlässliche Grundschule zu schicken. Das bedeutet, dass das Kind irgendwann nach Hause kommt, oder irgendwann plötzlich vor der Haustür stehen kann. Welche Kinderfrau kann so sich organisieren? Ein Kinderhort ist eine halbe Stunde Fussweg von der betreffenden Grundschule entfernt, die Strassen sind stark befahren. Für ein kleines Kind im Grundschulalter ein Weg,der allein zu gefährlich ist.
Meiner Schwester und ihrem Mann fehlt das Geld für zusätzliche Miete eines Zimmers für ein Au Pair Mädchen. Eine Kinderfrau kann so nicht arbeiten. Und wenn meine Schwester halbtags arbeitet, ist nicht gesagt, dass sie nur nachmittags arbeiten kann.
Ich halte das für eine symptomatische Problematik, die deutlich macht, wie schwierig es ist, Kind und Berufstätigkeit miteinadner zu vereinbaren. Der betreuuende Teil nimmt im besten Fall den Verlust von Karrierechancen in Kauf, im schlimmsten Fall den Arbeitsplatzverlust. Und muss sich auch zusätzlich irgendetwas einfallen lassen, wenn das Kind mal krank ist und noch sehr klein.
Vorsicht also mit solchen Sachen, dass der betreuende Partner vier Stunden arbeiten kann! Im Übrigen: Find mal eine STelle wo Du nur vier Stunden pro Tag arbeiten musst, das ist gar nicht so einfach.
Es grüsst mit der Komplikation des Lebens konfrontierend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 18:19 (vor 8045 Tagen) @ Emnalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emnalein am 27. Januar 2004 16:12:24:
(Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung.
Hi, Andreas,
wenn Du solche Zahlen nicht kennst, solltest Du Dich schlau machen, im Internet gibt es dazu genug Möglichkeiten.
Es ist schwierig eine Berufstätigkeit um das Kind herum zu organisieren. Ein Beispiel: Das Kind meiner älteren Schwester kommt jetzt in die Schule. Es gibt keine Möglichkeit, das Kind in eine verlässliche Grundschule zu schicken. Das bedeutet, dass das Kind irgendwann nach Hause kommt, oder irgendwann plötzlich vor der Haustür stehen kann. Welche Kinderfrau kann so sich organisieren? Ein Kinderhort ist eine halbe Stunde Fussweg von der betreffenden Grundschule entfernt, die Strassen sind stark befahren. Für ein kleines Kind im Grundschulalter ein Weg,der allein zu gefährlich ist.
Meiner Schwester und ihrem Mann fehlt das Geld für zusätzliche Miete eines Zimmers für ein Au Pair Mädchen. Eine Kinderfrau kann so nicht arbeiten. Und wenn meine Schwester halbtags arbeitet, ist nicht gesagt, dass sie nur nachmittags arbeiten kann.
Ich halte das für eine symptomatische Problematik, die deutlich macht, wie schwierig es ist, Kind und Berufstätigkeit miteinadner zu vereinbaren. Der betreuuende Teil nimmt im besten Fall den Verlust von Karrierechancen in Kauf, im schlimmsten Fall den Arbeitsplatzverlust. Und muss sich auch zusätzlich irgendetwas einfallen lassen, wenn das Kind mal krank ist und noch sehr klein.
Vorsicht also mit solchen Sachen, dass der betreuende Partner vier Stunden arbeiten kann! Im Übrigen: Find mal eine STelle wo Du nur vier Stunden pro Tag arbeiten musst, das ist gar nicht so einfach.
Es grüsst mit der Komplikation des Lebens konfrontierend
das Emmalein
wieviele von 100 menschen haben in ihrem beruf deiner meinung nach karrierechancen? 10 von 100? 90 von 100? 100 von 100?
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 19:28 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 16:19:37:
Hi,
jeder, in dessen Beruf damit Reklame gemacht wird. Und das sind verdammt viele Berufe.
Nur kann man dann eben nicht sagen, man arbeitet nur vier Stunden und muss immer wech, wenn die lieben Kleinen krank sind und sich keine Betreuung gefunden hat.
Es grüsst wieder mit den Realitäten des Lebens konfrontierend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 21:45 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 17:28:47:
Hi,
jeder, in dessen Beruf damit Reklame gemacht wird. Und das sind verdammt viele Berufe.
das heisst du schliesst aus der reklame das es auch so ist?
kannst du das beweisen oder denkst du dir das aus?
Nur kann man dann eben nicht sagen, man arbeitet nur vier Stunden und muss immer wech, wenn die lieben Kleinen krank sind und sich keine Betreuung gefunden hat.
also mal überlegen, du meinst der typische dachdecker hat viele aufstiegschancen vor sich? oder der fahrlehrer? oder der bäcker oder der kanalbauer? oder der bundeswehrsoldat?
rein rechnerisch muss jede führungsposition untergebene haben, folglich wird die mehrzahl der menschen nicht in einer führungsposition arbeiten.
wie hoch ist also nun wirklich die aufstiegschance? und was für vorteile bietet der aufstieg bzw. ab wann bietet er überhaupt vorteile?
bitte genauer und ausführlicher, ein paar statistiken wären gut! erzählen kann jeder ziemlich viel gell ;).
Es grüsst wieder mit den Realitäten des Lebens konfrontierend
lass bitte deinen letzten satz demnächst immer weg, der nervt mich unheimlich. verbleibe bitte ohne gruss (zumindest bei mir).
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:20 (vor 8045 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 19:45:21:
Hi,
ein bundeswehrsoldat kann Offizier werden, ein Dachdecker Dachdecker-Meister, ein Bäcker Bäcker-Meister usw.
So einfach ist das. Aber das alles geht nicht ,wenn man nur vier Stunden arbeiten kann!
Es grüsst Dich , gähn, gerne nervend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
gaehn, Wednesday, 28.01.2004, 12:24 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:20:25:
Hi,
ein bundeswehrsoldat kann Offizier werden, ein Dachdecker Dachdecker-Meister, ein Bäcker Bäcker-Meister usw.
So einfach ist das. Aber das alles geht nicht ,wenn man nur vier Stunden arbeiten kann!
oh und wieviele steigen nun auf? das man dies mit 4 h mit einer geringeren chance tun kann als mit 8 h ist klar.
aber kinder kriegen ist eine freie entscheidung. wenn nun jemand meint halbzeit arbeiten zu müssen (warum auch immer), dann ist das seine sache.
die frauen haben sich das recht erstritten frei zu wählen ob sie kinder bekommen oder nicht, warum also das gemeckere?
Es grüsst Dich , gähn, gerne nervend
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Manfred, Tuesday, 27.01.2004, 14:38 (vor 8046 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:
Einzelfälle können sehr wohl Schlüsse auf die Gesamtheit zulassen, wichtig ist dabei eben die richtige Einschätzung des jeweiligen Falles. Ich nehme an, darauf willst Du ja auch hinaus, wenn Du von "symptomatisch" sprichst.
Umgekehrt kann man sich sehr wohl auch die Frage stellen, inwiefern denn Männer tatsächlich ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Auch dies sind sicher nur Einzelfälle.
Gruß,
Manfred
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
MeckMax, Tuesday, 27.01.2004, 22:09 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:
Du sagst, wenn der nicht betreuende Partner die Betreuungsleistung des anderen Partners "vergütet", trägt er die Leistung allein. Ich sehe das nicht so. Denn er zahlt ja keine wirklich gerechte Entlohnung für diese Betreuung, sonst müsste er viel mehr Geld bezahlen, was er meistens aber gar nicht könnte (Du kennst mit Sicherheit die Tabellen zur Hausfrauenentlohnung).<<<
Oha, "Betreuungsleistungen den Müttern der Kinder vergüten". Das ist wohl ehr Theorismus für Gedankenakrobaten und rot/grüne Polis.Mit so einem Gedanken im Hinterkopf ist die derzeitige Perversion des Scheidungs- und Unterhaltsgesetzes kein wirkliches Wunder. Das unterstreicht vielmehr, wie das Konstrukt "Familie" gedankenlos zerstört wird. Zudem wird es unter dieser Bedingung aus weiblicher Sicht gradezu erstrebenswert, ungefragt Kinder in die Welt zu setzen. So eine Art zu Denken und gegeneinander aufrechnen zu wollen ist wohl an Egoismus kaum noch zu überbieten.
Da wird immer davon gesprochen, das Kinder Pflege und Liebe brauchen. Beides sollte ohne Aufrechnung gegeben werden. Hiernach aber soll eben das dem anderen, zu oft abwesenden und ausgebooteten Elternteil abverlangt werden.
Und worin liegt da der Lerneffekt und das Vorbild für die nachfolgende Generation?
Etwa darin, Habgier und Machtstreben einer gelebten Familie vorzuziehen?
Wenn dann noch die wirklich recht qualifizierten Tätigkeiten der Kinderbetreuung dazu kommen, wäre das Ganze extrem teuer
- und Du sagst auch nichts zu den entgangenen Berufschancen, die im Falle der Kindesbetreuung existieren -<<<
Soso, entgangene Berufschancen als (Hinter-)Grund für eine Belohnung der Kinderbetreuung. Dem kann bereits lange im Vorfeld per Gesetz abgeholfen werden. Da braucht es nur die Verpflichtung zur Berufsausbildung, welche vorrangig dem Kinderwunsch einzustufen ist. Leider sind aber zu viele Mütter gar nicht bereit oder fähig, eine fundierte Ausbildung zu durchlaufen. Die "Flucht in Ehe und Familie" ist da wesentlich einfacher und Gewinnträchtiger.
der Bedarf orientiert sich vielmehr an dem Einkommen des Mannes und an seinen Fähigkeiten zu zahlen.<<<
Auch so eine schwammige Erklärung, um Abzocke zu begründen. Statt dessen ist es sehr viel richtiger, das Einkommen der Mutter in einer neuen Partnerschaft dazu zu nehmen. Denn in solchen Fällen (die sind weit mehr verbreitet, als von Statistiken vertreten werden) steht auf der Seite weit mehr zur Verfügung, als den abgelegten Vätern zum Leben bleibt.
So trägt er also einen Anteil an der Betreuung. Das ist nur fair und gerecht, denn er hat ja weder die Arbeit noch die entgangenen Berufschancen, weil das Kind nicht bei ihm lebt.<<<
und das wird auch bewusst herbei geführt, indem die Mütter den Vätern den Umgang mit ihren Kindern ungerechtfertigt erschwehren oder gar unmöglich machen.
Es grüsst noch un-bekindet
das Emmalein<<<
Dann bleib un-bekindet....
MeckMax
Kleiner Nachtrag...
MeckMax, Tuesday, 27.01.2004, 22:34 (vor 8045 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von MeckMax am 27. Januar 2004 20:09:28:
Leider sind aber zu viele Mütter gar nicht bereit oder fähig, eine fundierte Ausbildung zu durchlaufen.
Die "Flucht in Ehe und Familie" ist da wesentlich einfacher und Gewinnträchtiger.
Woher kommt diese Unfähigkeit denn wohl?
Ein Beweis von vielen aus der Tagespresse:
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Jeder Fünfte lernt kaum Rechnen
Debakel für Bremer Grundschulen bei IGLU-Studie
Von unserem Redakteur
Bernd Schneider
Bremen. Verheerende Nachrichten für Bremens Schulsystem: Nachdem bei PISA-E die 15-Jährigen und die Neuntklässler durchgefallen waren, beweisen nun bei IGLU-E Bremens Viertklässler, dass es mit ihren Schulleistungen auch nicht weit her ist. Im Vergleich unter sechs Bundesländern wurden sie in allen Kompetenzbereichen klar abgehängt. In einigen Bereichen soll der Lernrückstand gegenüber den Besten in der Untersuchung sogar ein volles Schuljahr betragen.
Das berichten unterschiedliche Quellen unabhängig voneinander gegenüber unserer Zeitung. Offiziell soll die Studie erst morgen in Berlin vorgestellt werden. Am Donnerstag will SPD-Bildungssenator Willi Lemke die Bremer Ergebnisse kommentieren. Vorher lehnte er jede Stellungnahme ab. Die internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU), durchgeführt im Mai 2001, hat das Leseverständnis von Schülern Ende der vierten Klasse auf den Prüfstand gestellt. Als bundesdeutsche Ergänzung wurden auch Rechtschreibung, mathematisches Grundverständnis und naturwissenschaftliche Kenntnisse geprüft. Nur in sechs Bundesländern nahmen so viele Schüler teil, dass unter diesen ein Ländervergleich möglich wurde. Erschütterndes Ergebnis: In jeder Bremer Grundschule gibt es rechnerisch zwei Schüler, die nach vier Schuljahren in den Naturwissenschaften überhaupt nichts gelernt haben: 8,4 Prozent bewegen sich danach noch auf Vorschulniveau. Und: Nirgendwo sonst können so viele
Viertklässler nicht einmal auf dem Niveau der zweiten Klasse rechnen. Die Zahl dieser Risiko-Schüler übersteigt 20 Prozent. Bei der Rechtschreibung werden jedem zweiten Bremer Grundschüler schwerwiegende Probleme attestiert. Während Bremens Schüler bei PISA in einigen Bereichen weltweit die schlechtesten Ergebnisse abgeliefert haben, bewegen sich die Grundschüler noch knapp über dem Niveau der internationalen Teilnehmerstaaten. In der Rangfolge der Länder soll es Baden-Württemberg knapp vor Bayern und Hessen auf den ersten Platz geschafft haben.
Auch Bremens Grundschullehrern stellt die Studie ein ernüchterndes Zeugnis aus. Im Ländervergleich gebe es nirgends eine so geringe Fortbildungsbereitschaft. Auch Methodenvielfalt pädagogisch notwendig, um möglichst viele unterschiedliche Schüler zu erreichen wird nicht groß geschrieben: Nirgendwo, heißt es in der Studie, sei der Unterricht so arm an Abwechslung.
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Ob an dieser Entwicklung wohl auch das offensichtliche Fehlen von Vätern beteiligt ist?
Oder ist dies der (Un)Fähigkeit alleinerziehender Mütter zuzuschreiben?
Ist es gar ein vorzeitiges Erbe feministischen Gedankenguts?
Was auch immer....
Jedenfalls ist in diesen Fällen die Aussicht auf Ausbildung und Karriere ehr gering.
Na ja, eine vorzeitig beendete Ehe mit Unterhaltsansprüchen macht es wieder wett.
Na schönen Tag auch....
MeckMax
Re: Kleiner Nachtrag...
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:32 (vor 8045 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Kleiner Nachtrag... von MeckMax am 27. Januar 2004 20:34:58:
Hi,
die meisten Frauen, die Kinder haben, und die ich kenne, haben eine gute, fundierte Ausbildung hinter sich: Sie waren vorher Bankangestellte, Postangestellte, Krankenschwestern, Ingeneurinnen, Lehrerinnen, Filialleiterinnen von Supermärkten, Friseusen usw.
Rechnen und Mathematik haben überigens bei den Studierenden auf Lehramt immer noch einen höheren Männeranteil. Und MÄnner stellen auch die Mehrheit der Mathematiklehrer.
Sind Männer unfähig, zu unterrichten? LIegt es daran, dass Mathe bei uns nicht so gut gelernt wird?
Es grüsst frech
das Emmalein
Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren
MeckMax, Wednesday, 28.01.2004, 01:06 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag... von Emmalein am 27. Januar 2004 22:32:03:
die meisten Frauen, die Kinder haben, und die ich kenne, haben eine gute, fundierte Ausbildung hinter sich: Sie waren vorher Bankangestellte, Postangestellte, Krankenschwestern, Ingeneurinnen, Lehrerinnen, Filialleiterinnen von Supermärkten, Friseusen usw.<<<
Alle geschieden und ohne Job?
Was für eine Verschwendung an intelektuellem Potential....
Rechnen und Mathematik haben überigens bei den Studierenden auf Lehramt immer noch einen höheren Männeranteil. Und MÄnner stellen auch die Mehrheit der Mathematiklehrer.<<<
Wundert mich kein Stück. Frauen fehlt bekanntermassen die Ratio. Sie denken nicht mathematisch, sondern irgendwie anders. Aber es gibt ja immer auch Außnahmen.
Sind Männer unfähig, zu unterrichten? Liegt es daran, dass Mathe bei uns nicht so gut gelernt wird?<<<
In Bremen wird anders gewirtschaftet, wie Holger schrieb. Da entscheidet der ideologische Aspekt mehr, als der intelektuelle. Somit wird ja auch etwas klarer, wohin diese ganze Gleichmacherei vor dem femanzipatorischen Hintergrund führt. Da fehlt es wohl viel mehr an grundlegenden patriachalischen Strukturen, als sich diese Leutchen selbst eingestehen wollen, oder in der Lage dazu sind. Mit feministischen Scheuklappen und ebensolcher einseitigen Vorteilsdenke ist offenbar kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Aber wen wundert das denn noch, ausser eben diese Gruppe selbst?
Denn sie hebt sich ja in alle Höhen und merkt gar nicht, wie tief sie schon gefallen ist. Leider will sie den Rest, der noch funktioniert, aus Sympathie einfach mit in den Abgrund reissen, statt ihr offenes Versagen zu bekunden. Denn so müssten einige viele ihren Hut nehmen und sich aus ihrer versagenden Verandtwortung verabschieden.
Ach ja, dieser ganze Quotenmist sollte gleich mit abgeschafft werden. Statt Quote ist wirkliche Leistung, begründet auf Wissen, der weitaus besser und effektivere Weg, um das Schiff wieder ins Fahrwasser zu bringen.
Es grüsst frech
das Emmalein<<<
Wenn das alles ist (ein frecher Gruß), dann ist das, was du darzustellen versuchst, nur Augenwischerei.
Ich grüß mal freundlich
MeckMax
Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 01:20 (vor 8045 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren von MeckMax am 27. Januar 2004 23:06:32:
Hi,
nee, die sind alle noch verheiratet/liiert, aber allesamt mit kleinen Kindern, und können ihren Beruf nicht ausüben, weil es
1. Keine Kinderbetreuung gibt, die nicht das gesamte Gehalt auffrisst
2. keine verlässliche Grundschule gibt, so dass eine Kinderbetreuung, die nicht ständig da ist, nicht infrage kommt
3. Die Zeiten, die sie als Arbeitszeiten angeboten bekommen, nicht als Arbeitszeiten mit Kindergärten, Kinderfrauen usw. vereinbar sind.
Ja, das heisst, wenn sie sich scheiden liessen, wären sie erst mal arbeitslos und hätten ziemliche Probleme was zu finden, vor allem mit Kind. Denn die Arbeitgeber wissen genau ,wie es um die Kinderbetreuung in D gestellt ist, nämlich im internationalen Vergleich verdammt schlecht.
Soweit ich weiss, scheinen die Beziehungen /Ehen aber noch in Ordnung zu sein.
Und die Misere bei Pisa, die Probleme der Mathematik verdanken wir alles dem Feminismus, selbst, wenn die Mehrzahl der Mathe-Lehrer männlich ist? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, und wenn doch, dann bist Du jemand, der wirklich nach Bremen gehört!
Es grüsst Dir dorthin eine gute Reise wünschend
das Emmalein
forget it...
MeckMax, Wednesday, 28.01.2004, 01:38 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren von Emmalein am 27. Januar 2004 23:20:12:
Und die Misere bei Pisa, die Probleme der Mathematik verdanken wir alles dem Feminismus, selbst, wenn die Mehrzahl der Mathe-Lehrer männlich ist? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, und wenn doch, dann bist Du jemand, der wirklich nach Bremen gehört!<<<
Tja, tja, tja.....
Emmi, emmi, emmi...
Was soll man nur mit dir machen?
Du schreibst hier irgendwie belangloses heraus,
verdrehst Zusammenhänge, die ohne Hintergrund kaum
wirklich verstanden werden können.
Ergo....
Dein Hintergrund ist fragmentiert, stückhaft eben.
Aber es sei dir gegönnt.
Eventuelle Nachhilfe wirst du schon finden.
Aber lass uns Hani dann aussen vor.
Dem geht es ziemlich daneben, wenn er solches von sich geben soll.
Du weist ja....
Amüsierten Gruß back
MeckMax
Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren
gaehn, Wednesday, 28.01.2004, 13:48 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren von Emmalein am 27. Januar 2004 23:20:12:
Hi,
nee, die sind alle noch verheiratet/liiert, aber allesamt mit kleinen Kindern, und können ihren Beruf nicht ausüben, weil es
1. Keine Kinderbetreuung gibt, die nicht das gesamte Gehalt auffrisst
2. keine verlässliche Grundschule gibt, so dass eine Kinderbetreuung, die nicht ständig da ist, nicht infrage kommt
3. Die Zeiten, die sie als Arbeitszeiten angeboten bekommen, nicht als Arbeitszeiten mit Kindergärten, Kinderfrauen usw. vereinbar sind.
Ja, das heisst, wenn sie sich scheiden liessen, wären sie erst mal arbeitslos und hätten ziemliche Probleme was zu finden, vor allem mit Kind. Denn die Arbeitgeber wissen genau ,wie es um die Kinderbetreuung in D gestellt ist, nämlich im internationalen Vergleich verdammt schlecht.
Soweit ich weiss, scheinen die Beziehungen /Ehen aber noch in Ordnung zu sein.
Und die Misere bei Pisa, die Probleme der Mathematik verdanken wir alles dem Feminismus, selbst, wenn die Mehrzahl der Mathe-Lehrer männlich ist? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, und wenn doch, dann bist Du jemand, der wirklich nach Bremen gehört!
das hängt meines wissens nach eher mit den fehlenden vätern zusammen (analytisches denken wird eher von den vätern beigebracht).
Es grüsst Dir dorthin eine gute Reise wünschend
das Emmalein
Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren
Odin, Wednesday, 28.01.2004, 19:42 (vor 8044 Tagen) @ gaehn
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag...in Ehren von gaehn am 28. Januar 2004 11:48:52:
das hängt meines wissens nach eher mit den fehlenden vätern zusammen (analytisches denken wird eher von den vätern beigebracht).
Re: Kleiner Nachtrag...
XRay, Wednesday, 28.01.2004, 01:37 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag... von Emmalein am 27. Januar 2004 22:32:03:
,Sind Männer unfähig, zu unterrichten? LIegt es daran, dass Mathe bei uns nicht so gut gelernt wird?
--------
Bei deiner seltsamen Logik, würden wir uns angesichts
einer von dir vermittelten Mathematik sicherlich neuen
Horizonten gegenüber sehen.......
))))))))))))
Re: Kleiner Nachtrag...
MeckMax, Wednesday, 28.01.2004, 01:40 (vor 8045 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kleiner Nachtrag... von XRay am 27. Januar 2004 23:37:46:
,Sind Männer unfähig, zu unterrichten? LIegt es daran, dass Mathe bei uns nicht so gut gelernt wird?
--------
Bei deiner seltsamen Logik, würden wir uns angesichts
einer von dir vermittelten Mathematik sicherlich neuen
Horizonten gegenüber sehen.......
))))))))))))<<<
und sei dir sicher...
Diese Horizonte sind dann verdammt schnell erreicht...
)))((((-;
Gruß back
MeckMax
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:17 (vor 8045 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von MeckMax am 27. Januar 2004 20:09:28:
Hi, MeckMax,
in gewisser Weise geben auch Pädagogen den Kindern Liebe und Pflege. Sie werden dafür bezahlt.
Kinder, die in Heimen betreut werden, deren Betreuer werden auch bezahlt.
Diese sollten den Kinder eigentlich auch Liebe und Pflege geben.
Altenpfleger, die ebenfalls Liebe und Pflege geben sollten, werden bezahlt.
Ich sehe da keinen Widerspruch.
Im Übrigen habe ich nur vor, von einem Mann Kinder zu bekommen, von dem ich mich NICHt bei nächster Gelegenheit scheiden lassen werde.
Und ausserdem mag ich Kinder. Du hast kein Recht mir irgendetwas vorzuschreiben.
Es grüsst frei und gleich vor dem Gesetz
das Emmalein
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Peter, Wednesday, 28.01.2004, 01:21 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:17:18:
in gewisser Weise geben auch Pädagogen den Kindern Liebe und Pflege. Sie werden dafür bezahlt.
Kinder, die in Heimen betreut werden, deren Betreuer werden auch bezahlt.
Wenn eine Mutter ihren Kindern Liebe und Pflege gibt, leistet sie damit ihren geschuldeten Anteil am Aufwachsen der Kinder, denn es sind IHRE Kinder. Wenn ein Vater seinen Kindern Unterhalt zahlt, leistet er seinen Anteil, denn es sind SEINE Kinder.
Wenn die Eltern lieber beide vollzeiterwerbstätig sind und ein Kindermädchen beauftragen, müssen sie dieses bezahlen - das Kindermädchen muss sich dann auch an die Weisungen der Eltern halten, wie das Kind zu erziehen sei. Im Gegensatz dazu, ist der Vater der Mutter gegenüber nicht weisungsberechtigt, ihre Erziehungsziele gelten soviel wie seine.
Deswegen soll der Vater nicht verpflichtet werden, der Mutter IHRE Betreuungszeit zu bezahlen.
Gruß,
Peter
Bezahlen also....mhmmmm
MeckMax, Wednesday, 28.01.2004, 01:30 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:17:18:
Hi, MeckMax,
in gewisser Weise geben auch Pädagogen den Kindern Liebe und Pflege. Sie werden dafür bezahlt.<<<
In gewisser Weise geben käufliche Damen auch Liebe und Pflege.
Denn auch sie werden dafür bezahlt.
Kinder, die in Heimen betreut werden, deren Betreuer werden auch bezahlt.
Diese sollten den Kinder eigentlich auch Liebe und Pflege geben.<<<
Sollten und Eigentlich.... welch ein Versuch, etwas erstrebenswertes, bislang kaum erreichtes zu beschreiben...
Altenpfleger, die ebenfalls Liebe und Pflege geben sollten, werden bezahlt.<<<
Auch auf diesem Sektor merkt man deutlich die Abhängikeit zwischen Liebe und Geld. Wer gutes und viel Geld hat, der bekommt auch die Aufmerksamkeit, die er/sie benötigt. Die anderen werden viel zu oft abgefertigt und ruhig gestellt. Was hat das mit meinem Posting zu tun?
Ich sehe da keinen Widerspruch.<<<
Brille abnehmen, informieren und nachdenken.
Der Wiederspruch springt dich an.
Denn was ist denn Liebe eigentlich?
Eine Hure, die man bezahlt um das Quentchen einer Illusion zu bekommen?
Im Übrigen habe ich nur vor, von einem Mann Kinder zu bekommen, von dem ich mich NICHt bei nächster Gelegenheit scheiden lassen werde.<<<
Aha, "von einem Mann", nicht "mit einem Mann" also.
Du hast Glück. Männer gibt es genug in der Welt. Such dir einen aus. Aber achte auch darauf, das dieses "von" erfüllt wird.
Das "mit" scheint ja von der Bedeutung her eine Art Fremdwort zu sein.
Die nächste Gelegenheit... Das zu beurteilen bleibt jedem selbst überlassen.
Und ausserdem mag ich Kinder.<<<
Glaub ich dir sofort.Schau mal in den Spiegel....
Du hast kein Recht mir irgendetwas vorzuschreiben.<<<
Hab ich das? Wirklich?
Musst irgend etwas in deiner Ratio falsch geschaltet haben.
Das war ein Vorschlag, eine Meinung, keine Vorschrift!
Es grüsst frei und gleich vor dem Gesetz<<<
Frei zu sein ist eine Sache. Es zu bleiben, eine andere.
Das Gesetz dazu ist mehr als zwiespältig incl. Gummiwirkung.
Falls du es nicht wissen solltest: wirkliche Freiheit wirst du hier kaum finden. Denn die ist immer abhängig von den Menschen, mit denen man lebt.
Dieses Miteinander ist geprägt von (Vor-)Urteil und Ausbeutung.
Das macht selbst vor einer Familie nicht halt. Denn grade dieser einseitige Hang zum Mangeldenken im Geiste dessen, was der Staat unter Gleichberechtigung zu verstehen glaubt, zerstört die gesamte Basis.
Aber du darfst weiter in deinen Illusionen schwälgen, solange du sie brauchst.
das Emmalein<<<
Welch niedliches Pseudonym.
Ist Alice ne Tante von dir?
MeckMax
@Emmalein
MeckMax, Wednesday, 28.01.2004, 21:38 (vor 8044 Tagen) @ MeckMax
Als Antwort auf: Bezahlen also....mhmmmm von MeckMax am 27. Januar 2004 23:30:53:
Na du....
Keine Meinung mehr dazu?
Würde mich ja wirklich interessieren, wie du das wieder verkausalisieren willst.
Ich schau wieder vorbei.
Darfst auch grüßen, wie du willst.
Ich grinse dich mal an....
MeckMax
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Peter, Friday, 23.01.2004, 18:25 (vor 8049 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 23. Januar 2004 15:23:50:
Wer sich um das Kind kümmert, (...) Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.
Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt. Diese Leistung sollte vergütet werden.
Mit dem Kind in Urlaub fahren und Weihnachten organisieren ist etwas, was auch viele geschiedenen Väter mit ihren Kinder gerne machen - wenn die Mutter sie lässt. Aber jedesmal zu Weihnachten beginnt in den Geschiedenen-Foren das große Leiden, weil viele Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen.
Die Leistung der Eltern sollte nicht vergütet werden, denn das ist ihr Kind, das Kind der Mutter genauso wie das Kind des Vaters. Beide Eltern sollen für das Kind sorgen, und, so steht es auch im Gesetz, wenn der eine die Hauptbetreuung übernimmt, zahlt der andere für Nahrung, Kleidung und Wohnung des Kindes, aber NICHT für die Arbeit des anderen Elternteils.
Betreuungsunterhalt für den anderen Elternteil ergibt sich, jedenfalls bisher, aus der Ehescheidung und soll eine Lebensplanung des abhängigen Partners ermöglichen, die auf Kindererziehung in der Ehe aufgebaut war. Die Ehe besteht im finanziellen Sinne also weiter, bis die Kinder erwachsen sind - wenn der betreuende Elternteil jedoch wieder heiratet, fällt der Betreuungsunterhalt weg. Es gibt Bestrebungen vor Gerichten, den Betreuungsunterhalt als Recht des Kindes zu deklarieren, was die Rolles des Mannes als Portmonnee auf zwei Beinen vervollkommnen würde.
Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.
Das Kind soll am Lebensstandard des Unterhaltszahlers teilnehmen. Wenn der arm ist, dann braucht auch das Kind keinen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc. Wir sollten uns politisch dafür einsetzen, dass Angebote für arme Kinder erhalten bleiben wie z.B. öffentliche Musikschulen.
Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt
Diskussionen mit Frauen, die Alimentierung vom geschiedenen Mann für gutes Recht halten, können frustieren, besonders geschiedene Männer - Anlass für Beleidigungen sollten sie nicht sein.
Gruß,
Peter
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
XRay, Friday, 23.01.2004, 18:45 (vor 8049 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Peter am 23. Januar 2004 16:25:16:
..nur soviel:
"schief gewickelt" soll keine Beleidigung sein.
Ich kenne das auch nicht als eine Beleidigung, sondern lediglich
als Ausdruck dafür, dass ein Irrtum vorliegt, nichts anderes.
Nochmal:
Die "Schiefwicklung" (übersetzt: Der Irrtum)
lag darin, dass die Aussage getroffen
wurde, die Leistung des Naturalunterhaltes durch den
sog. betreuenden Elternteil sei durch den unterhaltspflichtigen
Elternteil im Rahmen des Kindesunterhaltes zu vergüten.
Es ging hier auch eindeutig nicht um Betreuungsunterhalt, sondern
um den Kindesunterhalt.
Gut, vielleicht erwarte ich zuviel, wenn ich davon ausgehe,
dass Emmalein hier diffenzieren kann. Ja, wenn ich so darüber
nachdenke, dann ist das sogar sehr wahrscheinlich....
Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?
Emmalein, Monday, 26.01.2004, 16:45 (vor 8046 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Peter am 23. Januar 2004 16:25:16:
Hi, Peter,
nun ja, es geht nicht nur um das Angenehme (sprich: Weihnachten zu organisieren) sondern auch um das Unangenehme (sprich: Sich trotz wichtiger beruflicher Termine um das Kind kümmern, wenn es krank ist, sich von den Lehrern vielleicht auch mal nicht so nette Sachen über das betreffende Kind anzuhören, wenn es in der Schule auffällig geworden ist etc.). Wer das übernimmt, leistet etwas. Der andere Partner, bei dem das Kind nicht wohnt, muss diese Aufgaben nicht übernehmen. Daher muss er eben anders dazu beitragen, sprich durch eine Entlohnung dieser Tätigkeit.
Wenn der Vater ein Sozialfall ist, muss er, soweit ich weiss, gar keinen Kindesunterhalt zahlen - die Einkommensverhältnisse werden ja geprüft. Und Musikschulen sind auch nicht kostenlos sondern kosten pro Unterrichtsstunde auch einen ganz schön hohen Beitrag. Sozialhilfeempfänger können sich den auf keinen Fall leisten.
Wenn X-Ray glaubte, ich mache mich über sein persönliches Leid lustig, war es nicht so gedacht. Ich habe unabhängig von seiner persönlichen Situation diskutiert und versucht, nur die sachliche Ebene zu berücksichtigen. Wenn das gefühlskalt schien, entschuldige ich mich auf diesem Wege hier persönlich.
Es lag nie in meiner Absicht, jemanden hier persönlich zu beleidigen.
Es grüsst
nicht beleidigend, sondern sachlich interessiert
das Emmalein
Ich hätte da noch eine Frage
Daddeldu, Thursday, 22.01.2004, 22:31 (vor 8050 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Emmalein am 22. Januar 2004 16:21:53:
Hallo Emmalein,
ich hatte vor einigen Tagen unter
eine wichtige Frage gestellt. Wäre nett, wenn Du sie mir noch beantworten würdest.
Gruß, Daddeldu
Re: Kindesunterhalt
Mirko, Friday, 23.01.2004, 10:02 (vor 8050 Tagen) @ Emmalein
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Emmalein am 22. Januar 2004 16:21:53:
[quote]Warum heiraten die sonst so spät und haben so oft keine Kinder
?[/quote]
Weil sich Frauen bei einer Heirat nicht sozial herunterhandeln lassen, umso erfolgreicher sie sind, umso geringer die Auswahl an Partnern. Zudem kann ein Mann, der mindestens genau soviel verdient wie eine erfolgreiche Frau, schlecht die Betreuung übernehmen. Aber macht ja nichts, wir Männer werden für die Ladies der Oberschicht flächendeckend ganztägige Betreuungseinrichtungen bauen, wie könnten wir euch das abschlagen, wenn ihr schmollend "Beruf und Kind" wollt? 
MfG Mirko
Gut auf den Punkt gebracht (n/t)
Jörg, Friday, 23.01.2004, 12:52 (vor 8050 Tagen) @ Mirko
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von Mirko am 23. Januar 2004 08:02:01:
Re: Kindesunterhalt
XRay, Wednesday, 21.01.2004, 22:53 (vor 8051 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Kindesunterhalt von Odin am 21. Januar 2004 00:17:42:
gehört vielleicht nicht hierher, aber auf die Frage, ob die Höhe des Kindesunterhalts gerechtfertigt sei, kam folgende Antwort:
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Wie? Von Wem?
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keine wirklich dumme Frage. Diese habe ich mit schon 1000-fach gestellt. Frage mich auch, was die Mutter meiner Kinder mit über 700 Euro für zwei Kinder anstellt (5 und 7 Jahre). Zumal sie die meisten Klamotten auf dem Flohmarkt einkauft und die Kinder nicht einmal ein eigenes Zimmer in ihrer 3-Zimmerwohnung haben. Geld für den Schulbus braucht sie auch nicht, da die Nachbarin die Mädels mit dem Auto (natürlich unentgeldlich) mitnimmt. Mittagessen bekommen die Mädels unter der Woche täglich bei der Oma (umsonst, klar).
Die Mutter hat monatliche Einnahmen (Einkommen, Kindergeld, Kindesunterhalt) von minimum 2100 Euro netto. Ohne die mtl. Zinsen und Dividenten, die sie über ihr "Vermögen" noch zusätzlich kassiert. Zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Ich selber bin arbeitslos, kann denn Kindesunterhalt z. Zt. nicht bestreiten, so das sie UVG bekommt. Somit laufen bei mir enorme Schulden beim JA auf, die ich, wenn jemals wieder in Lohn und Brot, neben den laufenden Kindesunterhaltskosten dann auch noch zusätzlich abzahlen darf. Weiterhin halte ich selbstverständlich für die Umgangszeiten genug (teuren) Platz für die Kinder in meiner Wohnung vor, ernähre sie in dieser Zeit ordentlich, gebe Geld für die freizeit aus, für Urlaub mit den Kindern, Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag etc. pp.
Darf mir dann von so nem pickeligen, gerade der Pupertät entsprungenem Beamten des Jugendamtes die frage stellen lasse, ob ich es denn schon mal bei McDonalds versucht hätte. Vor noch einigen Jahren hätte ich daraufhin mit Sicherheit Tüten in der JVA kleben dürfen, nun aber schon gereift..........!
So stellt sich die Wirklichkeit unser familienfreundlichen Politik dar.
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Ja, ich stelle mir die Frage auch, und zwar so:
Würde einer meiner beiden Söhen (12,14) zu mir ziehen, dann würde mir
das eine Unterhaltsersparnis von Brutto über 600 Euronen mtl. bringen.
(ich müsste für ein Kind keinen Unterhalt mehr zahlen, dafür wäre
aber ExFrauIn zu Unterhalt für ein Kind verpflichtet. Das ging
dann so ziemlich zu Null auf)
Man muss nicht unbedingt ein Rechengenie sein, um zu erkennen, dass
diese 600 Euronen auch einen bedeutenden Nettogewinn darstellen würden.
Es ist kaum anzunehmen, dass ich einen entsprechenden Aufwand für
Kleidung, Wohnung, Futter, Mitgliedsbeiträge hätte...
Wer gegenteiliges behaupten möchte, möge hier einmal eine Rechnung
präsentieren.
Entsprechen ist -in diesem Fall - der Unterhalt ganz eindeutig
großzügig bemessen und stellt sicherlich einen fest einkalkulierten
Beitrag zur Vermögensbildung meiner ExFrauIn dar.
Von daher konnte ExFrauIn einem Wechsel nicht zustimmen...
Wir haben - muss ich dazu sagen - beide ausreichend Wohnraum, insofern
ist kein zusätzlicher Raumbedarf vorhanden. Von ihrem Haus kann
meine ExFrauIn auch nichts abschneiden, wenn einer auszieht.
Anders ist das sicherlich, wenn der/die Unterhaltsempfänger/in
auf Sozialhilfeniveau lebt, dann müssen hier sicherlich andere
Kalkulationen aufgemacht werden. Andererseits wird bei der
Sozialhilfe ein ggf. empfangener Unterhalt angerechnet, weshalb
der Unterhaltsempfänger von dieser Leistung nicht so sehr viel
merkt....
Da frag ich mich schon auch, wie die Unterhaltssätze zustande kommen.
Das Intresse der Kinder (Die Unterhaltswerte ergeben sich aus
dem sogenannten "Existenzminimum für ein Kind") scheint mir da
doch eher vorgegaukelt.
Weiss jemand zufällig, wo ich etwas genaueres über das Zusandekommen
dieses "Existenzminimums" lesen kann?
Axo.. noch ein Fall, der einen fast verzweifeln lassen könnte:
Ein Mutter und ein Vater teilen sich ihre beiden Kinder.
Tochter zur Mutter, Sohn zum Vater. Jetzt kommt der Clou.
Die Mutter ist nicht leistungsfähig, der Vater schon.
Jetzt zahlt der Vater Unterhalt und verzichtet dabei auf Teile
seines Kindergeldanspruchs. Anschliessend hat unter dem Strich
die Mutter mehr, als der Vater.... Toll, was so §Recht§ ist.
Re: Kindesunterhalt
Odin, Thursday, 22.01.2004, 23:03 (vor 8050 Tagen) @ XRay
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt von XRay am 21. Januar 2004 20:53:53:
gehört vielleicht nicht hierher, aber auf die Frage, ob die Höhe des Kindesunterhalts gerechtfertigt sei, kam folgende Antwort:
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Wie? Von Wem?
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Das stammt aus einer Mailingliste. Offensichtlich wird dort eine Klage vorbereitet, da es beim Kindesunterhalt schnell zu Ungerechtigkeiten kommt. Da Du anscheinend zu den Betroffenen gehörst, schicke ich Dir noch einen Antwortbrief einer "Zweitfrau" und den Text, wozu das Ganze dienen soll - allerdings ohne Absender. Wenn Du Interesse hast und dich beteiligen möchtest, dann kannst Du ja hier posten und ich leite es weiter. Oder Du mailst mir unter odin11@tiscali.de
--------------------------------
Die "Zweitfrau":
Entwurf Zeitungsartikel Zweitfrauen und Zweitkinder
Diesen Artikel schreibe ich nicht nur, weil es mich persönlich betrifft, sondern weil ich genü-gend Zweitfrauen und Zweitkinder kenne, denen es genauso ergeht, wie mir.
Ich lebe seit 4 Jahren mit einem Mann zusammen, der aus seiner gescheiterten Beziehung zwei Kinder hat. Da aber auch bei mir ein (ganz natürlicher) Kinderwunsch bestand, haben wir nun auch einen gemeinsamen Sohn.
Nun wirft sich allerdings bei mir die Frage auf: Warum sind Zweitkinder Kinder 2.Klasse?
Klar, wir wissen alle, dass Kinder Geld kosten. Aber in welchem Verhältnis stehen die finan-ziellen Ausgaben? Ich will mal Klartext reden: Seit der Trennung aus vorheriger Beziehung zahlt mein Lebensgefährte jeden Monat (und das Jahr für Jahr) Unterhalt für seine Kinder. Dieser beläuft sich seit Juli 2003 auf 446 Euro pro Monat für beide Kinder. Wenn man das staatliche Kindergeld für 2 Kinder dazurechnet, bekommt die Mutter insgesamt für beide Kinder also 754 Euro monatlich, ohne auch nur irgendwelche eigenen finanziellen Aufwen-dungen. Für mich ist dies eine utopische Zahl, denn soviel verdiene ich nicht einmal.
Im Gegenteil ich musste unser Kind schon im Alter von XX Monaten in die Kinderkrippe bringen, um zum Erziehungsgeld dazuzuverdienen. Die Mutter der beiden Erstgeborenen hat-te jedoch genügend Zeit für die Kinder und konnte für Beide die volle Erziehungszeit von drei Jahren nutzen und sich intensiv um ihre Kinder kümmern. Das staatliche Kindergeld für unse-ren Sohn reicht nicht einmal, um den Krippenplatz zu bezahlen wir müssen noch rund 80 Euro drauflegen. Meinem Lebensgefährten steht im Gegensatz dazu der so genannte Selbst-behalt von 750 Euro zu. Auf den ersten Blick vielleicht nicht schlecht, aber wenn man be-denkt, dass davon die laufenden Kosten gezahlt werden müssen, sprich Miete, Telefon, Versi-cherungen etc., weiß man, dass so gut wie nichts übrigbleibt. Dazu kommt dann noch, dass er die finanziellen Aufwendungen hat, wenn wir jedes zweite Wochenende die Kinder abholen und auch wieder nach Hause fahren. Dazu kommen dann noch die Kosten für die Verpfle-gung. In den Ferien sind die Kinder sogar oft mehr als eine Woche beim Vater, also bei uns.
Will der Staat damit erreichen, dass die Väter aufgrund der Situation irgendwann mal sagen müssen: ich schaffe es finanziell nicht mehr, die Kinder zu holen? Will der Staat damit einen Keil zwischen die Väter und Kinder treiben? Sind nicht beide Elternteile (besonders wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben) dazu verpflichtet, den Kontakt zum anderen Elternteil auf-rechtzuerhalten? Für die Mutter ist eindeutig klar: Wenn du die Kinder sehen willst, musst du dir Gedanken machen, wie du sie holst und bringst
.
Das Schlimmste, was uns irgendwann einmal bevorsteht: Unser Sohn wird, wenn er älter wird, dann mal fragen, warum wir nicht einmal in Urlaub fahren können, wenn die anderen Beiden erzählen werden, dass sie zweimal im Jahr in Urlaub fahren, einmal davon ins Aus-land. Was sollen wir ihm zur Antwort geben?
Es ist jetzt schon schwer genug, wenn die großen Kinder fragen, warum sie nicht soviel von uns zu Weihnachten oder Geburtstagen bekommen, wie sie es von der Mutter her kennen.
Der Staat muss sich dringend Gedanken machen, wie es in Zukunft weitergehen soll, denn sonst sind die zahlungswilligen Väter bald zahlungsunfähig und wir als Zweitfamilie bald ein Sozialfall.
In anderen europäischen Ländern ist die Unterhaltsregelung ganz anders: beide Elternteile müssen gemeinsam für den Unterhalt aufkommen.
Abschließend möchte ich nur noch ein erwähnen: es tut weh, wenn die beiden großen Kinder jedes zweite Wochenende mit neuen Sachen ankommen und man selber nicht weiß, wie es weitergehen soll. Wie viel Geld braucht ein Kind?
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Das Ziel der Diskussion:
Für mich und viele andere betroffene Väter stellt sich die Frage, inwieweit die in Deutschland praktizierte Höhe des Kindesunterhalts angemessen ist.
Beispiel:
Kann es bspw. angemessen sein, dass ein Vater für seine zwei 5 und 7 Jahre alten Kinder einen Mindesunterhalt in Höhe von ca. 450 Euro zu zahlen hat, er aber für sich als Arbeitsloser nur ca. 600 Euro Arbeitslosenhilfe zur Verfügung hat. Somit erhält die Mutter UVG (da der Vater ja zahlungsunfähig ist), so dass durch die sich auflaufenden Verbindlichkeiten beim Jugendamt seine Zukunftaussichten verbaut werden.
Mit diesem neuen Thema möchte ich zur Diskussion auffordern mit dem Ziel, Argumente für evt. gerichtliche Schritte zu sammeln
Re: Kindesunterhalt
MeckMax, Thursday, 22.01.2004, 00:46 (vor 8051 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Kindesunterhalt von Odin am 21. Januar 2004 00:17:42:
Hi Odin
Mir ist dieses ganze Rechenwerk ebenfalls mehr als suspekt.
Fragt man so eine Mutter danach, wo denn das gezahlte Geld eigentlich bleibt, wird u.a. mit der Miete (soweit kein Eigentum vorhanden ist) und diversen anderen Ausgaben argumentiert. Das Auskommen mit dem kargen Rest desjenigen, welcher gezwungen ist, den Obulus zu erbringen, wird abgetan, indem eben Mehrarbeit (im Zweifel Nebenjob) angebiedert wird. Sind zusätzlich Schulden zu bedienen, dann hat auch das JA einen netten Spruch drauf:
"Während der Ehe war das Geld weg, ohne das man es immer gesehen hat. Jetzt ist es halt sichtbar, durch die getätigten Überweisungen.
Wenn die Schulden weg wären, könnte man ja gut leben von dem Rest."
Hinzu kommt die 135% Hürde für die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt. Kann man diese nicht bringen und liegt z.B. bei 100% oder darunter, dann werden weder das halbe Kindergeld, noch die Ratenzahlungen für Schulden auf den Unterhalt angerechnet.
Ergo: Entweder man hat zusätzliche Geldquellen, oder die Kiddys (und natürlich auch die Väter) werden wieder benachteiligt. Denn mancher Besuch fällt flach, weil einfach die Masse fehlt, um dies zu finanzieren. Ergebnis der verfehlten rot/grünen Familienpolitik zugunsten der Mütter unter dem Deckmantel des alles begründenden Kindeswohls (kotz).
Bin eh gespannt darauf, ob bei der nächsten Runde auch mal wieder der Selbstbehalt erhöht wird. Bei der letzten wurde das ja bekanntermaßen versagt, mit dem Hinweis, das die Teurungsrate nicht sooooo(?) groß sei, um das zu rechtfertigen. Andrerseits haben aber unsere Polis ihre eigenen Bezüge, mit Hinwies auf eben jene Teurungsrate höher geschraubt. Welch ein Wiederspruch.
Es gibt eben "gleiche" und andere, die sind "gleicher als der Rest".
Hier noch ein Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten, den Moni bei M&M verlinkt hat.
Immer mehr Väter können Unterhalt nicht zahlen
Arbeitslosigkeit treibt Landesausgaben hoch - Kommunen müssen sich bereits ab April an Kosten beteiligen
Stuttgart - Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit können immer mehr Scheidungsväter in Baden-Württemberg keinen Unterhalt mehr zahlen. Die entsprechenden Ausgaben des Landes, das in solchen Fällen einspringen muss, haben vergangenes Jahr ein neues Rekordhoch erreicht.
VON RAINER WEHAUS
Wie Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) auf Anfrage unserer Zeitung sagte, hat das Land im Jahr 2003 den Betroffenen, zumeist allein erziehende Frauen, nach ersten Berechnungen knapp 67 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder gezahlt. Das sind rund sieben Millionen Euro (elf Prozent) mehr als 2002. Repnik sprach von einem "unerwartet starken Anstieg", der zwei Gründe habe: Zum einen sorge die Wirtschaftsflaute dafür, dass immer mehr Unterhaltspflichtige finanziell am Ende seien, so dass bei ihnen der Vorschuss nicht wieder eingetrieben werden könne. "Bei bis zu einem Drittel ist nichts mehr zu holen", sagte er. Zum anderen seien die Regelbetragssätze und damit die Zahlungen an die Betroffenen zum 1. Juli vergangenen Jahres von der Bundesregierung mit einer Steigerung von knapp zehn Prozent "unerwartet deutlich" angehoben worden, was ebenfalls Mehrkosten für das Land zur Folge hatte.
Repnik bestätigte, dass das Land die Kommunen früher an den Unterhaltskosten beteiligen will als geplant. Der Finanzausschuss des Landtags, der derzeit den Haushalt für 2004 berät, hat letzte Woche ein Vorziehen des Termins von 1. Juli auf 1. April beschlossen. Auf die Kommunen kommen dadurch laut Ministerium dieses Jahr Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro zu, das sind 4,2 Millionen mehr als nach dem alten Zeitplan. 2005, wenn die Regelung ganzjährig greift, müssen die Kommunen mit Ausgaben von 16,8 Millionen Euro rechnen.
Derzeit sind Städte und Gemeinden beim Unterhaltsvorschuss nur verwaltend tätig. Zwar zahlen die Jugendämter vor Ort auf Antrag pro Scheidungskind den Mindestunterhalt aus. Die Kosten aber tragen zu zwei Dritteln das Land und zu einem Drittel der Bund. Ab 1. April soll dies anders werden: Die Kommunen werden sowohl an den Kosten als auch den Einnahmen zu einem Drittel beteiligt . Dadurch erhofft sich die Koalitionsregierung von CDU und FDP ein stärkeres Engagement der Kommunen beim Versuch, das Geld von den Vätern zurückzuholen. Derzeit schwankt diese so genannte Rückgriffsquote, die im landesweiten Durchschnitt bei rund 30 Prozent liegt, sehr stark. Die Landeshauptstadt Stuttgart zum Beispiel hat im Jahr 2002 nur knapp 16 Prozent der ausgezahlten Gelder wieder bei den Unterhaltspflichtigen eingetrieben. Dort ist auch ein Pilotprojekt geplant, mit dem die Einschaltung von Anwälten in diesen Fällen erprobt werden soll. Aber dies könnte am Einspruch der Datenschützer scheitern.
Repnik appellierte an die Kommunen, sich verstärkt um das Eintreiben der Unterhaltsgelder zu bemühen - auch aus rechtsstaatlichen Gründen. "Es ist kein Kavaliersdelikt, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen", sagte er. Er verwies darauf, dass Verletzungen gegen die Unterhaltspflicht Straftaten sind, die Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Die Zahl der entsprechenden Verurteilungen im Land sei in den vergangenen Jahren stetig angewachsen - auf zuletzt 1916 im Jahr 2002.