Zusatz
Als Antwort auf: EU-Bürgerbeauftragter von Odin am 19. Januar 2004 18:05:02:
und dafür ist der Bürgerbeauftragte zuständig:
Der Bürgerbeauftragte trägt zum Aufdecken von Missständen in den Organen und anderen Institutionen der EU bei. Unter Missständen sind Unzulänglichkeiten oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen, d. h. eine Institution unterlässt Handlungen, zu denen sie verpflichtet ist, oder geht auf die falsche Weise vor oder ergreift unzulässige Maßnahmen. Beispiele für solche Missstände sind:
* ungerechte Behandlung,
* Diskriminierung,
* Machtmissbrauch,
* Fehlen oder Verweigern von Informationen,
* unnötige Verzögerungen,
* falsche Verfahren.
Der Bürgerbeauftragte kann Empfehlungen an die Institutionen der EU richten und das Europäische Parlament anrufen, damit dieses gegebenenfalls die politischen Konsequenzen aus einem Missstand zieht.
Er übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Außerdem darf er während seiner Amtszeit keiner anderen bezahlten oder unbezahlten Beschäftigung nachgehen.
Nikiforos Diamandouros trat im April 2003 das Amt des Bürgerbeauftragten an.
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- EU-Bürgerbeauftragter -
Odin,
19.01.2004, 20:05
- Zusatz - Odin, 19.01.2004, 20:07