Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neuigkeiten: soziales Pflichtjahr für alle statt Zivildienst

reinecke54, Monday, 19.01.2004, 13:27 (vor 8053 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Neuigkeiten: soziales Pflichtjahr für alle statt Zivildienst von Manfred am 18. Januar 2004 13:44:54:

Das kommt doch grade immer darauf an, für welche politische Perversion die Verfassung grade mal wieder als Sündenbock herhalten muss.
Aber sogar, wenn man des vorsätzlichen Gesetzverbiegens es einmal leid sein sollte, kann mir niemand erzählen, dass man die Verfassung nicht auch ganz legal und vernünftig ändern könnte.

Artikel 12
(1) ...
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen
allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Ein soziales Jahr waere nicht "herkoemmlich".

Zur Aenderungsmoeglichkeit:

Artikel 19
(1) ...
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ich gebe aber zu, dass die jetzige Wehrpflicht den Artikel 3 Abs 3 und
den Artikel 12 in ihrem Wesensgehalt antastet, ohne dass das
Verfassungsgericht (unter Vorsitz der Feministin Limbach) etwas daran
auszusetzen hatte.


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