Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Allein im vergangenen Jahr konnten bundesweit 66 Sexualdelikte mit Hilfe des
genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt werden. "Die erfolgreiche
Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender Verbrechen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und
unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter ist", erklärt die
CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, anlässlich der Einbringung eines Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur konsequenten Nutzung des genetischen Fingerabdrucks.
Gerade angesichts der besorgniserregend hohen Kriminalität gebietet der
Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten eine konsequente und umfassende Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse. Dennoch wird dieses Instrument nicht in ausreichendem Maße genutzt.
Ein genetischer Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn
bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und nur dann, wenn prognostiziert werden kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung geführt werden. Diese Beschränkung ist zu eng. Eine DNA-Analyse sollte in Zukunft gerade auch bei allen Delikten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nämlich, dass bei Tätern niedrigschwelliger Sexualdelikte, wie z.B. exhibitionistischen Handlungen, häufig auch mit einer Straffälligkeit im Bereich schwerer Sexualstraftaten zu rechnen ist.
Angesichts einer "Rekordzahl von Straftaten und einer mageren
Aufklärungsquote&" müsse der Einsatz moderner und effektiver Mittel zur
Aufklärung von Straften endlich ermöglicht werden. Nur dann haben wir tatsächlich Opferschutz vor Täterschutz, so Noll.
Pressemitteilung vom 15.01.2004
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Odin am 16. Januar 2004 10:36:10:
Hallo Odin!
Das läuft wieder auf eine allgemeine DNA-Datenbank hinaus. Unsere Kontroll- und Überwachungsfreaks lassen eben nicht locker.
DNA-Analysen werden doch bereits erfolgreich angewendet, wie ja in diesem Text auch eingeräumt wurde. Eine DNA-Datenbank für Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind (also nicht nur für Sexualstraftäter, wie viele glauben!), existiert schon seit Jahren.
Als vor einiger Zeit mal die Erfassung sämtlicher Männer in dieser DNA-Datenbank vorgschlagen wurde, hat man diesen Vorschlag vor allem deshalb verworfen, weil das sehr aufwändig wäre und dieser Aufwand in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stünde.
Nach dem Attentat vom 11. September 2001 hat man schon mal still und heimlich begonnen, ein schon 1998 verabschiedetes Gesetz umzusetzen, das die Erfassung von Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, in der DNA-Datenbank ermöglicht. Solche Personen bekamen dann in der Zeit danach Aufforderungen zur Abgabe von DNA-Proben zugeschickt. Das betraf dann auch Leute, die z.B. nur mal unter Alkoholeinfluß an einer Kneipenschlägerei beteiligt waren.
Jetzt hat man die offenbar alle erfaßt und sucht nach Möglichkeiten, um noch mehr Menschen in die DNA-Datenbank zu kriegen. Als nächstes sollen nun also Exhibitionisten dran kommen.
Da stellt sich mir schon mal die Frage, wer danach dran ist, wenn die Exhibitionisten allesamt erfaßt wurden. Und wie lange es dann noch dauert, bis es kein großer Aufwand mehr ist, sämtliche übrigen Männer auch noch zu erfassen.
Verschwiegen wird auch wieder mal, daß es auch bei DNA-Analysen immer eine gewisse Fehlerquote gibt. In Deutschland versucht man die dadurch zu verringern, daß man ab und zu Kontrollproben verschickt. Sicherer wäre natürlich, grundsätzlich mindestens zwei Analysen parallel von verschiedenen Laboren durchführen zu lassen. Vor den Kosten dafür scheut man dann aber zurück.
Außerdem gibt es noch andere Methoden zur Verbrechensaufklärung. Beispielsweise Authopsien. In Österreich liegt die Mord-Quote etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, daß dort wirklich doppelt soviele Morde wie in Deutschland begangen werden. Tatsache ist aber, daß in Österreich etwa viermal so häufig Authopsien durchgeführt werden wie in Deutschland. Es scheint also eher so zu sein, daß in Deutschland etwa die Hälfte aller Mordfälle von Ärzten gar nicht als solche erkannt werden, weil zu wenig Authopsien durchgeführt werden!
Da scheint sich auf einmal niemand für Verbrechensbekämpfung zu interessieren. Und da wird sogar noch weiter gespart. Man schließt Institute für Gerichtsmedizin, und Ärzte müssen zuweilen feststellen, daß Polizisten aus Bequemlichkeit Druck auf sie ausüben, um sie dazu zu bewegen, im Zweifelsfall einfach eine natürliche Todesursache auf den Totenschein zu schreiben. So wird es in Zukunft noch weniger Authopsien und noch mehr unerkannte Mordfälle geben.
Das interessiert in der Politik offensichtlich niemanden. Aber die Erfassung von immer mehr Personen in der DNA-Datenbank ist dann auf einmal ungeheuer wichtig. Da drängt sich doch der Eindruck auf, daß es tatsächlich überhaupt gar nicht um schnellere Aufklärung von Straftaten geht, sondern viel mehr darum, immer mehr Daten von immer mehr Bürgern zu erfassen.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 11:07:00:
Da stellt sich mir schon mal die Frage, wer danach dran ist, wenn die >Exhibitionisten allesamt erfaßt wurden. Und wie lange es dann noch dauert, >bis es kein großer Aufwand mehr ist, sämtliche übrigen Männer auch noch zu >erfassen.
dies betrifft nicht nur männer, es werden auch genügend gentests an frauen durchgeführt und sollte es jemals eine datenbank geben, würden männlein und weiblein gemeinsam ihre proben abgeben.
Ork, gegen eine gendatenbank (und somit einen riesen schritt in richtung 1984)
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 11:07:00:
Hallo Garfield,
verschiedene Methoden der Verbrechensbekämpfung ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Wenn du nunmal keine Leiche, aber Blut, Speichel, Samen, Schweiß, Urin oder Fäzes hast, was möglicherweise vom Täter stammt, kommst du mit einer Autopsie nicht weiter, dann brauchst du die DNS-Probe. Anders rum nützt dir eine DNS-Probe nichts, wenn du am Tatort nur einen Finger- oder einen Sohlenabdruck gefunden hast.
Da wir das nun, glaube ich, zum vierten Mal hier durch nehmen, glaube ich, dass so schnell keiner von seiner Position abrücken wird... 
Martin, für eine Totalerfassung (M/W)
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Odin am 16. Januar 2004 10:36:10:
Ein genetischer Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn
bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und nur dann, wenn prognostiziert werden kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung geführt werden. Diese Beschränkung ist zu eng. Eine DNA-Analyse sollte in Zukunft gerade auch bei allen Delikten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht werden.
Was dabei vergessen wird: Die DNA-Analyse birgt die Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen mit einer endlichen Wahrscheinlichkeit, was dazu führt, daß mit häufigerer Anwendung vermehrt Unschuldige in den Bau wandern.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nämlich, dass bei Tätern niedrigschwelliger Sexualdelikte, wie z.B. exhibitionistischen Handlungen, häufig auch mit einer Straffälligkeit im Bereich schwerer Sexualstraftaten zu rechnen ist.
Das Gegenteil ist richtig.
Aber kein Wunder, mit dem Satz "Wissenschaftler sagen, daß..." begründen sogar Zeugen Jehowas ihren abstrusesten Müll.
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Martin am 16. Januar 2004 12:49:19:
Hallo Martin!
Ich habe ja auch gar nichts gegen DNA-Analysen an sich. Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, finde ich es völlig okay, diesen Verdacht durch eine DNA-Analyse zu untermauern oder aber auszuräumen.
Man darf DNA-Analysen aber auch nicht überbewerten. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen durch fehlerhafte DNA-Tests Unschuldige verurteilt worden sind. Und es gab sogar schon Fälle, wo echte Täter es tatsächlich geschafft haben, selbst bei einer offiziellen Blutabnahme unter Kamera-Kontrolle falsche Blutproben für DNA-Tests abzugeben.
Ich habe auch das Gefühl, daß manche Politiker glauben, daß Verbrechen sich mit DNA-Analysen ja viel schneller aufklären lassen würden und daß man so jede Menge Geld bei der Polizei einsparen könnte. Entsprechend wird man auch bei der Polizei kräftig sparen, wenn es irgendwann mal eine allgemeine DNA-Datenbank für alle gibt. Die Polizei wird dann aus Personal- und Geldmangel häufig nicht mehr richtig ermitteln, sondern sich vor allem auf die DNA-Analyse verlassen.
Stell dir mal folgendes Szenario vor: Du gehst ahnungslos in einem Park spazieren. Du rauchst eine Zigarette oder kaust einen Kaugummi, und du wirfst die Kippe oder den Kaugummi neben dem Weg auf die Erde. Ein paar Minuten später geschieht zufällig an genau dieser Stelle ein Raubmord. Die Polizei findet Fußabdrücke, darunter natürlich auch deine, weil du ja kurz vorher tatsächlich dort gewesen bist. Ein paar Meter weiter wird die Brieftasche des Mordopfers ohne Geld gefunden. Fingerabdrücke des Täters findet man daran nicht. Die Polizei findet auch die Kippe oder den Kaugummi, stellt daran DNA-Spuren sicher und beim Vergleich mit den Daten aus der allgemeinen DNA-Datenbank werden deine Daten ermittelt.
Du wirst also verhaftet und verhört. Für die Tatzeit hast du natürlich kein Alibi, denn du warst zu der Zeit allein unterwegs. Es gibt auch keine Zeugen, die dich entlasten könnten. Vielleicht bist du zur Tatzeit gerade arbeitslos, und man unterstellt dir, aus Geldmangel diesen Raubmord begangen zu haben.
Zwar findet man bei dir keine Tatwaffe, aber die könntest du ja sonstwo entsorgt haben. Bei einer Hausdurchsuchung bei dir werden die Schuhe gefunden, die du beim Spaziergang getragen hast. Die Sohlen und die Schuhgröße stimmen mit den Abdrücken überein, und man findet sogar noch Erde vom Tatort an den Schuhen. Sonst findet man zwar nichts Belastendes in deiner Wohnung, aber dem Opfer wurde ja nur Geld gestohlen, das du längst ausgegeben haben könntest.
Polizei und Justiz sind durch Personalmangel bei steigender Kriminalität eh schon hoffnungslos überlastet und stehen auch unter Erfolgsdruck. Was meinst du, wie die Sache dann ausgehen wird?
Ohne allgemeine DNA-Datenbank könnte die Polizei es sich nicht so einfach machen. Dann würde man sämtlichen Spuren nachgehen und auch gründlicher nach Spuren suchen. Man würde den wahren Täter dann zwar auch nicht sofort finden - aber spät ist besser als nie...
Dazu kommt noch das Mißbrauchsrisiko bei einer allgemeinen DNA-Datenbank, aber das Thema hatten wir ja schon mehrmals.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Ork am 16. Januar 2004 12:16:44:
Hallo Ork!
Die bei Massengentests erfaßten Daten werden ja angeblich wieder vernichtet... Wer's glaubt, wird selig.
Momentan enthält die offizielle DNA-Datenbank wohl überwiegend Daten von Männern.
Klar interessieren sich unsere Überwachungs-Freaks brennend auch für DNA-Daten von Frauen. Aber da es nicht politisch korrekt ist, so etwas von Frauen zu verlangen, hält man sich da eben mehr zurück als bei Männern.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 15:43:07:
Hi Garfield,
Die bei Massengentests erfaßten Daten werden ja angeblich wieder >vernichtet... Wer's glaubt, wird selig.
ich glaub das auch nicht. vor allem ist es schon seltsam, daß einer der seine datenbestände gelöscht haben wollte und vor gericht rechtkam feststellen mußte, daß seine daten durch halb D kopiert wurden (hab den link grad nimmer parat)
Momentan enthält die offizielle DNA-Datenbank wohl überwiegend Daten von >Männern.
die offizielle datenbank ist ja für menschen welche schon mit dem gesetz in konflikt geraten sind. da sind auch genügend frauen bei und ich kann jeder frau nur raten sich auch mit dem thema zu beschäftigen. datenschutz geht uns alle an.
Klar interessieren sich unsere Überwachungs-Freaks brennend auch für >DNA-Daten von Frauen. Aber da es nicht politisch korrekt ist, so etwas von >Frauen zu verlangen, hält man sich da eben mehr zurück als bei Männern.
stimmt nicht, massengentests sind ein belibtes mittel um z.b. die mutter eines unbekannten toten babys zu ermitteln. diese gentests sind nur nicht ganz so spektakulär und nicht so interressant für die presse, aber es gibt sie zur genüge.
meine befürchtungen btrf. datenschutz gehen auch nicht unbedingt in richtung gedatenbank, da diese maßnahme einfach viel zu teuer ist. dieses beispiel zeigt nur, daß viele menschen den datenschutz auf die leichte schulter nehmen. da wundert es mich nicht, dass wir immer mehr überwacht werden und es anscheinend niemand interressiert. es ist schon heftig was in den letzten jahren alles an gesetzen verabschiedet wurden.
mfg
Ork
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 11:07:00:
Da stellt sich mir schon mal die Frage, wer danach dran ist, wenn die Exhibitionisten allesamt erfaßt wurden.
Kinder? Hier wird ja gerne dafür plädiert, dass Gentests bei (vermeintlichen oder echten) Kuckuckskindern erlaubt sein sollen.
Aber die Erfassung von immer mehr Personen in der DNA-Datenbank ist dann auf einmal ungeheuer wichtig. Da drängt sich doch der Eindruck auf, daß es tatsächlich überhaupt gar nicht um schnellere Aufklärung von Straftaten geht, sondern viel mehr darum, immer mehr Daten von immer mehr Bürgern zu erfassen.
Um was geht es den Vätern von "Kuckuckskindern"?
Ich bin mal wieder fassungslos, mit welcher Doppelmoral hier argumentiert wird.
Gentests zur Ermittlung in Kriminalfällen ---> oh wie böse, welche Verletzung von Grundrechten.
Gentests zur Ermittlung der Vaterschaft ---> unbedingt, wen interessieren die Grundrechte von Frauen und Kindern?
Kopfschüttelnd
Pux
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Pux am 16. Januar 2004 17:30:51:
Ich bin mal wieder fassungslos, mit welcher Doppelmoral hier argumentiert
wird.
was heißt hier doppelmoral? bisher haben sich doch nicht viele dazu geäußert, auf jedenfall kannst du mir keine doppelmoral unterstellen, da dies erst mein drittes posting in diesem forum ist und ich mich bzgl. gentest zur bestimmung der vaterschaft nicht geäußert habe.
aber wie ist den deine meinug zum thema, außer das du feststellst das hier eine angebliche doppelmoral herrscht?
aber hey, eine gendatenbank über die gesamte bevölkerung würde auch das problem der vaterschaftstests lösen, daß wäre dann nur ein kurzer datenbank abruf.
Ork
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Pux am 16. Januar 2004 17:30:51:
Aber die Erfassung von immer mehr Personen in der DNA-Datenbank ist dann auf einmal ungeheuer wichtig. Da drängt sich doch der Eindruck auf, daß es tatsächlich überhaupt gar nicht um schnellere Aufklärung von Straftaten geht, sondern viel mehr darum, immer mehr Daten von immer mehr Bürgern zu erfassen.
Um was geht es den Vätern von "Kuckuckskindern"?
Sicherlich nicht um die zentrale Erfassung der genetischen Daten in einer dem Staat zugänglichen Datenbank.
Gentests zur Ermittlung in Kriminalfällen ---> oh wie böse, welche Verletzung von Grundrechten.
Gentests zur Ermittlung der Vaterschaft ---> unbedingt, wen interessieren die Grundrechte von Frauen und Kindern?
Das eine kann man wohl kaum mit dem andern vergleichen. Im letzteren Fall geht es insbesondere um die Perönlichkeitsrechte des Vaters und des Kindes. Denn beide wollen natürlich wissen, wer der wahre Vater ist. Die genetischen Daten werden auch nicht dauerhaft und zentral eingelagert, um sie einer Strafverfolgungsbehörde zugänglich zu machen, sondern nur temporär zur Aufklärung der Vaterschaft verwendet. Hier geht es um die Grundrechte von Vater und Kind - um nichts sonst.
Andreas
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 15:39:14:
Hallo Garfield,
Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen durch fehlerhafte DNA-Tests Unschuldige verurteilt worden sind.
Auch andere Methoden der Überführung sind schon fehlerhaft durchgeführt worden. Schließlich ist der Justizirrtum so alt wie die Menschheit. Das Fehlen einer absoluten Sicherheit ist für mich kein Argument gegen eine DNS-Probe auch ohne konkreten Verdacht.
Und es gab sogar schon Fälle, wo echte Täter es tatsächlich geschafft haben, selbst bei einer offiziellen Blutabnahme unter Kamera-Kontrolle falsche Blutproben für DNA-Tests abzugeben.
S. o. Echte Täter haben sicherlich auch schon Fingerabdrücke, Handschriften, Stimmen etc. gefälscht oder verstellt und sind damit durch gekommen.
Entsprechend wird man auch bei der Polizei kräftig sparen, wenn es irgendwann mal eine allgemeine DNA-Datenbank für alle gibt.
Noch ein Grund für die Datenbank...
Die Polizei wird dann aus Personal- und Geldmangel häufig nicht mehr richtig ermitteln, sondern sich vor allem auf die DNA-Analyse verlassen.
Wie sie sich seit 100 Jahren eben auf den Fingerabdruck verlässt, sofern vorhanden - und nicht weiter ermittelt...
Die Sorgfaltspflicht bleibt natürlich erhalten.
Außerdem pennen die Rechtsanwälte ja auch nicht. Die würden solche Vorgehensweisen natürlich zerpflücken!
Stell dir mal folgendes Szenario vor: ... ...
Hatten wir auch schon mal. Damals habe ich in etwa gemeint:
Das kann auch ohne DNS-Probe mit konventionellen Beweismitteln passieren. Wie oft sind schon Leute in Verdacht geraten, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren? Deshalb gibt es in Deutschland ja (grundsätzlich) das Prinzip im Zweifel für den Angeklagten, weil wegen oberflächlichen Beweisen schon zu viele Fehlurteile ergangen sind.
Ohne allgemeine DNA-Datenbank könnte die Polizei es sich nicht so einfach machen. Dann würde man sämtlichen Spuren nachgehen und auch gründlicher nach Spuren suchen. Man würde den wahren Täter dann zwar auch nicht sofort finden - aber spät ist besser als nie...
Mit neuen Methoden muss natürlich verantwortungsbewusst umgegangen werden, s. o.
Sehe kein Argument, das entsprechend auf konventionelle Methoden nicht deckungsgleich auch angewendet werden könnte!
Bis dann,
Martin
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Pux am 16. Januar 2004 17:30:51:
Ich bin mal wieder fassungslos, mit welcher Doppelmoral hier argumentiert wird.
Finde ich schön, daß Du fassungslos bist, weil Du da selber Schuld dran bist. Hättest Du vor dem Schreiben ein wenig über das Thema nachgedacht, hättest Du Dir die Fassungslosigkeit erspart 
Du vergleichst einen erzwungenen Gentest incl. Speicherung der Daten mit einem freiwilligen Gentest eines Vaters und - laut Mutter - seines eigenen Kindes!
Dazu handelt es sich um einen anonymen Gentest (das Labor wertet nur die Daten aus, es darf weder den Namen des Vaters, noch des Kindes erfahren), der auch nirgendwo gespeichert wird. Es wäre dasselbe, als ginge dieser Vater mit "seinem" Kind zum Arzt und läßt es auf Darmpilze untersuchen und Du vergleichst es mit einer Massenuntersuchung der gesamten Bevölkerung auf Darmpilze.
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Garfield am 16. Januar 2004 11:07:00:
Hallo Garfield,
man kann nur noch den Kopf schütteln, mit welcher Dreistigkeit unsere Politiker Lügen verbreiten, wenn sie etwas in Gang setzen, was ihnen genehm ist.
Es ist absoluter Blödsinn, daß Exibitionisten später auch mal Frauen vergewaltigen. Das sind zwei völlig getrennte Delikte. Jeder Psychologe im ersten Semester wird dir bestätigen, daß es sich bei ersterem eher (oder ausschließlich) um ein Krankheitsbild handelt.
Und selbst wenn es einen Zusammenhang GÄBE: Mit derselben Argumentation könnte dieser Dorfdepp und Stammtischpolitiker fordern, daß mißbrauchte Kinder ihre Gendaten abgeben müssen, denn da kann man auch einen Zusammenhand zwischen selbst erlebten Mißbrauch und späterer Täterschaft feststellen.
Nur sollte der Politiker einfach mal nachdenken - das geht auch in einem Wahljahr. Zwar könnte man sagen, daß "viele" Sexualtäter selber mißbraucht worden sind. NIE aber kann man sagen, daß erlebter Mißbrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Sexualstraftäter macht. Die allermeisten führen ein normales Leben, besonders wenn sie das Glück hatten, auf kein hysterisches Umfeld zu treffen ("ohje, jetzt ist dein ganzen Leben vorbei")
Für diesen Politiker habe ich aber einen guten Tip, der seine geistige Leistungsfähigkeit nicht überbeanspruchen sollte:
Er sollte beantragen, daß jeder Betrunkene zum Gentest muß und seine Gendaten speichern lassen muß. Es kann nämlich mit absoluter Sicherheit gesagt werden, daß beinahe 100% aller Sexualstraftäter vorher schon mal betrunken waren! Das mit den Exibitionisten ist dagegen Firlefanz!
Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen?
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Martin am 16. Januar 2004 18:32:11:
Hallo Martin!
Du meinst, daß DNA-Analyse doch nur ein Mittel zur Verbrechensaufklärung unter vielen wäre. Das ist natürlich richtig. Noch.
Z.B. wird die Fingerabdruck-Methode schon viel länger verwendet. Trotzdem hat es noch keine ernsthaften Versuche gegeben, eine allgemeine Datenbank einzurichten, in denen die Fingerabdrücke sämtlicher Bürger erfaßt sind. Obwohl es für die Einrichtung solch einer Datenbank genauso viele Gründe gibt wie für die Einrichtung einer DNA-Datenbank.
Wieso wurde eine Fingerabdruck-Datenbank für alle Bürger nie ernsthaft gefordert, eine DNA-Datenbank nun aber wohl? Kann das vielleicht daran liegen, daß die dafür zu erfassenden Daten für gewisse Leute sehr viel interessanter sind als irgendwelche Fingerabdrücke, und zwar eben gerade nicht aus Gründen der Verbrechensbekämpfung?
Es ist auch höchst fatal, zu glauben, daß man durch eine allgemeine DNA-Datenbank Einsparungen bei der Polizei durchführen könne. Das wird eben nur dazu führen, daß die Polizei in Zukunft durch Personalmangel und fehlende Mittel für zusätzliche Tests gezwungen sein wird, sich im Zweifelsfall einfach auf die DNA-Analyse zu verlassen.
Und daß Anwälte so schwache Indizien in einem Gerichtsverfahren keineswegs immer zerpflücken, beweist die Tatsache, daß es nach wie vor Justizirrtümer gibt.
Du meintest, daß es solche Irrtümer doch auch bei herkömmlichen Ermittlungsmethoden geben könne. Das ist aber nicht ganz so. Eben gerade weil in einer allgemeinen DNA-Datenbank alle Bürger erfaßt wären. Wenn jemand nämlich nicht vorbestraft ist, sind seine Fingerabdrücke nicht registriert, und seine Schuhabdrücke z.B. natürlich erst recht nicht. Entsprechende Spuren am Tatort können so nur dann zugeordnet werden, wenn Zeugen diese Person am Tatort gesehen haben. Ansonsten geht das nicht. Ist die Person, die diese Spuren hinterlassen hat, wirklich der Täter, ist das natürlich schlecht. Ist es aber eine völlig unbeteiligte Person, dann ist das gut, denn so wird die Polizei nicht auf eine falsche Spur gebracht und die unschuldige Person bleibt unbehelligt. Die Polizei muß dann gründlicher ermitteln, um z.B. über ein Motiv den Täter zu finden.
Da mit einer DNA-Datenbank Spuren leichter zugeordnet werden können, besteht die Gefahr, daß man es sich dann sehr einfach macht und im Zweifelsfall eben auch Unschuldige nur aufgrund von Indizien verurteilt. Das ist schlimmer, als wenn ein Täter mal später gefunden wird. Zum einen weil ein Unschuldiger bestraft und somit ein weiteres Verbrechen begangen wird, zum anderen aber auch, weil der Fall dann als abgeschlossen gilt und der wahre Täter dann gar nicht mehr gesucht wird. Der kann dann durchaus noch länger auf freiem Fuß bleiben als mit den jetzigen Ermittlungs-Möglichkeiten.
Und dann stell dir mal folgendes vor: Du willst jemanden umbringen und dafür natürlich nicht bestraft werden. Also planst du, den Mord jemand anderem in die Schuhe zu schieben. Du besorgst von dieser anderen Person irgendwelches Material, das DNA enthält (z.B. Haare, einen benutzten Kaugummi oder eine Zigaretten-Kippe) und platzierst das am Tatort, nachdem du den Mord begangen hast. Natürlich sorgst du auch dafür, daß du selbst keine DNA-Spuren dort hinterläßt. Obendrein sorgst du dafür, daß noch weitere Spuren bei der Person gefunden werden, auf die du den Mord abschieben willst. (Z.B. kannst du die Tatwaffe einfach in die Mülltonne dieser Person werfen.)
Jetzt klappt das so nur, wenn du genau weißt, daß diese Person entweder sofort in Verdacht gerät und deshalb zur DNA-Analyse aufgefordert wird oder aber wenn du weißt, daß diese Person bereits in der DNA-Datenbank erfaßt ist. Das schränkt den Personenkreis stark ein. Bei der ersten Möglichkeit kannst du dir auch nicht 100%ig sicher sein, und bei der zweiten Möglichkeit mußt du die Vorstrafen dieser Person kennen.
Wenn aber alle Bürger mit DNA-Daten in einer Datenbank erfaßt sind, kannst du das prinzipiell jedem anhängen. Denn du kannst absolut sicher sein, daß die Polizei, wenn du nur genügend "Beweismaterial" am Tatort platzierst, diese Person sofort ermitteln und dann Wohnung und Grundstück dieser Person durchsuchen wird.
Diese Methode, die Polizei auf falsche Spuren zu setzen, läßt sich dann natürlich z.B. auch bei Einbrüchen anwenden. Das verschafft den wahren Tätern dann mehr Zeit, um echte Spuren zu verwischen oder sich abzusetzen, und wenn deshalb tatsächlich auch noch Unschuldige verurteilt werden, werden die wahren Täter nie ermittelt und können so weitermachen.
Die DNA-Analyse würde als Beweismittel also sogar noch unzuverlässiger werden.
Aber ganz offensichtlich ist das alles ja eh nur ein Vorwand. Es geht doch eher darum, möglichst viele Daten über die Bürger zu erfassen. Nicht nur für Überwachungs-Freaks. Die Einwohnermeldeämter verdienen ja jetzt schon gut daran, daß sie Adressen und Daten von Bürgern an diverse Interessenten verkaufen. Man kann ihnen das zwar untersagen, aber das muß man dann explizit erklären, worauf man auch üblicherweise nie hingewiesen wird. Untersagt man die Weitergabe der Daten nicht explizit, werden sie grundsätzlich an jeden weiter verkauft, der dafür zahlt. Und zwar ganz legal und offiziell. Da kann man sich gut vorstellen, was da illegal abläuft. Und was passieren würde, wenn wir eine allgemeine DNA-Datenbank hätten.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen?
Als Antwort auf: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen? von Garfield am 19. Januar 2004 11:23:21:
Hallo,
Die Einwohnermeldeämter verdienen ja jetzt schon gut daran, daß sie Adressen und Daten von Bürgern an diverse Interessenten verkaufen. Man kann ihnen das zwar untersagen, aber das muß man dann explizit erklären, worauf man auch üblicherweise nie hingewiesen wird. Untersagt man die Weitergabe der Daten nicht explizit, werden sie grundsätzlich an jeden weiter verkauft, der dafür zahlt. Und zwar ganz legal und offiziell.
Meines Wissens geben die Einwohnermeldeämter die Daten nur nach dem Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses an der jeweiligen Person an Dritte weiter. Einzig die GEZ bekommt die Daten von neu angemeldeten Bürgern einfach so.
Gruß, Daddeldu
Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen?
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen? von Daddeldu am 19. Januar 2004 19:20:40:
Hallo Daddeldu!
Nein, ganz so ist es leider nicht. Das gilt so für den Fall, daß jemand explizit erklärt, daß er mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist. Dann dürfen sie offiziell nur beispielsweise an die Polizei oder an die GEZ weiter gegeben werden.
Da man aber üblicherweise nicht darauf hingewiesen wird, daß man die Weitergabe seiner Daten explizit untersagen muß, tun das viele Leute nicht. Und dann werden die Daten auch an Privatunternehmen verkauft.
Das war vor einigen Jahren noch so, und ich habe seitdem nichts von irgendeiner Gesetzesänderung in dem Bereich gehört.
Freundliche Grüße
von Garfield
Art 34 Bayerisches Meldegesetz
Als Antwort auf: Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen? von Garfield am 20. Januar 2004 11:03:46:
Hallo Garfield
Da man aber üblicherweise nicht darauf hingewiesen wird, daß man die Weitergabe seiner Daten explizit untersagen muß, tun das viele Leute nicht. Und dann werden die Daten auch an Privatunternehmen verkauft.
Also in Bayern wird das durch Art 34 des Meldegesetzes untersagt. Gruppenauskünfte sind da nur möglich wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Erweiterte Auskunft nur wenn man berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Ansonsten darf nur Name und Anschrift einzelner bestimmter Einwohner verraten werden.
Also das mit dem Verkauf der Adressen durch Meldeämter halte ich für eine Legende.
Netten Gruß
Daddeldu