Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundeswehr-Einberufung ist verfassungswidrig (Spiegel Artikel)

gaehn, Thursday, 15.01.2004, 23:33 (vor 8057 Tagen)

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,282050,00.html

könnte vielleicht jemanden interessieren? ;)
vielleicht kippt die wehrpflicht eher als wir gedacht haben (schön wärs).

----------- schnipp -------------

Bundeswehr-Einberufung ist verfassungswidrig

Die Diskussion um die Wehrpflicht hat neuen Zündstoff erhalten. Die derzeitige Praxis bei der Einberufung zur Bundeswehr sei grundgesetzwidrig, entschied das Verwaltungsgericht in Köln. Das Urteil kann zum Präzedenzfall werden.

Köln/Berlin - Das Kölner Gericht habe einem Kläger im Eilverfahren zugestanden, dass er zunächst dem Einberufungsbefehl nicht Folge leisten muss, teilte ein Justizsprecher mit. Die Richter beriefen sich auf den Gleichheitsgrundsatz und befanden, zu viele junge Männer würden auf Grund von Ausnahmeregelungen nicht einberufen.

In dem bereits am 23. Dezember gefassten Beschluss kritisierten die Richter, dass seit rund einem halben Jahr Wehrpflichtige, die verheiratet oder älter als 23 Jahre sind, nicht mehr einberufen werden. Das gelte auch für junge Männer, die bei der Musterung nicht in die ersten beiden Tauglichkeitsstufen fallen, erklärte der Gerichtssprecher. Dies verstoße nach Auffassung der Richter gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Die Eilentscheidung ist laut Verwaltungsgericht nicht anfechtbar, im Hauptverfahren muss allerdings noch entschieden werden. Zunächst hat der Beschluss der Kölner Richter nach Angaben des Sprechers nur für den Bereich des dortigen Kreiswehrersatzamtes Bedeutung.

Der Kölner Rechtsanwalt Bernward Münster teilte dagegen mit, der Kölner Beschluss könne bedeuten, dass jeder, der einen Einberufungsbescheid zum Wehr- oder Zivildienst erhalten und rechtzeitig angefochten habe, "gute Chancen" habe, mit einem ordnungsgemäßen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht zunächst eine Heranziehung zu verhindern. Wer bereits eingerückt sei, könne versuchen, einstweiligen Rechtsschutz auf Entlassung in Anspruch zu nehmen. Die Erfolgsaussichten hingen jedoch davon ab, ob andere Verwaltungsgerichte der "Kölner Linie" folgen, erklärte der Jurist.

Das Verteidigungsministerium hält die Richtlinien dagegen für verfassungskonform. Bei der Entscheidung des Kölner Gerichts handele es sich um einen Beschluss in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Verwaltungsgerichts im Einzelfall. Es sei beabsichtigt, die neuen Einberufungsregelungen bei der nächsten Änderung des Wehrpflichtgesetzes mit zu berücksichtigen. (Aktenzeichen: 8 L 3008/03)

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